Elternunterhalt-jetzt schon Widerspruch?

  • Es geht um Folgendes: Mein Erzeuger ist wohl seit 2012 im Pflegeheim und ich soll nun mein Einkommen usw. offenlegen, da ich ja ihm gegenüber womöglich unterhaltspflichtig bin.
    Momentan liege ich weit unter der Selbstbehaltsgrenze, muss mir also keine Sorgen machen. Was aber, wenn ich doch irgendwann drüber liege?


    Soweit ich weiß, können Eltern bei "schweren Verfehlungen" ihren Unterhaltanspruch verlieren. Der BGH hat das ja in verschiedenen Urteilen bestätigt. Dies dürfte hier der Fall sein- ich will nicht zu sehr ins Detail gehen, aber er war weder als Vater päsent (seit der Kindergartenzeit oder evtl. auch früher, mir fehlt die Erinnerung), noch hat er jemals gezahlt, noch konnte er seine Finger von mir lassen, wenn ich denn mal zu ihm musste. Hierzu wurde allerdings nie Anzeige erstattet, weil meine Mutter mir damals nicht glaubte..Meiner Halbschwester (seiner Stieftochter) erging es ähnlich. Ich weiß aber nicht, ob sie oder meine Mutter sich -wahrheitsgemäß- dazu äußern würden, da beide nichts mehr mit der Vergangenheit zu tun haben wollen und ich zu ihnen auch keinen Kontakt habe. Insofern weiß ich nicht, wie ich zumindest diese Übergriffe beweisen sollte.


    Die Frage ist jetzt: Sollte ich das jetzt bereits klar stellen (wenn ja, in welcher Form?), wo ich eh (noch) nichts zahlen kann/ muss oder erst, wenn ich irgendwann über der Grenze liege? Ich habe einfach Angst, dass ich dann in die Pflicht genommen werden kann weil ich JETZT nicht dazu Stellung bezogen habe und dann für diesen pädophilen "Menschen" zahlen muss, was für mich unerträglich wäre.

    2 Mal editiert, zuletzt von Wudel Daddelda ()

  • Du musst Dich grundsätzlich jetzt schon dazu äußern, auch wenn Du jetzt nicht unterhaltsfähig bist.


    Ich bezweifle aber, dass es anerkannt werden kann, wenn die Übergriffe nicht zur Anzeige gebracht wurden, denn dann gibt es ja keine Beweise. Im Nachhinein behaupten kann man jetzt viel.... (sorry, ist jetzt nicht meine Meinung, also nicht ich zweifle das jetzt an, aber rechtlich sehe ich da wenig Chancen).


    Relevanter ist die Tatsache, dass Dein Vater nie Unterhalt gezahlt hat, aber auch das musst Du belegen können. Die Aussage alleine bringt Dich nicht weiter.


    Aber auf jeden Fall alles jetzt sofort angeben und nicht erst dann, wenn es an die Zahlungspflicht geht.


    Ich würde vorab schildern, was Du vorzubringen hast, warum Du der Unterhaltspflicht dem Grunde nach widersprichst und dann wird Dich die Behörde schon auffordern, was sie für Belege von Dir noch haben wollen.

  • Ich glaube wenn er sich nie gekümmert hat und nie gezahlt hat reicht das schon als Argument.


    Jetzt da mit der anderen Geschichte zu kommen wirkt irgendwie... naja komisch, jetzt da es um Geld geht.


    Warum hast du es nie angezeigt unabhänig von der jetzigen Situaiton? Evtl. hätte das andere vor ihm schützen können?

  • Nie gekümmert und nie gezahlt reicht u.U. inzwischen nicht mehr aus. Es gibt schon Urteile in denen Kinder zum Unterhalt verpflichtet wurden, obwohl sie sogar dauerhaft in Pflegefamilien groß wurden und keinerlei Kontakt zu deb leiblichen Eltern hatte geschweigedenn irgendwann Gelder bekommen hätten.


    Bei nicht gezahlt komtm es (Halb-)Geschwister dazu, die ebenfalls mitzahlen könnten.


    Tina

  • Jetzt da mit der anderen Geschichte zu kommen wirkt irgendwie... naja komisch, jetzt da es um Geld geht.


    ja, das kann gut sein


    Zitat

    Warum hast du es nie angezeigt unabhänig von der jetzigen Situaiton? Evtl. hätte das andere vor ihm schützen können?


    Sehr komplex, das Ganze. Ich war auf jeden Fall als Jugendliche und junge Erwachsene mehrmals über Monate im Krankenhaus (extreme psychosomatische Traumafolgen, da noch zwei weitere Personen aus meinem Umfeld diese Neigungen hatten und über Jahre hinweg "auslebten") und insofern nicht in der Lage, mich damit auseinanderzusetzen..ich musste erstmal schauen, dass ich überhaupt wieder ins Leben finde, lebensfähig werde. Zudem wurde ich ja auch als Lügner hingestellt usw. usw. usw. Aber das sollte hier nicht Thema sein.

  • Wir hatten Elternunterhalt in der Fortbildung. Leider ist es vollkommen schnuppe wieviel/ wie oft er sich um dich gekümmert hat.
    ABER dein Basisgrundfreibetrag liegt bei 1800€ netto plus Freibeträge für deine Kinder und etliche Dinge, die ein guter Anwalt dir bei einer Berechnung zum Abzug bringen wird.
    denkst du, dass du in absehbarer Zeit in die Nähe dieser Freibeträge kommen wirst?


    Ich kann deine Ängste und den Unmut darüber für jemanden, der sich nie um dich gekümmert und dich auch noch geschädigt hat, zahlen zu müssen sehr gut verstehen.


    Meine Mutter hat mich mit 18 raus geschmissen und mich lange Zeit davor auch einfach nur ertragen anstatt sich zu kümmern. Nach ein paar erfolglosen Kontaktversuchen habe ich über die Hälfte meines Lebens keinen Kontakt mehr zu ihr und würde auch überhaupt nicht einsehen für sie jemals auch nur einen Euro zahlen zu müssen.

  • mal ne dumme Frage:


    meinst du wirklich, dass du in Zukunft über dem Selbstbehalt liegen könntest? Der liegt schon alleine für dich bei 1800.- und dann kommt ja nich dein Kind/deine Kinder dazu.


    http://www.finanztip.de/elternunterhalt/



    Hier ist mal ein Recher dazu. Du kannst sogar Handyverträge, Kreditraten abziehen.
    Bei z.B. 2 Kids und Kreditraten von 200€ bist du bei einem Netto von 2500 gar nicht leistungsfähig.


    http://www.seniorplace.de/elternunterhalt-berechnen.html



    hilft dir das ein bisschen?


    Gruß


    Mima


    ah, okay, 1 Kind...trotzdem kannst du ja mal mit deinem zukünftigen Netto rechnen, Kinder werden nach DDT gerechnet.

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()

  • Naja, hat der Vater noch weitere leibliche Kinder würde die ja sozusagen Gesamtschuldnerisch für den Unterhalt aufkommen müssen. Je nach Einkommen (über dem SB) würde dann jedes Kind einen gewissen Anteil zahlen müssen, was dann den Anteil der einzelnen Pflichtigen ja senkt.


    So verständlicher?

  • also bei einem Netto von 2400 und einem Kind (was nach DDT in bezug auf dein EK 329€ zählt) und Kreditraten von 250€ musst du nix zahlen. Und da ist noch nichtmal Riester, Fahrtkosten, Bausparer etc mit drin.


    Mima

  • Ich war auf jeden Fall als Jugendliche und junge Erwachsene mehrmals über Monate im Krankenhaus (extreme psychosomatische Traumafolgen,


    Wäre das denn evtl. ein Beweis?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ansonsten empfiehlt es sich, gewisse notwendige Dinge immer auf Ratenzahlung zu kaufen, d.h. ggf. Auto, Möbelneuanschaffungen etc. (d.h. erforderliche Dinge, nicht sowas wie Urlaub), denn dann können die monatlichen Raten auch vom Einkommen abgesetzt werden.
    Und gerade bei Möbeln oder auch Elektrogeräten gibt es ja oft 0%-Finanzierungen. Also nicht das Ersparte angreifen, sondern sowas nutzen bevor man über die Grenze rutscht!

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()