Alleiniges Sorgerecht Drogenabhängigkeit

  • Hallo,
    möchte das alleinige Sorgerecht beim Jugendamt beantragen.
    Vater des Kindes ist trotz Therapie weiter abhängig und ich habe ein schlechtes
    Gefühl wenn unsere Tochter (2 Jahre) bei ihm ist.
    Wie überprüft das Jugendamt seine Abhängikeit?
    Was, wenn er es abstreitet?
    Habe ich überhaupt Chancen?
    Vielen Dank

  • Das Jugendamt hat kein Recht dies zu tun.
    Ein Richter kann eine Probe anordnen - ggfls. wird die dann nach einem Zeitpunkt x wiederholt.
    Fraglich ob man ihm einen Dauerkonsum nachweisen kann. Wenn er nur in der kinderfreien Zeit konsumiert,
    wird das schwer - zumindest mit dem NAchweis.


    Grundsätzlich bringt das Alleinige Sorgerecht dich aber nicht weiter - weil Umgang, Urlaube usw. weiter stattfinden, nur von Unterschriften für Schule und Ämter wäre er befreit.

  • Von tgl. Alkoholkonsum, wahrscheinlich auch Speed bis zu den härtesten Sachen gelegentlich.
    Wahrscheinlich wäre es wirklich angemessener das Umgangsrecht einzuschränken.
    Sollte ich zu einem Anwalt gehen?

  • Liebe TE,


    Du musst ganz klar unterscheiden: Sorgerecht & Umgangsrecht. Beides hat nichts miteinander zu tun.


    Sorgerecht: Ist nur interessant wenn es um Entscheidungen geht, die über die sogenannte Alltagssorge hinausgehen. Name, Religion des Kindes, die Frage bei welchem Elternteil das Kind wohnt, gröbere medizinische Dinge (wenn dein Kind Husten hat, ist das Alltagssorge), Schulwahl (wobei das durch die allgemeine Schulpflicht in D und der Praxis das Kinder oft auch die lokale Grundschule gehen auch eher ein theoretisches Recht ist). Das Sorgerecht kannst du auch nicht beim Jugendamt "beantragen". Nur das Gericht kann dem Vater die Sorge aberkennen.


    Umgangsrecht: Das Recht, das sich der Umgangselternteil (hier der Vater) und das Kind sehen dürfen. Wie und in welcher Form das ausgestaltet ist, dazu sagt das Gesetz nichts. Die "übliche" Regel bei größeren Kindern ist alle 14 Tage das Wochenende und ein Tag unter der Woche, aber ihr könnt euch das ausmachen, wie ihr wollt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das JA kann helfen, euch eine Regelung zu finden, diese ist aber nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich ist nur der Spruch des Gerichts und an den musst du dich dann auch halten, und du hast keine Garantie, dass der Spruch so ausfällt wie du dir das erhoffst. (Kosten von evt mehreren tausend Euro für Anwälte etc, lasse ich jetzt einmal unter den Tisch fallen)



    Was erhoffst du dir den vom Anwalt? Wenn ihr keine gerichtliche Vereinbarung über das Umgangsrecht habt, das vom Gericht geändert werden muss, was willst du denn mit einem Anwalt. Eine Mediation mit Unterstützung des Jugendamtes wäre die bessere Lösung

  • Wenn das Kind bei Dir wohnt ist es doch erst einmal gut.
    Ich nehme an, du bist Drogenfrei.


    Wenn der Vater dann Umgang haben will, würde ich versuchen den Umgang so weit wie es geht einzuschränken und immer an der Kante zu "Er geht vor Geicht" zu bleiben.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Hallo


    Mein erster Weg wäre das jugendamt. Denen kannst du jadeine Vermutungen/Ängste schildern.
    wie bereits geschrieben kann aber das Jugendamt keinen Drogentest anordnen.


    Von tgl. Alkoholkonsum, wahrscheinlich auch Speed bis zu den härtesten Sachen gelegentlich.


    Finde ich immer kurios solche Aussagen. Woher weisst du das so genau ? Du bist doch garnicht dabei oder ?
    Nur Vermutungen oder ich denke er nimmt jeden Tag drogen bringen dich nicht weiter.


    Wahrscheinlich wäre es wirklich angemessener das Umgangsrecht einzuschränken.


    Warum weil du vermutest er nimmt Drogen !! Klappt denn der Umgang ? Wenn das nicht funktionert,wäre das ein Ansatzpunkt.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Der Teil vom Sorgerecht, der wirklich interessant für Dich ist, ist die Finanzielle Sorge. Hat der drogenabhängige KV diese, kann er auch an die Konten vom Kind und diese abräumen.


    Ansonsten kann Dich das Jugendamt durchaus beraten und über die nächsten Schritte informieren. Sollte es zu einem Prozess kommen wird dieses auch gehört.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern