Abholberechtigte Personen für Kiga bestimmen

  • wenn jemand vermitteln könnte, wäre ich nicht hier. weiterhin verstehe ich nicht, warum hier überhaupt vermittelt werden soll:
    es ist meine betreuungszeit -> ich hab ne autopanne, komme nicht zum kiga. kv ist dientslich unterwegs. meine eltern sind im ausland, seine mutter nicht erreichbar. und nun?
    es ist meine betreuungszeit -> ich will zum friseur, bzw. hab den termin so bekommen. ich soll also allen ernstes den kv anrufen, ob er tochter holen kann, damit ich zum friseur kann? am nächsten tag geht er damit noch zum JA und sagt was ich für eine schlechte mutter bin.


    Nun das ist bei zusammenlebenden Eltern ähnlich. Auch die müssen sich einigen.
    Aber dort ist selten ein Elternteil stur.


    Ich dachte die Regelung ist für den Notfall. Würde dein Bruder den auch das Kind abholen? In dem Beisspiel von Dir ... 16:30 da können die wenigsten Leute.


    der kv schlägt seine mutter und meine eltern vor. aber wie anfangs erwähnt, sind meine eltern 7 monate im jahr im ausland.


    Was ist mit seiner Mutter? Lehnst Du das ab?


    der anwalt heute am telefon (erste rechtliche hilfe am telefon von meiner rechtschutz) meinte ich müsse seine unterschrift gerichtlich ersetzen lassen. ich habe da sehr gute aussichten, der kv kommt mit seinem verhalten nicht durch, da er auch keine gründe vorbringt, außer "ich möchte das nicht".

    Wenn er kein Argument hat wäre er gut beraten es nicht auf einen Prozeß ankommen zu lassen.
    Vielleicht hilft ein Schreiben vom Anwalt.


    Nur mit Anwalt ist der Weg des Einlekens oder des Kompromiss verbaut.


    Ist es so wicht deine Geschwister als abholberechtigt durchzu drücken? Wie oft wäre das im Jahr?
    Ich weiß aus Erfahrung das nie einer nach sowas gefragt hat wenn ich morgens Bescheid gegeben habe das Oma oder Onkel Kind abholen.
    Das war auch so selten das Kind das vorher schon ausgeplapert hat.

  • jetzt mal Liste hin- oder her ;-)


    eigentlich benötigt man die doch in der Alltragsrealität nur dann, wenn das Kind regelmässig (planbar) von anderen Personen abgeholt wird, oder?


    Bei uns zumindest (gut, ist schon was her :brille ) konnte ich in (den gefühlt 100ern) Notfällen einfach anrufen, und per Telefon die Person nennen, die mich aktuell aus meiner Notlage befreit :brille


    Wird es bei Dir ähnlich viele Termine (bei mir lag es an der Berufstätigkeit, und langem ggf. Staureichem Fahrweg) geben, an denen Du Kind nicht selber abholen kannst?


    Meine Frage wäre, ist es ein echtes nachweisliches Problem (also z.B. Person X soll Kind regelmässig an Dienstagen abholen, da Du da noch arbeitest, und Vater weigert sich Person X eintragen zu lassen)-
    oder eher eines für theoretische Notfälle?


    (bei geplanten "Notfällen" ;-) habe ich morgens beim abgeben des Kindes immer eine Vollmacht für den aktuellen Tag mitgegeben....)


    Bei uns hat der KiGa das (notgedrungen, nicht wirklich glücklich, aber auch nicht mit irgendeinem echten messbaren Problem) so dann akzeptiert-


    Mein Ex hätte nie irgendeiner Liste zugestimmt, da er ja selber immer kommen wollte (er war arbeitslos), um nachzuweisen, dass ich als VZBerufstätige das nicht stemme -


    Idee dahinter war bei mir, dass ja sonst einer aus dem KiGa bleiben muss, bis die Sperrung der BAB vorbei ist :rainbow:
    da hatten die wenig Lust drauf :idee

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich weiß aus Erfahrung das nie einer nach sowas gefragt hat wenn ich morgens Bescheid gegeben habe das Oma oder Onkel Kind abholen.

    Bei uns im Kindergarten wird da sehr viel wert drauf gelegt.
    Es dürfen nur Personen abholen die auf der Liste eingetragen sind.
    Finde ich auch absolut richtig!! Man stelle sich mal vor, da könnte ja dann jeder kommen und das Kind mitnehmen...

  • Bein uns (okay, Tamu und nicht Kiga) wird Kind auf keinen Fall an jemanden rausgegeben, der nicht auf der Liste stehen. Und selbst die mussten, als noch nicht persönlich bekannt, beim ersten Mal den Personalausweis vorzeigen. Ich hab auch mal gefragt, was passiert, wenn wirklich ein Notfall ist (Klinik etc) und niemand von der Liste kann ihn abholen: Dann bleibt er hier, bis das jemand kann. Im Zweifel auch über Nacht.

  • Bein uns (okay, Tamu und nicht Kiga) wird Kind auf keinen Fall an jemanden rausgegeben, der nicht auf der Liste stehen. Und selbst die mussten, als noch nicht persönlich bekannt, beim ersten Mal den Personalausweis vorzeigen. Ich hab auch mal gefragt, was passiert, wenn wirklich ein Notfall ist (Klinik etc) und niemand von der Liste kann ihn abholen: Dann bleibt er hier, bis das jemand kann. Im Zweifel auch über Nacht.

    Genau wie bei uns und in allen Kiga die ich kenne.

  • Bei uns im Kindergarten wird da sehr viel wert drauf gelegt.
    Es dürfen nur Personen abholen die auf der Liste eingetragen sind.
    Finde ich auch absolut richtig!! Man stelle sich mal vor, da könnte ja dann jeder kommen und das Kind mitnehmen...


    Nicht jeder. Es wird vorher kund getan.


    Dann bleibt er hier, bis das jemand kann. Im Zweifel auch über Nacht.


    DernZweifel lässt sich in der Regel mit einem Telefongespräch ausräumen.

  • Sarek


    ja, sowohl mein bruder als auch meine schwägerin würden sie abholen. deren arbeitsstätte ist 2 autominuten vom kiga entfernt.
    ich lehne seine mutter keineswegs ab.
    ja, das ist mir schon wichtig, denn wie schon des öfteren geschrieben, sind meine eltern 7 monate im jahr im ausland. ich hätte dann niemanden ausser ihn und seine mutter. mal ganz abgesehn davon, dass ich nicht will das er irgendeinen einblick in mein privatleben hat, arbeiten die beiden in der nähe des kiga´s und sie wohnen 5 km von mir entfernt. der kv wohnt 14 km von mir entfernt, wo ich sie ja dann holen müsste, wenn er mal für eine stunde einspringen müsste. dann will sie ja auch nicht gleich vom papa weg und ich bin die böse mama, die sie vom papa losreisst. warum soll ich mir das antun, zumal er überhaupt keinen nennenswerten grund hat die beiden abzulehnen (er mag sie nicht, denn sie mochten ihn noch nie)?


    sein kompromiss-vorschlag: eine schriftliche ausnahmeregelung, dass mein bruder, oder meine schwägerin die kleine holen dürfen, allerdings nur nach telefonischer rücksprache mit ihm.


    warum muss ich ihm huldigen, weil sich er so gnädig zeigt?! er meint das nämlich. ich möchte das jemand aus meinem inner circle meine tochter vom kiga holen kann, wenn ich nach der arbeit kurzfristig nicht kann. warum muss ich dafür betteln?!


    @ luchsie
    es geht hier rein um theoretische notfälle. und unseren kiga interessiert es leider sehr wohl, wer auf der liste steht und wer holt. das meinen die jetzt, aber wie es dann irgendwann im alltag ist, weiss ich nicht. aber darauf kann ich mich nicht verlassen.
    und was ist BAB? :frag


    war leider noch nicht beim anwalt, scheinbar haben alle urlaub.

  • In der Kita von meinen Kindern gibt es eine Liste, wo abholberechtigte Personen draufstehen und wenn nicht, rufe ich vorher an und sage Bescheid. Diese Person muss aber seinen Personalausweis mitbringen, andernfalls wird die Kitaleiterin richtig eklig

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)

    Einmal editiert, zuletzt von AtoZ ()


  • und was ist BAB? :frag


    Das ist die offizielle Abkürzung für die Autobahn (Bundesautobahn).


    Generell gibt es diese Listen eigentlich zur gegenseitigen Arbeitserleichterung. Da sollen/können die Personen drauf, die regelmäßig oder im Notfall wahrscheinlich das Kind abholen anstelle des normalerweise abholenden Elternteils, der Elternteile ... Damit ist klar, dass zB bei einem Wechselmodell beide Eltern einen Abholer bestimmen können. Dieser Abholer kann ohne vorherige Meldung abholen.


    Klarer Vorteil: Im Kiga läutet nicht dauernd das Telefon, es muss kein Zettel für den Einzelfall geführt werden, es müssen nicht tausend Leute informiert werden usw. Der Abholer handelt im Auftrag und Kraft der Wassersuppe des Betreuungselternteils. Damit ist im Zweifelsfalle klar: Jeder (betreuende) Elternteil kann (für seine Betreuungszeit) wen als Abholer benennen. Aber keiner kann einen Einspruch gegen einen Abholer einlegen. Dazu müsste er bei Gericht durchsetzen, dass bezüglich der Bestimmung dieser bestimmten Person die Rechte des Betreuungselternteils eingeschränkt oder aufgehoben werden.


    Jederzeit kann ein (Betreuungs)Elternteil für den Einzelfall einen weiteren/zusätzlichen Abholer bestimmen. Das müsste der Kiga-Leitung ggfls. rechtssicher und glaubhaft mitgeteilt werden. Die Bringschuld, hier Zweifel auszuräumen, liegen beim Elternteil.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich möchte das jemand aus meinem inner circle meine tochter vom kiga holen kann, wenn ich nach der arbeit kurzfristig nicht kann.


    Da liegt der Hund begraben. Und dein Ex möchte nur seinen inner circle.
    Ihr müsst Euch einigen.


    Das nennt man Kompromiss.


    Jederzeit kann ein (Betreuungs)Elternteil für den Einzelfall einen weiteren/zusätzlichen Abholer bestimmen. Das müsste der Kiga-Leitung ggfls. rechtssicher und glaubhaft mitgeteilt werden. Die Bringschuld, hier Zweifel auszuräumen, liegen beim Elternteil.


    Ich glaube nicht das eine Erzieherin 5min vor Feierabend stur auf ein Liste besteht die von beiden Elternteilen ratifiziert ist. Wenn der Abholer vorab oder per Telefon angekündigt worden ist geben die das Kind mit.

  • Zitat von »_Mockel_«



    ich möchte das jemand aus meinem inner circle meine tochter vom kiga holen kann, wenn ich nach der arbeit kurzfristig nicht kann.


    Da liegt der Hund begraben. Und dein Ex möchte nur seinen inner circle.
    Ihr müsst Euch einigen.
    Das nennt man Kompromiss.


    Ich weiss nicht, ob wir uns hier missverstehen. Ich habe nichts gegen seinen inner circle, von mir aus kann er seine tage regeln wie er das möchte. er will nicht, dass ich die kleine an meinen tagen von jemand anders abholen lasse.



    Zitat von »Volleybap«



    Jederzeit kann ein (Betreuungs)Elternteil für den Einzelfall einen weiteren/zusätzlichen Abholer bestimmen. Das müsste der Kiga-Leitung ggfls. rechtssicher und glaubhaft mitgeteilt werden. Die Bringschuld, hier Zweifel auszuräumen, liegen beim Elternteil.


    Ich glaube nicht das eine Erzieherin 5min vor Feierabend stur auf ein Liste besteht die von beiden Elternteilen ratifiziert ist. Wenn der Abholer vorab oder per Telefon angekündigt worden ist geben die das Kind mit.


    ich verstehe dann die existenz von schriftlichen abholberechtigungen nicht. und weiterhin, wenn er irgendwie "sowas" mitkriegen würde, würde er sicher die kiga-ltg anpampen und ihr nach möglichkeit die hölle heiss machen, von mir ganz zu schweigen. dann wird erstmal mit "gegenaktionen" getrotzt und provoziert :nawarte:


    p.s. irgendwie krieg ich das mit dem zitieren nicht hin :hae:

  • ich verstehe dann die existenz von schriftlichen abholberechtigungen nicht. und weiterhin, wenn er irgendwie "sowas" mitkriegen würde, würde er sicher die kiga-ltg anpampen und ihr nach möglichkeit die hölle heiss machen, von mir ganz zu schweigen. dann wird erstmal mit "gegenaktionen" getrotzt und provoziert :nawarte:


    p.s. irgendwie krieg ich das mit dem zitieren nicht hin :hae:


    Die schriftliche Abholberechtigung ist eine Arbeitserleichterung für die Erzieher und die Eltern. Es muss nicht jedes mal neu angerufen werden, wenn der Opa das Kind abholt, weil die Eltern im Stau stecken. Und es muss nicht jedes mal vom Kiga-Telefondienst ein Laufzettel für die Gruppenleiterin geschrieben werden, Opa holt heute ab ...
    Und es gibt in dieser Grauzone dem Kiga eine gewisse Rechtssicherheit: Kind wird der berechtigten Person übergeben. Verhindert wird auch ein bisschen, dass das Kind jeden Tag "von wem anders" abgeholt wird ...


    Es bleibt aber dabei: Ex als Umgangselternteil hat mit deinem Abholen und den von dir als Abholer eingesetzten Personen absolut nichts am Hut. Wenn er da bestimmen will, soll er auf alleiniges Sorgerecht klagen und Umgangsausschluss. Dann kann er dich und jeden anderen als Abholer verbieten. Sonst nicht.


    Derzeit hat er eigentlich nicht einmal das Recht zu erfahren, wen du das Kind abholen lässt. Du brauchst es ihm nicht mitzuteilen, der Kiga darf es ihm nicht mitteilen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Die schriftliche Abholberechtigung ist eine Arbeitserleichterung für die Erzieher und die Eltern. Es muss nicht jedes mal neu angerufen werden, wenn der Opa das Kind abholt, weil die Eltern im Stau stecken. Und es muss nicht jedes mal vom Kiga-Telefondienst ein Laufzettel für die Gruppenleiterin geschrieben werden, Opa holt heute ab ...
    Und es gibt in dieser Grauzone dem Kiga eine gewisse Rechtssicherheit: Kind wird der berechtigten Person übergeben. Verhindert wird auch ein bisschen, dass das Kind jeden Tag "von wem anders" abgeholt wird ...


    Es bleibt aber dabei: Ex als Umgangselternteil hat mit deinem Abholen und den von dir als Abholer eingesetzten Personen absolut nichts am Hut. Wenn er da bestimmen will, soll er auf alleiniges Sorgerecht klagen und Umgangsausschluss. Dann kann er dich und jeden anderen als Abholer verbieten. Sonst nicht.


    Derzeit hat er eigentlich nicht einmal das Recht zu erfahren, wen du das Kind abholen lässt. Du brauchst es ihm nicht mitzuteilen, der Kiga darf es ihm nicht mitteilen.

    Hi Volleybap,


    ich würde deine Erklärung gerne glauben, nur:


    Handelt es sich hier um deine Meinung oder kann man das auch irgendwo nachlesen, z.B. Urteil vom OLG?


    LG
    Joachim

  • Das Abholen vom Kiga ist sogenannte Alltagssorge (bis es irgendjemandem gelingt nachzuweisen, dass das Abholen unumkehrbar lebensverändernd für das Kind wäre - kann ja mal einer probieren.)


    Entsprechend gilt der Paragraf 1687 BGB:
    § 1687
    Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben




    (1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.

    (2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.