Termin Jugendamt, Begleitung abgelehnt durch JA

  • GUTEN MORGEN,


    ICH HABE EINE FRAGE UND ZWARVGEHTVES DARUM DAS WIR NÄCHSTE WOCHE EINEN TERMIN ERNEUT BEIM JUGENDAMT HABEN ZWECKS UMGANGSRECHT.
    DA DAS LETZTE GESPRÄCH EHER VATERORIENTIERT GEFÜHRT WURDE UND ICH EIN MENSCH BIN DER AUF GUT DEUTSCH ZU SAGEN DIE SCH.... NICHT AUFBEKOMMT WPLLTE ICH MIR FÜR DAS NÄCHSTE GESPRÄCH NE GUTE BEKANNTE MIT NEHMEN DIE MIR EIN.BISSL ZUR SEITE STEHT.
    NUN IST ES SO DAS ICH ES DER JA DAME MITGETEILT HABE DAS ICH MIR JEMAND MITBRINGEN MÖCHTE DA BEKAM ICH ZUR ANTWORT DAS DAS NICHT GEWÜNSCHT IST .
    DARF ICH MIR WIRKLICH NIEMANDEN ZU SO EINEM GESPRÄCH MITNEHMEN WÜRDE MICH EINFACH SICHERER DAMIT FÜHLEN.


    DANKE SCHONMAL FÜR EURE ANTWORTEN

  • Hallo


    Zu einem Gespräch der Eltern haben nur die Eltern was zu suchen. Das kann sich ja sonst sinnlos hochschaukeln: Du bringst wen mit, der eher laut wird, er dann auch, also bringst Du zwei mit ,er dann auch und so weiter.


    Ich bin mir nicht sicher, ob Du einen Anwalt mitbringen dürftest. Der kostet aber erstens Geld und zweitens ist damit der Sinn eines Gespräches beim JuA ad abssurdum geführt.


    Schreib Dir in Ruhe auf, was Dir wichtig ist. Deine Notizen darfst Du mitnehmen. Es ist auch legitim, über Deine Sorgen, was den Gesprächsverlauf betrifft, vorher mit dem JuA zu reden.


    Gruß

  • hm, falls du Familienhilfe hast, kannst du die evt mitbringen......so habe ich das gemacht, bei mir ist dann jemand mit, die den Hilfsplan für Famlilienhilfe unterzeichnet hat von der jeweiligen Institution.


    ansonsten die dinge, die du wichtig findest, die besprochen gehören , aufschreiben und in einem ruhigen ton evt. vorher üben und beim Gespräch JA, ruhig sprechen und bei dir bleiben.....ihn in gewisser weise ignorieren und nicht hochschaukeln lassen......cool bleiben....viel kraft

  • Hallo Zweitmama,
    laut SGB 10, §13 Abs. 4 darfst du dir zu Behördengängen einen Beistand mitnehmen. Ich weiß aber nicht, ob beim Jugendamt nicht dasselbe gilt wie bei Familiengerichten, dass die andere Partei eine solche Anwesenheit ablehnen kann. Nun erinnere ich mich, dass du kein Glück mit deiner Sachbearbeiterin hattest. Du kannst ja nochmal nachfragen, ob es nur "nicht erwünscht" oder auch nicht gestattet ist? Denn erwünscht ist eine solche Begleitung mindestens von dir und würde dir die nötige Sicherheit geben. Natürlich würde ich mir auch nicht jemand mitnehmen, der dazu neigt, mit der Faust auf den Tisch zu hauen oder sonst zu Eskalationen beitragen könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Das habe ich schon bei.dem.letzten.mal versucht aber die Dame arbeitet sehr Vaterorientier was der Vater will muss umgesetzt werden.
    Ich musste mir das letzte mal von ihr anhören warum ich mein kInd mit 4 Monaten.noch stille und ich nicht zufüffere so das der Vater die kleine mitnehmen kann die Dame vom.JA haette ja auch bei Zeit zugefüttert.usw.
    Ich hatte das Gefühl von der Dame überhaupt nicht gehört zu werden.

  • Hallo


    Och, anhören kann man sich ja vieles. Das JuA sucht nach Lösungen für das Kind - und um Ruhe rein zu bringen. Dazu setzen sie durchaus beim schwächsten Glied an. Wenn Du also den Eindruck vermittelst, am ehesten nachzugeben, weil Du Dir eben doch nicht so sicher bist, dann wird man versuchen, Dich entsprechend zu beeinflussen. Bist Du Dir absolut sicher und strahlst das auch so aus, wird man eher nach anderen Wegen suchen. Du mußt deswegen ja nicht laut werden, oder "bockig". Du brauchst gute, am Kind orientierte Ansprüche, die Du gemeinsam mit dem Vater umgesetzt sehen willst.


    Gruß

  • Wenn du eine offizielle Ladung vom Jugendamt bekommen hast, dann ist das ein offizielles Gespräch und du kannst ohne Anmeldung einen Begleiter mitnehmen. Die meisten Gespräche beim Jugendamt sind aber Mediationsgespräche für Eltern und Kinder oder halt Eltern wegen ihren Kindern. Die bietet das Jugendamt zu seinen Bedingungen an.
    Die kann man dankend annehmen oder man lehnt ab und verzichtet auf das Gespräch.
    Wenn du im Vorhinein schon Probleme siehst wie hier, solltest du auf das Gespräch verzichten. Das ist dann nur ein Zeitfresser.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist ja genau das problem ich bin total unsicher und das sieht man mir auch sofort an.Wen dann noch zwei loslegen wieso weshalb warum.ist bei.mir ganz vorbei.Deswegen wollte ich mir damit ich.mich sicherer fühlee jemand mitnehmen.
    Nein das Gespräch findet ohne Ladung durch das Jugendamt statt bzw es ist der Termin nach zeit diese vereinbarungen umzusetzten.Mit den ich eben nicht glücklich war,habe es abee veesucht um meinen willen zu zeigen.Aber dabei geht es uns nicht gut und das wollte ich bei dem Gespräch vermitteln.Ich weis aber genau das wen ich allein gehe und beide wieder sagen so und so muss es laufen ich wieder den kürzeren ziehe.Bin am überlegen ob ich es nocht doch Gerichtlich klären lasse

  • Vor Gericht wirst du diese Problematik auch haben. Auch dort gibt es im Normalfall kein Urteil oder einen Beschluss, sondern einen Vergleich. Am Reden, seinen Willen vertreten kommst du nicht vorbei.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da das Jugenamt wohl bekannt dafür ist das es eher auf der Seite des Vaters steht werde ich denke ich allein gegen beide nicht ankommen.Zumal wie mir damals schon gesagt wurde kein Richter dazu verdonnern würde das Umgangsrecht daheimbei mir stattfinden zu lassen.usw.
    Ich versteh
    Auch nicht was daran so schlimm ist jemand zum Gespräch mitzunehmen.Und vor Gericht werden vielleicht auch mal meine Vorschläge gehört

  • Dann sag den Termin ab.
    Wende dich an deinen Anwalt, der soll alles weitere klären, dann hast du den emotionalen Stress nicht und wenn es vor gericht kommt - ist der Anwalt ja auch dabei und vertritt deine Interessen.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Verschieb den Termin oder sag ihn ab und Ruf beim vdk an wegen begleitung, die können dir zum einen sagen ob du nur bei Verwaltungsverfahren oder grundsätzlich ein recht auf einen beistand hast und zum anderen wird sich ein beistand von denen nicht von einer forschen Sachbearbeiterin die butter vom Brot nehmen lassen.

  • hi,


    ich würde eine Regelung entwerfen die dem Umstand gerecht wird, dass du stillst und dass der Umgang nicht in deiner Wohnung stattfindet. Da gibt es dann auch keine Diskussion. Das trägst du ruhig und fest vor, wenn die beiden gegen dich reden stehst du auf und sagt höflich, dass du hier keine Kompromissbereitschaft seitens des JA und des KV siehst und dass, wenn diese beiden Punkte nicht akzeptiert werden, der KV gerne das Gericht bemühen kann.


    Dann wartest du die Antwort ab und je nachdem, wie sie ausfällt, setzt du dich wieder oder verabschiedest dich höflich.


    Wohnst du in Berlin, soll ich dich begleiten und draussen warten?


    Mima


  • Das ich stille war der Dame ja Damals schon ein Dorn im.Auge .Und da ich jetzt mit 7 Monate .immernoch Stille bestimmt um so meht. ;(

  • ich würde eine Regelung entwerfen die dem Umstand gerecht wird, dass du stillst und dass der Umgang nicht in deiner Wohnung stattfindet.


    das finde ich eine gute Idee :daumen


    Biete etwas an, was Deinen Wünschen, und möglichst auch seinen gerecht wird
    (also z.B. die nächsten vier Montate immer Montags und Donnerstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, und zusätzlich jeden zweiten Sonntag von 11:00 Uhr bis14:00 Uhr- so was in der Art halt- Du übergibst das Kind im Kinderwagen, und er kann spazieren gehen, sich irgendwo auf nen Spielplatz setzen, oder auch zu sich nach Hause- je nachdem, wie weit er weg wohnt)-


    Der VDK ist der Verband der Kriegsgeschädigten (inzwischen heisst er Sozialverband) und kümmert sich um Menschen, die Hilfe brauchen (Kranke, Behinderte, Rentner, Pflegende, Familien etc.)


    allerdings wurde oben schon geschrieben, wann Du jemanden "mit rein" nehmen kannst, und wann nicht-
    vielleicht hilft ja schon der Beistand, der draussen wartet, bzw. eine schriftliche Fixierung auf das, was Du vorschlägst

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich weiß aber nicht, ob beim Jugendamt nicht dasselbe gilt wie bei Familiengerichten, dass die andere Partei eine solche Anwesenheit ablehnen kann.


    Das interessiert mich näher, wie kann denn die Gegenseite (sowohl bei JA als auch bei Gericht) den Beistand der anderen Partei ablehnen?
    Doch nicht, wenn der Richter den Beistand zugelassen hat, oder?

  • Doch nicht, wenn der Richter den Beistand zugelassen hat, oder?


    idR. werden keine "Beistände" im Familienangelegenheiten zugelassen (Ausnahme Anwalt) ausser, wenn die Gegenseite nichts dagegen hat... (wie das halt so ist), dann kann man einen Antrag stellen, und der Richter kann dem zustimmen (muss er aber nicht);


    Meist will die Gegenseite dann (natürlich) auch einen Beistand mitbringen- dies ist dann häufig der Grund, dass Richter solche Anträge ablehnen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Moment, ein Beistand ist ein potentieller Ersatz, wenn ohne Anwalt prozessiert wird. Soll also statt eines Anwaltes ein Beistand mitkommen - zum Beispiel ein Mitglied eines Verbraucherverbandes - wird das kaum ein Richter ablehnen. Allerdings wird sich auch kaum ein Richter die beste Freundin, den eigenen Vater o.ä. als Beistand zulassen, schon gar nicht zusätzlich zu einem Anwalt.


    Dass familienrechtliche Verfahren nicht öffentlich stattfinden - außer den Beteiligten und den zwingend notwendigen Personen niemand anwesend ist - ist ja kein Zufall.

    Einmal editiert, zuletzt von Tüftels ()

  • Soll also statt eines Anwaltes ein Beistand mitkommen - zum Beispiel ein Mitglied eines Verbraucherverbandes - wird das kaum ein Richter ablehnen.


    aber nur dann, wenn die Gegenseite nichts dagegen hat ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)