Stufenklage Einkommensauskunft Selbständiger

  • ah, okay.
    Hier steht keine Frist. Das bedeutet nun was? Hat der Gegner jetzt keine Frist oder wird sie mir nur nicht mitgeteilt? Mein Anwalt hat ja sicher auch keine, da im Anhang das Originalschreiben des AG ist, in dem keine Frist steht. :hilfe Sagt das irgendwas aus?


    Gruss


    Mima

  • Naja. Vor allem scheint das Gericht weder allzu hohe Dringlichkeit noch Erklärungsbedarf zu sehen und wird irgendwann "terminieren". Halt ein Fall nach dem anderen, dringende werden vorgezogen.


    Wie lange das bei deinem Richter dauert, da hat dein Anwalt mutmaßlich Erfahrungswerte ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hi,


    ich hab gestern mit meiner RA telefoniert, Frist ist wohl immer 2 Wochen zur Stellungnahme (läuft also spätestens heute ab). Anfang nächste Woche liegt die Angelegenheit dann beim Richter, wir bekommen die Stellungnahme der Gegenseite und können selber Stellung nehmen.
    KW 38 wird voraussichtlich terminiert.


    Mima

  • Leider nein. Deine Anwältin ist sehr sehr zuversichtlich. Wenn die Klagezustellung auf den 20.8. gesetzt wurde, sind drei Tage Postlaufweg hinzuzurechnen. Wäre Sonntag., der 23.8. Also sind wir bereits auf dem 24. 8. Da liefe dann erst die 14-Tagesfrist. Die hat der Richter aber anscheinend nicht gesetzt. Muss er aber, da die Klageschrift an den Ex ging (und mit der Mitteilung, dass Anwaltspflicht besteht, sich einen RA zu suchen). Kommt Ex da nicht in die Puschen und weiß aus Unkenntnis nichts von der 14-Tagesfrist, kann ihm das nur bedingt zugerechnet werden.


    Sei's drum. Irgendwann hat er einen Anwalt. Der wird, wenn er ordentlich arbeitet, als erstes Fristverlängerung beantragen, da er sich erst einmal einarbeiten muss in die Sachlage. Dem gibt das Gericht üblicherweise statt. Ob vor der ersten Stellungnahme bereits terminiert wird - das macht nur ein Richter, der wenig auf dem Schreibtisch hat, unerfahren oder sehr erfahren ist. Denn die 14-Tage-Fristen laufen auch jeweils bei den Stellungnahmen. Die können mehrfach hin- und hergehen. 38. KW zur Terminierung ist also ein wirklich früher Termin. Hier im OLG-Bereich dauert es im Schnitt von Klagezustellung bis zur Terminierung 3-6 Monate ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • bist du Anwalt/Richter oder wieso stellst du die Aussage meiner Anwältin in frage?
    Ich meine, weil du erst schreibst, dass bei der Dauer wahrschenlich mein Anwalt Erfahrungswerte hat und dann diese in frage stellst (Meine Anwältin ist übrigens keine "Jungsche" und Fachanwältin für Familienrecht)


    Gruss
    Mima

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()

  • Ich stelle ja die Aussagen nicht infrage, sondern habe mit Begründung geschrieben, warum das ein sehr optimistischer Zeitplan ist, den du da bekommen hast. Es wäre prima, wenn er klappt. Da muss aber dann wirklich alles funktionieren und Ex mitziehen ... - ich finde es immer frustrierend, wenn "schnelle Abwicklung" quasi versprochen wird, aber dann hintenraus nicht einzuhalten ist. Da bin ich lieber vorgewarnt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • ach so, okay....naja, mitziehen wird er eher nicht, ich vermute, er wird die Frist ungenutzt verstreichen lassen....
    Wenn er mitziehen wollte hätte er ja ohne Klage Auskunft erteilt oder sich auf 100€/Monat bis zum 3ten Geburtstag von Junior eingelassen.....was ihn sicher günstiger gekommen wäre als die Klage.


    Mima

  • so, Stellungnahme vom KV ist nun beim Anwalt, ich bekomme sie morgen.


    Meine Anwältin fand die Stellungnahme "süß".


    Er hat persönlich dem AG geschrieben (was ja erstmal okay ist), hat die letzten 3 Steuerfestsetzungen (er macht als Selbständiger keine Steuererklärungen) in Kopie beigefügt und.....


    das wars an Dokumenten....


    keine Gewinn-/Verlustrechnung, keine Steuererklärungen...nix....


    stattdessen 2 Seiten Gelaber, vor allem, dass er mich ja gerne in der Betreuung der Kinder unterstützen würde....


    aha!


    Erstmal hat das eine mit dem anderen 0,nix zu tun und zweitens hat er gerade eine Erweiterung des Umgangs von alle 2 Wochen 3h zu wöchentlich 3h (und dann zügige Erweiterung) abgeleht...."das ist ihm zuviel, das schafft er neben der Arbeit nicht" :kopf


    Morgen ist die Stellungnahme im Briefkasten, dann kann ich konkreter berichten.


    :tuedelue


    Mima

  • hi,


    mir fällt da quasi nix mehr zu ein. Meiner Anwältin auch nicht.
    Im Anhang befanden sich lediglich die 3 Steuerfestsetzungen für 2012, 2013 und 2014...
    Mima

  • Da hat sich aber jemand arm gerechnet.


    Interessanter würde ich finden, was in den Steuerbescheiden steht, ich mein, das Schreiben ist ja von seiner Anwältin, der kann er viel erzählen.


    Wobei man natürlich als Selbständiger schlicht nicht alles, was man verdient, angeben muß.


    Wenn er als Caterer tätig ist, könnte man zum Beispiel die Lieferscheine kontrollieren...ach, ich bin wieder viel zu optimistisch. Bei Unterhalt interessiert es niemanden, wenn die Angaben gefälscht sind...


    Sollte in den Steuerbescheiden auch von einem Betrag von 2000€ brutto ausgegangen werden, dann ist er wahrscheilich unter dem Selbstbehalt.


    Interessant dürfte die Krankenversicherung sein, wie ist er denn versichert?

  • hi,
    Er hat keine Anwältin, das Schreiben hat er selber verfasst. Es gibt auch keine Steuererklärung, er macht schlicht keine, er lässt sich festsetzen.
    Er ist nicht krankenversichert.


    Der komische Schrieb von ihm ist keine Auskunf, das ist nix.
    Keine Gewinn-Verlustrechnung, keine Abrechnungen,,,nix.
    Nur dieses 2-seitige Gesülze.


    Mima

  • Natürlich muss er eine Steuererklärung machen, wenn das FinAmt eine Vorauszahlung verlangt so wie hier. Da kommt er nicht drum herum.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So,


    Antwort meiner RA ans AG geht heute raus.
    Auskunft ist nicht (vollständig) erteilt.
    Jetzt bekommt er wohl noch 2 Wochen Frist zur vollständigen Auskunftserteilung und dann ist aus Maus.


    Es bleibt spannend....


    Mima

  • Ich denke letztendlich entscheidend ist das vom Finanzamt per Steuerbescheid festgestellte Einkommen. Die Krankenkasse orientiert sich ja hier auch dran.

    Glück kann man nur festhalten, indem man es weitergibt.


    (Werner Mitsch)

  • er hat aber keinen Steuerbescheid...er hat nur 3 Festsetzungen....
    da steht weder Umsatzsteuer drin, keine Ausgaben, keine Gewinn- Verlustrechnung....



    Mima

  • Ich weiss ja nicht wielange er schon selbstständig ist ? Im Steuerbescheid werden alle Einkünfte etc. erfasst. Dieser sollte massgeblich für die Berechnung des Unterhalzs sein. Für Zwischenauskünfte reicht dem Jugendamt manchmal auch die G+V Rechnung.


    Und er muss eine Steeuererklärung machen !!! :winken:

    Glück kann man nur festhalten, indem man es weitergibt.


    (Werner Mitsch)

  • ich weiss nicht, was er gemacht hat.
    Ich weiss nur, was er eingereicht hat. Und das sind die 3 Steuerfestsetzungen aus 2012, 1013 und 2014.
    In denen eine Festsetzung der Vorauszahlung erfolgte.
    Keine Steuererklärung, nichts.


    Mima

  • so, gestern war eine Verfügung des AG im Kasten. Die Mühlen mahlen, und das auch gar nicht langsam...