Gemeinsames Sorgerecht?

  • Kv hat mich grade informiert, dass er gemeinsames Sorgerecht beantragen will. Da er in der Vergangenheit nicht übberragend viel Interese am Kind gezeigt hat, passt mir das eigentlich gar nicht, aber verhindern kann ich das ja heutzutage soweiso nicht. Was genau bedeutet gemeinsames Sorgerecht in der Praxis? Und bekäme er damit gleichzeitig auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder müsste er das gesondert einfordern?

  • Ja, denn das GSR beinhaltet das ABR.


    Aber normalerweise wird auch in irgendeiner Weise aufgenommen ,dass er mit dem gewöhnlichen Aufenthalt ( und somit dem Lebensmittelpunkt) bei dir einverstanden ist.


    Alternativ kannst du dem GSR zustimmen ,aber beantragen, dass das ABR auf dich übertragen wird.


    Hat er es bei Gericht beantragt? Warum macht ihr es euch nicht leichter und lasst es beim JA einvernehmlich beurkunden?

  • noch hat er gar nichts beantragt, er wollte mir das nur schonmal mitteilen und sich jetzt schlau machen, wo er das wie beantragen muss. also kann er bei gemeinsamen ABR nicht irgendwann ankommen, er möchte, dass das Kind bei ihm lebt?

  • Doch im Prinzip schon. Aber er hätte damit kaum eine Chance, denn da zählt ja der bisherige Lebenmittelpunkt und die Kontunität.


    Wenn das Kind älter ist und einen Umzug zu ihm wünscht, wäre das bei gemeinsamen ABR auch einfacher (wobei das mit gefestigtem Willen und bei Kindern über 14/15 dann eh nicht mehr zu verhindern ist)


    Im übrigen gibt es beim AR wirklich nur wenige Entscheidungen, die man gemeinsam treffen muss. Aber das GSR kann dazu führen ,dass sich beide Eltern gleichberechtigt um das gemeinsame Kind kümmern, weil ein nichtsorgeberechtigter Elternteil sich oft unterlegen und den "Good will" des anderen Elternteils ausgeliefert fühlt. Oft führt das GSR zu einer Elternschaft auf Augenhöhe

  • Hallo ???,


    euer Kind/Kinder wohnt/wohnen bei dir. Das ist mal so entschieden worden. Zwischen euch oder gab es dazu schon einmal eine Anhörung vor dem Familiengericht? Ist eigentlich egal, denn solange Kinder klein sind, entscheiden die Eltern. Und wenn eine Betreuungsform besteht, dann kann man die von heute auf morgen nicht so mir nichts dir nichts ändern.
    Nun befürchtest du aber, dass wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragt und zugesprochen bekommt, er auch entscheiden könnte das Kind/die Kinder lebt/leben nun bei ihm?


    Das, wenn ich es mal so pauschalisieren darf, sind die Mythen, die rund ums GSR bestehen und es einem nicht leichter machen, sich sachlich mit dem Thema auseinander zu setzten. Angst ist in deinem Fall ein schlechter Ratgeber :tuschel


    Mach dich locker. Vor dem GSR braucht man keine Angst zu haben. Das ändert auch nichts am so genannten Umgang. Es gibt dem Kind lediglich zwei verantwortungsbewusste Elternteile, wo zuvor nur eines war.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Bei uns besteht seit ca 14 Monaten GSR. Das ABR liegt bei mir. So wurde es gerichtlich festgelegt.
    Leider ist KV trotzdem nicht gewillter sein Kind regelmäßig (bzw. Überhaupt) zu sehen oder nach der Entwicklung zu fragen oder sonstiges. Seit 7 Monaten war er sein Kind nicht mehr besuchen. Begründet es mit seinem innerlichen Schmerz sein Kind nicht täglich um sich zu haben.


    Nun gut.


    Aber: Seine Unterschrift habe ich genau genommen bisher kein einziges Mal gebraucht. Obwohl ich ihn unterschreiben hab lassen für a) Reisepass und b) Anmeldung zum SPZ wegen Auffälligkeiten die Kind zeigt.
    Ich möchte ihn mit einbeziehen allerdings will er nicht.


    Ansonsten ist ein GSR nicht schlimm falls du so etwas denkst. Jedenfalls bei uns nicht. Manchmal habe ich mir gewünscht dass ein GSR bei dem Vater meiner großen Tochter und mir besteht, denn er interessiert sich wenigstens etwas für sie. Und er antwortet auch über er social media wenn man was mitteilen oder besprechen will.


    Werte es einfach als Zeichen dass er sich kümmern möchte. Mehr kannst du nicht machen.

  • Tja, ich finde es einfach seltsam, dass er nach sieben Jahren damit um die Ecke kommt und frage mich woher seine Motivation dahingehend kommt. Denn am Umgang möchte er nichts ändern (Kind ist 1 Nachmittag pro Woche bei ihm bzw. meist bei der Oma), deswegen find ich das Ganze einfach merkwürdig und es beschert mir ein schlechtes Bauchgefühl. Verhindern kann ich es nicht, mehr kümmern wird er sich auch nicht, aber er ist auch niemand, der etwas tut ohne seinen Vorteil zu sehen normalerweise. (ach ja, Kind lebt seit Geburt bei mir, wurde aber nie gerichtlich irgendetwas beschlossen)

  • Denn Ausnahmen machen nicht die Regel, Ausnahmen bestätigen die Regel :tuschel

  • Ich habe gerade Deine Anfrage gelesen und ich habe es auch getan, weil ich mir dachte, gleiche Rechte/gleiche Pflichten, wenn man nicht verheiratet ist, ist man das doch einem Vater schuldig.... . Tja, die Quittung bekam ich dann nach der Trennung, er zahlte z.B. nichts mehr aufs gemeinsame Konto ein, kündigen kann ich es nicht, da dafür ( für Öffnung und Beendigung bei gemeinsamen Sorgerecht ) auch die Zustimmung des Vaters verlangt wird.


    Das Schlimmste, war der Kita-Wechsel in meinen neuen Wohnort ( der nur 1/2 h vom damaligen entfernt war ): Er wollte einfach nicht zustimmen, dass unser Sohn in dem alten KIGA abgemeldet wird und im neuen angemeldet wird. Erst eine Anwältin konnte dann nach monatelanger Korrespondenz erwirken, dass er zustimmt.


    Und warum das alles?!????!!??? Na, nicht, weil er ja ach so sorgeberechtigt sein möchte sondern, um mich mit seinem Recht zu ärgern! Hat natürlich auch sein Kind damit geärgert: jeden Tag eher austehen und später nach Hause kommen usw.




    Das war der größte Fehler, den ich gemacht habe, ich wünschte, ich könnte das rückgängig machen, denn dieses Recht kann alles erschweren, welche Schule, welche Krankenbehandlung, etc.




    :dribbel

  • Unser KV hat ja auch auf GSR geklagt weil es ihm zusteht und er es haben möchte.


    Vor Gericht konnte er dann nicht benennen was er damit will und ich konnte unstrittig nachweisen, dass er bisher in keinster Weise irgendwie an Zwergs Erziehung oder wichtigen Belangen ernsthaft teilgenommen hat.


    U- Untersuchungen waren ihm ( arbeitslos ) zu anstrengend...da muss man ja hinfahren...


    Nunja...ich hab weiterhin das ASR...


    Scheint wohl doch nicht im Intetesse des Kindes zu sein, einem desinteressierten Elternteil das GSR zu geben.


    Das Eltern sich mehr kümmern deswegen halte ich für ein Gerücht...

  • @ : wie hast du nachgewiesen, dass er sich bisher nicht interessiert hat? Unser Kv war bisher auch noch nie mit beim Arzt (ausser einmal im KH), auf keinem Elternabend noch sonstwas...


    Kv drängt jetzt drauf, dass ich zum Jugendamt fahre , um für das Gsr zu unterschreiben.


    Wir hatten aber auf lange Sicht vor, unsern Wohnort zu ändern (700 km Entfernung), sollte ich ihm jetzt das Gsr zugestehen, kann ich das vergessen fürchte ich.


    Und um das nochmal zu betonen, würde er sich wirklich kümmern, wäre das vielleicht was anderes, aber so bin ich eigentlich nicht gewillt, ihn so über unser Leben mitbestimmen zu lassen...

  • Wir hatten aber auf lange Sicht vor, unsern Wohnort zu ändern (700 km Entfernung), sollte ich ihm jetzt das Gsr zugestehen, kann ich das vergessen fürchte ich.


    Könnte es sein, dass er das weiß und deswegen jetzt das GSR möchte?

  • Nein, helfen tut es nicht :-(


    Aber vielleicht kannst du genau darüber mal mit ihm reden? Also so weit ich weiß, kann er ja auch mit GSR nur den Umzug des Kindes verhindern - müsste also Kind aufnehmen. Und das scheint ja nach deiner Beschreibung nicht unbedingt sein Ansinnen zu sein ...

  • wie hast du nachgewiesen, dass er sich bisher nicht interessiert hat?


    Garnicht. Ich hatte zwar ein Umgangstagebuch, hat da aber niemanden interessiert. Ich hab gesagt, er war nichtmal zur U-Untersuchung, die Richterin fragte ihn dann , warum nicht...
    Nunja, im Urteil stand dann folgender Satz:
    "Zwischen den Kindseltern ist unstreitig, daß die Kindsmutter den Kindsvater regelmäßig von Terminen, beispielsweise in der Kindertagesstätte, von Vorsorgeuntersuchungen etc. verständigt hat.
    Ein einziges Mal hat der Antragssteller an einer Vorsorgeuntersuchung teilgenommen. Im Übrigen hält er die Notwendigkeit, mit der 5 jährigen Tochter mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Stadt zum Kinderarzt des dritten Kindes zu fahren, für eine "logistische Herausforderung".
    ...
    Angesichts dieser gesamtumstände lässt sich nicht erkennen, wie der KV zukünftig Kontakte zu seiner Tochter unterhalten will, die es ihm erlauben, über Kindeswohlbelange mit zu entscheiden. "


    Allerdings weiß ich nicht, was gewesen wäre, wenn der KV das Blaue vom Himmel gelogen hätte, daß er jedes Wochenende das Kind nimmt oder so. Wahrscheinlich hätt ich erstmal lachend auf dem Boden gelegen :D



    Wir hatten aber auf lange Sicht vor, unsern Wohnort zu ändern (700 km Entfernung), sollte ich ihm jetzt das Gsr zugestehen, kann ich das vergessen fürchte ich.


    Nö, nur wirst Du klagen müssen.
    Du willst aus gutem Grund umziehen, für das Kind bist Du nächste Bezugsperson, es wäre wohl nicht kindswohlförderlich, sie zu einem völlig Fremden zu geben. Denn das wäre die Alternative, wenn er will, daß Tochter nicht mitzieht, wird er darauf klagen müssen, daß sie bei ihm lebt.
    Kein Gericht der Welt in Deutschland würde ein Kind dazu zwingen, wenn kaum Kontakt besteht.


    Könnte es sein, dass er das weiß und deswegen jetzt das GSR möchte?


    Das war auch der Grund der Klage meines KV, er wollte meinen Wegzug verhindern, war aber zu blöd, das anzubringen oder zumindest entsprechende Anträge zu stellen... :rolleyes3:

  • da bin ich mir nocht soo sicher- er wohnt bei seinen Eltern (aber eigene Wohnung dort) und die Oma täte vermutlich nichts lieber, als das Kind den ganzen Tag zu betreuen... Ich weiß halt nicht, wie es laufen würde, wenn das Ganze vor Gericht gehen würde, wäre da die Alternative-hierbleiben oder ohne Kind umziehen, da würde ich natürlcih hierbleiben, aber habe Angst, dass er dann vor gericht ABR bekommt und ich bin mein Kind los-ganz deutlich gesagt, das käme für mich nie in Frage (und für das Kind auch nicht!)
    Bin aber eigenltich nicht gewillt, langfristig auf den Umzug zu verzichten, also abwarten, bis das Kind erwachsen ist, wäre wirklich nur der Notfallplan.
    Und mit Kv brauche ich darüber nicht reden, der würde uns nie "freiwillig" gehen lassen..

  • Auch wenn der Vater sich nicht so sehr um euer Kind kümmert wie du es dir wünscht, so ist es doch trotzdem einmal pro Woche bei ihm und damit regelmäßig.
    Und auch wenn sich "nur" die Oma kümmert, so ist es doch seine Oma und er hat eine Bindung zu ihr.
    Ziehst du 700km weg geht das so nicht mehr...
    Würdest du auch die 700km weg ziehen wollen wenn der Vater sich mehr kümmern würde?
    Ich würde dem Kind auf jedenfall nicht die Chance darauf ,dass sich die Beziehung zum Vater doch noch irgendwann intensiver gestalltet, nehmen wollen.
    Und ich würde dem Kind diese Beziehungen, egal wie fest wir als Erwachsene sie einschätzen, nicht nehmen wollen.


    Was ist mit der Option dass dein Partner irgendwann zu dir zieht oder dass ihr euch in der Mitte trefft?


    Ich vermute mal dass der Vater durch die Kontinuität eine gute Chance auf das GSR hat wenn er es einklagen würde, wenn er sich natürlich nicht total uninteressiert vor Gericht zeigt.
    Und irgendwie kann ich den Schritt auch verstehen wenn er zu hören bekommen hat dass du über so eine große Veränderung nachdenkst.


    Könnt ihr miteinander reden? Kannst du einen Schritt auf ihn zugehen?
    Oder willst du das garnicht und für dich steht schon alles fest?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • danke monsterkrümel für die ausführliche Antwort, ja leider wird mein Kv vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen, wenn es ihm förderlich ist und sich im besten Licht präsentieren, das ist ja das, was mir Angst macht, da steht Aussage gegen Aussage, auch seine Eltern würden im zweifel für ihn sprechen, obwohl es nicht stimmt.

  • ich bin bisher nicht weggezogen, um dem Kind nicht den Vater zu nehmen, aber er hat auch die letzten jahre und Monate einfach recht wenig Interesse gezeigt, das hat sich erst schlagartig geändert, als er mit dem Antrag auf Gsr um die Ecke kam und erscheint mir doch zu berechnend. Hätte er von Anfang an eine vernünftige Bindung zu ihm aufbauen können, wäre ein Umzug wohl nicht zur Debatte gekommen. Aus beruflichen Gründen kann mein Partner nicht mal eben zu uns ziehen (es ist fraglich, ob das je möglich würde) und auch in der Mitte treffen nicht wirklich umsetzbar, mir wäre auch lieber, er könnte herziehen, würde alles vereinfachen, aber ja manchmal reicht wollen da nicht.
    Mein Kind hat keine gute Bindung zum Vater, geht nicht gerne hin, mit der Oma ist das was anderes, wobei es, wenn es die Wahl zwischen der Oma und zu Hause hätte, immer zu Hause wählen würde..


    Und was das mit einem Schritt auf ihn zugehen angeht: ich hab ihm jahrelang unser Kind quasi hinterhergetragen, ihn informiert, wie oft habe ich gefragt nach Ausweitungen des Umgangs auf 14-tägige Wochenenden, das will er bis heute noch nicht, also ich bin da inzwischen an dem Punkt, wo mir unser Leben wichtiger ist.