Frage zum Jugendschutz

  • Ich kann grad keine Aussage dazu finden.....


    Jetzt geht der Sommer los (mehr oder weniger) und damit die Zeit, wo Grillfeste an der Isar oder an irgendwelchen Seen starten.


    Im Jugendschutzgesetz ist ja nur geregelt, wie lange sich Jugendliche in Lokalen aufhalten dürfen.


    Wie verhält es sich bei solchen Festen im Freien? Kann mir da jemand Auskunft geben?


    Zur Info: Tochter ist jetzt 15


    Es geht auch nicht um Genuss von Alkohol und dergleichen, sondern einfach, sollte die Polizei dort kontrollieren, ab welcher Uhrzeit kann es für uns Ärger geben?

  • Naja, solange du dabei bist, ist der "Ausgang" bis Open End.
    Allerdings ohne dich, da bin ich mir nicht sicher, aber ich denke es wäre sicherer, wenn die Tochter bis max 22:00/ 22:30 Uhr draußen bliebe. Am Ende wird doch kontrolliert und es gibt dann Ärger.


    Wir wohnen hier sehr ländlich und da waren wir bis tief in die Nacht draußen, aber meistens waren wir in irgendjemandes Garten, da hat es nur die Nachbarn interessiert, wann wir denn nun endlich müde waren. :-D

  • Klar, mit Eltern ist es kein Thema.


    Aber jetzt geht es eben los, dass die Teenies alleine feiern.... was ja grundsätzlich auch in Ordnung ist....
    Teilweise sind die Mitschüler/Freude auch schon 16, so dass die auch schon wieder länger dürfen.


    Und ich weiß eben, dass gerade an der Isar sehr wohl Polizeikontrollen stattfinden..... zwar normal wegen Alkohol und Drogen, aber man weiß ja nie, ob die sich dann nicht auch den Ausweis zeigen lassen bzw. nach dem Alter fragen.

  • man kann die "Aufsicht" für diese Zeit schriftlich auf 18 jährige Freunde übertragen...
    wenn die Freunde alle noch nicht 18 sind, dann passiert "rechtlich" nicht wirklich etwas- im schlimmsten Fall bekommst Du einen Anruf mdB. das Kind auf der Wache abzuholen 8-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • 18 ist von den Freunden noch keiner.


    Und auf der Wache möchte ich sie eigentlich auch nicht holen.... daher ja die Frage bis wann es definitiv keine Probleme gibt (wenn es keine Vorfälle gibt).

  • Wie verhält es sich bei solchen Festen im Freien? Kann mir da jemand Auskunft geben?


    Kommerzielle Veranstaltungen gilt das Gaststätten Gesetz
    Privat Veranstaltungen liegt es in deinen Ermessen


    Probleme gibt es erst wenn Sie Alkohol, Zigaretten etc. mitführt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Im Ernst?


    Also wenn ich es erlaube, dann kann sie auch bis z.B. 3 Uhr nachts draußen bleiben?

  • Im Zweifel kann die Polizei immer einschreiten bzw. kontrollieren - gerade wenn es jugendgefährend wird.
    Sprich beim "Fest der klassischen Musik" wird oft wenig kontrolliert - bei Uni-Partys oder auf der Reeperbahn deutlich mehr.


    Die Variante - einer über 18 - mit ein paar Vollmachten war bei uns Gang und Gebe - das ging oft sehr gut - allerdings sind wir selten und wenn dann auch nur bei größeren Veranstaltungen kontrolliert worden.


    An Alk dürften sie eigentlich nicht kommen, wie beim Discounter, hängt auch an jeder Pilsbude das Jugendschutzgesetz und sollte auch eingehalten werden - bei uns hat der 18jährige dann immer für alle geholt, allerdings gab es damals auch noch kein Komasaufen.

  • An Alk dürften sie eigentlich nicht kommen, wie beim Discounter, hängt auch an jeder Pilsbude das Jugendschutzgesetz und sollte auch eingehalten werden - bei uns hat der 18jährige dann immer für alle geholt, allerdings gab es damals auch noch kein Komasaufen.


    Wer will findet eigentlich immer einen der für einen einkauft

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Bier
    Bier Mixgetränke gibt es in der zwischen Zeit ja in allen möglichen Varianten
    Wein
    Wein Mixgetränke ( Hugo etc. )


    Braucht man halt größere Mengen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • :crazy
    Ich seh Sohn und mich irgendwie nicht in 3 Jahren und 3 Monaten auf der Couch ein Bier teilen...

  • Zuhause auf der Couch bzw. mit Erlaubnis der Eltern dürfen sie noch früher.... da interessiert es keinen....


    Die Altersgrenze bezieht sich ja auf den Kauf und alleinigen Verzehr in der Öffentlichkeit.


    Und ersteres wissen die Kids!


    "Bei Alkohol der durch Gärung entsteht, wie Bier, Wein oder Sekt, ist die Abgabe an Personen ab 16 Jahren erlaubt. An der Supermarktkasse gilt damit „kein Alkohol unter 16“. In Gaststätten gilt diese Regelung auch, kann aber aufgehoben werden, wenn Eltern bzw. personensorgeberechtigte Personen dabei sind und das ausdrücklich erlauben. "


    Sowas lernen sie dann zur rechten Zeit in der Schule ;-)


    Man kann sich also nicht auf das Jugendschutzgesetz rausreden, denn da steht ja die Ausnahme drin, dass man als Eltern Ausnahmen erlauben darf....


    Und ihre Rechte kennen die Kinder alle ganz genau!

  • hi,



    Ich seh Sohn und mich irgendwie nicht in 3 Jahren und 3 Monaten auf der Couch ein Bier teilen...

    ja, ich weiss, das Gefühl ist komisch ...


    Aber mein Sohn durfte seín erstes offizielles Bier beim Angrillen 3 Wochen vor seinem 16ten Geburtstag, das zweite trank er dann an seinem 16ten.


    Ein komischeres Gefühl wäre es glaub ich, wenn eines Tages ein unbekanntes Mädel aus seinem Zimmer an mir vorbei zur Dusche rauscht :wow


    Mima