Sorgerechtsentzug, Kindeswohlschädigung, Kindesentfremdung

  • Vielen Dank an Karamellka, Schauemwirmal, und Grinsekatze!!!!



    Karamelka: auch dir herzlichen Dank,


    du hast völlig Recht, das würde immer so weiter gehen, der neue Anwalt holt sich Unterlagen von den alten...
    Mit der neuen hatte ich darüber noch nicht gesprochen, das wäre aber ne gute Idee gewesen.


    Ich hatte gestern einen Termin bei der ersten Anwältin, und habe mich nochmals bei ihr aus tiefstem Herzen entschuldigt,
    und, da meine Freundin meinte: "verbünde dich mit dem Feind", bin ich wieder zu ihr zurückgegangen!!!!
    Ich weiß nicht genau, ob das wieder ein Fehler war, es hat sich innerhalb des Gesprächs schon so angehört,
    als könne sie mir verzeihen, und, ich habe ihr gesagt, daß gerade mal endlich die 2. Anwältin den Antrag auf Umgang gestellt hat,
    indem sie auch darauf hingewiesen hatte, daß der Grund für die Inobhutnahme nun weggefallen ist,
    und, da meinte die erste Anwältin: wir wollen keinen Umgang, sondern die Rückführung der Kinder,
    und, meinte, bei meinem Sohn wäre es wohl nicht so schwer, ihn aus der Wohngruppe zu kriegen,
    aber, nachdem ich den Zettel für die Vollmacht unterschrieben hatte,
    meinte sie, sie könne nicht versprechen, ob wir dieses Jahr noch die Kinder zurückholen können!!!
    Das hat mich sehr irritiert, weil so eine "schlechte" Prognose noch nie jemand abgegeben hat,
    und, weil ja auch das Erziehungsfähigkeitsgutachten Ende Spätsommer auch fertig sein soll!!!


    Nun muss ich sie morgen, heute hat sie mich vertröstet auf Morgen, mal nochmal fragen,
    was das für ein Spruch war,
    ich bin verzweifelt!!!

  • Nun muss ich sie morgen, heute hat sie mich vertröstet auf Morgen, mal nochmal fragen,
    was das für ein Spruch war,
    ich bin verzweifelt!!!


    Bewerte die Aussage bitte nicht über. Vielleicht hat sie ganz bewusst eine vorsichtige Abschätzung abgegeben um nicht Hoffnungen zu wecken, die sie zeitlich nicht erfüllen kann. So an sich finde ich die Aussage neutral und das ist oft nicht das schlechteste.


    :respekt dass Du Dich entschuldigt hast, das kann nicht jeder. Ich hoffe, Du hast es auch so gemeint.

  • Irgendwie hat sie mir bewusst gemacht, daß ich OHNE sie keine Chance habe, überhaupt die Kinder wieder zu kriegen,
    und, auch deshalb bin ich zurück, aber, jetzt MUSS sie doch endlich auch was für mich tun?


    ich hatte eben ganz am Schluss die (begründete) Angst, daß sie mir nur Honig um s Maul schmieren wollte,
    aber, da hatte ich ja auch schon wieder unterschrieben...


    Ich habe mit noch jemandem gesprochen von einem kindeswohlorientierten Verein,
    der meinte, sie sei verpflichtet, so gut als möglich, meinen "Wünschen" nachzugehn,
    es sei denn, sie würde wohl ne Gefährdung für die Kinder sehn, klar,
    aber, sie hat gestern auch bestätigt, daß ich mich, bis auf den einen Aussetzer,
    immer gut um die Kinder gekümmert habe.


    Dem entgegen steht, daß sie gesagt hat, ich solle jetzt einmal die Woche bei ihr vorbeikommen,
    das hätte sie wohl kaum gesagt, wenn sie wieder NICHTS tun wollen würde, oder?


    Und, sie hat sogar zugestanden, daß auch sie selbst n paar Fehler gemacht hat...


    aber, wie gesagt, der Spruch am Schluss, ich weiß nicht, ob wir dieses Jahr die Kinder da noch rauskriegen,
    ist total untypisch für sie, sie ist eine Kämpferin,
    und dieser Satz hat mir echt Angst gemacht

  • :thanks:


    Tausend Dank Shielover für deine Nachricht und den Respekt,
    ja, ich habe es ganz ehrlich gemeint, das hat sie auch gemerkt,
    mir sind die Tränen dabei gekommen, wie blöd ich mich damals verhalten habe

  • Ich denke die Anwältin schätzt das realistisch ein.


    Wenn das Guachten Ende Spätsommer fertig ist gibt es eine Verhandlung. Wenn in dieser die Rückführung der Kinder entschieden wird heißt das nicht, dass du sie noch im Gerichtssaal übergeben bekommst und sie mit nach Hause nehmen kannst.
    Es wird einen Plan geben in den die Rückführung der Kinder festgelegt wird. Sie sollen ja nicht noch einmal ein Trauma erleben in dem sie plötzlich wieder aus ihrer jetztigen Umgebung herausgerissen werden. Das wird sich über Wochen oder Monate hinziehen, in denen sie langsam tageweise, dann übers WE und immer ausgedehnter zu dir kommen, bis sie wieder ganz bleiben dürfen.


    Du solltest dich auch darauf gefasst machen, dass das nur unter belgeitung eienr Familienhilfe gehen wird, die dir und den Kindern eine zeitlang zur Seite steht. Diese Hilfe wird euch dann sicherlich mindestens 1 jahr begleiten und helfen ,damit evtl. Probleme nicht nocheinmal zu einer Herausnahme führen.


    Tina

  • Ich hatte gestern einen Termin bei der ersten Anwältin, und habe mich nochmals bei ihr aus tiefstem Herzen entschuldigt,
    und, da meine Freundin meinte: "verbünde dich mit dem Feind", bin ich wieder zu ihr zurückgegangen!!!!
    Ich weiß nicht genau, ob das wieder ein Fehler war, es hat sich innerhalb des Gesprächs schon so angehört, als könne sie mir verzeihen, und, ich habe ihr gesagt, daß gerade mal endlich die 2. Anwältin den Antrag auf Umgang gestellt hat, indem sie auch darauf hingewiesen hatte, daß der Grund für die Inobhutnahme nun weggefallen ist,
    und, da meinte die erste Anwältin: wir wollen keinen Umgang, sondern die Rückführung der Kinder, und, meinte, bei meinem Sohn wäre es wohl nicht so schwer, ihn aus der Wohngruppe zu kriegen, aber, nachdem ich den Zettel für die Vollmacht unterschrieben hatte, meinte sie, sie könne nicht versprechen, ob wir dieses Jahr noch die Kinder zurückholen können!!!
    Das hat mich sehr irritiert, weil so eine "schlechte" Prognose noch nie jemand abgegeben hat,
    und, weil ja auch das Erziehungsfähigkeitsgutachten Ende Spätsommer auch fertig sein soll!!!


    Leider könnte sie Recht haben. Die Mühlen mahlen wirklich langsam. Hier im Forum gibt es einen Vater der schon seit 1, 5 Jahren darauf wartet seine Tochter zu "bekommen". Obwohl er vom Gericht das ASR und folglich auch das ABR bekommen hat.
    Deswegen würde ich trotzdem Umgang beantragen, denn bis zur Rückführung können tatsächlich Monate vergehen, da ist es wichtig, dass du für deine Kinder zumindest teilweise präsent bleibst. Ich wünsche dir viel Kraft, und drücke die Daumen, dass es doch schneller geht.
    Bedeutet das jetzt, dass du zwei Anwälte hast oder hast du der 3. Anwältin das Mandat entzogen und es wieder der 1. Übertragen?
    Hast du psychologische Unterstützung für dich? Auch wenn die Depression remitiert ist, so ein Sorgerechtsstreit mit dem JA kann sehr belastend sein, vielleicht wäre es gut für dich da präventiv Unterstützung einzuholen. Auf alle Fälle, viel viel Glück :troest

  • Ein Kollege der ersten Anwältin hat damals, als ich noch auf der Geschlossenen war, gesagt, es sei essentiell wichtig, daß ich zur Sorgerechtsverhandlung mitkomme,
    um angehört zu werden, so war das dann abgesprochen mit dem Arzt, sie selbst war komischerweise erkrankt am Gerichtstermin....
    Ganz kurz vor der Verhandlung meinte der Kollege der Anwältin, er käme mich doch nicht abholen,
    und hat sich mit dem Arzt angelegt, der war stinksauer auf den Anwalt, daß er mich doch nicht abholen kommt.


    und nun gehe ich dorthin zurück, wo mir am Ende nicht mehr geholfen wurde...
    aber, ich wusste nicht mehr, was ich tun sollte,
    und als sie sagte: wir holen die Kinder zurück,
    hatte sie mich wieder....


    :hilfe

  • Danke Karamellka,


    ich glaube, das mache ich auch, mit der psychologischen Unterstützung, nur muss man da leider immer ewig warten...


    Jetzt bange ich auch noch drum, daß das mit dem Antrag auf Umgang nichts wird, den die ALTE Anwältin noch gestellt hat!!!!


    Aber, das Ende der Begutachtung ist doch absehbar, weswegen ich dachte, daß, wenn es gut für mich ausgeht,
    daß die Kinder dann wieder rückgeführt werden? und das soll Ende Spätsommer zumindest fertig sein.


    Danke für deine lieben Wünsche

  • Wenn ich Dir ein paar Dinge raten darf...


    vergiss als erstes die Ratschläge von irgendwelchen "familienwohlorientierten" oder "kindeswohlorientierten" Vereinen! Ich glaube, diese helfen Dir im Moment überhaupt nicht, sondern vermitteln Dir nur ein Bild, welches in der Realität nicht immer allen Prüfungen standhält. Eventuell sind auch einige Aussagen schlicht und einfach falsch!


    Deine 1. Anwältin, bei der Du Dich jetzt entschuldigt hast, die scheint mir den Sachverhalt und das Vorgehen realistisch einzuschätzen. Ich würde mich an Deiner Stelle vertrauensvoll an sie wenden, schildere alles, was sie wissen muss, damit sie richtig vorgehen kann. Auch wenn etwas für Dich negativ auszulegen ist, dann muss sie das wissen. Nur so kann sie abschätzen, welches Vorgehen das richtige ist.


    Ansonsten....so schwer es auch verständlicherweise sein mag...wenn Du selbst nicht Deinen Stresspegel etwas runterfährst, dann ist es schwer. Du hast enorme Erwartungen, was passieren MUSS. Deine Erwartungen können aber überzogen sein und somit nur schwer bis gar nicht zu erfüllen. Ich sage nicht, dass es so ist, ich sage nur, es kann so sein. Werde ruhiger...erst dann können alle Deine Situation richtig einschätzen und Dir helfen. :blume

  • Danke Shielover,


    du hast Recht, ich sollte etwas ruhiger werden, ich bin momentan einfach nur sehr ängstlich,
    ob sie dieses Mal auch wirklich was tut, und nicht auch noch der Antrag auf Umgang,
    den die alte Anwältin gestellt hat, für die Katz war


    :wand

  • Kann ich auf eine Anhörung vor Gericht, den Umgang betreffend, BESTEHEN?


    Denn, die alte Anwältin meinte, es gäbe auf jeden Fall nun eine Anhörung,
    aber, die wird dann jetzt wohl eben mit der ersten Anwältin nochmal sein...

  • Sie will sich doch zunächst einmal pro Woche mit Dir treffen, oder nicht? Ich finde, das ist ein sehr gutes Zeichen. Klar ist es immer etwas doof, einem Anwalt zu vertrauen, aber Dir bleibt momentan nichts anderes übrig. Du hast einen wichtigen Schritt mit Deiner Entschuldigung gemacht, dass Ihr ein vertrauensvolles Anwalt-Mandant-Verhältnis aufbauen könnt. Bleib am Ball, indem Du Ihr einen Vertrauensvorschuss gibst. Wenn Du Dir bei etwas nicht sicher bist, dann frag sie, warum etwas so gemacht wird und nicht anders.


    Und sprech sie ruhig darauf an, wie es mit der Beauftragung der anderen Anwältin aussieht. Deine Anwältin wird Dir auch da sagen, was zu tun ist.


    Alles Gute für Dich....ich weiß es ist schwer, aber Dein Ziel ist es, dass die Kinder wieder zurückkommen, und das ist ein Menge Anstrengung wert.

  • Umgangsrecht ist das RECHT der Kinder zum Elternteil, bei denen sie nicht leben und das RECHT des ET., auf die Kinder.
    Das muss gwährt werden und sei es begleitet, wenn eine Gefährdung vermutet wird.
    Mal noch ein Tipp:
    Bei den Termin mit der RAI,n würde ich schon vorher mir auflisten, was Du in Zukunft positiv anders machen möchtest.
    Z.b. zu Beginn ne Familienhilfe, therap. Unterstützung etc...
    Ausserdem würde ich mich mit der Kita in Verbindung setzen und in der Schule vorsprechen, damit Du dann effizient und Zeitnah wieder in den Familienalltag findest.


    So sieht die RAI,n, dass Du Dir nen Kopp machst und diesmal hinter dem Willen stehst mit einem Grundgerüst.


    Ohne gut aufgebautes Grundgerüst funzt es eben nicht.

  • Vielen Dank euch allen.


    Nun ist etwas passiert, mit dem ich nicht mehr gerechnet hatte.


    Heute hat Anwältin Nummer 3 endlich einen Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechts gestellt,
    und nun war ich gestern aber wieder bei der ersten Anwältin, und habe dort ne Vollmacht unterschrieben,
    schlimmer kann s nicht mehr laufen!!!!!!!!!!!


    Und jetzt? soll ich bei der ersten die Vollmacht wieder widerrufen, weil die dritte im Bund nun endlich was tut????????
    Die erste meinte ja eben gestern, NACHDEM ich die Vollmacht unterschrieben habe,
    sie könne nicht sagen, ob wir die Kinder da dieses Jahr noch rausbekommen...


    aber, sie ist eben eine Kämpferin, und, ich weiß, daß sie normalerweise um alles kämpft,
    aber, ich weiß nicht mehr, ob ich jetzt doch wieder zur alten gehn soll,
    oder warten, bis es mit der neuen eine nächste Verhandlung gibt,
    und, die stünde ja definitiv bevor,
    weil sie ja nun doch die Rückübertragung des Sorgerechts beantragt hat!!!!!!


    :hilfe

  • Also 2 Anwälte können nicht in derselben Sache fur dich tätig sein. Einer musst du das mandat entziehen.
    Aber noch was anderes. Wer zahlt denn di beiddn Anwälten? Solltest du einen beratungsschein haben pkh bekommen hast du ein weiteres Problem

  • Und jetzt? soll ich bei der ersten die Vollmacht wieder widerrufen, weil die dritte im Bund nun endlich was tut????????


    Lässt sich diese Vollmacht denn widerrufen?
    Und wenn, wie lange? Damit du Zeit hast dir darüber Klarheit zu verschaffen, welche Alternative die bessere ist.

  • Ja, ich habe zwar studiert, und war Abteilungsleiterin eines Reisebüros, aber, momentan bin ich leider auf Zahlungen des Jobcenters angewiesen...
    Also, bekomme somit PKH


    Ich weiß garnicht, wie lange sich die Vollmacht widerrufen lässt, es war ein verzweifelter Plan,
    um endlich die Gerichtsverhandlung zu bekommen, und etwas Zeit zu gewinnen,
    und vielleicht zu allererst meinen Sohn zurück zu bekommen, da es ihm in dieser Wohngruppe
    garnicht gut geht.
    Die Erzieherin meinte, man würde merken, daß er aus ganz anderen Verhältnissen kommt,
    als die anderen Kinder mit vermehrt asozialen Verhaltensweisen.


    Danke ihr Lieben, daß ihr mir geantwortet habt!!!!

  • aber, sie hat gestern auch bestätigt, daß ich mich, bis auf den einen Aussetzer,
    immer gut um die Kinder gekümmert habe.


    ....welcher Aussetzer war das Brokenheart? Aussetzer auf Grund des Medikaments? Wenn es wirklich einen Vorfall gegeben hat, kann ich schon verstehen das sie Vorsichtig sind.


    :respekt das du dich bei der Anwältin entschuldigt hast, ich denke auch das ist der richtige Weg und wie Simbaby anfangs gesagt hat: Immer mit allen Kooperieren, das ist der schnellste Weg zu deinen Kindern!