Über 15 J. müssen sie sich selbst versichern.
Nachzulesen bei gegen Hartz.de
2016...Jugendliche in ALG II nicht mehr familienversichert....
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aber da ändert sich ja eigentlich nichts - nur das die Kids einen eigenen Status bekommen
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Die Frage ist doch eher, was dieser Schwachsinn soll?! In meinen Augen eine weitere Schikane von seiten derer, die sich solchen Mist ausdenken. Ausgrenzen, wo es nur irgendwie geht. Armes Deutschland.
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ich versteh die Aufregung nicht - wenn das Kind ne Ausbildung anfängt, bekommt es auch einen eigenen GKV-Status
das ändert doch nichts -
Naja,
es ist doch ein Unterschied. Familienversichert = 1 Beitrag und 1- x mitversicherte Personnen unter 18 oder noch in Schulausbildung.
Keine Familienversicherung mehr = mehrere Beiträge, die bei Nichtleistungsbeziehern nicht anfallen würden. Und gezahlt wird der zusätzliche Beitrag dann ja wieder vom Amt. Also eigentlich Zusatzkosten, die nicht notwendig wären, wenn der Jugendliche die Voraussetzungen der Mitversicherung in der Familieversicherung erfüllt.
Die Krankenkassen werden sich freuen und wie lange wird es wohl dauern bis sie auf den Trichter kommen, dass man das ja dann für alle Jugendlichen einführen könnte?
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mal anders gefragt: wer zahlt das bei jugendlichen die nicht im leistungsbezug sind?
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mal anders gefragt: wer zahlt das bei jugendlichen die nicht im leistungsbezug sind?
da bleibt alles beim alten (wenn ich das richtig lese). D.h. die Kosten für die beitragsfreie Mitversicherung werden von der Gemeinschaft der Versicherten getragen.
L.G. Tani
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Und bei Jugendlichen im ALGII Bezug zahlt es dann die Allgemeinheit der Steuerzahler.
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sieh es mal so, auf diese Art müssen sich wenigstens auch die privat versicherten ( u.a. auch ich) an den Kosten beteiligen und nicht nur die gesetzlich versicherten.
Die Hintergründe sind hier vielfältig und lassen sich im Netz nachlesen. Die Befürchtung diese Änderung könnte bald für alle Kinder kommen ist grundlos. Es wurde lediglich die Versicherung über das Job-Center als vorrangig eingestuft und damit entfällt der Anspruch auf Familienmitversicherung.
L.G. Tani