Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage des Bundeslandes Hamburg stattgegeben und das Betreuungsgeld gekippt. Im Moment läuft die Begründung.
Es scheint eine formale Begründung zu sein. Der Bund ist wohl nicht zuständig gewesen für diese Gesetzeserlassung. Es hätten die Bundesländer das Gesetz erlassen müssen.
Edit sagt: Tatsächlich monieren die Verfassungsrichter, die Einführung des Betreuungsgeldes (150 Euro im Monat) hätte Ländersache sein müssen. Derzeit wird für knapp 500.000 Kinder Betreuungsgeld bezogen.
Edit 2 sagt: Für die Umsetzung des Urteils setzten die Richter keine Übergangsfrist. Damit bleibt es dem Bund und den Verwaltungen überlassen, über die weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden. Wer bisher Betreuungsgeld bezieht, wird mutmaßlich bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes die Förderung bekommen.