Abholberechtigte Personen für Kiga bestimmen

  • Hallo Ihr Lieben,


    nach intensiver, erfolgloser Suche im Internet, wende ich mich mit meiner Frage an Euch. Vlt. kann mir jemand einen Tipp geben.


    Wer entscheidet, wer abholberechtigt ist für das Kind im Kindergarten? Ich möchte neben meinem Vater auch meinen Bruder und dessen Frau mitaufnehmen als abholberechtigte Personen. Meine Kleine hat regelmäßigen Kontakt zu Onkel und Tante und deren Kinder und meine Kleine sind oft zusammen und spielen. Der Vater möchte nicht, dass unsere Tochter von den Beiden abgeholt werden darf. Es gibt keinen Grund, er mag sie scheinbar nicht und möchte das einfach nicht. Irgendeinen tragfähigen Grund wollte/konnte er mir nicht nennen. Muss ich Ihn um Zustimmung bitten?
    Ich hole unsere Kleine an 7 Tagen in zwei Wochen ab und er an 3 Tagen.


    Es wird doch möglich sein, dass jemand für mich einspringt im Notfall und Sie abholen kann, oder? Er gestattet nur meine Eltern und die sind 7 Monate im Jahr im Ausland.


    Kann mir da jemand eine Information geben?


    Vielen, vielen lieben Dank im voraus!

  • Wo wohnt das kind hauptsächlich? Bei dir oder beim Vater? Habt ihr Wechselmodell?


    Bei "uns" ist es so das die Kinder hauptsächlich bei mir wohnen, die Alltagssorge somit bei mir ist und ich dies bestimme. Ganz aktuell musste ich leider auch bestimmen das KV aus der Liste gestrichen wird, da Entführungsgefahr bestand.

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Mach dir keinen Kopf. Wer euer Kind in "deiner" Zeit abholt und wer nicht, ist Alltagssorge und wird damit von dir ganz alleine entschieden.
    Höflich ist es dennoch, nach den Gründen der ablehnenden Haltung zu fragen bevor du dein Ding durchziehst. Was du ja auch getan hast.

  • Der Elternteil mit der Alltagssorge entscheidet über die Personen, die zusätzlich das Kind abholen dürfen.


    Alltagssorge übt der aus, bei dem das Kind sich gerade befindet.



    Der Vater könnte also "in seinen Zeiten" darüber entscheiden. Wenn das Kind zB immer dienstags von ihm zur Kita gebracht und geholt wird und den Tag bei ihm verbringt, könnte er für die Abholung am Dienstag Elvira Kuckelkorn als Vertretung angeben. Ohne sich mit dir abstimmen zu müssen. Umgekehrt musst du dich nicht abstimmen.


    In eurem Fall kann es einzig darum gehen, wie viele "Abholleute-Plätze" jeder von euch hat. Oder anders herum: Ob die Kita da deeskalierend-pragmatisch verfährt und sagt: Jeder hat zwei Leute, die er angeben kann - und gut.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für Eure raschen Antworten! Das beruhigt mich doch etwas. Leider kann ich im Kindergarten nicht fragen, da die Ferien haben.


    Unsere Tochter ist im Wechsel 9 Tage ununterbrochen bei mir und dann 5 Tage beim Vater.


    Ich habe Ihm versucht darzulegen, dass es sich hier rein um Notfälle handelt (leider nur schriftlich, da sich unsere Kommunikation katastrophal entwickelt, sobald etwas von mir kommt, was Ihm nicht passt). Aber er lässt mich einfach abtropfen. Mittlerweile bin ich jetzt natürlich auch wütend, dass er sich so dermaßen in meinen Alltag einmischen will und mir versucht Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht.


    Danke Euch nochmal.

  • @Bap
    Danke für Deine Antwort.


    So weit ich weiss, gibt es vom Kiga aus keine Begrenzung in der Anzahl der abholberechtigten Personen. Wäre es so, würde ich mich natürlich daran halten.


    Ich mache mir auch überhaupt keine Gedanken wen er ansatt Seiner schicken könnte um die Kleine abzuholen. Er ist verantwortungsbewusst und ich vertraue Ihm als Vater. Aber leider ist das umgekehrt nicht so.

  • Mockel, du kannst "deine" Leute einfach der KiTa benennen und vielleicht gucken, dass ein Slot für ihn noch frei ist. Und gut ist die Sache.



    Ansonsten wird im Kita niemand dir einen Strick draus drehen, wenn du anrufst und sagst: "Ich sitze gerade beim Doc und schaff es nicht, Tochterkind abzuholen. Sie würde heute von der Mama von X mitgenommen werden. Ich wollte nur Bescheid sagen."


    Normalerweise funktioniert das ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Dir Bap. Jetzt bin ich doch etwas ruhiger.


    Sobald der Kiga wieder offen hat, frage ich nochmal genau nach. Wenn das der KV erfährt, dass ich seine Zustimmung nicht brauche, kriegt er bestimmt einen Tobsuchtsanfall.


    Schade, dass es immer so eskalieren muss :-(


    Liebe Grüße

  • Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Ich würde überhaupt nicht die Sache mit den MA von der Kita diskutieren, sondern meine Leute angeben und gut ist. (Ich bezweifle, dass sich jede Erzieherin in die Tiefen des Sorgerechts eingefuchst hat ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde es einfach eintragen lassen, und gar nichts dem KV sagen. Wenn es ihn interessiert kann er selbst fragen. Du musst ja nicht unbedingt einen Tobsuchtsanfall auslösen.
    Meine kita handhabt es danach wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat (diese Person darf Abholberechtigte bestimmen). Ob das im Zweifelsfall vor Gericht so durchkommt sei dahingestellt. Aber da ich es habe (Gerichtlich festgelegt) trotz GSR, hat mich das beruhigt das ich KV streichen konnte von der Liste. KV wohnt zwar weiter weg und kann nicht einfach mal so kommen, aber ich weiß nicht was in ihm vorgeht vor allem als es um Umgang etc. ging.

  • das bestimmt der betreuende elternteil, bei dem das kind gemeldet ist. steht also beispielsweise der vater nicht auf der abholliste, dann wird ihm das kind nicht rausgegeben, egal ob sorgerecht oder nicht. sollte das kind also hauptsächlich bei dir leben und bei dir gemeldet sein, bestimmst du das allein.

  • Also wenn GSR besteht und das ABR auch bei beiden liegt, MUSS der Kiga das Kind dem anderen Elternteil rausgeben!
    Als Kiga kannst du nicht die Rechte eines Elternteils beschneiden!


    Man kann als Erzieher den anderen Elternteil benachrichtigen oder ggfls. warten bis der BET anwesend ist. Aber wenn es keine gerichtlichen Urteile zum Umgang o.ä. gibt, dürfte der Kiga das Kind dem anderen ET nicht vorenthalten.

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Ja aber ich gehe davon aus, das ein Kiga einem Elternteil der das GSR hat das Kind nicht vorenthalten darf (auch wenn er nicht auf der abholliste steht)

  • Wer das Kind abholen darf, entscheidet nur der betreuende Elternteil!


    Juwi - ich denke diese Gerichtsentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung .... nicht grundsätzlich zu verallgemeinern.


    Der Elternteil mit der Alltagssorge entscheidet über die Personen, die zusätzlich das Kind abholen dürfen.


    Alltagssorge übt der aus, bei dem das Kind sich gerade befindet.


    Das kann also je nach Situation auch UET sein


  • Das kann also je nach Situation auch UET sein


    Nein! Die Alltagssorge betrifft allein den Elternteil, wo das Kind lebt?


    Der Kater :brille


    P.S.: @Celin Die Entscheidung behandelt gerade das Thema gemeinsame Sorge. Der Elternteil ist halt auch berechtigt gegen den Mitsorgeberechtigten Elternteil zu entscheiden, dass er das Kind nicht abholen darf!

  • Ich habe dieses Thema im Kiga auch bei GSR.
    Vater steht nicht mehr auf der von mir eingereichten Abholliste.Er darf unser Kind nicht abholen,trotzdem müsste der kiga Kind rausgeben,wenn er drauf besteht,wegen GSR.Geht er ohne meine Einwilligung und besteht auf die Herausgabe des Kindes macht er sich strafbar und hätte mit den Konsequenzen zu leben.In der Regel könnte dieser Alleingang ihn ganz schnell das GSR oder zumindest ABR kosten.

  • Der Vater möchte nicht, dass unsere Tochter von den Beiden abgeholt werden darf.

    Es geht nicht um die gerne und erbittert ausgetragene Grundsatzdiskussion, wer die Entscheidungshoheit hat abholberechtigte Personen zu bestimmen. TS möchte wissen, ob der zweite Elternteil ihr die Bestimmung von ihm ungewollter Personen verhindern kann.



    Und nein, das kann er nicht.


    Die Eltern teilen sich die Betreuung des Kindes 9 zu 5 Tage. Hier ist es schwer die Alltagssorge klar zu definieren, ich würde mich hier nicht auf Urteile berufen wollen, die auf anderen Grundvoraussetzungen beruhen.


    Gruß :kicher

  • Weise die Kita darauf hin, dass sie sich rechtswidrig verhalten.
    (Zur Herausgabe wären sie nur beim Vorliegen eines gerichtlichen Herausgabebeschlusses verpflichtet. Sonst nicht!)


    Der Kater :brille

    der so ein Verhalten von Kita-Mitarbeiterinnen kennt.
    Sie sind ja auch nicht immer die Klügsten ;-)

  • Juwi - ich denke diese Gerichtsentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung .... nicht grundsätzlich zu verallgemeinern.


    Nein, es ist eine grundsätzliche Entscheidung. Wer die Alltagssorge hat, entscheidet, wer das Kind abholen darf...

    Ja aber ich gehe davon aus, das ein Kiga einem Elternteil der das GSR hat das Kind nicht vorenthalten darf (auch wenn er nicht auf der abholliste steht)


    Wenn der UET ohne Absprache mit dem BET plötzlich das Kind abholen möchte, erwarte ich schon vom Kindergarten, dass
    sie das Kind nicht einfach mitgeben!


    Nein, die sogenannte "Alltagssorge" wechselt nicht! Die hat nur der betreuende Elternteil!