Gemeinsames Sorgerecht?

  • Loewe was heisst denn ohne Vorabinformation, wir hatten nicht vor, einfach die Biege zu machen. Bis zum geplanten Datum ist es noch ne Weile hin und wir hätten KV sicherlich mindestens 3-4 Monate vorher informiert...


    und ja, ICH würde da auch nicht szillhalten, aber ich zeige auch deutlich mehr Interesse am Kind (jetzt mal ganz vorsichtig formuliert ;-) )

    Einmal editiert, zuletzt von ??? ()

  • @ canchero: nein wir haben keine verbindliche Umgangsregelung, da Kv kein Intersse an verbindlichem Umgan hat. würden wir wegziehen und die Umgänge auf 1/we pro Monat + Ferien oder so legen, hätte er tatsächlich weitaus mehr Umgang als jetzt, wenn man die Zeit zusammenrechnet...


    Unterhalt klappt, seitdem die Beistandschaft sich drum kümmert...


    noch wurde er nicht von mir über den Umzug informiert, wie gesagt, es ist noch ein bisschen hin, aber ich vermute, dass er sich schon Gedanken dazu macht, dass soetwas passieren könnte, er weiß ja von meiner Beziehung.

  • was heisst denn ohne Vorabinformation,


    Das bedeutet, dass er es wohl weiß oder ahnt - aber nicht von Dir.


    ja, ICH würde da auch nicht szillhalten, aber ich zeige auch deutlich mehr Interesse am Kind


    Warum ist ein und das Gleiche nie das selbe, nur weil es ein anderer tut ?


    Bringt doch die Baustelle mit dem Umgang in Ordnung, dann kann Dein Partner zu Dir ziehen und die Welt ist wieder in Ordnung. :strahlen



    Zitat

    Aus beruflichen Gründen kann mein Partner nicht mal eben zu uns ziehen (es ist fraglich, ob das je möglich würde)


    Warum wiegt der Job Deines Fernbeziehungs-Partners so viel mehr als die Vaterschaft des KV ?


    Das Thema haben wir immer wieder hier :kopf

  • das heisst, dass ich ihn noch informiert hätte-nicht mehr und nicht weniger (und zwar, bevor es ganz konkret wird).


    Mein Freund ist Beamter und ich kann schlecht von ihm verlangen, seinen Job aufzugeben, will ich auch gar nich,und eine Versetzung ist fast unmöglich.


    Wohingegen der KV- auf die Zeit hochgerechnet, genausoviel Umgang haben könnte wie vorher bzw. mehr- er reisst sich nun mal nicht besonders drum und würde er seinen VaterPFLICHTEN nachkommen, würde ich nicht mal drüber nachdenken, ihm ein Recht (das ABR) zu verweigern...



    P.S. es ist nicht ein und dasselbe, weil ich mich im Gegensatz zum Kv für das Kind interessiere und mich kümmere, also finde ich es völlig unangebracht, die "armen" Kv so unter einen Kamm zu scheren, unser Exemplar ist nämlich leider kein besonders vorbildliches

    Einmal editiert, zuletzt von ??? ()

  • Mein Freund ist Beamter und ich kann schlecht von ihm verlangen, seinen Job aufzugeben,


    Dein Ex-Mann ist Vater und Du kannst schlecht von ihm verlangen ..... in dieser Situation still zu halten :strahlen



    Edit fügt hinzu, das der Ex-Mann irgendwann auch mal der (fast) 100% Richtige war

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Ich kann schon verstehen, warum die Berufstätigkeit des eigenen Next häufig höher gehängt wird, als die Vaterschaft des KV. Weil es aus der ganz eigenen subjektiven Sicht für das Kind vermutlich mehr bringt, in einer stabilen Beziehung mit einem sich kümmernden, sozial-emotionalem "Ersatzvater" zu leben, als mit einem interessenlosen sich null kümmernden aber hauptsache leiblichem KV. Mag in diesem Fall hier vielleicht nicht ganz so extrem sein, aber ja ich versteh das. Man will schlicht das Beste fürs Kind. Und da wo die Elternebene zwischen BET und UET stimmt, würde auch ein Umzug oder ein ggf folgender Umgang ganz anders geplant.

  • in einer stabilen Beziehung mit einem sich kümmernden, sozial-emotionalem "Ersatzvater" zu leben


    Wobei genau das während einer entstehenden Fernbeziehung ganz anders ausschauenkann als nach dem Umzug im Ernstfall.
    Kind wird komplett aus dem Umfeld gerissen und es bleibt nur die Hoffnung, dass das was dann kommt wirklich so wird wie TS es sich wünscht.


    Wie gesagt - der null kümmernde interessenlose aber leibliche KV - der wurde ja auch mal für Mr. Right gehalten.

  • Ich glaube nicht das er so automatisch das GSR bekommt wie du jetzt denkst. Die erste Welle in der Richtung ist ja bei Gerichten etwas abgeebbt. Sinn des ganzen war ja UETs nicht aus der Beziehung Kind-UET zu kippen indem man mehr Gerechtigkeit und Rechte für UETs schafft. Das bringt aber nur etwas wenn die Elternbeziehung überhaupt belastbar ist und der Kontakt Kind-UET auch solide ist. So die Buschtrommeln hier die richtigen Rauchzeichen geben, soll das ganze zunehmend weniger in die Richtung gehen UETs die Möglichkeit zu geben BETs zu drangsalieren. Da diese Gefahr immer besteht geht es wohl nicht mehr so einfach.


    Dein Argument wäre also die Rückfrage, was der Herr KV sich von GSR verspricht. Entweder kommt ihm also jetzt etwas zu kurz, dass kann er sicher auch ohne GSR bekommen oder er ist eigentlich zufrieden und möchte das GSR aus irgendwelchen formalen Gründen. Beide Fälle sind nicht wirklich gute Argumente pro GSR. Sollte er was von wegen und Einspruch gegen Umzug anmelden, würde ich glatt sagen, dass auch hier GSR nicht hilft, jedenfalls solange kein Aufenthaltswechsel des Kindes von einem zum anderen ET geplant ist. Dafür sehe ich bei euch keine Grundlage.


    Der Gewinn für ihn bei einem anlasslosen GSR ist also eher symbolisch, der als Prävention gegen deinen Umzug zweifelhaft.


    Aus eigener Erfahrung: Zusammenziehen ist eine Sache die das Leben als AE ungemein entspannt. Ist gut für die Erwachsenen und unsere zwei, bald drei Kinder.

  • Hallo Grünschnabel.

    Sinn des ganzen war ja UETs nicht aus der Beziehung Kind-UET zu kippen indem man mehr Gerechtigkeit und Rechte für UETs schafft.

    Ich sehe (oder sah) es auch eher romantisch verklärt, aber die eigentlichen Motive waren doch anderer Natur.


    Um die Randdiskussion etwas in klarere Bahnen zu lenken, Hintergrund der Gesetzesänderung zum Sorgerecht ist folgender:


    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Grundrechte, dass die Elternrechte eines nicht ehelichen Vater dadurch unverhältnismäßig beschnitten wurden, dass er durch die Verweigerung der Mutter vom gemeinsamen Sorgerecht ausgeschlossen war.




    Warum die erste "Welle" abebbt liegt sicherlich darin begründet, dass der Gesetzgeber eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern vorsieht um das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich auszusprechen. Aber: Existiert denn eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern, wenn der nicht verheiratete Vater gezwungen ist, gerichtlich das GSR zu beantragen? Ein Paradoxon, so gewollt.



    Letztendlich kann TS umziehen wie sie will, sie kann das GSR verweigern wie sie will. Alles unter dem rechtlichen Mäntelchen des Kindeswohls abgesichert.



    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Letztendlich kann TS umziehen wie sie will, sie kann das GSR verweigern wie sie will. Alles unter dem rechtlichen Mäntelchen des Kindeswohls abgesichert.


    Hier ist ein konkreter Fall. Was die EU möchte ist hier nicht näher von Interesse. Von Interesse ist ob ein Umzug möglich ist, das er für ihre Lebenssituation eine Verbesserung ist, ist nicht bezweifelt worden. Die TS hat nicht mit dem Holzhammer Kindeswohl argumentiert. Sie hat für eine konkrete Lebenssituation und Entwicklungschancen nach Einschätzungen über das GSR gefragt. Es besteht also gar kein Grund rechtliche Mäntelchen zu beklagen.

  • am Umgang möchte er nichts ändern (Kind ist 1 Nachmittag pro Woche bei ihm


    Da er in der Vergangenheit nicht übberragend viel Interese am Kind gezeigt hat, passt mir das eigentlich gar nicht, aber verhindern kann ich das ja heutzutage soweiso nicht.


    Zuverlässig jede Woche ein Nachmittag ( 7 Jahre nach der Trennung !) ist gar nicht so wenig (auch wenn Du das mit der eventuellen Zeit bei der Großmutter relativierst)


    Die "Standardregelung "Alle 14 Tage ein Wochenende" ist (abgesehen von der Übernachtung) nicht so arg viel mehr.


    Zitat

    Und mit Kv brauche ich darüber nicht reden, der würde uns nie "freiwillig" gehen lassen..

    Wo ist denn da das "kein Interesse" von KV am Kind ?




    Ist es tatsächlich so, dass der 700km entfernt lebende Partner zum Kind eine engere Beziehung hat :hae:

    Zitat

    alle 4-6 Wochen

    Oder ist das vielleicht nur Deine Sichtweise, weil Du KV und Kind ja nicht zusammen erlebst ?



    Schau mal Post 28

    Zitat

    Ja natürlich nehm ich sie mit runter, Kind ist immer bei mir, zumindest in der Freizeit, wobei wir die Strecke jetzt ca. alle 4-6 Wochen fahren (mehr ist wegen Schule nun echt schwierig). aber wie gesagt, wenn ich 6 H/Woche Umgang auf den Monat hochrechne, kämen, wir mit 1 Umgangswe in Zukunft nicht auf weniger Umgang (wenn ich von den 6 Stunden die Zeit abziehe, die kind den Kv dann tatsächlich sieht...) Und ein Umgangswe im Monat wäre finanziell und zeitlich ganz sicher zu stemmen, Ferien kämen ja noch hinzu... Muss mich morgen unbedingt mal mit dem Jugendamt in verbindung setzen, mal schauen, was die sagen....


    In Richtung zum Partner kannst Du - wegen der Schule - nur alle 4-6 Wochen fahren.
    Umgang mit KV berechnest Du hier alle 4 Wochen (einmal im Monat) - das würde so (in dieser Richtung) sicher nicht stattfinden, wenn Du es noch nicht mal in der angenehmen Richtung (zum Partner) schaffst.


    Und 4 x 6 Stunden Umgang regelmäßig sind einfach was anderes als "ab und zu" 24 Stunden.






    Auf mich wirkt Deine Denke gerade "unausgeglichen"
    :tuschel Gleichzeitig fällt mir gerade auf, dass unsere KM - bei 50/50 Wechselmodell - auch immer wieder sagt ich hätte ja "kein Interesse am Kind". (Aber das ist unsere Geschichte)

  • Ist es tatsächlich so, dass der 700km entfernt lebende Partner zum Kind eine engere Beziehung hat


    Nun, bei uns war das so und ist auch immer noch so.


    Man kann auch sagen, daß meine Tochter ein besseres Verhältnis zu den Großmütern und zu meinen Freunden hat...der KV kommt da erst ganz weit hinten und dahin hat er sich ganz alleine manövriert.


    Mein Lebensgefährte und auch das Zusammenziehen ermöglihen auch meinem Kind Dinge, die vorher im Traum nicht möglich gewesen wären.


    Alleine das, was ich an Zeit für uns übrig habe, zur Zeit bastelt mein LG gerade die Schultüte für den Zwerg.


    Ich , alleine, arbeitend? Hätte sicher nicht hingehauen.


    Von Reiten / Msikschule und Urlaub mal ganz abgesehen.


    Klar kann ein Kind auch mit einer gestressten Vollzeit arbeitenden Mutter leben und braucht keine kostenpflichtigen Freizeitaktivitäten. Auch Urlaub muß nicht sein, oder Erholung für die Mutter. Auch muß Mama nicht zum Sport gehen, weil ein Babysitter zu teuer ist.


    Aber bei uns hat sich mir die Frage gestellt, ob es die paar Stunden, die der KV einmal im Monat mit dem Kind verbringt, so viel Verzicht wirklich wert sind.


    Und ich kann die Frage ruhigen Gewissens mit Nein beantworten!


    Hab ich meinem Kind den Vater genommen? Nö, ich hab mir leider jemanden ausgesucht, der nicht wirklich die Verantwortung übernehmen kann, Vater zu sein.

  • Nun, bei uns war das so und ist auch immer noch so.


    Das mag im Einzelfall natürlich möglich sein.


    Aber bei TS findet wöchentlich (!) Umgang statt - egal wie TS die "Qualität" des Umgangs bewertet.


    Und das irgendwann der Übergang aus eine Fernbeziehung (alle 4-6 Wochen) in eine Patchworkfamilie mit Kind(ern) auf Dauer funktioniert ... das ist leider auch nicht selbstverständlich.
    Ich kenne auch einige Fälle, in denen Kinder sich in der Pubertät neu orientiert haben und zum anderen Elternteil gezogen sind.

  • Hallo Loewe,


    1 Nachmittag die Woche find ich schon wenig, da Kv auch erst um kurz nach 16 Uhr Zu Hause ist und er selber das Kind dann Theoretisch max. knappe 3 H pro Woche sieht. Praktisch sehr wahrscheinlich noch viel weniger, laut Kinds Erzählungen sieht sie ihn nämlich oft gar nicht an diesen Tagen. dazu kommt, wir wohnen auf der gleichen Strasse, da finde ich, ist das verdammt wenig Umgang, auch wenn du das anders siehst.


    Ich denke, dass er uns nie freiwillig gehen lassen würde, weil er a massiv Druck von seinen Eltern bekommt und b es ihm immer sehr wichtig war, dass es nach aussen so aussieht, als wäre er ein toller Vater


    Ja ich denke, dass sie zum neuen Partnern eine bessere Beziehung hat, da dieser sich mir ihr beschäftigt. und wir fahren zwar nur alle 4-6 Wochen hin , aber dann teilweise auch länger (Ferien) oder er kommt her. Eigentlich auch egal, ob die Beziehung besser oder schlechter ist, sie versteht sich mit meinem Freund super und nach einem Zusammenzug würde sich das Ganze logischerweise weiter festigen, vom Kv ist kein Ausbau der Vater-Kind-Beziehung zu erwarten...
    Der Umgang würde sicherlich einmal im Monat stattfinden, ich habe ne Vorstellung, wie ätzend das ist, dann alle 4 Wochen im Zug zu sitzen, aber das wäre es mir halt wert, wenn ich dafür umziehen könnte.


    Loewe, deine Geschichte ist deine und meine ist meine, ich glaube du tust dich schwer damit, deine Erfahrungen NICHT auf andere zu übertragen ;-)

  • Der Umgang würde sicherlich einmal im Monat stattfinden


    Nach deinen Schilderungen vermute ich ehr, dass nach dem Umzug gar kein Umgang mehr stattfinden wird. Zumindest mittelfristig.


    Kann der KV sich überhaupt 2800 km / Monat leisten?

  • summerjam, (falls überhaupt gewünscht) würde ich das Kind einmal im Monat zum Kv bringen, das We nutzen, um meine Freunde und Familie hier vor Ort zu sehen und dann sonntags mit Kind wieder zurückfahren... wenn man lang im Voraus bucht, sind die Tickets der Bahn echt erschwinglich, also finanziell seh ich da keine Probleme

  • Kann der KV sich überhaupt 2800 km / Monat leisten?

    Umgangskosten würde KM doch dann sicher gerne leisten

    Zitat

    sie versteht sich mit meinem Freund super und nach einem Zusammenzug würde sich das Ganze logischerweise weiter festigen

    Da drücke ich euch die Daumen das es auch so bleibt wenn irgendwann Alltag entsteht





    Meine These ist einfach die, das Eltern (also auch Väter) ganz natürlich Sorgerecht ab dem Zeitpunkt der Geburt haben sollten.
    Die Denkweise das einer, dem das Jahrelang vorenthalten blieb, was ja auch wieder zurückwirkt auf die Vater-Kind Beziehung, es sich dann plötzlich verdienen soll - dem kann ich nicht folgen. Erst ausschließen - und dann über fehlende Bindung beklagen.


    Dein Umzug ist 'ne andere Baustelle ... aber das wolltest Du ja eigentlich auch erst später.

    Zitat

    naja eigentlich war ein Umzug angedacht in 3 Jahren, wenn mein partner
    bis dahin nicht geschafft hat, herzukommen und ein erneuter Schulwechsel
    ansteht.


    :tuschel und den Satz mit meiner Geschichte .... den hast Du wohl nicht wirklich verstanden.

  • summerjam, (falls überhaupt gewünscht) würde ich das Kind einmal im Monat zum Kv bringen, das We nutzen, um meine Freunde und Familie hier vor Ort zu sehen und dann sonntags mit Kind wieder zurückfahren... wenn man lang im Voraus bucht, sind die Tickets der Bahn echt erschwinglich, also finanziell seh ich da keine Probleme


    Ah, ok. Hatte verstanden/vermutet, dass der KV die Distanz wuppen soll, was ja von der Gesetzgeberin auch so gewünscht ist. Schön zu lesen, dass du diesen Part übernimmst, solltest du diese Distanz schaffen. :daumen Hoffentlich hältst du das auch die kommenden Jahre durch.

  • Loewe oder du meinen nicht, aber egal.


    P.S. ich hab dem KV bisher nie das Sorgerecht verweigert, er ist die letzten 7 Jahre nicht einmal ansatzweise auf den trichter gekommen, dass er es gern hätte.


    Und somit ist ganz allein für die fehlenden Beziehung zu seinem Kind verantwortlich, hätte ich mich da nicht zeitweise sehr reingekniet, hätte es vermutlich irgendwann gar keinen Umgang mehr gegeben.


    Aber das ist hier alles gar nicht Thema, die Frage ist, ob ich in Zukunftumziehen kann, auch wenn ich jetzt das GSR unterschreibe...