Aufstocker und Kind in Ausbildung

  • Hallo Ihr Lieben!


    Wie sieht das aus, wenn ich Aufstocker bin und mein Kind eine Ausbildung anfängt?
    Wird jetzt der ganze Ausbildungslohn (bis auf die üblichen 100 + 20%) auf unser Familieneinkommen angerechnet?
    Oder fällt Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus?


    Vielleicht kann mir das jemand von Euch mal aufdröseln.


    :thanks: schonmal

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Sicher bin ich mir nicht, aber aus der Bedarfsgemeinschaft fällt ein Kind erst raus, wenn es volljährig wird.


    Beim Einkommen kann man aber sicher noch was absetzen (Fahrtkosten oder so).


    Wieso frägst Du nicht bei Deinem Sachbearbeiter nach?

  • Kommt auch auf die Höhe der Ausbildungsvergütung an. Zu den genannten 100€ kann man aber noch zusätzlich Fahrkosten u. ä. absetzen, wenn es denn anfällt. Übersteigt die Vergütung nach Abzügen den Bedarf des Kindes, wird das Kindergeld Dir zugeschrieben. Dann fällt er raus, soweit ich weiß. Ab 18 Versicherungspauschale mit beachten.
    Ist jetzt nur grob hingeschustert, weiß wie gesagt keine Höhe der Vergütung, Alter Deines Kindes usw. ...


    Edit.: Je nach Höhe Deines Verdienstes könnt ihr dann evtl. ohne ergänzendes ALGII auskommen?

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    2 Mal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Was bedeutet das, das Kindergeld fällt mir zu? Das wird doch eh mit zu den allgemeinen Einkünften gezählt...


    Kind stehen z. Zt. Leistungen von 23 € zu, wenn man Kindergeld und Unterhalt berücksichtigt. Unterhalt wird für Kind wegfallen, aber gleichzeitig auf die anderen Kids verteilt werden (Mangelfall)
    Trotzdem wird Kind dann mehr haben als der Bedarf ist.


    Wenn Kinds Einkommen dann voll in den Haushalt eingerechnet wird, fallen wir raus, das ist klar. Ich weiss noch nicht mal, ob wir eigentlich nicht schon raus sind.... warte seit Monaten auf meine Berechnung...
    Meine Frage ist nur - wird wirklich alles bei mir mit eingerechnet (Bedarfsgemeinschaft) oder darf Kind mehr für sich behalten, weil Azubi (Haushaltsgemeinschaft)? (Ist für Kind grad völlig demotivierend....)

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Was bedeutet das, das Kindergeld fällt mir zu? Das wird doch eh mit zu den allgemeinen Einkünften gezählt...


    Trotzdem wird Kind dann mehr haben als der Bedarf ist.


    Wenn das Kind mehr Einkommen als Bedarf (Mietanteil usw. mitgerechnet) hat, also einen "Überhang" an Geld, z. B. vom Kindergeld nur noch 80 € benötigt, dann wäre der Bedarf gedeckt, wird dann das restliche Kindergeld als Einkommen Dir zugerechnet (104 €). Derzeit steht es ja noch dem Kind als Einkommen zu, auch wenn unterm Strich alle in der BG dann entsprechend weniger haben. Aufgelistet ist es nur bei dem Kind, für das es bestimmt ist.
    Wenn ich meinen ALGII-Bescheid ansehe, habe ich Einkommen Lohn und Kind Einkommen Kindergeld. Erst unterm Strich wird zusammengerechnet.


    Zitat


    Wenn Kinds Einkommen dann voll in den Haushalt eingerechnet wird, fallen wir raus, das ist klar. Ich weiss noch nicht mal, ob wir eigentlich nicht schon raus sind.... warte seit Monaten auf meine Berechnung...
    Meine Frage ist nur - wird wirklich alles bei mir mit eingerechnet (Bedarfsgemeinschaft) oder darf Kind mehr für sich behalten, weil Azubi (Haushaltsgemeinschaft)? (Ist für Kind grad völlig demotivierend....)


    Kommt, wie schon gesagt, auf minderjährig oder volljährig an.
    Anrechnung minus 100 € minus 20 % vom Rest, Kindergeld wie oben beschrieben, wenn Kind dann nicht mehr bedürftig ist, fällt es raus.

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