Umzug mit Hartz4

  • Vor mittlerweile beinah drei Jahren habe ich vom Jobcenter Bescheid bekommen, dass meine Wohnung zu teuer ist und ich mir eine neue suchen soll, weil sie die Kosten nicht mehr übernehmen. Also hab ich gesucht, jetzt endlich was passendes gefunden und in der Zwischenzeit die Differenz aus eigener Tasche bezahlt.


    Ich hab die Dame von der Leistungsabteilung heute gleich mal gefragt, ob die Möglichkeit besteht, Umzugskosten erstattet bzw. irgendwie Hilfe zu bekommen. Ich hab den Umzug in die jetzige Wohnung damals mit Müh und Not geschafft, die meisten Helfer von damals wohnen schon gar nicht mehr hier. Die einzigen Personen, die ich hier habe, sind meine Eltern und Geschwister. Meine Eltern fallen raus bzw. betreuen Junior und meine Geschwister können wg. Bandscheibenvorfall nichts schweres tragen :-( Ich hab auch schon gegooglet und gelesen, dass man 3 Angebote von Umzugsunternehmen vorlegen kann und das günstigste dann in so einer Situation genehmigt bekommt. Nach heute bin ich da aber etwas verunsichert.


    Hier sind doch ein paar Experten zu dem Thema, könnt ihr mir da weiterhelfen?

  • hmmm...
    nun lebst du ja schon seit mindestens 3 Jahren vom JC...


    was spricht dagegen, dass du dir einen Job suchst?


    :blume



    Mrs. Mima

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()

  • Hallo,
    wenn du eine Umzugsaufforderung vom Jobcenter bekommen hast damals; müssen sie dir auch die Umzugskosten bezahlen. Einfach den Antrag auf diese + 3 Angebote einreichen.
    Und manchmal ist es mit einem Job nicht so einfach wie man denkt. Wer weiß wie ihre Rahmenbedingungen sind?!
    Ich habe z.B. jetzt endlich wieder Arbeit gefunden nach ca 6 Jahren mit kurzfristigem Teilzeitjob zwischendrin, weil vorher die Bedingungen für Arbeitgeber nie paßten.



    lg Collie78

  • Wichtig ist, das du solche Sachen wie Installationen etc. ebenfalls mit auflistest, plus eventueller Renovierungskosten, auch wenn z.B. Gardinen nicht mehr an die anderen Fenster passen. Da dir ja aufgetragen wurde umzuziehen. Bei mir haben sie damals versucht mir weiszumachen, das ein E-Herd durchaus von einem talentierten Laien angeschlossen werden kann. Äh, Nein. Natürlich kann man die Quote von ALG2-Empfängern auch minimieren indem man sie Starkstromschlag aussetzt, war aber keine Option für mich. Gleiches gilt für Wama etc.
    Ich glaube, sogar die Postnachsende kann dann aufgeführt werden, kostet auch 10-15? Euro.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Bei mir haben sie damals versucht mir weiszumachen, das ein E-Herd durchaus von einem talentierten Laien angeschlossen werden kann.


    :nixwieweg Sonst gehts denen aber schon noch gut, oder? Wenn ich überleg, wie oft ich nen Schlag krieg, wenn ich schon allein ne Lampe anschließ (gut, in der jetzigen Wohnung ist aber auch Strom auf allem, z.B. kriegt man nen Schlag wenn man den Fernseher in die Sat-Buchse steckt).

  • Bei mir haben sie damals versucht mir weiszumachen, das ein E-Herd durchaus von einem talentierten Laien angeschlossen werden kann..


    Klar. Und im Schadensfall gibts von der Versicherung 0 EURO. Kann dann ja das Jobcenter bezahlen..oder wie


    oh mann..die versuchen an allen Ecken und Kanten, uns zu verarschen

    2 Mal editiert, zuletzt von Wudel Daddelda ()

  • Trotz alldem kann ich nur daran appelieren, sich zu überlegen, wie Ihr den Umzug ohne die finanzielle Unterstützung vom Amt organisieren würdet.


    Jemand, der keine Leistungen bezieht, würde ja auch versuchen, die Kosten möglichst zu minimieren bzw. das Geld vorher ein bisschen zurückzulegen und evtl. nicht in Urlaub zu fahren/fliegen oder so. Ich kenne die Wenigsten, die dafür ein Umzugsunternehmen beauftragen. In allen Fällen in meiner BekanntschaftVerwandtschaft läuft das über Eigenhilfe, Freunde, Verwandte etc.


    @ TS: Wie alt ist denn Dein Kind? Muss das daher am ganzen Umzugstag betreut werden oder könne es ggf. auch schon mithelfen? (Ich finde, so etwas fördert auch Verantwortungsgefühl... Ab einem bestimmten Alter können Kinder ja auch im Haushalt mithelfen. Dann können sie sicher auch ihre Umzugskartons packen und so was, wenn sie ein entsprechendes Alter haben...). Haben alle Deine Geschwister einen Bandscheibenvorfall? Oder haben sie keine Partner, die helfen könnten? Hast Du keine Freunde/Freundinnen, die Dich unterstützen könnten?


    Der Herd sollte schon von einem Fachmann angeschlossen, werden. Aber Waschmaschine? Mal ehrlich, das ist ein Stecker in die Steckdose, ein Gewinde an den Wasserhahn und einen Schlauch in den Abfluss. Dafür hatte noch NIE jemand, den ich kenne, ein Fachunternehmen da.

  • Solche Kommentare find ich meeeega :daumen :daumen hat sie geschrieben dass sie keinen hat? gibt sogenannte aufstocker.


    nicht jeder hat das glück seinen lebensunterhalt voll selber bestreiten zu können. und auch wenn nicht, sie wird dann wohl ihre Gründe haben warum nicht.



    sicher kommt jetzt: ich habe ja nur gefragt was für gründe dagegen sprechen arbeit zu suchen, wollte ja nur wissen warum sie von h4 lebt, interessiert gerade aber keinen und hat nichts mit ihrer frage zu tun :kopf


    zum umzug kann ich nur sagen, war bei mir damals so, dass es nicht übernommen wurde. mir ein transporter aber bezahlt wurde und 10 euro meine ich pro helfer. aber hinterher habe ich erfahren dass sie es hätten MÜSSEN. ich musste auch notgedrungen wegen eigenbedarf aus meiner damaligen wohnung raus, sonst wäre ich nicht umgezogen.

  • Klar. Und im Schadensfall gibts von der Versicherung 0 EURO. Kann dann ja das Jobcenter bezahlen..oder wie


    Naja, beim E-Herd kann einen das schon fast egal sein, was danach kommt... :-)


    Susanne1970
    Meines Wissens haftet die Versicherung nicht, wenn man nicht nachweisen kann, das Gerät "fachmännisch" angeschlossen wurde. Der E-Herd wurde für 30-40,- Euro angeschlossen (hätte ich gesagt, ohne Rechnung wäre es billiger gewesen, knick-knack), Wassergerät von einem Installateur der vom VM geschickt wurde um das Waschbecken zu versetzen. Dafür hab ich eben ein bissel Smalltalk (ca. 2h :huh: ) gemacht und ihn über Katzen informiert. Seitdem ich es mal dummheitsbedingt geschafft habe, das Bad zu fluten, und die Wohnung drunter unter Wasser zu setzen, bin ich da sehr nervös. Die Wama läuft auch nicht wenn ich nicht da bin, trotz Zeituhr.


    Wenn ich jetzt ohne (ergänzendes) H4 umziehen müsste, würde ich erstmal darauf sparen (schwierig mit ALG2), aber trotzdem ein Umzugsunternehmen beauftragen, weil die Leute um mich rum, naja, langsam werden sogar die Gleichaltrigen gebrechlich, Rücken und so. Dann würde ich auch unter Umständen gleich eine Wohnung suchen die passender ist von der Lage usw., und wo ich länger wohnen bleibe. Als ALG2-Empfänger hat man ja nicht so die big-ge Auswahl. Dann lohnt es sich auch mal Geld in die Hand zu nehmen. Das ist meiner Meinung nach was ganz anderes.
    Hinzu kommt wie in diesem Fall, das der Umzug ja vom Amt angeordnet ist, damit sie monatlich Geld bei den Unterkunftskosten sparen(!). D.h. es ist Druck dahinter. Es ist bis zu einem bestimmten Grad zwar günstiger, aber nicht immer realistisch anzunehmen das jeder einen Satz strammer Leute kennt, die beim Umzug helfen können (und wollen). Die dann auch noch eine handwerkliche Ausbildung abgeschlossen haben usw.


    Edit und btw. als Denkanstoß: Hätte das Jugendamt etwas mehr Pfeffer gezeigt bzgl. Unterhalt, wäre bei mir ergänzendes ALG2 nicht nötig gewesen, mir hat'n Fuffi gefehlt. Bin sicher nicht die einzige.

    2 Mal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • zum umzug kann ich nur sagen, war bei mir damals so, dass es nicht übernommen wurde. mir ein transporter aber bezahlt wurde und 10 euro meine ich pro helfer. aber hinterher habe ich erfahren dass sie es hätten MÜSSEN.


    Nope, hier der Gesetzestext (Fettdruck von mir):
    § 22 Abs. 6 SGB II:
    "Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden."


    Dabei heißt "kann", dass das Amt ein Ermessen hat, welches es ausüben muss. Wenn z.B. Vermögen da wäre oder Einkommen, wäre dies bei der Entscheidung zu berücksichtigen.


    In diesem Fall hier wurde aber der Umzug vom Amt veranlasst, also "soll" eine Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten erteilt werden.


    "Soll" heißt, dass auch hier eine Entscheidungsfreiheit des Amtes besteht, diese ist aber stark eingeschränkt. (Nur bei "muss" oder "ist zu..." handelt es sich um eine konkrete Verpflichtung, wo das Amt keine Entscheidungsfreiheiten hat).
    Stark eingeschränkt heißt hier, dass in der Regel die Übernahme zu erfolgen hat, nur in ganz einzelnen Ausnahmefällen kann das hier versagt werden.


    Aber:
    Kommen wir nun zur Arbeitshilfe des MAIS (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW):
    http://www.harald-thome.de/med…/KdU-NRW---01.07.2013.pdf


    Siehe hier Seite 91ff: "Allerdings ist die leistungsberechtigte Person grundsätzlich dazu verpflichtet, den Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen, um die Kosten im Wege der Selbsthilfe zu minimieren. "
    Ausnahmen werden dort im Folgenden genannt.


    Oder auch aus der Rechtsprechung: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.11.2012 - L 5 AS 902/12 B ER (Dort unter II b)


    Tenor -> Der Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten ist begrenzt durch deren Angemessenheit.Der Leistungsempfänger hat alles zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern. Er ist daher gehalten, grundsätzlich den Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen. Lediglich wenn der Umzug wegen Alters, Behinderung, körperlicher Konstitution oder wegen der Betreuung von Kleinstkindern nicht selbst vorgenommen oder durchgeführt werden kann, kann auch die Übernahme der Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug in Betracht kommen.


    Von daher ist die Aussage, dass das JC die Kosten für eine Spedition hätte übernehmen MÜSSEN, in dieser Allgemeinheit schlichtweg falsch.

  • Naja, also bevor man jetzt tiefer in die Materie vordringt, welcher Teil der Umzugskosten als angemessen bei einem solchen Umzug ist, sollte man doch auch prüfen, ob nicht andere Wege gangbar sind. So führt das z. B. das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung B 14 AS 13/12 R aus:


    Zitat


    Rz. 30 ff:
    Entgegen den Ausführungen des LSG kommen nicht nur gesundheitliche Gründe in Betracht, wenn es um die Gründe für die "Unzumutbarkeit" von Kostensenkungsmaßnahmen (insbesondere durch Umzug) geht. Es können auch die besonderen Belange von Eltern und Kindern (vor dem Hintergrund des Art 6 Grundgesetz) solche beachtenswerte Gründe darstellen. Wie bereits dargestellt, ist auf das soziale und schulische Umfeld minderjähriger schulpflichtiger Kinder Rücksicht zu nehmen. Ebenso ist die Situation von Alleinerziehenden dahin zu überprüfen, ob sie zur Betreuung ihrer Kinder auf eine besondere Infrastruktur angewiesen sind, die bei einem Wohnungswechsel in entferntere Ortsteile möglicherweise verlorenginge und im neuen Wohnumfeld nicht ersetzt werden könnte (BSG Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr 19 RdNr 35). Auch Angehörige unterer Einkommensschichten, die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind, werden sich bei der Frage nach Kosteneinsparungen von diesen Gedanken leiten lassen.


    Zitat


    Ausdrücklich genannt werden die Betreuung der Kinder am Nachmittag durch ein soziales Netzwerk und der Schulweg jüngerer Kinder. Können Alleinerziehende solche Gründe nachweisen, können sie nicht verpflichtet werden, ihren Stadtteil bzw ihr Umfeld zu verlassen. Ist in diesem speziellen Umfeld kein günstigerer Wohnraum verfügbar, muss das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft weiter übernehmen.


    Quelle: http://www.vamv-nrw.de/cms/Sta…ikel/Umzug_unzumutbar_~72


    Ist der Fall dort also mit diesem hier vergleichbar, würde ich einer Kostensenkungsaufforderung widersprechen. Bzw., da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sondern um einen
    Hinweis, würde ich eine Stellungnahme dazu abgeben. Das ist insofern ja auch ganz praktisch, denn wenn die Aufforderung einen Bescheid darstellen würde, wäre die Möglichkeit zum Widerspruch nach drei Jahren schon längst verfristet.


    In meinem Fall war es damals übrigens so, das mir die Zustimmung zum Umzug verweigert wurde, obwohl die Wohnung insgesamt (warm) günstiger war, als der Landkreis für angemessen hielt.
    Als Grund wurde angegeben, daß sie einfach zu groß sei. Ich bin dann ohne Zustimmung umgezogen und habe demzufolge natürlich auch keinen Zuschuß für den Umzug erhalten (Den ich allerdings unter dieser Voraussetzung auch gar nicht erst beantragt hatte). Das sich das JC weiterhin weigerte, die Unterkunftskosten vollständig anzuerkennen, habe ich das dann gerichtlich klären lassen, wobei uns dann die Wohnkosten vollumfänglich anerkannt wurden. Das Gericht ist dann sogar weit über das Maß des Landkreises hinaus gegangen. Erfreulicherweise war die Richterin keine Freundin von schlüssigen Konzepten und hat die Wohngeldtabelle + 10 % Sicherheitszuschlag zugrunde gelegt.

  • Naja, beim E-Herd kann einen das schon fast egal sein, was danach kommt...

    naja bedingt ...wenn durch fehlerhaft angeschlossen die Leitung schmort und der Vermieter den Schaden ersetzt haben will sieht es anders aus...heißt ja nicht immer gleich das alles abbrennt...

  • Trotz alldem kann ich nur daran appelieren, sich zu überlegen, wie Ihr den Umzug ohne die finanzielle Unterstützung vom Amt organisieren würdet.


    Das mach ich sowieso quasi nebenher, weil ich ein oller Schisser bin und gern Plan B, C und D in der Hinterhand habe.


    Zitat von Susanne1970

    @ TS: Wie alt ist denn Dein Kind? Muss das daher am ganzen Umzugstag betreut werden oder könne es ggf. auch schon mithelfen? (Ich finde, so etwas fördert auch Verantwortungsgefühl... Ab einem bestimmten Alter können Kinder ja auch im Haushalt mithelfen. Dann können sie sicher auch ihre Umzugskartons packen und so was, wenn sie ein entsprechendes Alter haben...). Haben alle Deine Geschwister einen Bandscheibenvorfall? Oder haben sie keine Partner, die helfen könnten? Hast Du keine Freunde/Freundinnen, die Dich unterstützen könnten?


    Mein Sohn ist 7. Er wird bestimmt beim Kisten packen helfen, Schränke auswischen können und mit einräumen können. Meine Schwester hat einen BSV, mein Bruder plant den Winter in China mit seiner Frau zu verbringen.


    Zitat von Susanne1970

    Der Herd sollte schon von einem Fachmann angeschlossen, werden. Aber Waschmaschine? Mal ehrlich, das ist ein Stecker in die Steckdose, ein Gewinde an den Wasserhahn und einen Schlauch in den Abfluss. Dafür hatte noch NIE jemand, den ich kenne, ein Fachunternehmen da.


    Mein Onkel ist Elektromeister, der hat meinen jetzigen Herd auch angeschlossen, das würde schon gehen, meine Waschmaschine kann und hab ich auch alleine angeschlossen. Handwerklich begabt bin ich auch einigermaßen, Lampen anschließen klappt auch. Ich kann nur nicht alleine meine Möbel in den 3. Stock tragen.


    Der Umzug ist auch nicht nur, weil ich vom Jobcenter dazu aufgefordert worden bin. Die 50€ hätte ich schon noch weiter draufzahlen können. Im neuen Viertel ist die Betreuung für Junior besser, meine ganze Familie wohnt dort und die Chance, dass ich mehr arbeiten kann, steigt. Vom Schimmel in unserer jetzigen Wohnung mal abgesehen.

  • sicher kommt jetzt: ich habe ja nur gefragt was für gründe dagegen sprechen arbeit zu suchen, wollte ja nur wissen warum sie von h4 lebt, interessiert gerade aber keinen und hat nichts mit ihrer frage zu tun :kopf

    na, da es unter anderem um meine Steuergelder geht finde ich schon, dass es zum Thema gehört. Und da macht es für mich eben einen Unterschied, ob jemand arbeitet, aber zu wenig verdient oder sich den Luxus erlaubt, bis zum 30sten Geburtstag des Kinder zu hause zu bleiben. So mal ins "Schwarz-weisse" formuliert.


    Mrs. Mima

  • na, da es unter anderem um meine Steuergelder geht finde ich schon, dass es zum Thema gehört. Und da macht es für mich eben einen Unterschied, ob jemand arbeitet, aber zu wenig verdient oder sich den Luxus erlaubt, bis zum 30sten Geburtstag des Kinder zu hause zu bleiben. So mal ins "Schwarz-weisse" formuliert.


    Die Lebensumstände können sich urplötzlich auch bei dir mal so ändern dass "du" froh bist dass es "andere" Steuerzahler gibt die dir dein Auskommen finanzieren ... brauchst nur mal krank zu werden und nicht mehr, oder nur eingeschränkt arbeiten zu können ;)
    Das geht manchmal ratz fatz ...

  • Mein letzter Umzug - nur ein paar Straßen weiter...mit Einkaufswagen, mit Fahrrad - mit Kind 5 Jahre - alles was ging auf den Gepäckständer oder mit Einkaufstrolley - den Rest mit Wagen von Robben und Wintjes.
    Stell den Antrag für Umzugswagen und Helfer -es gibt nicht viel, aber besser als nichts - viel Glück - du schaffst das

  • Die Lebensumstände können sich urplötzlich auch bei dir mal so ändern dass "du" froh bist dass es "andere" Steuerzahler gibt die dir dein Auskommen finanzieren ... brauchst nur mal krank zu werden und nicht mehr, oder nur eingeschränkt arbeiten zu können ;)
    Das geht manchmal ratz fatz ...

    du möchtest mich absichtlich falsch verstehen, was?
    Genau deswegen hab ich gefragt. Ich hab genau garnix dagegen gesagt, wenn jemand durch Änderung der Lebensumstände plötzlich nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten/weniger arbeiten muss.


    Ich hab nur ein Problem mit der selbstgewählten Hängematte. Deswegen habe ich gefragt. Nochmal erklär ichs nicht.


    Mima

  • Zitat

    und 10 euro meine ich pro helfer. aber hinterher habe ich erfahren dass sie es hätten MÜSSEN.


    Ja, das hatten sie bei mir auch versucht. ist wohl die übliche Taktik...erstmal versuchen, die Leute abzuspeisen..


    Hab dann aber gut argumentiert und "ein bisschen" gestresst und dann gab es immerhin 80 EUR pro Helfer, d.h. 160 EUR gesamt. Der Umzug war aber auch trennungsbedingt, d.h. absolut begründet und genehmigt.

  • du möchtest mich absichtlich falsch verstehen, was?
    Genau deswegen hab ich gefragt. Ich hab genau garnix dagegen gesagt, wenn jemand durch Änderung der Lebensumstände plötzlich nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten/weniger arbeiten muss.


    Ich hab nur ein Problem mit der selbstgewählten Hängematte. Deswegen habe ich gefragt. Nochmal erklär ichs nicht.


    Mima


    Ich denke, die "selbstgewählte Hängematte" ist nur für ganz wenige überhaupt ein Ziel bzw. durchsetzbar. Das JC übt für gewöhnlich ordentlich Druck aus, dass wenigstens TZ gearbeitet wird. Wer sich dem entziehen kann, gehört wohl zur Liga "Sozialleistungsbezieher in der 3. Generation" und ist Pro oder ist überhaupt nicht mehr vermittelbar. Man sollte nicht immer glauben, was im RTL-TV gesendet wird.