Beistandschaft....wie ist das mit rückständigem Unterhalt?

  • Hallo,


    vielleicht weiß jemand einen Rat oder kann mir zu oben genanntem Thema Auskunft geben.
    Kurz nochmal die Eckdaten: KV seit knapp 3 Jahren in der Insolvenz und momentan in der Wohlverhaltensphase. Er hatte eine eigene Firma, diese hat er an seinen Bruder überschrieben, er ist jetzt nur noch als Geschäftsführer angestellt und lässt sich monatlich ein dafür relativ knappes Gehalt ausbezahlen (brutto 2200 Euro). Thema Unterhalt war vor der Insolvenz schon schwierig, freiwillig gezahlt hat er für unsere 2 Söhne selten, meistens musste ich pfänden. Als die Insolvenz begann, überwiesen den Unterhalt (der vom Gericht schon vor Jahren tituliert wurde) seine Eltern. War mir letztendlich egal woher der Unterhalt kam, ich war froh das er überhaupt kam. Letztes Jahr im Winter fing er wieder von selbst an zu überweisen, keine Ahnung warum. Das ging genau 3 Mal gut, dann zahlte er wieder nicht. Ich hatte die Nase voll und richtete dann eine Beistandschaft beim Jugendamt ein. Auf die Briefe vom Jugendamt reagierte er nicht, obwohl sie ihm auch die Bereitschaft zur Ratenzahlung anboten bzw. im letzten Brief die Androhung der Pfändung. Im Vorfeld "drohte" er allerdings schon mehrmals damit, er würde den Titel beim Familiengericht abändern lassen, dann müsste er mir gar keinen Unterhalt mehr zahlen :hae: Gut, steht ihm ja frei, hatte er bis dahin aber nicht gemacht. Nun hatte ich letzte Woche plötzlich einen Brief im Briefkasten von irgendeinem Anwalt den sich mein Exmann jetzt genommen hatte...Im Grunde solle ich auf den bisherigen Titel verzichten, da er durch seine Insolvenz nicht voll leistungsfähig sei...er könne höchstens 200 Euro für beide Kinder zahlen und wenn ich nicht bis zu dem und dem Datum (Frist 1 Woche) reagiere, würde er zum Gericht gehen und den Titel abändern lassen... ?-( Ich habe dem Anwalt erstmal mitgeteilt, das ich schon seit Wochen eine Besitandschaft beim Jugendamt habe...davon wusste er nicht mal was... :ohnmacht: und er solle sich bitte dahin wenden. Meine Sachbearbeiterin habe ich informiert, sie war mindestens genauso überrascht. Sie fordert jetzt vom Anwalt noch irgendwelche Unterlagen an, dann sieht man weiter.


    Nun habe ich trotzdem ein paar Fragen, auf die Schnelle konnte ich das nicht mehr klären: Wie ist das eigentlich mit dem rückständigen Unterhalt der sich inzwischen angesammelt hat? Der Titel besteht ja nach wie vor, mein Exmann ist nie den Schritt gegangen diesen bei Gericht abändern zu lassen (hätte er ja schon lange machen können, gerade wenn man ja in der Insolvenz ist)..Ich möchte auf keinen Fall das dieses Geld verfällt, wie kann ich diese Schulden "fixieren"? Meine Sachbearbeiterin meinte, es ist wohl schwierig rückständigen Unterhalt während der Insolvenz einzufordern...Hallo? Dafür hat er ja auch jeden Monat den höheren Freibetrag den er verdienen darf um den Unterhalt zu bedienen...und tut dies nachweislich einfach nicht. Das heißt, er hatte jeden Monat ungerechtfertigt mehr Geld. Muß ich für die aufgelaufenen Schulden zu Gericht und mir einen Titel holen? Und weiß jemand wie das läuft, wenn er bei Gericht den Titel abändern lassen will? Ich vermute nämlich das er dies deshalb nicht tut, weil er dann Nachweise erbringen muß, wie er überhaupt seinen Lebensunterhalt bestreitet...denn der passt nämlich nicht zu seinem Gehalt..Alleine die (Kalt)Miete fürs Haus (in dem er alleine wohnt), kostet 1200 Euro....denn warum sollte er sonst wieder einen Anwalt beauftragen, da wäre der Gang zu Gericht sicher wesentlich günstiger...Und ist es eigentlich rechtens, den höheren Freibetrag zu verdienen (um Unterhalt abzuführen) und den Unterhalt letztendlich dann Dritte bezahlen zu lassen? Find ich etwas seltsam...
    Ich weiß, alles etwas verworren...aber vielleicht kann mir doch jemand helfen.... :thanks:

  • wärend der Insolvenz hat dein EXMann Pfändungsschutz. Du musst also, wenn Du Geld haben wilst, Dich, direckt an dem Insolvenzverwalter wende. Ich habe das gerade durch. Ich habe 7 jahre den Mindestunterhalt bekommen und nun hat der EX so viele Schulden bei mir, das er es kaum abbezahlen kann.
    Die Abänderung des Unterhalt-Titels kann er bei Gericht beantragen. Du solltest dann ein paar Beweise vorlegen das er mehr ausgibt wie einnimmt, zudem muss er nachweisen das er nicht mehr arbeiten kann, als er gerade tut. Je nachdenm wie hoch der Fehlbetrag ist könnte er ja auch Zeitungaustragen um diesen zu bekommen
    Das Geld das er jetzt nicht zahlt sind übrigends Neuschulden. Die Entschuldung findet nur bis zu dem Tag sattt an dem er in Insolvenz geagangen ist.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
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  • Hat es schon bei Beginn der Insolvenz Unterhaltsrückstand gegeben? Ist darüber dir vom Insolvenzverwalter eine Mitteilung gemacht worden? Oder hast du dem Insolvenzverwalter eine Mitteilung gemacht?


    Seinen Titel soll er ruhig via Klage abändern. Wenn ihm das denn gelingt ... Bis dahin muss er schlicht zahlen. Den laufenden Unterhalt und je nach damaliger abnsprache den Rückstand. Sollte er etwaige Unterhaltsschulden bei der Insolvenz damals nicht angegeben haben, dann könnte seine gesamte Insolvenz platzen und er im schlimmsten Fall im Knast landen ... Es ist also viel heiße Luft, was da vom Anwalt kommt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für Eure Antworten!
    Also zu Beginn der Insolvenz lief noch alles über seine Eltern bzw. vorher musste ich immer pfänden, Unterhaltsschulden gab es nicht. Dem Insolvenzverwalter habe ich schon vor Monaten Bescheid gegeben, das er keinen Unterhalt mehr zahlt, obwohl er ja durch die zwei unterhaltespflichtigen Kinder einen höheren Freibetrag hat. Auf nochmalige Nachfrage beim Insolvenzverwalter hieß es nur, mein Exmann hätte ihm versprochen den Unterhalt zu zahlen...Toll, hat er natürlich nicht...Ich versteh auch nicht, warum sowas nicht kontrolliert wird..
    Es geht also um den laufenden Unterhalt, den er nun schon seit Monaten nicht zahlen will, weil ihm plötzlich der Betrag zu hoch ist. Das ist ja schön und gut, aber a) 3 Jahre lang war es nie ein Problem, b) hätte er den Titel bei Gericht jederzeit ändern lassen können (hat er nie, immer nur damit gedroht) und c) verstehe ich nicht, warum er dann nicht zumindest einen Teil vom Unterhalt zahlt, wenn er ja angeblich zahlungswillig ist...denn er hat ja jeden Monat nach wie vor sein Gehalt und es gibt keinen Grund, die Zahlungen komplett einzustellen.


    Ich vermute auch, das eine Abänderung bei Gericht unangenehm für ihn werden könnte und er deshalb den Gang dorthin scheut. Er ist bei seinem Bruder als Geschäftsführer angestellt und verdient angeblich 2200 Euro brutto. Also laut Gehaltszettel, die habe ich ja auch gesehen. Aber selbst die Sachbearbeiterin vom Jugendamt meint, sie findet das merkwürdig wenig. Zudem weiß ich, das seine Lebenshaltungskosten sein Gehalt um einiges übersteigen und er sich so eigentlich nicht mal die Miete seines Hauses leisten könnte (1200 Euro kalt, wir haben vor der Scheidung dort zusammen gelebt, daher kenn ich den Mietvertrag). Dazu fährt er ein teures Auto, auch diese monatlichen Kosten sind nicht ohne....(das Auto hat er sich übrigens genau 3 Wochen nach Anmeldung der Insolvenz angeschafft...seltsam)...plus Nebenkosten, Lebensmittel usw. usw...Ich habe erhebliche Zweifel, das da sein Gehalt der Tatsache entspricht!


    Wie dem auch sein...wie ist es nun mit den aufgelaufenen Schulden? Jugendamt meinte, das wäre schwierig sie momentan nachträglich einzufordern. Er reagiert ja auch auf keine Post. Ich möchte sie aber nicht "verfallen" lassen, ggf. stehen sie eben nach seiner Insolvenz sofort wieder an, ich kann warten. Aber wo melde ich das? Bei Gericht? Oder macht das auch das Jugendamt für mich?

  • Ich denke es könnte hilfreich sein den rückständigen Unterhalt schriftlich beim Insolvenzverwalter einzufordern. Lege eine Kopie des Tieteils dazu und fordere Ihn auf dafür zu sorgen das Unterhalt fliest. Ich habe allerdings immer nur den Mindestunterhalt erhalten und der Insolvenzverwalter tat dann nichts dagegen. Bis dahin kannst Du evtl. Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, dass hilfft ein wenig.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
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  • 1. Schritt der Beistandschaft. Ex mit Kopie Insolvenzverwalter anschreiben und zur Zahlung auffordern.
    2. Schritt: Vollstreckbare Urkunde bei Gericht anfordern, Gerichtsvollzieher. Mit 2200 brutto bleibt genug für (etwas) Kindesunterhalt.

    Liebe Grüße



    Bap



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