Prozesskostenhilfe und Beistandschaft....muß man immer zwangsweise Auskünfte geben?

  • Hallo in die Runde,


    der Titel ist wohlmöglich etwas unglücklich formuliert, mir fällt allerdings nichts auf die Schnelle ein, das es besser beschreibt...
    Es geht um Folgendes: KV zahlt seit einigen Monaten keinen Unterhalt mehr für unsere 2 gemeinsamen Söhne. Ich habe nun eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet, da ich einfach keine Nerven mehr habe mich schon wieder mit diesem Thema auseinander zu setzen. Auf die ersten zwei Briefe vom Jugendamt hat der KV wie erwartet nicht reagiert, trotz das sogar eine Ratenzahlung angeboten wurde, Fristen zur Einigung usw. Androhung der Pfändung war dann die Konsequenz im zweiten Brief. Diese soll nun so bald wie möglich eingeleitet werden.
    Nun muß ich noch eine Erklärung über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wahrscheinlich inwieweit ich meine Kosten hierfür selber tragen kann. Das ist grundsätzlich kein Problem, ich arbeite ganz normal, hab soweit kein Vermögen, aber wäre trotzdem bereit meinen Anteil zu zahlen. Allerdings bin ich ja seit einiger Zeit neu verheiratet und in dieser Auskunft muß ja auch der Ehepartner alles offenlegen...vom Einkommen, über Vermögen, Werte, Immobilien, einfach alles! Mein Mann hat seit Jahren eine gutgehende Firma, auch entsprechende Werte, Immobilien usw., da kommt einiges zusammen, allerdings würde es wieder einige Zeit dauern das alles aufzulisten (man müßte das jetzt dem Steuerberater beauftragen das alles zusammenzutragen und die entsprechenden Belege beizufügen usw.)...Mein Mann ist dementsprechend wenig begeistert, kannn ich auch verstehen. Wie gesagt würde ich ja die Prozesskosten voll übernehmen, wenn es so sein müsste...muß man trotzdem immer diese Erklärung ausfüllen? Ich befürchte eben, mein Mann streikt einfach hier alles offenzulegen, gerade weil es um meinen Ex-Mann geht.....das ist eh ein rotes Tuch für ihn...vielleicht versteht ihr, was ich meine...
    Kennt sich da Jemand aus? Vielen Dank schon einmal!

  • ehrlich gesagt verstehe ich gerade nicht, was Du meinst....


    Man heiratet doch eben gerade, weil man füreinander einstehen möchte :frag
    war da nicht was mit Guten, und Schlechten Tagen uns so? ;-)


    Ansonsten kann ich die "Zwickmühle" nachvollziehen.... allerdings heisst, wenn ihr keine PKH beantragt, dass ihr beide einfach die Rechnung im Zweifel (also, falls Dein Ex nicht zahlungsfähig ist z.B. oder falls der Kostenentscheid so ausfällt) bezahlen müss-
    auch "kann" es sein, dass Dir (falls sein EK wirklich entsprechend hoch ist) ggf. ein fiktives Einkommen angerechnet wird, weil Du ihm den Haushalt führst-
    immerhin profitiert ihr ja beide von der Steuerklasse-


    Alternative wäre, die Beistandschaft zurückzuziehen, und keinen KU mehr einzutreiben :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Etwas weiter ausgeholt zum Verständnis: 1. Die Beistandschaft arbeitet kostenlos und kann vor Gericht wie ein Anwalt agieren. Allerdings ohne Kostennote an dich. 2. Kosten eines Verfahrens sind a) Gerichtskosten und b) Anwaltskosten. Gerichtskosten sind bei Unterhaltsverfahren im Schnitt und bei Standardverlauf (Standard. 95%, schätze ich) 300 Euro. Die werden unter den Verfahrensbeteiligten aufgeteilt. Wären 150,- Euro für dich. Anwaltskosten trägt jede Seite für sich. Du also nix.


    Die Verfahrenskostenhilfe würde also 150,- Euro betragen. Wenn da dein Steuerberater drei Stunden sitzt und Daten zusammenträgt, geht die Rechnung sicherlich schon auf mehr als 300 Euro... Wenn du und dein Mann auch noch gegenprüfen und eintragen und, und, und ... lohnt sich das nun wirklich nicht, wenn ihr "gut verdient". Zumal es sein kann, je nach OLG-Bereich, dass du gar keine Verfahrenskostenhilfe bekommst. Weil das Einkommen zu hoch ist ....

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die Antworten :-)
    Ja, ich habe mich wahrscheinlich etwas mißverständlich ausgedrückt..Es geht eben darum, das ich bzw. wir sowieso zu viel verdienen und sowieso keine Verfahrenskostenhilfe bekommen...das ist ja auch völlig okay. Deshalb schrieb ich ja, das ich meinen Anteil ja auch selber zahlen würde/möchte. Allerdings bekam ich eben ganz selbstverständlich diesen Antrag in die Hand gedrückt und es kam so rüber, als müsste ich ihn so oder so ausfüllen. Das habe ich einfach nicht verstanden. Eben weil alleine diese ganze Ausfüllerei und das Bemühen des Steuerberaters wahrscheinlich viel zu kostenintesiv wäre. Meine Sachbearbeiterin erreiche ich leider nicht, sonst hätte ich sie gefragt. Also kann ich ihr nächste Woche einfach sagen, ich trage die Kosten selbst?