Mittagessen/Hausaufgabenhilfe

  • Hallo


    mein Sohn kommt nach den Sommerferien auf die weiterführende Schule.


    Er hat die Möglichkeit an einer Hausaufgabenbetreuung teilzunehmen. Die Kosten betragen hierfür 1€ pro Tag (Montags-Donnerstag). Es muss sich verbindlich für ein halbes Jahr angemeldet werden.


    Unter anderem besteht auch die Möglichkeit in der Mensa Mittagessen zu bekommen. Die Kosten dafür sind allerdings immer unterschiedlich pro Tag.


    Ich würde gerne beides nutzten. Wir bekommen ALG 2. Gibt es vielleicht hierfür einen Zuschuss über BuT... an wen sollte/könnte ich mich wenden... an das JC oder die Stadt. Es kann bestimmt nur rückwirkend eingereicht werden.... oder wird ein Pauschalbetrag gezahlt? Wir leben in NRW.


    vlg

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  • Hallo,
    soviel ich weiß, reicht man den Antrag davor ein und zwar beim jobcenter....du kannst ja auch mal bei der jobcenter-hotline anrufen und nachfragen....


    Ich würde es auf alle fälle davor beantragen - also vor Schulanfang....

  • Ich war beim JC... die haben mir zwei Formulare in die Hand gedrückt.... "Bescheinigung über das gemeinschaftliche Mittagessen" (gilt meines Wissens nach nur für Grundschulen) und "Antrag auf Bildung und Teilhabe" ... wussten aber auch nicht genau wie ich diese ausfüllen muss und was für Bescheinigungen ich benötige... wende mich morgen mal an die Schule.

    2 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Der Antrag auf Bildung und Teilhabe ist der worüber du das ermäßigte Mittagessen beantragst.
    In dem Antrag trägst du ein auf welche Schule das Kind gehen wird und machst das Kreuzchen bei Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung, dann zahlt dein Kind pauschal 1€ pro Mahlzeit.


    Bei meinen beiden ist es so dass sie für diese Mittagsverpflegung eine Bankkarte nutzen, die mit der Kartennummer bei der Stadt registriert ist um zuordnen zu können welches Kind gerade Mittagessen bekommt. Im System ist dann vermerkt dass das Kind die Ermäßigung hat und es wird nur 1€ fällig.
    Bezahlt wird indem du Geld (soviel du willst) auf ein bestimmtes Konto bei der Stadt einzahlst, der Verwendungszweck ist die Kartennummer des Kindes, dadurch wird der Betrag dem Kind zugeordnet und als dessen Guthaben geführt. Online kann man Kontostand und getätigte Einkäufe in der Mensa dann einsehen wie Kontoauszüge.


    Weißt du ob ihr auch so eine Karte braucht? Wenn ja, würde ich die schnell beantragen (Konto eröffnen bei einer beliebigen Bank) oder halt erfragen wie es bei euch mit dem bezahlen und dem zuordnen der Ermäßigung läuft. Ich kenne nur das oben genannte System.


    Das mit den Kosten für Hausaufgabenbetreuung kenne ich nicht, den zweiten Zettel den du bekommen hast auch nicht.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Ich werde morgen sehen, ob dies in seiner Schule so praktiziert wird?!

    Einmal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Hi,
    m.e. zahlt JA Hortplatz und über Bildung und Teilhabe gibbet es Zuschuss pro Essen von 1 Euro.
    Ich hab das beantragt und die Hortgebühren übernimmt vollständig JA und Zuschuss dann zum Essen vom Amt (allerdings ist meine noch GS-Kind)

  • Hi,
    m.e. zahlt JA Hortplatz und über Bildung und Teilhabe gibbet es Zuschuss pro Essen von 1 Euro.
    Ich hab das beantragt und die Hortgebühren übernimmt vollständig JA und Zuschuss dann zum Essen vom Amt (allerdings ist meine noch GS-Kind)

    Simbaby du bist aber auch in einem anderen Bundesland, oder?
    Ich meine mitbekommen zu haben, dass es da komischerweise gravierende Unterschiede gibt.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • äh, ja , ich bin auch Franken, Bayern.....hm,....vielleicht gibt es da doch Unterschiede....also einfach Schule fragen....