Gleichstellung Kinder geschiedener Eltern?

  • Hallo


    Ich ärgere mich gerade. Regelmäßig wird überprüft, ob und in welcher Höhe Familienzuschläge zu zahlen sind. Nun wird mir eben mitgeteilt, mein Kind dürfe nicht mehr als 650€ eigener Einkünfte haben. Hierzu zählen Unterhalt und Kindergeld. Ich empfinde das als diskriminierend, denn bei verheirateten Eltern wird ja kein Unterhalt berechnet, ergo auch kein Einkommen des Kindes. :motz:


    Was soll sowas, welche Logik sieht der Gesetzgeber dahinter?


    Gruß

  • Der Gesetzgeber hat damit gar nix zutun, sondern der Arbeitgeber zahlt Familienzuschläge. Hier mutmaßlich das Bundesland. Orts-, Kinder- und Familienzuschläge sind Tarifvereinbarungen. Beamtenbund und/oder Gewerkschaften haben sich das ausgedacht und durchgesetzt.
    Man kann das natürlich als diskriminierend empfinden, wenn Einschränkungen vorhanden sind. Allerdings empfinden das sicher auch sämtliche Arbeitnehmer, bei denen nicht das Gehalt an die Kinderzahl geknüpft ist oder an den Ort.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ganz so stimmt das nicht. Wenn Dein Kind mit seinem "eigenen Einkommen" unter 650 € liegt bekommst Du verheirateten Zuschlag, obwohl Du nicht verheiratet bist.


    Mit ein bisschen Goodwill könnte man das als Gleichstellung der Alleinerziehenden mit den Verheirateten sehen.


    L.G. Tani

  • Was soll sowas, welche Logik sieht der Gesetzgeber dahinter?



    Der §40Abs. 1 Nr. 4 BBesG sieht vor, dass dieser Zuschlag zu zahlen ist, wenn man eine Person (hier Kind) aufnimmt, bzw. aus sittlichen/gesetzlichen Gründen aufnehmen muss, und diesem Unterhalt gwähren muss (weil es Hilfe bedarf)-


    Von daher wird er nicht mehr gezahlt, wenn das Einkommen dieser Person (es geht ja nicht nur um Kinder... können auch alle möglichen anderen Personen sein) so hoch ist, dass der Unterhalt durch eigenes EK gedeckt ist-


    Der Sinn ist also nicht, dass man für Kinder einen Zuschlag erhält (den erhält man über den Kinderzuschlag), sondern, daß der Bedarf dieser Person gedeckt wird-


    hat also nur "hintenrum" damit zu tun, dass es Dein Kind ist ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Verstehe ich das richtig, dass dieser Familienzuschlag nur Arbeitnehmer im Beamtenverhältnis/öffentlichen Dienst betrifft? Dann müsste man ja eigentlich da schon anfangen, über Diskriminierung zu sprechen...? ;)

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Dennoch ist es so, dass bei verheirateten Paaren eben nicht nach dem Einkommen des jeweils anderen Elternteils geguckt wird. Das Zuschläge Aushandlungssache sind, hat nichts damit zu tun, dass hier Kinder mit zweierlei Maß bemessen werden. Kind sollte Kind sein. So wird das betroffene Kind dafür abgestraft, geschiedene Eltern zu haben, ein Elternteil mit sehr gutem Einkommen zu haben und durch die Hintertür Unterhaltszahlungen gekürzt. Das schmeckt nach "Kinder Geschiedener dürfen es nicht genauso gut haben wie die von Verheirateten".


    Gruß

  • Kind sollte Kind sein. So wird das betroffene Kind dafür abgestraft, geschiedene Eltern zu haben,


    Wenn dem so ist, hast Du Recht. Aber so wie Luchsie es erklärt, verstehe ich es anders...? :hae:

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Nur bei Geschiedenen wird gefragt, wie hoch das "Einkommen" des Kindes ist. Nur bei Geschiedenen gehört Unterhalt und Kindergeld dazu. Selbst, wenn der unterhaltspflichtige nicht zahlt, muß man den Betrag laut DD eintragen! Und kommt man dann rechnerisch über den erlaubten "Einkommenssatz", wird der Zuschlag gestrichen. Insofern zählt halt das Einkommen der Eltern. Verdient der Unterhalt Zahlende zuviel und das Kind "erhält" somit zuviel "Einkommen", wird gekürzt. Da sich die Frage nach Unterhalt in der Form bei Verheirateten nicht stellt, haben diese Kinder auch kein entsprechendes Einkommen.


    Nachvollziehen kann ich den Gedankengang, wenn es um die Aufnahme anderer Angehöriger geht. Aber Kinder hier so abzustrafen finde ich eben diskriminierend. Mal davon ab, dass der BET ja dem anderen Elternteil schlecht das maximal zu erwirtschaftende Einkommen vorschreiben kann.


    Ich glaube, bei Harzt IV ist es ähnlich, da Kinder zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Verdient nun ein Elternteil sehr gut und zahlt entsprechend Unterhalt, wird der Satz für die Familie gekürzt. Darunter leidet letztlich das Kind.


    Gruß

  • Du hast es immer noch nicht verstanden. Den Kinderzuschlag erhältst Du ohne Einkommensprüfung.
    Der Verheirateten Zuschlag (oder auch Familienzuschlag stufe 1) steht Dir grundsätzlich eigentlich nicht zu, nur unter bestimmten Voraussetzungen


    siehe auch hier: http://www.versorgungskassen.d…te/familienzuschlag_4.php


    Das Geld bekommt auch nicht Dein Kind, sondern Du.


    Du hast also allen anderen Beschäftigten, die keine Beamten sind, gegenüber einen Vorteil!!!!!!!


    Das hier ist höchstens eine Diskriminierung aller anderen, alleinerziehenden, nicht verbeamteten Arbeitnehmer.


    Das einkommen von Kindern verheirateter Paare muss logischer Weise nicht geprüft werden weil: erstens bekommen sie keinen Unterhalt (nur Kindergeld) und zweitens sind sie nun mal verheiratet (warst Du ja auch mal, oder?) und ihnen steht dann nun mal der Verheirateten Zuschlag zu.


    L.G. Tani

  • Tani, da hast Du was nicht verstanden.


    Es wird sehr wohl das Einkommen geprüft, nämlich das des Kindes. Und zwar NUR das von Kindern Geschiedener. Und das ist eine Diskriminierung. Den Zuschlag erhalte ich NICHT, weil ich verheiratet war, sondern weil ein Person, die zu versorgen ich verpflichtet bin, in meinem Haushalt lebt. Das ist erstmal unabhängig davon, ob es ein Kind oder ein anderer Angehöriger ist. Es geht also bei diesem Zuschlag um die zu versorgende Person.


    Kinder Verheirateter bekommen letztlich ebenso Unterhalt, wie die Kinder getrennt lebender Eltern. Nur taucht das auf keinem Konto auf, sondern wird intern geregelt.


    Das Einkommen wird absolut überprüft. Ich durfte ja eben einen Wust Nachweise einreichen.


    Gruß



  • Ich verstehe das sogar sehr gut, schließlich habe ich selbst lange genug diese Fbl ausfüllen müssen. Aber Du scheinst Dich im Beamtenrecht nicht so gut auszukennen.


    Falls es nur um Begrifflichkeiten geht.


    Familienzuschlag Stufe 1 = verheiratet oder verwitwet, Geschiedene mit Kind oder Geschiedene mit Unterhaltspflicht nur unter bestimmten Voraussetzungen.


    Familienzuschlag Stufe 2 = verheiratet oder verwitwet mit Kind, geschiedene mit Kind erhalten die Differenz zwischen Stufe 1 und 2.


    So, und das müsste eigentlich simpel genug sein.


    L.G. Tani

  • Tani, ich lasse mich ungern als "simpel" hinstellen. Im Beamtenrecht kenne ich mich so gut aus, dass ich die von Dir genannten Aspekte durchaus verstehe. Ich kenne mich gut genug aus, um für mich Steuerklasse II zu bekommen, nachdem ich als Verheiratete immer nur I bekommen konnte. Aber bloß, weil etwas so fest geschrieben wurde, heißt das nicht, dass es nicht trotzdem diskriminierend sein kann.


    Im Übrigen geht aus Deiner simplen Erläuterung nicht hervor, weshalb bei Kindern Geschiedener auf Einkommen der Kinder gepocht wird, bei Kindern Verheirateter jedoch nicht. Der Zuschlag wird gewährt, weil Junior in meinem Haushalt wohnt. Welchen Unterschied macht das die Unterhaltszahlung des Vaters? Der im Übrigen, wäre er im selben System, auf Grund von Unterhaltszahlungen ebenfalls den Zuschlag bekäme, der mir dann bei entsprechendem Einkommen = theoretischer Unterhaltszahlung (es wird ja sogar nur von der rechtlichen Verpflichtung, nicht von den tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen) abgezogen würde, weil Kind dann zuviel "Einkommen" hätte? Dann müßte eben bei entsprechend hohem Einkommen eines Elternteils generell der Familienzuschlag für die Aufnahme von Kindern gestrichen werden, denn aus dem Einkommen der Eltern berechnet sich das Einkommen = der Unterhalt der Kinder. Ich bleibe dabei: So wie es ist, werden Kinder geschiedener schlechter gestellt.


    Gruß

  • Verstehe ich das richtig, dass dieser Familienzuschlag nur Arbeitnehmer im Beamtenverhältnis/öffentlichen Dienst betrifft?


    AN im Beamtenverhältnis geht nicht :D *klugscheiss*
    den erhalten Beamte, und AN im öffentlichen Dienst (ähnlich)

    Kind sollte Kind sein.


    es geht hier nicht um Kind, oder nicht Kind ;-)
    sonder um den Ehegattenzuschlag, der übrigens auch dann halbiert wird, wenn der Ehegatte auch im öffentlichen Dienst ist

    Selbst, wenn der unterhaltspflichtige nicht zahlt, muß man den Betrag laut DD eintragen!


    nein-
    man muss nur nachweisen, dass er nicht zahlt- idR. reicht hier eine versuchte erfolglose Pfändung aus (ohne die geht es mWn. nur dann, wenn der KU lt. Gericht auf 0 gesetzt wurde... man muss also schon versuchen, einen Titel zu erwirken, und wenn man den hat, dann halt mind. eine erfolglose Pfändung)


    Und es ist nicht so, dass Beamte immer "mehr" Geld erhalten, als vergleichbare An ;-)
    zumindest bei den ehem. Behörden (Post- und Bahn) ist das schon lange vorbei... auch darf man nie vergessen, dass Beamte idR. von ihrem (relativ) hohen Netto immer noch verpflichtet sind, für sich selber, und für die Kinder volle PKV Beiträge zu zahlen (und das EK unabhängig)- bzw. gibt es so etwas wie Familienversicherung nicht...
    von daher ist der AE Bea schlechter gestellt, als der AE AN :brille (somit gleicht es sich vermutlich wieder aus ;-) ) und Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld gibt es auch eher selten, und wenn, dann in sehr abgespeckter Form-
    "Allgemeingültig" ist auf jeden Fall nicht eine Bevorzugung zu sehen, da auch ein Nachteil gegenüber steht (es gibt immer solche und solche Beispiele), wobei der Sinn jeweils ein anderer ist, und von daher hinkt der Vergleich natürlich"

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • AN im Beamtenverhältnis geht nicht :D *klugscheiss*


    Sorry, hatte ich kurz vergessen - Beamte arbeiten ja nicht... :tongue:

    LG
    CoCo




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    Einmal editiert, zuletzt von CoCo ()

  • @ Luchsie: DANKE für deine beiden Beiträge! *ernstmein*.


    Und solche Beiträge a la:


    Zitat

    Sorry, hatte ich kurz vergessen - Beamte arbeiten ja nicht... :tongue:


    selbst mit entsprechendem smilie


    sind einfach nur XXXXX (ich sag besser nix).


  • Jeder nimmt sich die Schuhe, die ihm passen. Und wenn jemand keinen Spaß versteht, drücken sie wohl trotzdem...

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~