KV kann keinen Unterhalt mehr zahlen - kann ich was tun?

  • Hallo in die Runde :winken:


    Verzwickte Situation: KV (UET) und ich sind seit 6,5 Jahren getrennt, haben uns aber bisher immer gemeinsam und ohne Dritte über die Höhe des Unterhalts einigen können (habe deshalb auch keinen Titel).
    Bisher zahlte er zuletzt für den 7-jährigen Sohn 240 Euro.
    Nun hat er jedoch beschlossen, dass ihm sein erlernter Beruf nicht liegt und auch keinen Spaß macht und er den nicht mehr machen will. Deshalb beginnt er jetzt eine neue Berufsausbildung. Das heißt, dass er die nächsten 3 Jahre keinerlei Einkommen mehr erzielen wird. Er rechnet mit Meister-Bafög und würde dann 150 Euro zahlen wollen. Höhere Forderungen meinerseits fände er dreist, ich könne ja auch arbeiten gehen und unseren Sohn unterhalten (Anmerkung: Ich bin seit 2 Jahren verheiratet, habe mit meinem Mann 2 weitere Kinder, der Kleine ist zwei Monate, ich bin also in Elternzeit und mein Mann kommt mehr oder weniger für uns alle auf).


    Jetzt die Frage: Kann ich irgendwie den Unterhalt einfordern???


    Bin für jede Info dankbar! Werde mich wohl auch beim Jugendamt beraten lassen, bin aber nicht sicher, ob das was bringt, weil er ja nun kein Einkommen mehr hat...

  • Du kannst auf jedenfall den Mindestunterhalt einfordern. Mehr wird warscheinlich nicht rauskommen. Das muss der Vater aber leisten, er kann ja nachmittags Zeitung austragen.
    Am einfachsten ist da die Beistandschaft beim Jugendamt zu beantragen. Das kostet Dich erstmal nix und das Jugendamt fordert den Vater dann zum Zahlen auf. Dort bekommst du auch Unterhaltsvoschuss. Du bekommst dann den Mintestunterhalt vom Jugentamt bezahlt und die holen sich das Geld vom Vater zurück.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • Du bekommst dann den Mintestunterhalt vom Jugentamt bezahlt und die holen sich das Geld vom Vater zurück.


    Nö, nicht, wenn sie neu verheiratet ist.


    vater Staat zieht sich raus, wenn Du jemand Anderen gefunden hast...oder auch, wenn Du es nach 6 jahren immer noch nicht geschafft hast ;)


    Es gibt auch nicht den Mindestunterhalt, sondern 133€, also den Mindestunterhalt MINUS Kindergelt ( komplett).


    Warum ist mir nicht klar, aber Väterchen Staat muß ja sparen.


    Ich weiß ja nicht, was der Herr in der Ausbildung verdient, aber wenn es nicht mehr als 1300€ netto sind, biste mit 150€ sehr gut bedient...

  • Du kannst auf jedenfall den Mindestunterhalt einfordern. Mehr wird warscheinlich nicht rauskommen. Das muss der Vater aber leisten, er kann ja nachmittags Zeitung austragen.


    Das ist richtig!


    Er kann nicht einfach eine Ausbildung anfangen um der Unterhaltspflicht zu entkommen!


    Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen...


  • Das ist richtig!


    Er kann nicht einfach eine Ausbildung anfangen um der Unterhaltspflicht zu entkommen!


    Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen...


    Und zwar möglichst schnell.


    Der KV darf sich nicht zahlungsunfähig machen. Ein Bekannter von mir hat das auch so gemacht, mit dem Erfolg dass er Jahrzehntelang Unterhaltsschulden ( + Gerichtskosten, Zinsen, Gerichtsvollzieher etc.) zurückzahlen musste. Vermutlich weiß Dein Ex dies nicht.
    Ein Gericht wird einen Unterhaltstitel in der Höhe ausstellen, die seinem Einkommen vor der neuen Ausbildung entspricht. Je nach dem wie viel er nach der Ausbildung in seinem neuen Beruf verdient bekommt er ewig lang kein Bein mehr auf die Erde.


    Richter sehen so etwas gar nicht gern. Also so schnell wie möglich zum Anwalt.


    L.G. Tani

  • ich bin also in Elternzeit und mein Mann kommt mehr oder weniger für uns alle auf


    Ich fände es fair wenn auch er die Chance bekommt sein Leben weiter zu entwickeln.


    Auf mich wirkt es so, dass er sich damit arrangiert hat, dass euer gemeinsames Kind mit Deinem Mann und den neuen Halb-Geschwistern aufwächst - nun könntet ihr Familie euch damit arrangieren dass er eine Fortbildung zum Meister macht.
    Das Du jetzt in Elternzeit bist .... dafür ist wohl jetzt Dein Mann verantwortlich (die Verantwortung übernimmt er ja anscheinend auch)
    Mal so als Überlegung: Du arbeitest nicht, weil Du weitere Kinder bekommen hast. Hast Du diese Planungen auch vorab mit ihm abgesprochen ?


    Ich fände es fair ... :strahlen

  • ...und wie üblich, hilft es bei Beiträgen von "juwi" genau vom Gegenteil von dem auszugehen, was geschrieben wird.


    Mit einem "Meister-BAFöG" macht der Vater keine Ausbildung, sondern eine Weiterbildung zum Meister. Selbstverständlich kann er die Kosten für die Meisterausbildung (mehrere 10.000€) von seinem bereinigten Netto zur Unterhaltsberechnung abziehen. Ich gehe davon aus, das ist gemeint, weil bei einer Meister-Weiterbildung der normale Beruf weiter ausgeübt wird - nach Abzug der Kosten ist man aber Rubbel-die-Katz' unter dem Selbstbehalt.


    Eine Weiterbildung zum Meister als vorsätzliches "zahlungsunfähig machen" zu bezeichnen, hat schon was.


    Was "Richter" gerne sehen oder nicht, ist aber so mal was von Knäckebrot... Unterhaltszahlungen dürfen nicht die Lebensgestaltung nachhaltig stören, wenn z.B. Unterhaltszahlungen dazu führen würden, daß jemand keine neue Familie ernähren könnte, war's das mit der Unterhaltspflicht. Spätestens Straßburg ("dieser komische Europa-Hof" aka EGMR) stellt dann einen Verstoß gegen sein Recht auf Persönlichkeitsentfaltung fest. Er soll gezwungen werden, in einem schlechter bezahlten Job zu bleiben und keine Weiterbildung zum i.d.R. wesentlich besser bezahlten Meister zu machen, also hat er gute Chancen, daß spätestens ein OLG Dir ein STOP-Schild zeigt; und den Vogel, weil sich durch höheren Verdienst von ihm nämlich auch der Unterhalt seines Kindes erhöht.


    ...und das Verständnis des - wie schon geschrieben, sparen wollenden - Staates hält sich auch in überschaubaren Grenzen, den Erfolg seiner Meister-Weiterbildung zu gefährden, weil er daneben und neben dem "normalen" Beruf auch noch "Zeitungen austragen" soll. Hört sich dann nämlich nach einer Racheaktion aus Neid an. Was Richter, Politiker und andere erst Recht nicht gerne sehen. Zumutbarkeit neben 60h Arbeitszeit (35-40h regulär plus 20h Meisterkurse) wird auch sehr schwer erklärbar sein.


    Eine Umschulung mit Meister-BAFöG stellt sich ähnlich dar, dann geht er da raus mit deutlich höherer Qualifikation. Argumentation ist dasselbe in grün. Wenn er ein Meister-BAFöG bewilligt bekommt, dann lacht ein Richter bei einem halbwegs guten Anwalt Argumentationen wie "vorsätzlich zahlungsunfähig machen" und "Zeitungen austragen" laut aus.


    Selbst wenn Du "obsiegst" und einen Titel bekommst, den er wegen Weiterbildung nicht erfüllen kann, kannst Du mit dem einen Brief frankieren - sofern Du noch 60Ct. drauflegst.


    Strich drunter und Summenzeichen:


    Natürlich empfehlen Dir Leute hier, ganz schnell zu klagen; schließlich haben sies selbst nicht so gemacht und sind jetzt auch nicht direkt betroffen.


    Eine Beratung beim Anwalt (Fachanwalt für FamRecht, alles andere taugt nicht - und und von denen taugen natürlich längst nicht alle was) ist immer zu empfehlen.


    Wenn ihr nicht selbst miteinander reden könnt, geh' zum KSchB oder anderen Trägern und bitte ihn um ein Elterngespräch. Wenn Du mit ihm aushandeln kannst, daß er während der Elternzeit ein wenig dazugibt, dann bringt Dir das nämlich weit mehr als Titel, Beschlüsse und sonstige Juristen-ABMs. Er hat ohne Titel bisher gezahlt, also wird er Dich nicht in die Pfanne hauen wollen.


    Es ist i.d.R. ein guter Tip, genau das auch beizubehalten.


    Gruß
    diadem

  • Diadem, ich fürchte du hast den Eingangspost nicht richtig gelesen.


    KV will sich nicht WEITERbilden, sondern eine NEUE Berufsausbildung machen.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man auch dafür AFBG (Meisterbafög) bekommen kann. Meine so finanzierte Ausbildung ist gerade beendet.


    Und dann sieht für mich die Situation wieder anders aus.

  • Also ich verstehe es richtig:
    der KV ist Zahlungswillig
    der KV möchte sich beruflich verändern (zum langfristigen Vorteil)
    du lebst nicht am Existentzminimum



    aber Du willst das der KV so weiter zahlt wie bisher?



    Na, da möchte ich ja mal das Geschrei hören wenn Du an seiner Stelle wärst,
    dann würde geschrien werden das es eine Frechheit ist das der Vater dir vorschreiben will was
    du tun darfst - so rein nur für dein Fortkommen....


    1. scheint es hier um 3 Jahre zu gehen - sicher eine lange Zeit aber durchaus überschaubar
    2. geht es hir nicht um Verweigerung
    3. wenn Du Geld verbrennen willst - geh zum Anwalt
    der wird alles Beantragen was Du willst, die Aussicht auf Erfolg - naja.....


    Schade das Du nach 7 Jahren reden offenbar nicht zu schätzen weist wie gut Du es hast das der
    KV selbst jetzt noch zahlen will und auch langfristig etwas tut um für sein Kind weiterhin
    aufkommen zu können.


    Ich wünsche dir das ihr es auch jetzt ohne Anwalt und mit Verständnis füreinander hinbekommt

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Bisher zahlte er zuletzt für den 7-jährigen Sohn 240 Euro.


    würde dann 150 Euro zahlen wollen.

    Also 90€ im Monat weniger.
    Was würde er den für ein Einkommen in dem angestrebten Beruf haben. Könnte es sein das da langfristig mehr bei rauskommt.

  • Hallo mamamia,


    es reduziert sich alles darauf, dass die Reduzierung des Einkommens unverschuldet eintreten muss bevor in Erwägung gezogen werden kann, den Kindesunterhalt zu minimieren.


    Alle Eltern müssen ihre berufliche Lebensplanung der Tatsache anpassen, dass sie nun einmal Kindern zum Unterhalt verpflichtet sind. Derzeit noch überwiegend (auch bei Euch) praktiziert: Die einen Eltern leisten Barunterhalt, die anderen den Naturalunterhalt.


    Das Argument, Du hättest Deine Lebensplanung ja auch nicht mit dem Kindesvater abgesprochen, ist also nicht zu Ende gedacht.
    Dein Naturalunterhalt wird nicht geschmälert wenn Du weitere Kinder in einer neuen Partnerschaft hast. Der Barunterhaltsverpflichtung des Vaters würde sowieso auch dann nicht weniger werden wenn Du berufstätig wärst.
    Der Kindesvater hat hier übrigens die gleichen Rechte wie Du auch: Sollte er weitere Kinder haben und deswegen nicht mehr im gewohnten Umfang leistungsfähig sein für Deinen Sohn, würde der Unterhalt reduziert werden - er muss diese Familienplanung nicht im Vorfeld mit Dir abstimmen.


    Da nun argumentiert wurde, wie die OLGs entscheiden würden, wenn ....
    Ich bemühe diesen Beschluss hier, in dem recht gut erklärt wird, unter welchen Umständen eine Reduzierung des Einkommens eines Unterhaltspflichtigen tatsächlich eine Minderung des Kindesunterhalts zur Folge hat: Wenn das geringere Einkommen unverschuldet ist.
    http://www.scheidungsfix.de/bl…rotz-geringerem-einkommen
    Dies führt so weit, dass in der gängigen Rechtsprechung sogar bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit noch ein halbes Jahr weiter bezahlt werden muss.


    Mag der Wunsch nach beruflicher Veränderung/Weiterentwicklung also noch so verständlich sein: das Vorgehen des Kindsvaters "dann bekommt das Kind halt mal eine Zeitlang weniger Geld" ist nicht korrekt.


    Ich meine, man muss hier ganz sicher nicht die großen Geschütze auspacken, bisher konntet Ihr Derartiges recht gut gemeinsam klären.
    Es schadet sicher nichts, sich hier von der Beistandschaft des Jugendamts beraten zu lassen, aufgrund dieser Beratung mit dem Kindesvater dann die Rechtssituation zu besprechen und dann eventuell zu einer gemeinsamen Lösung zu finden.
    Gute Ideen wird man mit ein bisschen gutem Willen sicher haben: Wäre es Dir finanziell möglich, dem Kindesvater den Unterhalt sozusagen zu stunden? Geringere Zahlungen akzeptieren unter der Prämisse, dass er später als Meister mit besserem Einkommen als jetzt dann die Zahlungen nachholen wird?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Diadem, ich fürchte du hast den Eingangspost nicht richtig gelesen.


    KV will sich nicht WEITERbilden, sondern eine NEUE Berufsausbildung machen.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man auch dafür AFBG (Meisterbafög) bekommen kann. Meine so finanzierte Ausbildung ist gerade beendet.


    Und dann sieht für mich die Situation wieder anders aus.


    Danke für die Info, daß Meister-BAFöG auch für eine Umschulung beantragt werden kann. Allzu viel ändert sich nicht.


    Du hast den Beitrag auch nicht richtig gelesen:


    • Was für eine Umschulung will er machen? Vom Fleischwarenfachverkäufer zum CNC-Dreher? Dann kann TS gerne klagen, es gilt voll und ganz, was ich geschrieben habe. Vom CNC-Dreher zum Fleischwarenfachverkäufer? Es würde mich sehr wundern, wenn er ohne wirklich gute Begründung das bewilligt bekäme.
    • Warum will er das machen? Steht sein Arbeitsplatz "auf der Kippe"? (...) Text wegen Verstoß gegen die Nettiquette entfernt. Der User Diadem wird aufgefordert, sich an die Nettiquette zu halten. Dazu gehört auch sich sachlich mit Mitdiskutanten auseinander zu setzen. Gruß Campus, bei der man sogar die originalen Fundstellen genau prüfen sollte, wenn sie behauptet, der Himmel sei blau. (Originale Fundstellen suchen, verlinken und lesen ist übrigens immer eine gute Idee.) Selbst, wenn ihre Behauptung richtig wäre - was sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eben nicht ist, wäre das ein sehr guter Grund für eine Umschulung. Ich spare mir die Kommentierung weiterer Rausteiger'scher Geistesblitze, die schaffts selbst bei eindeutiger Entscheidung da rauszulesen, was sie will - und schlimmer, das als Ratschlag auf Nutzerfragen zu posten. Gnade denen Gott, die ihr Handeln nur auf Rausteiger-Tips basieren.
    • Es gab jahrelang keine Diskussion über den Unterhalt. Jetzt will KM das beenden und rechtlich gegen ihn vorgehen- mit äußerst zweifelhafter realer Erfolgsaussicht. Warum sie nicht versucht, erstmal mit ihm zu reden sondern ihm gleich niedere Beweggründe unterstellt, weiß der Henker. Daß es mit dem sog. "Foren-Giftschrank" überhaupt eine Diskussion darüber gibt, daß selbstverständlich eine einvernehmliche Lösung für alle, vor allem für das KIND!!! das Beste ist, sagt viel über diese Leute aus.
    • Eine anwaltliche Rechtsberatung (wie in: "Ich möchte eine Einschätzung von Ihnen hören und die Erfolgsaussichten") ist oft zu empfehlen. Gute Fachanwälte für Familienrecht stellen den Ethikkodex des DAV über ihr Bankkonto und versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. (Natürlich steht schon in der Bibel, daß viele Bäume vergammelte Früchte haben.) Daher kann man da durchaus hingehen, ohne "Geld zu verbrennen". Leider ist da Mundpropaganda immer wichtig, also was die Anwälte bei Freunden, Bekannten und Familie schon verbockt bzw. geradegezogen haben.


    Ohne Infos, was er gerade macht und was für eine Umschulung er anstrebt, kann man schlicht und einfach keine Aussage über Sinnhaftigkeit machen. I.d.R. werden Umschulungen gemacht, um eigene Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder sich langfristig zu verbessern - und da kann FrauRausteiger kakeln, mirakeln und spektakeln, das gehört zu genau dem Teil des Rechts auf Entfaltung der Persönlichkeit, das durch Unterhaltszahlungen eben nicht eingeschränkt werden darf. (Jetzt wird FrauRausteiger sich dumm stellen und so tun, als habe sie nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Damit hat sie aber auch nicht die Fähigkeit, Urteile zu beurteilen - hat sie sowieso nicht, ihr unpassende Grundsatzurteile werden von ihr als Einzelfallentscheidungen von "irgendeinem komischen Hof" abqualifiziert, ihr passende Einzelfallentscheidungen als Grundsatzurteile, obwohl sogar in der Zusammenfassung mehrmals groß auf den Einzelfallcharakter hingewiesen wird, aber ich glaube ihr trotzdem nicht, daß sie dumm ist. Soeben habe ich gerade mindestens eine Seite an fruchtlosen Diskussionen mit dem "Foren-Giftschrank" zusammengefaßt ohne irgendwelche brauchbare Quellen des FG und offensichtlichem Ziel, nur "Bambule" zu machen.)


    Sollte das in TS Fall anders sein (was ja möglich ist), dann muß sie schon mehr Infos geben, warum die Umschulung nur aus "Jux und Dollerei" gemacht wird. In der Regel kommt selbst dann raus, daß die Leute ziemlich "sportliche" Vorstellungen über "vorsätzliche Zahlungsunfähigkeit" haben, z.B. wenn eine Firma schon am Sozialplan arbeitet oder auf Kurzarbeit ist. Nennt man "Perspektivfehler".


    Gruß
    diadem

  • Gute Ideen wird man mit ein bisschen gutem Willen sicher haben: Wäre es Dir finanziell möglich, dem Kindesvater den Unterhalt sozusagen zu stunden? Geringere Zahlungen akzeptieren unter der Prämisse, dass er später als Meister mit besserem Einkommen als jetzt dann die Zahlungen nachholen wird?


    ...also die Zahlungen zu stunden, als habe er weiter sein altes Einkommen, und dafür die restliche Unterhaltszeit auch auf die Anpassung des Unterhalts verzichten? :lgh


    Hört sich für mich äußerst "sittenwidrig" an.


    Die Verminderung des Einkommens bei der Umschulung nicht akzeptieren, dafür aber sofort Unterhalt anpassen, wenn er ein höheres Einkommen hat? s.o., hier im Saarland redet man da von "Die Kuh schlachten und die Milch saufen". :lgh:lgh:lgh


    Vor solchen Stunts bitte einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Keine Beistandschaft, die nun wirklich alles beantragt, was bei drei nicht auf dem Baum ist und die Gerichtskosten bei Unterliegen auf ein anderes Konto abschieben kann.


    Mir tun die Kinder nur leid. :-(

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • du musst auch nicht zum anwalt, das kann genau so über eine beistandschaft laufen (haben hier grade einen meister-bafög-fall sehr fix - innerhalb von sieben tagen - geregelt).

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Erst einmal vielen Dank für die Antworten (besonders für die, die mich/uns nicht gleich als sittenwidrig bezeichnen ;) ). Nicht über geänderten Schreibstil wundern, ich bin der zugehörige Stiefpapa.


    Diadem hat zumindest mit einem Recht: es fehlen ein paar Details, um die Situation besser einschätzen zu können - diese liefere ich hier einmal nach.


    Der KV arbeitet schon immer nur Teilzeit (30-32h) und zahlt deshalb auch immer weniger als Mindestunterhalt - nicht weil nicht mehr ginge, sondern weil wir auf ein respektvolles Miteinander wert legen, da (wie schon oft gelesen) das Kind sonst mehr mitbekommt, als uns als sorgende Eltern lieb ist.


    Er hat immer wieder um eine Reduktion gebeten, so zB als er umzog, er sich eine Auszeit von der Arbeitswelt gönnte, einige Zeit im Ausland lebte etc. und wir haben immer seinem Wunsch zugestimmt und den Unterhalt für diese Zeiten reduziert, obwohl wir das nicht akzeptieren müssten. Der Frieden ist uns lieber als jeder Rechtsstreit. Er hingegen kommt immer wieder und führt fadenscheinige Argumente auf, warum er diesmal weniger zahlen will (er könnte, er hat auch in kürzester Zeit mehrere Tausend Euro angespart!!!).
    Auch diesmal haben wir sofort zugesichert, daß wir uns auf eine Reduktion einlassen würden und uns gern mit ihm zusammen hinsetzen würden, um dies zu besprechen. Er warf auch schon 200€ als Summe in den Raum, die wir akzeptiert haben. Er hat gemeint, er würde sich dann eh einen Nebenjob suchen, somit sei das ok. Nun hat er uns einfach mitgeteilt, daß er nun doch nicht nebenher arbeiten will und unsere Einigung nicht machbar ist. Er selbst hat dann 150 vorgeschlagen, worauf wir wieder erwiderten, daß wir a) uns gerne mit ihm zusammensetzen, um Modelle zu diskutieren, damit er seine Ausbildung machen kann und b) er nicht einseitig Unterhalt kürzen kann, da er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. Darauf kamen nur wüste Beschimpfungen, wir sollen doch Nebenjobs machen (insbesondere meine Frau mit Neugeborenem und ab Ende des Jahres ebenfalls), er sieht sich da nicht in der Pflicht und es sei dreist, dies von ihm zu verlangen.
    Auch darauf haben wir ihm noch einmal angeboten, daß wir darüber reden, es folgte aber keine Reaktion.


    Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, daß es nicht unbedingt förderlich ist, wenn eine Partei einfach entscheidet und nicht einmal das Gespräch sucht. Denn ganz ehrlich: falls er Meister-Bafög bekommt, wird die nächste Ausrede sein, daß er Bafög zurückzahlen muss... (Müssen wir übrigens auch beide, aber das interessiert ihn dann eh nicht).
    Seine Ausbildung zum Erzieher (er ist gelernter Heilerziehungspfleger) verbessert weder seine Aussichten auf ein besseres Gehalt, noch die Aussichten darauf, schneller einen Job zu finden (Durchschnittslöhne sind hier nahezu identisch und er arbeite auch schon als Erzieher und hat innerhalb von 2 Wochen einen Job gefunden...) Es ist einfach sein persönliches Interesse und dafür vernachlässigt er seine Pflichten gegenüber seinem Sohn.
    Denn leider (hat mit Unterhalt nichts zu tun) zeigt er dieses Verhalten auch gegenüber dem Kind, dh er sagt Dinge zu und hält sie dann nicht. Oft, weil es "ihm zu viel sei". Es trifft den Kleinen sehr und irgendwann ist das Maß voll.


    Wir haben bis jetzt viel runtergeschluckt, uns viel anhören müssen und konnten bis jetzt immer alles in langwierigen und anstrengenden Gesprächen klären. Und auch dieses Mal haben wir diesen Weg eingeschlagen, aber irgendwann ist genug. Er hat sämtliche Gesprächsangebote ignoriert, uns beschimpft...


    Über Vorschläge, wie man diese Situation ohne offizielle Stellen bewältigen kann, freuen wir uns sehr. Aber gemeinsame Lösungen funktionieren nicht, wenn eine Seite immer nur Zugeständnisse macht und die andere sich nur dann an Absprachen hält, wenn sie von Vorteil sind.

  • Hallo,


    Erst einmal vielen Dank für die Antworten (besonders für die, die mich/uns nicht gleich als sittenwidrig bezeichnen ;) ). Nicht über geänderten Schreibstil wundern, ich bin der zugehörige Stiefpapa.


    Diadem hat zumindest mit einem Recht: es fehlen ein paar Details, um die Situation besser einschätzen zu können - diese liefere ich hier einmal nach.


    Na, dann bin ich ja froh, daß ich nicht "euch" als sittenwidrig bezeichnet habe, sondern die Vorschläge, die jemand anders weiter oben gemacht hat.



    Das ist jetzt genau die Situation, an die man bei Meister-BAFöG nicht als erstes denkt. Hat er mit sowas wirklich Aussicht auf Erfolg?


    Vielleicht habe ich ja "zumindest mit einem Recht", wenn ich euch empfehle, einen netten Brief von einem Fachanwalt für Familienrecht schreiben zu lassen. http://familienanwaelte-dav.de/unterhalt-fuer-kinder Familienanwälte haben ein Jura-Studium und eine Zusatzausbildung zum Fachanwalt, sowie jährliche Weiterbildungsmöglichkeiten. Damit sind sie ohne Diskussion qualifizierter als Beistandschaften, und wenn der Auftrag ist, eine langsame Eskalation in mehreren Stufen durchzuführen und nicht von vornherein mit allem loszufeuern, dann sollte ein guter FamAnwalt das auch so tun. Dann bekäme der Vater erstmal Post von einem Anwalt mit Bitte um ein gemeinsames Gespräch und klarer Ansage, was ansonsten passiert.


    Zum respektvollen Umgang gehören zwei. Der Vater zeigt bisher nicht wirklich, daß er dafür zu haben ist. Idealfall ist, daß er nach dem ersten Anwaltsbrief mitbekommt, daß er mit euch nicht Schlitten fahren kann und wieder zurück an den Tisch kommt.


    Mit der von Dir beschriebenen Konstellation, sofern er nicht z.B. durch Allergien o.ä. nicht mehr als Heilerziehungspfleger arbeiten könnte (aber das könnte er auch im Gespräch klären) hast Du sogar ungefähr die Konstellation, den der von Rausteiger (natürlich falsch beschriebene) Link wirklich behandelt. Er darf ohne Not(!) einen Arbeitsplatz nicht einfach aufgeben und durch einen schlechter dotierten ersetzen.


    Du mußt aber zugeben, daß das ein eher ...unorthodoxer Fall von Meister-BAFöG ist. Rechtlich sollte der Fall - falls es keine anderen Faktoren gibt - recht klar sein. Eine Beistandschaft würde ich erst beauftragen, wenn ich a) weiß, ob die Beistandschaft bei euch im JA überhaupt einen Finger rührt, und b) wenn ein anwaltlich vermitteltes Gespräch nicht geklappt hat.


    Anwaltsbrief ist vorgerichtlich, d.h. noch nicht "offiziell", aber kann schon Druck aufbauen.


    Gruß
    diadem

  • Foren-Giftschrank


    Schämst Du Dich eigentlich gar nicht? :kopf


    Aber vermutlich meinst Du, dass Gift in kleinen Dosen (Homöopathie) sehr wirksam sein kann :daumen


    (sorry für OT)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wir haben bis jetzt viel runtergeschluckt, uns viel anhören müssen und konnten bis jetzt immer alles in langwierigen und anstrengenden Gesprächen klären. Und auch dieses Mal haben wir diesen Weg eingeschlagen, aber irgendwann ist genug. Er hat sämtliche Gesprächsangebote ignoriert, uns beschimpft...


    Über Vorschläge, wie man diese Situation ohne offizielle Stellen bewältigen kann, freuen wir uns sehr. Aber gemeinsame Lösungen funktionieren nicht, wenn eine Seite immer nur Zugeständnisse macht und die andere sich nur dann an Absprachen hält, wenn sie von Vorteil sind.


    Habe ich das richtig verstanden, 200 € wären okay, 150 nicht mehr. Das sind 50 Euro, bei einer 4 köpfigen Familie :Hm , lohnt sich der Stress, oder geht es um etwas anderes? Und wenn ja, schwingt das dann möglicherweise bei den langwierigen Gesprächen mit?!


    Warum keine offizielle Stelle? Manchmal ist es gar nicht so schlecht, wenn das Geld von Außen geregelt wird, gerade, wenn man sich da uneinig ist. Was spricht gegen eine Beistandschaft, die ihm erklärt, wie die Welt funktioniert, das ist dann auf jeden Fall weniger kränkend, als wenn die neue Familie der Ex das macht ;-) .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Über Vorschläge, wie man diese Situation ohne offizielle Stellen bewältigen kann, freuen wir uns sehr. Aber gemeinsame Lösungen funktionieren nicht, wenn eine Seite immer nur Zugeständnisse macht und die andere sich nur dann an Absprachen hält, wenn sie von Vorteil sind.


    :devil: Hab nur einen Vorschlag mit offiziellen Stellen


    ruhig mal Beistandschaft oder Anwalt einschalten


    Entgegen kommen kann man auch mit Beistandschaft oder Anwalt oder sich dann anderweitig einigen
    Nur weil man offizielle Stelle einschaltet heißt das noch lange nicht das es auch über offizielle Stellen beendet werden muss


    Hier müssen eindeutig die Grenzen gezeigt werden
    Manche kapieren es nicht anders

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg