Darf ich einsehen wie der Unterhalt berechnet wurde?

  • Nein ich habe nur die Mitteilung bekommen wie viel mein Ex zahlt aber nicht wie es berechnet wurde. Ich vermute, dass er eine fiktive Miete angibt deswegen würde ich gern mal darüber schauen.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Hallo


    Nein, das darfst Du meines Wissens nach nicht. Je nachdem, wie Du auftrittst und wie Du wirkst, kannst Du aber der Beistandschaft Deine Bedenken mitteilen. Wobei das ja eher selten einen so großen Unterschied ausmacht.


    Gruß

  • Geht es schon um mangelfallberechnung??sonst hat die höhe der miete doch nicht viel mit der berechnung zu tun,sondern nur sein bereinigtes nettoeinkommen ...also ich glaube jedenfalls, dass du dir das anschauen darfst...ein anwalt dürfte das ja auch...

  • Was nützt es dir, wenn du weisst ob er eine Miete angibt, die er evtl. gar nicht zahlt?


    In seinem SB sind Mietkosten mit drin. Der SB wird aber nicht gekürzt, wenn er weniger Mietkosten hat (ebenso auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erhöht, wenn er eine höhere Miete hätte). Wie der Unterhaltspflichtige seinen SB ausgibt bleibt zum Glück ihm überlassen ;-)

  • Natürlich darfst du sowohl die Unterlagen als auch die Berechnung einsehen!
    Eigentlich hast DU für dein Kind laut & 1605 BGB den Auskunftsanspruch an den zahlenden Elternteil, also auf ALLE Unterlagen.


    http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html


    Ist ja nur von Dir! an den Beistand " delegiert"... ;-) dass er dur Unterlagen zuerst bekommt..!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • ich habe gestern einen aktuellen bescheid bekommen......
    den ersten muss ich dazu sagen.


    da steht drin wieviel der kv im durchschnitt verdient, wieviel er davon selbstbehalt hat, das waeren 1080euro + 5% und wieviel fuer jedes kind er an unterhalt zahlen kann+muss.
    von miete oder anderem steht da nix.


    aber du darfst sichher die unterlagen einsehen und du kannst auch sichher dort anrufen und die die berechnung erklaeren lassen-schreibe nebenbei einfach mit auf.(wenn das so wie bei uns ist-das jugendamt ist 50km entfernt)


    ich kenne es mit der miete auch nur so wenn der partner dort mit wohnt-und das auch nur von anderen bisher.


    und nun frage ich in die runde-wenn das ok ist.
    ist das fuer den unterhalt nicht egal ob die miete 300 oder 700euro betraegt weil der kv oder km nur die oben genannte summe bleibt-solange er/sie allein lebt?

    Kinder die geliebt werden, werden erwachsene die liebe schenken koennen.


    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif'] "In meinem Leben habe ich unzählige Katastrophen erlitten. Die meisten davon sind nie eingetreten."

  • Hi marzipan,


    grundsätzlich ist es egal wieviel Miete der Unterhaltspflichtige zahlt. Es senkt oder erhöht den SB nicht. Es gibt wenige Ausnahmefälle, wenn z.B. nachgewiesen werden kann, dass aufgrudn der Wohnmarktsituation eben eine angemessen große Wohnung weit mehr als der Mietbetrag im SB kostet, dann kann der SB auch erhöht werden. Allerdigns arf dann kein Mangefall vorliegen und ich kenne bisher niemanden der das durchbekommen hat.

  • Wann macht es also Sinn den Unterhalt zu prüfen - durch den Anwalt? Ich dachte immer, dass die Miete sich auf SB auswirkt.
    Es ist irgendwie komisch, dass er sich immer ärmer rechnet aber dafür immer in Urlaub fährt (unsere Tochter nimmt er nie wieder mit wie er sagte) und gerade komplette Wohnung saniert.
    Das passt mir irgendwie nicht ins Bild.
    Bei der Scheidung sagte mir der Anwalt, dass er mehr Unterhalt zahlen müsste aber ich wollte ich keinen Streit. Den Streit gab es trotzdem, da er rein gar nichts für die Tochter tut.
    Ich hole sie sogar auf der halben Strecke ab, da es ihm zu teuer ist ... :kopf obwohl ich gar nicht dazu verpflichtet bin.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Zelda74 ()