Der BGH hat ein neues Urteil zum illegalen Downloaden von Musiken aus dem Internet veröffentlich. Darin bestätigt sich die bisherige Rechtsprechung. Ein paar Dinge werden konkretisiert. Grundsätzlich bleibt es bei der Haftung des Anschlussinhabers in "Mehrpersonenhaushalten". Es sei denn, er kann konkret nachweisen, seine Kids (oder die Mitbewohner) über die Illegalität von bestimmten Tauschbörsen aufgeklärt und ihnen die Teilnahme daran verboten zu haben. Dies konnte in den zur Entscheidung anstehenden Fällen eine Alleinerziehende nicht ... - Das Gericht fordert quasi, dass wir Eltern so flink im I-Net-Wissen sind, die etwaigen Rechtsgefahren frühzeitig zu erkennen und dann konkret die Kids darauf aufmerksam zu machen. Der allgemeine Hinweis: "lade nichts Verbotenes runter" oder "Kostenlose Musik im Internet gibt es nicht. Entweder es kostet oder es ist irgendwo illegal" reichen dem Gericht nicht. Offen ist, wie der Aufklärungsnachweis konkret geführt werden soll.
Die Kosten sind immens. Pro illegal heruntergeladenen bzw. getauschten Musiktitel hat der BGH eine fiktive Lizenzgebühr von 200,- Euro als Schadenersatz bestätigt. Hinzu kommen Abmahnkosten von rund 150,- Euro.
Letztinstanzlich entschieden wurden jetzt Fälle aus 2007! und über Tauschbörsen, die es wohl längst nicht mehr gibt. Es ist aber damit zu rechnen, dass ähnliche "Einrichtungen" aktiv sind und die User in die Rechtsfalle ziehen (die Einrichter solcher Aktivitäten ziehen ihr Geld aus Werbeeinnahmen, die sie letztlich von Firmen erhalten, die auf illegalen Plattformen für ihre Produkte werben. Produkte dieser Firmen sollte man bewusst nicht kaufen ...)
Was tun in der Praxis? Obwohl der BGH nicht verlangt, regelmäßig die PCs der Kids zu kontrollieren, sehe ich in der Praxis nicht, wie man einigermaßen sicher sonst der Haftungsgefahr entgehen will. Man muss sich wohl regelmäßig mit den Kids darüber unterhalten, woher sie Musiken und Filme beziehen und mit ihnen gemeinsam aktiv am Rechner prüfen, ob es legale oder illegale Plattformen sind.