Abholberechtigte Personen für Kiga bestimmen

  • Weder darf der Vater des Kindes in diese Angelegenheiten hineinregieren, noch darf die Einrichtung auf das Einverständnis des Vaters zur Abholung durch von der Mutter autorisierte Personen bestehen.


    Diese Punkte habe ich auch zu keiner Zeit in Frage gestellt. ( vgl. Post 15)
    Ich gehe lediglich darüber hinaus davon aus, dass auch ein Umgangsberechtigter Elternteil während seiner Umgangszeit ebenso Personen einsetzen kann denen er die Abholung des Kindes gestattet.
    Ich habe unserer KM da jedenfalls nie Steine in den Weg gelegt und könnte auch zunächst keinen Sinn darin erlennen.


    Wie gesagt: Alltag muss ja irgendwie lebbar bleiben

  • Zitat von »FrauRausteiger«
    Alles was nicht "hälftig" ist, ist nicht Wechselmodell. Selbst "hälftig" hat noch große Akzeptanzprobleme bei Behörden und Institutionen.


    Das mögen die so sehen, die Wechselmodell möglicherweise nicht so gerne sehen mögen.
    Ich habe hier einen Gerichtsbeschluss in Händen, der auch in einer 55/45 Konstellation ausdrücklich von einem Wechselmodell ausgeht - obwohl ja immer wieder behauptet wird es würde nicht existieren.


    Tatsächlich ist die Akzeptanz dieser Lebensform über die Jahre immer größer geworden - viele Institutionen sehen es heute ganz anders als vor 10 Jahren.

    Weißte loewe, du möchtest gerne Veränderung sehen, weil du eine andere Lebensrealität hast als die der bisherigen, starren Reduzierung aufs erzwungene Alleinerziehendendasein auf der einen und Wochenendbespaßung auf der anderen Seite und der damit heraufbeschworenen Konflikte. Und wieder andere wünschen sich eben Stillstand, weil diese Zwei-Fronten-Denke ihrer Lebensrealität am besten entspricht und sie sich zufriedenstellend eingerichtet haben.


    Das Aufbrechen der ach so sehr benötigten Alltagssorge an der sich gerne als Machtinstrument geklammert wird macht dem einen Angst. Der andere sieht darin große Chancen für den Erziehungsalltag mit ihren Kindern.


    Wir werden sehen, was die Zeit bringt.

  • Hallo Canchero,


    ich bleibe ja recht gerne beim Thema.


    Hier in diesem Fall ist das hier das Thema:

    Ich möchte neben meinem Vater auch meinen Bruder und dessen Frau mitaufnehmen als abholberechtigte Personen. Meine Kleine hat regelmäßigen Kontakt zu Onkel und Tante und deren Kinder und meine Kleine sind oft zusammen und spielen. Der Vater möchte nicht, dass unsere Tochter von den Beiden abgeholt werden darf. Es gibt keinen Grund, er mag sie scheinbar nicht und möchte das einfach nicht. Irgendeinen tragfähigen Grund wollte/konnte er mir nicht nennen. Muss ich Ihn um Zustimmung bitten?[


    Es wird doch möglich sein, dass jemand für mich einspringt im Notfall und Sie abholen kann, oder? Er gestattet nur meine Eltern und die sind 7 Monate im Jahr im Ausland.


    In diesem Themenstrang die Möglichkeit sich auf die Alltagssorge zu berufen als "Machtinstrument" zu bezeichnen finde ich ... nun ja .... pikant.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Liebe FrauRausteiger,


    nett dass mir heute so unverhältnismäßig viel Aufmerksamkeit zu Teil wird.
    Nicht nett ist, dass der von mir bemühte Begriff "Machtinstrument" nicht in dem von dir suggerierten Kontext steht. Ich habe die Frage der TS, wie ich denke, präzise, objektiv und vor rechtlich korrektem Hintergrund beantwortet. Der Begriff "Machtinstrument" fiel erst in allgemein gehaltenen Überlegungen über Aussagen anderer User hier im Thread. Also nicht auf die TS bezogen. Du wirst entsprechenden Beitrag gewiss in Eigenregie relativ schnell ausfindig machen.


    Oder kam es so an, dass ich der TS den Gebrauch der Alltagssorge als Machtinstrument unterstellt habe? Das wäre wahrlich, nun ja, durchaus pikant und von mir nicht gewollt.


    Ich hoffe, dieses kleine aber wichtige Detail nun ins rechte Licht gerückt zu haben und würde mich für meinen Teil jetzt doch gerne vom Thema verabschieden. Das mache ich geistig i.d.R. immer, wenn Begriffe wie "hereinregieren" u.ä. bemüht werden und die Richtung der Diskussion beginnt, eingleisig zu werden.



    Mit aber so was von allerbesten Grüße zurück
    Canchero

  • Vielen Dank für alle euren informativen Antworten! Meine hoffnung hat sich hiermit bestätigt, dass der kv mir das nicht einfach verbieten kann. selbst wenn ich ihn dann über diesen umstand nicht informiere, wird er es selbst tun. er fragt entweder mich zu gegebener zeit, oder er fragt im kiga nach. als diese ganze diskussion letzte woche am zenit war, hat er sogar die tagesmutter unserer kleinen per sms gefragt, ob jemals jemand anders unser kleine abgeholt hat, als die personen die wir seiner zeit eingetragen hatten! die tamu ist aus allen wolken gefallen, hat mir diese sms weitergeleitet und gefragt was jetzt los ist! dieses verhalten kann keiner so recht verstehen.
    vielleicht geht es bei uns auch vor gericht, ich würde es dem kv definitv zutrauen :(


    nochmal danke an euch alle !!! :blume

  • Da jetzt hier in die Tiefen der Juristerei diskutiert wird, an die Threadstarterin die für die Nebenschauplätze unabdingbar entscheidende Frage: Ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich geklärt worden? Ist euer Wochentagsrhythmus gerichtlich geklärt worden? Oder habt Ihr das einvernehmlich als Eltern "unter Euch" geklärt?


    Im ersteren Fall gehört zu einem Urteil, das eine Art Wechselmodell anordnet, zumindest der Hinweis darauf, dass sich über die Ausführung die Eltern einigen müssen bzw. einig sind.


    Im zweiten Fall, dem selbständigen Einigen auf das Wechselmodell und die Lebensform, wurde ja deutlich schon auf die Ausführungen von Prof. Hans Schleicher hingewiesen, der ja deutlich ausführt, dass bei gemeinsamer Sorge Alltagsentscheidungen von dem Einzelelternteil getroffen werden können (und müssen).



    Davon unberührt bleibt die ja schon beantwortete Frage der TS: Der Ex kann Entscheidungen über die abholberechtigten Personen in der Abholzeit der Ts nicht dominieren. (Sobald dies geschieht, müsste via Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt werden und damit auch die Ansätze von Wechselmodell hinfällig gestellt werden, da dies deutlich im Alltag an wesentlichen Stellen nicht funktioniert. Im Normalfall geht das dann über ein familiengerichtliches Gutachten mit der Fragestellung, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen werden sollte. - Also der juristische Gau für ein Elternpaar, das einigermaßen vernünftig die Erziehung gewährleisten will und die Animositäten darüber abarbeitet, wer denn in einem Notfall! (das muss man mal zuende denken ...) das Kind vom Kiga abholen darf ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @bap
    Danke für deinen beitrag. das abr wurde keinem gesondert zugesprochen, es stand bis jetzt auch niemals zur diskussion. über dieses wechselmodell 9/5 sind wir uns einig geworden, dass es am besten unserer kleinen entspricht und danach auch uns als eltern. dies praktizieren wir seit 01.05.2015. vorher war dienstag auf mittwoch und freitag auf samstag bis 16 h.


    zu meiner schande muss ich gestehen, dass ich deinen letzten satz mit animositäten nicht so recht verstehe.


    ich gehe davon aus, dass dieses thema, wenn nicht beim gericht, aber zumindest beim anwalt landet. das ist aber lediglich meine persönliche einschätzung (und auch schon gewisse erfahrungswerte) der kontrollbedürtigkeit des kv.


    Liebe Grüße

  • Mockel, mit den Animositäten meine ich, dass dein Ex seinen Frust/Ärger/was auch immer über die Trennung hier an einer Verwaltungssache abarbeitet - nämlich darüber, wer im Notfall Kind abholen darf und wer nicht ... Hier kann er dich treffen. Und seine Geringschätzigkeit dir gegenüber dadurch zeigen, dass er deine Eltern, deinen Bruder/Schwester als Abholer ablehnt.


    Diese Liste dient ja eigentlich nicht der Bewertung der abholenden Personen, sondern der Sicherheit des Kindes. Es kann so nicht "geklaut" werden von irgendwem. Was Ex draus macht, ist eine Bewertung deines nächsten Umfeldes. "Die sind es nicht würdig, das Kind zu holen". Da noch mit dir verwandt, Missachtung höchster Güte (ich gehe jetzt einfach davon aus, dass deine Mutter nicht als stadtbekannte Alkoholikerin und Junkie des Autofahrens untüchtig mehrfach rechtskräftig verurteilt wurde und trotzdem immer noch mit nicht zugelassenen Fahrzeugen das Kind abholen würde...).


    Eine einiguing in der Sache ist hier sehr schwer zu erreichen, da Ex nicht aus Sachgründen eine Entscheidung treffen würde, sondern einzig schaut, wie er dich verletzen kann. Das jetzt aus einer von ihm vermuteten Machtposition heraus ...



    Jeder vernünftige Anwalt, den ex einschalten würde, würde ihn genau darauf hinweisen. Aber es gibt genug Anwälte, die das Geld nehmen und Öl ins Feuer gießen. Wird hier ein Anwalt eingeschaltet und schreibt dich an, eskaliert das Ganze schnell und ihr seht euch vor dem Kadi wieder. Und dann "mit allem", wie oben beschrieben. Unauflösbar, die Sache, weil es sicherlich nicht um das Abholen geht, sondern um Eure Trennung und das, was er dir und du ihm noch sagen willst. Das im guten Sinne aufzulösen, ist eine schwierige Sache. Aber nur darum geht es wohl. Nicht um die Namen auf der Liste ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • vielen dank für deine ausführlich erklärung, jetzt habe ich auch verstanden :rotwerd


    so weit ich weiss, gibt es in meinem näheren, familiären umfeld keine alkoholiker, drogenabhängige, gewalttätige und vorbestrafte mitglieder.


    ich empfinde es eben auch als was persönliches gegen mich, als das es dem kindeswohl nicht dienlich wäre. aber es ist grundsätzlich so, dass der KV gegen alles ist, was von mir kommt.


    naja spätestens wenn der kiga anfängt wird er mich nochmal darauf ansprechen, oder die kiga-leitung selbst und dann werde ich sehen was passiert. es bleibt wie immer spannend.


    danke nochmals

  • Kurzes update: kiga verlangt beide unterschriften für die abholberechtigten. Kiga-Leiterin versteht mich, aber die Rechtsabteilung will beide unterschriften!
    Das kann doch alles nicht wahr sein! Das heisst der kv kann mir immer nach lust und laune ins leben reinreden!


    Ich werde mich jetzt beim anwalt beraten lassen. Kann's immernoch nicht glauben... :-(

  • Immer wieder diese Dramen um Abholung aus Kindergarten... dass hatten wir ja schon öfters hier.


    Alltagssorge ist sicher ein Aspekt. Aber faktisch kann der UET nicht verbieten (es sei denn er wäre ASR), dass der BET jemanden benennt (Stichwort Abholliste) der das Kind abholt.



    PS: Wie groß ist euer KIGA? Keiner privater oder größerer öffentlicher?

    Einmal editiert, zuletzt von Liz33 ()

  • Kurzes update: kiga verlangt beide unterschriften für die abholberechtigten. Kiga-Leiterin versteht mich, aber die Rechtsabteilung will beide unterschriften!

    Dann sollen die sich mal das OLG Urteil dazu ansehen...

    Wenn beide den Vertrag mit dem KiGa unterschrieben haben, dann sind auch beide Vertragspartner mit gleichen Rechten und Pflichten. Darüber kann sich dann auch der KiGa nicht hinwegsetzen.

    Oh doch, dass kann er.

  • Oh, das wäre dann aber ein Grund den Vertrag zu kündigen.


    Wenn beide Vertragspartner sind darf sich der KiGa nicht aussuchen auf wessen "Anweisungen" sie mehr hören wollen.


    Du würdest ja bei einem gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag auch nicht meinen. dass der Vermieter nun nur noch mit einem Partner Dinge abspricht, die beide betreffen ;-)

  • Rainbowfish... das eine ist Vertragsrecht, dass andere Familienrecht/Sorgerecht...
    Es gibt mehrere Beschlüsse, aus denen hervorgeht, dass der BET alleine bestimmen kann, wer das Kind abholt...

  • Das kann doch alles nicht wahr sein! Das heisst der kv kann mir immer nach lust und laune ins leben reinreden!

    Der Gesetzgeber hat vorgesehen das beide Elternteile sich einig sind.


    Ein Betreungsvertrag schließt kein Gesetz aus.


    Gibt es keinen neutralen der vermitteln kann?
    Welche Abholberechtigten schlägt er den vor?

  • @liz
    das ist ein katholisch/öffentlicher kiga, aber recht klein, nur zwei gruppen


    Sarek
    danke für deinen beitrag.
    wenn jemand vermitteln könnte, wäre ich nicht hier. weiterhin verstehe ich nicht, warum hier überhaupt vermittelt werden soll:
    es ist meine betreuungszeit -> ich hab ne autopanne, komme nicht zum kiga. kv ist dientslich unterwegs. meine eltern sind im ausland, seine mutter nicht erreichbar. und nun?
    es ist meine betreuungszeit -> ich will zum friseur, bzw. hab den termin so bekommen. ich soll also allen ernstes den kv anrufen, ob er tochter holen kann, damit ich zum friseur kann? am nächsten tag geht er damit noch zum JA und sagt was ich für eine schlechte mutter bin.
    a) geht es hier um notfälle und b) geht es den kv nichts an was ich mache während meiner betreuungszeit. wenn das universum meinen wunsch erhört und ich irgendwann einen neuen lebensgefährten habe und ich irgendwann möchte, dass er sie vom kiga abholt, wird das der kv sicher erlauben, nachdem er nicht erlaubt hat das mein bruder die kleine holt. ich finde, das geht ihn nichts an. das ist für mich aktiver eingriff in mein privatleben, bzw. meinen alltag.


    der kv schlägt seine mutter und meine eltern vor. aber wie anfangs erwähnt, sind meine eltern 7 monate im jahr im ausland.


    der anwalt heute am telefon (erste rechtliche hilfe am telefon von meiner rechtschutz) meinte ich müsse seine unterschrift gerichtlich ersetzen lassen. ich habe da sehr gute aussichten, der kv kommt mit seinem verhalten nicht durch, da er auch keine gründe vorbringt, außer "ich möchte das nicht".


    kann mir bitte jemand erklären, worin der unterschied liegt, ob mein bruder meine kleine um 16:30 h abholt vom kiga, oder ich um 16:15 h und sie dann zu ihm bringe?!
    er meinte er möchte nicht, das sie die generelle erlaubnis haben unsere kleine zu holen. HÄ?!?!?!?!?!
    bitte helft mir ich verstehe das nicht!


    ich mache mich jetzt mal auf die suche nach nem anwalt, der mir weiterhilft, wie ich hier weitermachen kann.


    Danke euch allen :blume

  • @liz
    das ist ein katholisch/öffentlicher kiga, aber recht klein, nur zwei gruppen

    Dann haben die ja vielleicht eine eigene Rechtsabteilung?
    Vielleicht denen mal das OLG Urteil schicken?

    es ist meine betreuungszeit -> ich hab ne autopanne, komme nicht zum kiga. kv ist dientslich unterwegs. meine eltern sind im ausland, seine mutter nicht erreichbar. und nun?

    Du musst das nicht vor uns rechtfertigen. Du willst das Person XY abholberechtigt ist, dass ist auch in Ordnung.
    Du verbietest dem Kindsvater ja dadurch nicht seine Abholung des Kindes.
    Kennt er die vorgeschlagenen Personen?

    er meinte er möchte nicht, das sie die generelle erlaubnis haben unsere kleine zu holen. HÄ?!?!?!?!?!
    bitte helft mir ich verstehe das nicht!

    Du musst das auch nicht verstehen.
    Entweder ihr werdet euch irgendwie einig oder ein Gericht wird entscheiden. (Oder du akzeptierst seine Weigerung der Ergänzung der Liste... der Vollständigkeit halber)



    IMHO: Ich finds mehr als bescheuert aus Abhollisten und wirklichen Alltagsfragen so ein Faß aufzumachen...
    Oder hat er berechtigte(!) Gründe gegen die Personen? Ich meine sind die vorbestraft wegen Körperverletzung oder weiß ich was?!

  • hi liz,
    ja ich denke schon das die rechtsabteilung haben, die leitern meinte ja sie muss sich da rechtlich erkundigen bei denen im haus.
    das habe ich mir auch schon überlegt, weiss aber nicht ob ich mir damit was verbaue. vlt. warte ich erst einen termin beim anwalt ab und höre was der dazu sagt. vlt. schlägt er vor das er das urteil mit einem kurzen schreiben hinschickt, evtl. sieht das dann die rechtsabteilung im kiga mit anderen augen.


    der kv kennt meinen bruder und dessen frau und dessen kinder sogar auch. beide sind ganz normale bundesbürger, die einer sozialversicherungspflichtigen beschäftigung nachgehen und ein intaktes familiäres leben haben.


    ich denke es geht ihm vorrangig um die kontrolle. das ist im wichtiger als alles andere im leben. denn wenn meine eltern nicht im land sind (7 monate im jahr) bleibt mir dann nichts anderes übrig als ihn anzurufen, wenn ich mal nicht könnte.
    warum auch immer, es ist ein riesen theater und das jedes mal, wenn irgendeine interaktion kommt von mir. sei es mein urlaub mit der kleinen, die art der kommunikation kind/KV wenn kind bei mir ist, gebe kind mit husten zur tamu, usw. es ist immer ein riesen großes drama.


    :anbet

  • vlt. schlägt er vor das er das urteil mit einem kurzen schreiben hinschickt, evtl. sieht das dann die rechtsabteilung im kiga mit anderen augen.

    Ja, dass wäre die einfachste Lösung.
    Aber warte dein Gespräch mit dem RA ab...


    das es immer wieder zu Anwaltsberatungen und Gerichtsverfahren wegen Kindergartenabhollisten kommt... :radab

    ich denke es geht ihm vorrangig um die kontrolle

    Hört sich so an.