Chef hat gerade die "Bombe" platzen lassen

  • Hallo,


    weil ich genau in der selben Situation war (wenn es auch her ist) und genau denselben Fehler gemacht habe:


    Kündige nicht selbst!


    Wenn du kündigst und einen neuen (in dem Fall jawohl) befristeten Arbeitsvertrag unterschreibst, bekommst du anschließend mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Arbeitsamt eine dreimonatige Sperre. Selbst wenn der neue Arbeitsvertrag unbefristet sein sollte, fängt er dennoch mit einer neuen Probezeit an, was dir negativ ausgelegt wird.


    Da er die alte Firma (ob nun mit oder ohne oder sonstwie) gekauft hat, hat er dich an der Backe. Er muss dir kündigen. Wenn er von dir verlangt dass du kündigst, dann kann er in meinen Augen da nur irgendeinen Vorteil drin sehen - vielleicht hat er Angst vor einer Abfindung die er zahlen müsste?


    Hol dir fachlichen Rat - das kostet dich wenn überhaupt eine Beratungsgebühr!


    Aber kündigen würde ich niemals (mehr)! Und unter diesen Umständen würde ich ganz ehrlich auch keinen Aufhebungsvertrag eingehen - dein finanzielles Risiko ist ganz einfach zu groß!


    Er tut dir doch auch keinen Gefallen, warum willst du ihm einen tun?


    Nö. Es geht um deine Existenz....


    :wink

  • Würde mich auch beraten lassen, das klingt doch etwas suspekt. Die Firma mag es nicht mehr geben, aber er ist ja in irgendeiner Form "Rechtsnachfolger" oder sowas in der Richtung sonst könnte er ja den Namen nicht weiterführen bzw. auch andere Verträge (Büro etc.) erlöschen ja nicht einfach von hier auf jetzt, nur weil die Herren mal fix wechseln. Im Zweifelsfall wäre eben dein alter Boss in der Pflicht, dann hätte er auch besser planen sollen, das gehört meiner Meinung nach auch zum freien Unternehmertum.


    Ich habe mir vor 3-4 Jahren einen RA zur Seite geholt um einen bockigen Telefonprovider loszuwerden, der nach Umzug einfach nicht meine Leitung zünden konnte. Ein Beratungsgesprach, Vorlage der Verträge und meiner bisherigen Schreiben plus dem Verfassen eines sehr bösen Briefes vom RA und ich war Nixgehtphone los. Lass mich lügen aber das hat vielleicht 58,- Euro gekostet, irgendwas im Fuffibereich, da ist nicht mal die RV angesprungen, weil unter Selbstbeteiligung. Aber immerhin 720,- Euro für den Zweijahresvertrag gespart, weil lieber hätte ich nach dem Ärger das Geld das verbrannt, statt denen auch nur einen Cent zu überlassen. Lass es bei dir 100,- kosten, läßt sich ja alles erfragen. Aber du bist trotzdem auf der sicheren Seite. Drei Monate ohne Lohn nur mit KG und eventuell UVG oder Unterhalt halten doch die wenigsten von uns wirklich gut durch.
    Die Mitarbeiter im Arbeitsamt sind zwar auch nicht blöd, aber ich verdächtige die ja auch immer ein Stückweit so zu beraten, das für ihren Dienstherrn möglichst wenig Kosten entstehen.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Ich mach mir da keine Illusionen. Er braucht mein Wissen und möchte die Stammkunden nicht vergrätzen und langsam an die neue Firma gewöhnen. Das Büro ist noch bis Ende des Jahres angemietet und vorher auch nicht kündbar somit bleibe ich da wo ich bin. Er hat sich jetzt ein Wohnbüro in Nürnberg angemietet. In einer besch... Lage.

    Ich sehe das auch so das er das einzige Kapital der Firma abgreifen will.

    Ich soll eine Kündigung für die alte Firma schreiben und er legt mir den neuen Arbeitsvertrag vor.


    Dein alter Arbeitsvertrag gilt weterhin. Den hat er mit übernommen.


    Es greift der Umkehrschluss aus § 23 Abs. 1 S. 3 KSchG


    Das KSchG schränkt das BGB ein?


    Nochmal Du brauchst Rechtsberatung.

  • Soweit ich das mitbekommen habe existiert die Firma als solches zum 1.9.15 nicht mehr.


    Meines Wissens kann man eine GmbH nicht einfach abmelden ....


    Dein Vertrag gilt weiter.

  • Hallo Schnuffi,


    ich war mal bei einer größeren Firma angestellt, die von einem anderen Unternehmen übernommen wurde. Die Angestellten wurden übernommen.
    Es brauchte weder eine Kündigung, noch einen Aufhebungsvertrag.
    Lediglich aus dem Zwischenzeugnis ging hervor, dass es einen Wechsel des Unternehmens gab.


    Mein Rat ist auch: Lass dich durch einen Anwalt beraten.

  • ich war mal bei einer größeren Firma angestellt, die von einem anderen Unternehmen übernommen wurde. Die Angestellten wurden übernommen.
    Es brauchte weder eine Kündigung, noch einen Aufhebungsvertrag.
    Lediglich aus dem Zwischenzeugnis ging hervor, dass es einen Wechsel des Unternehmens gab.

    Mein Rat ist auch: Lass dich durch einen Anwalt beraten.

    Das habe ich jetzt auch vor. Morgen Ruf ich meine Anwältin an und wenn sie mich nicht beraten kann weil sie Anwältin für Familienrecht ist dann kann sie sicher eine Empfehlung nennen.


    IC habe jetzt am Wochenende mit guten freunden gesprochen und sie sind auch genau eurer Meinung.


    Danke Euch für die guten Antworten. :)

  • Wenn ein Unternehmen verkauft wird, ist es dann nicht ein "einfacher" Betriebsübergang nach §§613a? Da bekommt jeder AN einen von der GF unterschriebenen "Vertrag", dass alle Rechte und Pflichten von der Vorgängergesellschaft übernommen werden und damit gilt der alte Vertrag unter neuem Firmennamen weiter.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • So, es gibt Neuigkeiten.


    Offensichtlich hat mein Chef nicht die Firma verkauft, sonder nur die Kundenadressen und geht jetzt mit der Firma Insolvenz.
    Auf die Frage hin was mit mir ist, hat er nur gemeint, der andere will mich doch übernehmen.


    ha, ha ha


    Ich glaube jetzt gar nichts mehr.
    Gerade habe ich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht telefoniert und den Sachverhalt geschildert.


    Er meinte zu mir, ich soll jetzt Ruhe bewaren, nichts unterschreiben und wenn der andere kommt und mir einen Vertrag vorlegt, bei ihm vorbeikommen, er wird ihn dann prüfen.


    Na, ich lass mich mal überraschen. :kotz

  • Er hat mir am Donnerstag noch ein Angebot gemacht, welches ich dann angenommen habe.


    Er macht mit mir einen Arbeitsvertrag für seine Firma, befristet bis 31. Dezember zu den gleichen Bedingungen und gleichem Gehalt und danach will er sehen, wie er mich weiter beschäftigen kann.


    Ich soll eine Kündigung für die alte Firma schreiben und er legt mir den neuen Arbeitsvertrag vor.
    Ich werde allerdings erst kündigen wenn ich den neuen Vertrag vorliegen habe. Die Kündigung kann ich auch rückdatieren.


    r hat ja eine gut gehende Firma und der Briefkopf ist dann in etwa so: blabla GmbH, eine Gruppe der blibli GmbH.


    Es brauchte weder eine Kündigung, noch einen Aufhebungsvertrag.
    Lediglich aus dem Zwischenzeugnis ging hervor, dass es einen Wechsel des Unternehmens gab.


    Mein Rat ist auch: Lass dich durch einen Anwalt beraten.


    Offensichtlich hat mein Chef nicht die Firma verkauft, sonder nur die Kundenadressen und geht jetzt mit der Firma Insolvenz.
    Auf die Frage hin was mit mir ist, hat er nur gemeint, der andere will mich doch übernehmen.


    dann bekommst du Insolvenzgeld - mach bitte nix - unterschreib nichts - so einfach ist das mit der Insolvenz nicht - da gibt es einen Insolvenzberater - der übernimmt auch deinen Arbeitsvertrag und muss dir dann im Namen der GmbH kündigen .... und vorher einfach Kunden/Verträge verkaufen und dann gegen die Wand fahren geht nicht. Ggfls. führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen auch in der Insolvenz weiter....