Keinen Schulplatz mehr - Landesschulbehörde lehnt Fördergutachten im großem Stil ab

  • Ich denke,ich würde noch ich ans Schulverwaltungsamt in der Hauptstadt deines Bundesland wenden.Dieses ist die Strecke höher vom Schulamt,in der Regel,ist das Schulamt nur für Grundschulen und Förderschulen verantwortlich,ab weiterführende,ist in der Regel das Schulverwaltungsamt zuständig.abgesehen davon ,hätte ich das Jugendamt und Boot geholt,d en hier geht es um ein Kind,und abgesehen davon,kann es passieren,das die Medikation,in der Pubertät nicht mehr wirkt(war bei uns so) und dann?
    Das ist immer ein Aspekt der im Kopf beibehalten werden muss.
    Mit Jugendamt,ist die Chance wesentlich höher.aber ich muss zugeben,ich habe noch nie gehört das man föderbedarf ablehnt,hier verteilt man diesen wie Bonbons,nur die richtig fôderung zu bekommen ist was anderes.

  • Kannst Du irgendetwas machen, das Dir hilft, ruhiger zu werden? Und wenn es nur ist, mal 2 Minuten Deine Atemzüge zählen und dabei die Augen schließen oder so etwas. Ich drücke Dir die Daumen und schicke Dir Kraft und gute Nerven.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Puh, ich habs hinter mir.
    Das Ergebnis ist okay, aber nicht völlig zufriedenstellend.


    Der Prozess wird auf Eis gelegt. Ein ruhendes Verfahren.
    Sofern keiner von uns oder der Behörde das Verfahren wieder rausholt, bleibt alles so wie es jetzt ist.
    Die aufschiebende Wirkung des Fördergutachtens bleibt bestehen, denn das erste Gutachten ( mit dem die Kids auf diese Schule kamen ) ist unbefristet und gilt daher jetzt weiterhin.
    Das heißt, unsere Kinder haben alle Vorteile eines Fördergutachtens und werden genauso beschult.


    Dem Richter war es wichtig, die Kinder nicht durch ein psychologisches Gutachten zu schicken.
    Auch war ihm wichtig, dass die Landesschulbehörde ihr Gesicht wahren kann. Was mir in dem Falle völlig wurscht war. Deren Prestigé interessiert mich Null.


    Wir haben gemeinsam entschieden, dass dies die beste Lösung für unsere Kinder ist.
    Gewonnen haben wir nicht, aber verloren auch nicht.
    Die Kinder können bleiben mit allem was dazu gehört.


    Lieben Dank für eure Daumen. :thanks::thanks::thanks:


    Jetzt schnapp ich mir das weltbeste Kind aller Zeiten und belohne ihn für das bombastische Zeugnis :love:

  • Ein absolut super Ergebnis. Viel besser hätte es kaum kommen können. Wie hat das Gericht denn die Verfahrenskostenfrage geklärt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Da hat der Richter sich zur Kostenfrage mutmaßlich herumgedrückt. So lange das verfahren schwebt, werden wohl keine Verfahrenskosten in Rechnung gestellt. Aber dein Anwalt wird irgendwann gerne etwas sehen wollen. Da kein Streitwert festgelegt ist, ist das ziemlich Verhandlungssache, denke ich mal.
    Ob er über die Verfahrenskostenhilfe schon vom Staat einkassieren darf - gerade so gar keine Ahnung.


    Oft ist es bei so verfahren so (darum frage ich), dass durch die Ruhendstellung alle Beteiligten ihr Gesicht waren können (hier die Schulbehörde). Aber die Verfahrenskosten zumindest der einen Seite (hier hoffentlich Schulbehörde) aufgedrückt werden und damit für den Insider zumindest gezeigt wird, wer hier eigentlich derjenige ist, dem man "Du, du!" sagt.


    Ist aber auch egal. Das sind alles Spitzfindigkeiten. Mit dem Ergebnis müssten du und Sohnemann richtig gut leben können. Der Vergleich hat schon einen gewissen Charme und die Schulbehörde wird den so gar nicht lustig finden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Herzlichen Glückwunsch ,erstmal.zumind kein Nachteil für die kids,aber ein Richter kann auch anders.damals bei der Klage gegen das Jugendamt,weil sie kein ihelfer zahlen wollten aber mussten.da hat das Jugendamt mehr als ein"dududu" bekommen,eine fette Geldstrafe von 1500€.das war ein Ding,damals.der Richter war so genervt,und hatte schlechte Laune,da hat das Amt einen auf den Deckel bekommen,mit dem Spruch:"man möge die Rechtslage doch mal lesen,ubd welch eine Zeitverschwendung.man möge seine Arbeit tun,und das Gericht nicht belästigen!" Ha,war das genial