Hallo liebe User ,
ich hoffe mein Beitrag ist in diesem Bereich richtig ...
Ich suche dringend Infos und Erfahrungsaustausch mit Leuten die Angehörige pflegen und zu deren gesetzlichen Betreuern bestellt wurden .
Ich bin zur gesetzlichen Betreuerin meines Vaters bestellt worden ,den ich schon seit zwei Jahren pflege und um den ich allein mich seit dem Tod meiner Mutter kümmere .
Muss ich dem Betreuungsgericht ,obwohl ich schon seit 10 Jahren Kontovollmacht habe und seitdem die Finanziellen Angelegenheiten meines Vaters weitestgehend regele ,über jede Kontobewegung und Ausgabe Rechenschaft ablegen ?
Gibt es eine Aufwandsentschädigung für die Betreuung ?
Was passiert wenn meine Geschwister (leider wahr) mir Unterschlagung vorwerfen?
Ich habe alle Ausgaben dokumentiert und alle Belege aufgehoben und führe über alles Buch ,dennoch bin ich etwas verunsichert ...
Ich kann aus zeitlichen Gründen (Papa und alleinerziehend von 5 Kindern) nicht regelmässig online sein ,doch ich hoffe hier sehr auf Anregeungen ,Tipps ,Infos und Erfahrungsaustausch.
Noch kurz zur Info ; ich bin seit April diesen Jahres als gesetzliche Betreuerin meines Vaters bestellt
GLG Arnie :wink