ADHS + Zeugnis

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bezüglich der Erwähnung von ADHS im Zeugnis. Es wurde von der KM gesagt, dass wenn die Schule die Diagnose ADHS von Sohn (8 Jahre + 2. Klasse in BaWü) erfährt, diese auf dem Zeugnis erwähnt wird.


    Darf das sein? Wird dies von Bundesland zu Bundesland oder gar Schule/Lehrer zu Schule/Lehrer unterschiedlich gehandhabt?


    Viele Grüße
    Bonus

  • Auch das nicht als solches allein, ein Schulzeugnis handelt von Leistungen und verhalten in der Schule, nicht von Diagnosen


    Was aber erwähnt werden muss sind nachteilsausgleiche zB das nichtbenoten der lese und rechtschreibfertigkeiten (und selbst da darf bei uns in bayern nicht mehr die Diagnose dabei stehen.)


    Grad ADS rutscht aber mal schnell in den bewertungstext ala nick s verhalten hat sich trotz seines ADS sehr gebessert oder so

  • Im Bewertungstext hat die Diagnose auch nichts zu suchen! Man kann es natürlich nett umformulieren, aber ohne die Diagnose.
    Bei anerkannter Legathenie steht in etwas:
    "Eine LRS wurde förmlich festgestellt. Die Rechtschreibleistungen entsprechend nicht den Anforderungen. Sie sind in den Fachnoten nicht erhalten."
    Nur das ist erlaubt, aber nicht in dem Feld für Lern- und Sohzialverhalten, sondern unter sonstigen Bemerkugnen.
    Auch andere Einschränkungen, Behinderungen usw. dürfen nicht erwähnt werden.

  • öhm der satz wäre diskriminierend.
    der standardsatz, ich glaub sogar so vorgeschrieben, war "Auf Grund einer gutachterlich festgestellten Legasthenie (lrs ist was völlig andres) wurden die Leistungen im Lesen und Schreiben nicht bewertet."
    letztes jahr wurde dagegen wegen diskriminierung vorgegangen, seither darf da nur noch stehen "Die Leistungen im Lesen und Schreiben wurden nicht bewertet."


    Klar haben Diagnosen nichts im Bewertungstext zu suchen, nur mit manchem gehts halt durch...

  • Der Satz mag diskriminierend sein (???), entspricht aber den Zeugnisvorschriftes des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes. Wörtlich, bis auf meinen Tippfehler.
    Und zwischen LRS und Legasthenie wird DORT ebenfalls nicht unterschieden.
    (Mir ist der Unterschied bekannt.)


    Nie vergessen bei all dem Besserwissen: Die Länder handhaben das unterschiedlich. ;-)


    Quelle: http://www.schulrecht-sh.de/texte/l/legasthenie.htm

  • ADS taucht im Zeugnis nicht auf.


    Wenn es solch eine Diagnose gibt, würde ich es den Lehrern aber unbedingt mitteilen. Das vereinfacht Manches im Umgang zwischen Lehrern und Kindern einerseits und Lehrern und Eltern andererseits. Offenheit zahlt sich aus.

  • Wen interessieren die Zeugnisse der 1,2 oder 3 Klasse. Diese Zeugnisse sind doch lediglich eine Rückmeldung an die Eltern, damit sie über den Wissensstand ihrer Kinder informiert sind. Beim Halbjahreszeugnis der 4 Klasse würde ich darauf achten, dass es nicht drauf steht, da es für die Bewerbung für weiterführende Schulen benötigt wird. Sollte es dort stehen würde ich mit den Lehrern darüber reden, dass es entfernt wird. Ansonsten, schaut doch außer den Lehrern und den Eltern niemand auf die Grundschulzeugnisse. Vor wem wird das Kind denn dann dirkriminiert? :hae:


    Mir als Elterteil wäre es persönlich wichtig, dass ich als Eltern mit den Lehrern am selben Strang ziehe, wenn es um mein Kind geht. Dazu gehört eben auch, dass die Lehrer über Diagnosen, die den Schulalltag beeinträchtigen können, informiert werden. :-)

    2 Mal editiert, zuletzt von Karamellka ()

  • Nein, im Zeugnis darf eigentlich nicht einmal stehen, dass eine LRS oder Dyskalkulie besteht, wenn KEIN Nachteilausgleich gegeben wird.
    Problematisch finde ich nicht einmal das Zeugnis, sondern eher, dass von den Kiddies Schülerakten bestehen, die dann an die Folgeschulen weitergereicht werden. Bei Kindern, die in allen Lebenslagen "gut funktionieren" kein Problem, das wertet meist ja noch auf und pusht automatisch den Lehrer und das Kind (meistens).
    Wenn aber negative Dinge in diesen Schülerakten drinnen stehen, kann dies zur Folge haben, dass eine voreingenommene Haltung entsteht (bei den Lehrern) und diese das Kind von vornherein schlechter bewerten, als es eigentlich an Leistung zeigt. (ein durchaus menschliches Problem).
    Du kannst in der Schule nachfragen, ob so eine Schülerakte besteht, falls ja: Hol Dir Akteneinsicht und frage auch gleich nach, ob dies an die weiterführende Schule weitergereicht wird, oder ob es zum eigenen Verbleib besteht und/oder nur auf Nachfrage der weiterführenden Schule herausgegeben wird und/oder nur mit Deinem Einverständnis.