Suche dringend Infos und Erfahrungsaustausch zum Thema "Gesetzliche Betreuung Angehöriger"

  • Hallo liebe User ,


    ich hoffe mein Beitrag ist in diesem Bereich richtig ...


    Ich suche dringend Infos und Erfahrungsaustausch mit Leuten die Angehörige pflegen und zu deren gesetzlichen Betreuern bestellt wurden .


    Ich bin zur gesetzlichen Betreuerin meines Vaters bestellt worden ,den ich schon seit zwei Jahren pflege und um den ich allein mich seit dem Tod meiner Mutter kümmere .


    Muss ich dem Betreuungsgericht ,obwohl ich schon seit 10 Jahren Kontovollmacht habe und seitdem die Finanziellen Angelegenheiten meines Vaters weitestgehend regele ,über jede Kontobewegung und Ausgabe Rechenschaft ablegen ?


    Gibt es eine Aufwandsentschädigung für die Betreuung ?


    Was passiert wenn meine Geschwister (leider wahr) mir Unterschlagung vorwerfen?


    Ich habe alle Ausgaben dokumentiert und alle Belege aufgehoben und führe über alles Buch ,dennoch bin ich etwas verunsichert ...



    Ich kann aus zeitlichen Gründen (Papa und alleinerziehend von 5 Kindern) nicht regelmässig online sein ,doch ich hoffe hier sehr auf Anregeungen ,Tipps ,Infos und Erfahrungsaustausch.


    Noch kurz zur Info ; ich bin seit April diesen Jahres als gesetzliche Betreuerin meines Vaters bestellt ;-)



    GLG Arnie :wink

  • Hallo Arnie,


    bei der Übertragung der Betreuerschaft ist dir vom Rechtspfleger ausführlich erläutert worden, was deine Aufgaben, Rechte und Pflichten sind. Den Text, den du da vorgelesen bekommen hast, kannst du wahrscheinlich auch irgendwo noch einmal schriftlich bekommen.


    Ansonsten ist es schon so, dass du "über alles" Buch führen musst. Dein Tun und Handeln muss nachvollziehbar sein. Gut ist es, wenn Dinge "so weiter laufen wie bisher". Veränderungen sind besonders zu begründen. Überprüft wird dies vom Gericht. Das Gericht ist der Maßstab für die rechtliche Seite. Wenn du da unsicher bist, nimm Kontakt auf mit dem Gericht und frage nach ...
    In der Praxis ist es natürlich gut, sich ggfls. mit den anderen Geschwistern abzustimmen.
    Eine Aufwandsentschädigung kannst du beantragen. Bei direkten Verwandten ist dies allerdings nur bedingt üblich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Huhu :winken:
    Ich arbeite neben dem Studium in einem Betreuungsverein. Also wenn du offiziell vom Betreuungsgericht bestellt wurdest (mit der grünen Urkunde), erhälst du deine Aufwandsentschädigung nach einem Jahr. Es sind irgendwas in die 380 Euro um den Dreh. Was die Kontobewegungen und Rechenschaft betrifft, bist du als Ehrenamtler von der Rechnungslegungspflicht befreit. Nichtsdestotrotz hilft es ungemein, wenn man für sich selbst eine Art Rechnungslegung erstellt einfach für den Überblick zwischen Kontobewegungen und Belegen. Insbesondere wenn da die Verwandtschaft meint, böse Unterstellungen machen zu wollen.
    Ansonsten schau mal, ob es in deiner Stadt einen Betreuungsverein gibt. Deren Hauptaufgabe ist nämlich die Gewinnung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern.

  • Die pauschale Aufwandsentschädigung liegt derzeit bei 399,- Euro. Sie wird auf Antrag vom Gericht genehmigt und dem Vermögen des Betreuten entnommen.
    Die "Buchführung" ist bei nahen Verwandten ein bisschen milder , es gilt aber:
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 1840 Bericht und Rechnungslegung





    (1) Der Vormund hat über die persönlichen Verhältnisse des Mündels dem Familiengericht mindestens einmal jährlich zu berichten. Der Bericht hat auch Angaben zu den persönlichen Kontakten des Vormunds zu dem Mündel zu enthalten.


    (2) Der Vormund hat über seine Vermögensverwaltung dem Familiengericht Rechnung zu legen.


    (3) Die Rechnung ist jährlich zu legen. Das Rechnungsjahr wird von dem Familiengericht bestimmt.


    (4) Ist die Verwaltung von geringem Umfang, so kann das Familiengericht, nachdem die Rechnung für das erste Jahr gelegt worden ist, anordnen, dass die Rechnung für längere, höchstens dreijährige Zeitabschnitte zu legen ist.


    Je nachdem, gucken hier die Gerichte sehr genau hin. Und der Vormund/Betreuer ist im Falle eines Falles sogar zum Schadenersatz verpflichtet. Sogar, wenn er zB aus Unkenntnis vergisst, bestimmte Geldzuwendungen bei den Sozialversicherungsträgern zu beantragen. Zum Beispiel die rechtzeitige Beantragung der Höherstufung der Pflegeversicherung, Zuschuss zu Hilfsmitteln usw. Ist Vermögen vorhanden, wird überprüft, ob und wie das Vermögen angelegt ist. Ich kenne es nur, dass das Gericht im Grunde jede einzelne Rechnung sehen will oder aber eine Eigenquittung ala: "50 Euro für die Kaffeekasse der Bediensteten im Pflegeheim zu Weihnachten". Das Ding ist also nicht ganz so easy.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich war persönlich beim Betreuungsgericht vorstellig und dort wurde alles geklärt.
    Da ich schon seit Jahren die finanziellen Angelegenheiten meines Vaters
    geregelt habe und der Finanzielle Aspekt nicht in dem Betreuungsverfahren beinhaltet ist, wurde mir lediglich geraten trotzdem alles zu protokollieren und Quittungen und Belege aufzubewahren, was ich ohnehin mache.
    Ich habe davon gehört das es auch für ehrenamtliche Betreuer eine Vergütung gibt, aber das ist für mich nicht wirklich
    relevant.Ich hatte eher Angst das mir oder meinem Vater aufgrund solcher Behauptungen irgendwelche Nachteile entstehen