Termin Jugendamt, Begleitung abgelehnt durch JA

  • Er ist mit ihr alleine Weder stehe ich im Hintergrund oder sonst was kontrolliere nicht gar nix.entweder geht er mit der kleinen ne Stunde spazieren wo er nach ner Stunde kommt weil sie sich nicht beruhigen lässt oder er ist im Garten .

  • Und warum ist es so schlimm die 4 h auf zwei tage zu verteilen d.h zwei mal die Woche 2 h das das Kind sich daran gewöhnen kann .


    Schlag es doch mal vor, dass er einmal die Woche für zwei Stunden in der Nähe von Deiner Wohnung Umgang zum Kind hat und Du ihm einmal die Woche das Kind vorbeibringst, damit er in seiner Wohnung zwei Stunden Umgang mit dem Kind haben kann.


    Das könnte ich mir jetzt als gute Zwischenlösung vorstellen und wenn das klappt, verlängert ihr.


    Ich finde es wichtig, dass er dem Umgang mit dem Kind bei sich und auf sich gestellt lernt und so würdest Du ihm meiner Meinung nach den Weg ebnen, zumindest den ersten Schritt in die Richtung machen.


    Bei uns Müttern ist es anfangs doch auch learning bei doing und die anfänglichen Unsicherheiten verschwinden so schnell.

  • Hallo Zweitmama,



    keine Bange: Es ist mitnichten so, dass vier Stunden in dem Alter das Maß aller Dinge wäre. Diese Zeit hat der Vater bei mir auch seinerzeit gerichtlich beantragt, heraus kamen in der gerichtlichen Vereinbarung anderthalb Stunden, die ich von mir aus mit 10 Monaten dann auf 3 Stunden ausgeweitet habe und dann mit anderthalb Jahre nochmal verdoppelt. Und dieser Weg war denke ich sehr gut: Die Bindung zwischen den beiden ist hervorragend, gerade weil wir es langsam haben angehen lassen.Vier Stunden können sehr lang sein, zwei sind für den Anfang schon eine ordentliche Zeit, gerade bei dieser Hitze. Darum sagt man ja auch bei Säuglingen und Kleinkindern: Lieber kürzere Umgänge. Am besten wäre, wenn du erstmal siehst: es klappt, und dann von dir aus den Umgang ausweiten kannst. Schwierig wird es dann wieder, wenn das Kind fremdelt. Je älter es ist, desto entspannter wird es werden.


    Es wäre schön, wenn dein guter Wille, den ich sehe, nicht von vornherein überfahren würde, aber du hast nun mal leider eine wenig empathische SB. Ist denn ihr "Vorschlag"vom Tisch, dass der Umgang bei dir stattzufinden habe? Darüber entscheidest du ebenso allein wie über die Stillbeziehung zwischen denem Kind und dir. Die WHO empfiehlt Vollstillen das erste halbe Jahr und Stillen mit Zufüttern die ersten zwei Jahre.


    Es ist sehr schön, dass du in dieser Zeit, wo es noch nicht so gut zu klappen scheint, als sicherer Hafen im Hintergrund zur Verfügung stehst, dass der Vater das Kind dann schnell zurückbringen kann, wenn es sich von ihm nicht beruhigen lässt. Also ein Spielplatz in deiner Nähe ist der ideale Ort. Zu ihm fahren musst du das Kind auf keinen Fall.



    Noch zu dem Gespräch: Ich finde es nachvollziehbar, dass du gegangen bist! Du hattest von den beiden vorab das Gefühl, eine Koalition gegen dich zu haben, kein Verständnis für dein Anliegen zu bekommen, von vornherein nicht als vollwertige Gestalterin bei dem Umgangsgespräch wahrgenommen zu werden - eine Situation, der du dich nicht stellen musstest. Vielleicht war ein solcher Warnschuss ja auch mal nötig, damit die JA-SB dich nicht nur als Manövriermasse wahrnimmt, die es zu bearbeiten gilt.



    Sollte es nun auf ein Gerichtsverfahren zulaufen, keine Angst: Da du den Umgang grundsätzlich befürwortest, hast du nichts zu befürchten. Auch da wird erstmal eine mögliche Vereinbarung ausgelotet. Dort hättest du einen Anwalt, der dir beisteht. Und der würde schon dafür sorgen, dass deine Bedenken gehört werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()