Unterhaltserhöhung und Kindergelderhöhung in 2015 -AKTUELL-

  • Hallo AlwaysHope,


    vielen Dank für dieses aufschlussreiche Dokument.


    Das Kindergeld steigt also zuerst um 4 Euro pro Monat und im darauffolgenden Jahr werden dann nochmal 2 Euro draufgepackt? Das sind ja enorme Summen. Was machen wir denn dann mit diesem vielen Geld?


    Abseits jeglicher Ironie:
    Die anderen Neuerungen in diesem Dokument sind durchaus die Verkündigung wert und bedeuten kleine Schritte in die richtige Richtung.


    Lieber wäre mir jedoch immer noch, wenn die Leistunge berufstätiger Eltern und vor allem auch der Alleinerziehenden sich im (Einkommens)Steuerrecht sehr deutlich niederschlagen würde.


    Besten Dank sagt
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Wieder einen neuen Änderungsbescheid für Aufstocker, Nachzahlungsforderungen in harschem Ton ... :rolleyes2:
    Alles Dinge, die man nicht wirklich braucht und die anscheinend keinem (Betroffenen) wirklich helfen. :pfeif

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • verstehe ich das jetzt richtig, das mir Rückwirkend ab 1.1.15 mehr Kindergeld zusteht?
    Muss das der AG schon Auszahlen?
    Na dann wird gleich ein Karibiktrip gebucht :nixwieweg :lach

  • verstehe ich das jetzt richtig, das mir Rückwirkend ab 1.1.15 mehr Kindergeld zusteht?
    Muss das der AG schon Auszahlen?
    Na dann wird gleich ein Karibiktrip gebucht :nixwieweg :lach


    Nicht so schnell mit den Pferden. Wenn du KU nach DDT vom KV bekommst, bleibt nur noch die Hälfte. Wird dann vielleicht nur Malle draus. :lgh

  • Danke auch für die Info!
    Für diese Kindergelderhöhung sollte sich so mancher Politiker schämen...
    Ich 'überfliege' sowas immer, weil es mich uns persönlich so wenig betrifft und ich grundsätzlich froh bin wenn der monatliche Unterhalt (weniger als 50% vom Mindestunterhalt) überhaupt eintrifft (von den Tausenden von Unterhaltsschulden red ich erst gar nicht...). Das dijuf ist eine gute Einrichtung, (ich habe sogar einen 'persönlichen Draht' dorthin), könnte gut sein, dass wir das noch brauchen.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Muss ich das dann eigentlich dem UET sagen und von mir aus den zuviel geleisteten Unterhalt zurückzahlen oder kann ich abwarten bis er selber auf die Idee kommt?


    Ich muss sonst ja einer UH-Erhöhung auch immer "nachlaufen". Da kommt von ihm ja auch freiwillig nix!

  • Muss ich das dann eigentlich dem UET sagen und von mir aus den zuviel geleisteten Unterhalt zurückzahlen oder kann ich abwarten bis er selber auf die Idee kommt?


    Ich muss sonst ja einer UH-Erhöhung auch immer "nachlaufen". Da kommt von ihm ja auch freiwillig nix!


    KU darfst du nicht zurückzahlen. Gläubiger von KU ist das Kind. ;) auszugleichen ist das KG, für welches du die Empfängerin bist.


    du wirst sicherlich nicht bestraft, wenn du den KV nicht darauf hinweist. Unrechtmäßig wäre es dennoch. Musst dich halt Fragen, ob du dich auf diese Stufe (des KV) selbst stellen willst.


    Was mich interessiert:'KG Empfänger im ALG II Bezug. Das volle KG seit 1.1. wurde der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Entweder beim Kind und/oder beim Rest der BG. Wird das JC das KG rückwirkend verrechnen wollen, sprich es als Einkommen (Zuflussprinzip) werten werden? Wenn ja, dann in voller Höhe oder nur die Hälfte?

  • Das ist natürlich eine andere Frage und ein anderes Thema!


    Und NEIN, ich werde mich NICHT auf das selbe Niveau herablassen!!!


    Trotzdem bleibt meine Frage bestehen, ob ich das verpflichtet bin, das zuviel erhaltenen Kindergeld von mir aus zurückzuzahlen oder ob ich grundsätzlich nur auf seine Aufforderung zahlen müßte.

  • In der Vergngenheit haben die JCs es ja bereits getan. Es gab einmal doppeltes KG. Hat das JC voll als Einkommen angerechnet. Und mir als Unterhaltszahler quasi mein Geld geklaut. Aber ne, reehtlich hätte ich es ja von BET verlangen können. Somit war dieses tolle Geschenk für ALG II Bezieher ein dickes Minus! :thumbdown:

  • Trotzdem bleibt meine Frage bestehen, ob ich das verpflichtet bin, das zuviel erhaltenen Kindergeld von mir aus zurückzuzahlen oder ob ich grundsätzlich nur auf seine Aufforderung zahlen müßte.


    Guck´ mal in dem o.a. Link auf Seite 4...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Im verlinkten Doc steht das...


    "Soweit der auszahlungsberechtigte Elternteil diese Nachzahlung überwiesen bekommt, ist er im Rahmen eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs verpflichtet, die regelmä- ßig dem anderen Elternteil zustehende Hälfte diesem zur Verfügung zu stellen."

  • Ganz ehrlich,es beginnt zu nerven!Dieses raffen und nie zufrieden zu sein.Himmel, man möge sich doch daran besinnen das es mal Zeiten gab,wo man nichts bekam,oder nur 50 Dm.Allso, Kleinvieh macht auch Mist!

  • oder nur 50 Dm


    Meine Mutter bekam für mich "nur" 50,- DM Kindergeld, ABER damals haben z.B. 10 Brötchen auch nur 1,- DM gekostet. Sprich dein Vergleich hinkt gewaltig. Heute bekommt man für 1,- DM, wenn es sie denn noch geben würde, nicht einmal mehr 2 Brötchen beim Bäcker.

  • Oh ja, ich kann mich auch noch erinnern, dass wir für 1 DM fünf Kugeln Eis bekommen haben bei unserer Eisdiele... jetzt kostet eine Kugel 1,20 €... und sie ist kleiner!

  • Nicht so schnell mit den Pferden. Wenn du KU nach DDT vom KV bekommst, bleibt nur noch die Hälfte. Wird dann vielleicht nur Malle draus. :lgh


    was weil der 90 ganze Euronen zahlt muss ich teilen? mit Sichereiht nicht! wird doch Thahiti


  • was weil der 90 ganze Euronen zahlt muss ich teilen? mit Sichereiht nicht! wird doch Thahiti


    Dann ist er ein Mangelfall und zahlt nicht (min 100%) nach DDT. Ergo muss er seinen Teil des KG einsetzen. Viel Spass auf Thahiti. :)

  • Ja, es sind andere Lebenserhaltungskosten, keine Frage, aber warum ist es den eine Selbstverständlichkeit das man Kindergeld überhaupt bekommt? In vielen Ländern gibt es keins, und nun? Dieses raffen, immer mehr haben , nie zufrieden sein , und das schlimmste Kinder auf diese Basis zu bekommen*gibt ja Kindergeld*ist das schlimme.....statt Dankbar zu sein.....echt übel