Wenn Kinder illegal Daten aus dem Netz herunter laden

  • Der BGH hat ein neues Urteil zum illegalen Downloaden von Musiken aus dem Internet veröffentlich. Darin bestätigt sich die bisherige Rechtsprechung. Ein paar Dinge werden konkretisiert. Grundsätzlich bleibt es bei der Haftung des Anschlussinhabers in "Mehrpersonenhaushalten". Es sei denn, er kann konkret nachweisen, seine Kids (oder die Mitbewohner) über die Illegalität von bestimmten Tauschbörsen aufgeklärt und ihnen die Teilnahme daran verboten zu haben. Dies konnte in den zur Entscheidung anstehenden Fällen eine Alleinerziehende nicht ... - Das Gericht fordert quasi, dass wir Eltern so flink im I-Net-Wissen sind, die etwaigen Rechtsgefahren frühzeitig zu erkennen und dann konkret die Kids darauf aufmerksam zu machen. Der allgemeine Hinweis: "lade nichts Verbotenes runter" oder "Kostenlose Musik im Internet gibt es nicht. Entweder es kostet oder es ist irgendwo illegal" reichen dem Gericht nicht. Offen ist, wie der Aufklärungsnachweis konkret geführt werden soll.


    Die Kosten sind immens. Pro illegal heruntergeladenen bzw. getauschten Musiktitel hat der BGH eine fiktive Lizenzgebühr von 200,- Euro als Schadenersatz bestätigt. Hinzu kommen Abmahnkosten von rund 150,- Euro.


    Letztinstanzlich entschieden wurden jetzt Fälle aus 2007! und über Tauschbörsen, die es wohl längst nicht mehr gibt. Es ist aber damit zu rechnen, dass ähnliche "Einrichtungen" aktiv sind und die User in die Rechtsfalle ziehen (die Einrichter solcher Aktivitäten ziehen ihr Geld aus Werbeeinnahmen, die sie letztlich von Firmen erhalten, die auf illegalen Plattformen für ihre Produkte werben. Produkte dieser Firmen sollte man bewusst nicht kaufen ...)


    Was tun in der Praxis? Obwohl der BGH nicht verlangt, regelmäßig die PCs der Kids zu kontrollieren, sehe ich in der Praxis nicht, wie man einigermaßen sicher sonst der Haftungsgefahr entgehen will. Man muss sich wohl regelmäßig mit den Kids darüber unterhalten, woher sie Musiken und Filme beziehen und mit ihnen gemeinsam aktiv am Rechner prüfen, ob es legale oder illegale Plattformen sind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Gericht fordert quasi, dass wir Eltern so flink im I-Net-Wissen sind, die etwaigen Rechtsgefahren frühzeitig zu erkennen und dann konkret die Kids darauf aufmerksam zu machen.



    Aus Elternsicht wünschenswert wäre eine öffentlich "Blacklist" von Internet-Unternehmen, von denen bekannt ist, dass das Geschäftsmodell deutschen Gesetzen widerspricht.


    :tuschel Könnte aber lang werden die Liste.
    Erstaunt war ich z.B. über eine Nachricht vor ein paar Tagen, dass ein großes Internet-Versandhaus (Ama***) nun anfangen will in Deutschland Steuern zu bezahlen.
    Wäre mir bekannt und bewusst gewesen, dass dieses Unternehmen das bisher nicht tut, dann hätte ich dort sicher weniger bestellt. (Macht man sich da nicht vielleicht auch schon mitschuldig ?)

  • Aus Elternsicht wünschenswert wäre eine öffentlich "Blacklist" von Internet-Unternehmen, von denen bekannt ist, dass das Geschäftsmodell deutschen Gesetzen widerspricht.


    Wie ist das denn, wenn man Downloads komplett verbietet?


    :hae: Habe ich jetzt einen Denkfehler, wenn ich annehme, dass es eigentlich jedem bewusst sein müsste, dass es nicht legal sein kann, wenn Musik, die eigentlich käuflich zu erwerben ist, kostenlos irgendwo runtergeladen werden kann? Dass eine Trizilliarde Menschen es trotzdem tun, steht ja auf einem anderen Blatt...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~


  • "In dem Rechtsstreit I ZR 75/14 hat der Beklagte die Richtigkeit der Ermittlungen des Softwareunternehmens bestritten. Er hat in Abrede gestellt, dass ihm zum fraglichen Zeitpunkt die IP-Adresse zugewiesen gewesen sei und dass er, seine in seinem Haushalt lebenden Familienangehörigen oder ein Dritter die Musikdateien zum Herunterladen verfügbar gemacht hätten. "


    "Auch in dem Rechtsstreit I ZR 19/14 hat der Beklagte die Richtigkeit der Recherchen des Softwareunternehmens und der Auskunft des Internetproviders bestritten und in Abrede gestellt, dass er oder ein in seinem Haushalt lebender Familienangehöriger die Musikdateien zum Herunterladen angeboten hätten."


    Zum Verfahren I ZR 7/14 steht in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes zwar nicht explizit, dass Dateien angeboten wurden, aber ich denke mich erinnern zu können, dass es auch in diesem Falle darum ging.


    Also nochmal: Downloads von was auch immer sind NICHT strafbar.
    Bei vielen Portalen ist es allerdings so, dass der Downloadordner die Default-mäßig auf Freigabe, d.h. auf Anbieten gestellt ist. Das kann man auf allen mir bekannten Portalen einstellen!!


    Es ist wie bei Allem: Wenn man so gar keine Ahnung hat, dann darf man nicht permanent die böse Rechtsprechung, die bösen Portale, das böse Internet im Ganzen, ... usw. dafür verantwortlich machen.
    Oder anders, wenn ich Gas und Bremse verwechsle und einen Unfall baue für den ich straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werde, dann ist nicht das Auto schuld. Wenn ich mir also nicht sicher bin, lasse ich das Autofahren sein. Beschwere mich aber nicht, wenn andere das tun.
    Wenn ich mir nicht sicher bin ob ich begriffen habe wie sogenannte Tauschbörsen funktionieren, dann nehme ich daran nicht teil, sollte aber auch hier von einer Verteufelung absehen.


    Zum Thema Elternhaftung: Ich muss meinen (?) Rechner nicht mehr oder weniger kontrollieren als meinen Autoschlüssel.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • Ich finde in den Fällen haben sich die Eltern mehr oder minder schon recht "blöd" erklärt. Mallorca... :kopf
    http://www.spiegel.de/netzwelt…n-erwartet-a-1038165.html
    Mein Sohn (12) ist diesbezüglich mehrfach "aufgeklärt" und bezieht seinen musikalischen Bedarf über YT oder andere Channel. Ansonsten steht es ihm frei mir Meldung zu geben, wenn er einen Song für 99 Cent legal erwerben möchte.
    Mehr kann (und werde) ich nicht tun, weil ich grundsätzlich ggü meinen Kind nicht mißtrauisch sein muss. Sagt das BGH :-).


    Selbst für Eltern die keine Kenntnisse haben, gibt es sicherlich offizielle Seiten oder die Googlesuche, die einen über "Kind/Jugendliche und Medien" weiterhelfen. Im Zweifel schaut man eben mal selbst mal nach "Musikdownloads kostenlos" -Aha!- dasundasunddas wird gesperrt.
    Ich denke uns allen sind die Gefahren bewußt die von Komasaufen, Koffeindrinks usw. ausgehen und man hat diesbezüglich ein paar Worte gewechselt und hofft auf Einsicht. Ähnliches gilt für die neuen Medien (Spiele und illegale Filme! gehören ja auch dazu), wobei man da sicherlich noch einen Zacken engagierter vorgehen muss. Außerdem - so langsam sollten diejenigen die mit Internet aufgewachsen sind, auch den Elternstatus erreicht haben.
    So ganz haut das mit dem "Neuland für alle" eben auch nicht mehr hin...

  • etzt einen Denkfehler, wenn ich annehme, dass es eigentlich jedem bewusst sein müsste, dass es nicht legal sein kann, wenn Musik, die eigentlich käuflich zu erwerben ist, kostenlos irgendwo runtergeladen werden kann?

    Ist YouTu**e illegal ?
    Oder WebRadio ?


    Problem ist glaube ich eher, dass die Teilnehmer dieser Tauschbörsen zu Uploadern werden, also fremdes Eigentum verteilen

  • Ist YouTu**e illegal ?
    Oder WebRadio ?


    Das Angucken/Hören nicht. Das Runterladen schon. Dachte ich jedenfalls...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~


  • Das Angucken/Hören nicht. Das Runterladen schon. Dachte ich jedenfalls...

    Angucken/Hören ght aber nur, wenn die Daten zu Dir kommen .... also Download.

  • Angucken/Hören ght aber nur, wenn die Daten zu Dir kommen .... also Download.


    Hä? 8| Also ein Download ist für mich, wenn ich das Lied bei juuuuutup nicht nur angucke/höre, sondern es mit einer dafür vorgesehen Software auf meinen PC bringe; so dass ich es immer wieder anhören kann (und auf meinen MP-Player bringen, z.B.), ohne dazu auf youtube gehen zu müssen...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Also ein Download ist für mich,


    Um es zu hören / anzusehen, müssen alle Bit und Bytes die dazu notwendig sind auf Deinen Rechner bewegt werden.
    Ob sie jetzt da längerfristig gespeichert werden - oder nur kurz, bis sie abgespielt sind - das kann "das Netz" meines Erachtens in erster Näherung nicht unterscheiden.

  • Meines Wissens ist die Rechtssprechung sich da noch nicht einig. Streamen, dauerhaftes Speichern, Upload, Bereitstellung von illegalen Inhalten - das sind so die Schritte ins Inferno. Wobei nur das Streamen (noch) Grauzone ist.

  • Der BGH hat ein neues Urteil zum illegalen Downloaden von Musiken aus dem Internet veröffentlich. Darin bestätigt sich die bisherige Rechtsprechung. Ein paar Dinge werden konkretisiert.


    ...und hier mal konkretisiert, um was es eigentlich genau geht: http://www.kostenlose-urteile.…adensersatz.news21152.htm


    Etwas weniger "technisch": http://www.heise.de/newsticker…hlussinhaber-2688861.html


    Volltexte der Urteile liegen noch nicht vor, daher (und auch, weil er gerade in Urlaub ist) sind sie noch nicht auf http://www.kanzleikompa.de/ kommentiert.


    Zitat

    Grundsätzlich bleibt es bei der Haftung des Anschlussinhabers in "Mehrpersonenhaushalten". Es sei denn, er kann konkret nachweisen, seine Kids (oder die Mitbewohner) über die Illegalität von bestimmten Tauschbörsen aufgeklärt und ihnen die Teilnahme daran verboten zu haben.


    Grundsatzurteil von 2012:
    http://www.heise.de/newsticker…ehrung-nicht-1750863.html


    In einem Fall hatte aber die Tochter des Angeklagten ausgesagt, von nichts eine Ahnung gehabt zu haben. Die Frage über die Verwertbarkeit dieser Aussage wurde entschieden.


    GANZ KONKRETE Aufklärung in Vernehmungen bei der Polizei: Das Kläppchen bleibt zu, bis man mit einem Anwalt gesprochen hat. Das gilt ausdrücklich auch für Eltern!!!


    Der Schadenersatz betrug €3.500,- plus Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Parteien durch drei Instanzen. Davon hätte man einen SEHR GUTEN Anwalt bei der Vernehmung bezahlen können.


    Ein "ich untersage die Vernehmung meines Kindes ohne Rechtsbeistand" oder "dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern, sondern erst mit meinem Anwalt Rücksprache halten" sollte jedem vernünftigen Polizisten und Staatsanwalt verständlich sein (und wenn nicht, ist das ein doppelter Grund dafür), auch wenn natürlich nachgebohrt wird.


    Auch das ist nicht neu und wird ständig bei RA Kompa und auf https://www.lawblog.de/ wiederholt - einem der meistgelesenen 'Blogs in Deutschland.


    Zitat

    Dies konnte in den zur Entscheidung anstehenden Fällen eine Alleinerziehende nicht ... - Das Gericht fordert quasi, dass wir Eltern so flink im I-Net-Wissen sind, die etwaigen Rechtsgefahren frühzeitig zu erkennen und dann konkret die Kids darauf aufmerksam zu machen.


    Um was wollen wir wetten, wieviele Leute hier noch nie auf https://www.bsi-fuer-buerger.d…icherheitImNetz_node.html oder http://www.klicksafe.de/ waren? - Und wieviele davon von Geburten von "Royal Babies" schneller wissen als die entsprechenden "Royal Mütter"?


    Gut, das BSI hört man hin und wieder in den Nachrichten oder sieht ihn auf Chipkartenlesern oder in der Arztpraxis. Aber vielleicht sind Verbraucherzentralen ein Begriff? http://www.verbraucherzentrale.de/


    Es ist manchmal grob fahrlässig, wie viel Leute im Internet machen und wie wenig sie über die wichtigsten Grundlagen dort wissen.


    Zitat

    Der allgemeine Hinweis: "lade nichts Verbotenes runter" oder "Kostenlose Musik im Internet gibt es nicht. Entweder es kostet oder es ist irgendwo illegal" reichen dem Gericht nicht. Offen ist, wie der Aufklärungsnachweis konkret geführt werden soll.


    Klar gelten Ammenmärchen nicht als Aufklärung, vor allem, weil sie falsch sind.


    Kostenlose und lizenzfreie Musik hat sogar eigene Preise: http://musik.klarmachen-zum-ae…gemein/free_music_contest


    Der "Musikpiraten eV" ist übrigens der Verein, der die "Kinder wollen singen!"-Bücher gemacht hat. Wer das nicht mitbekommen hat: Ca. 2009 hat der Bundestag eine deutliche Aufstockung der Finanzierung der Kinderbetreuung beschlossen. Sofort wollte die GEMA einen "Schluck aus der Pulle" und wies KiTas auf die Lizenzkosten für kopierte Notenblätter etc. hin, die auch von KiTas zu zahlen sei.


    Die "Musikpiraten" haben daraufhin lizenzfreie Lieder gesammelt und aus Spendengeldern Notenbücher drucken lassen und allen KiTas kostenlos zugeschickt.


    Gerade hat sich ein "Gegenverband" zur GEMA gegründet, um für die Rechte von Künstlern einzutreten, die ihre Musik unter eine Creative Commons-Lizenz stellen; die sind zumindest frei zur nicht-kommerziellen Nutzung: https://www.c3s.cc/


    CC ganz einfach erklärt: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
    Es gibt auch eine eigene Suchmaschine für Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Musik) unter CC: http://search.creativecommons.org/


    Eine Seite mit sehr vielen frei zugänglichen Filmen, leider oft auf Englisch: http://vodo.net/films/- besonders "Pioneer One" kann ich sehr empfehlen.


    Es GIBT also viele freie und legale Inhalte; und da sind Streaming-Plattformen wie youtube noch gar nicht drin (siehe unten). Man muß nur wissen (oder einfach FRAGEN!), wo; und ein CC-lizenziertes Bild als Avatar o.ä. spart auch teure (=überzogene) Forderungen von vermeintlichen Urhebern.


    Zitat

    Die Kosten sind immens. Pro illegal heruntergeladenen bzw. getauschten Musiktitel hat der BGH eine fiktive Lizenzgebühr von 200,- Euro als Schadenersatz bestätigt. Hinzu kommen Abmahnkosten von rund 150,- Euro.


    Die Lizenzgebühren bzw. "entgangenen Gewinne" wurden vor einigen Jahren auf €100,- gedeckelt (und mittlerweile auf €200,- angehoben). In allen drei Verfahren ging es um Schadenersatz im "vierstelligen Bereich". In vorherigen Verfahren wurden Kosten in der Größenordnung von $10.000,- bis in die Millionen gefordert.


    Zitat

    Letztinstanzlich entschieden wurden jetzt Fälle aus 2007! und über Tauschbörsen, die es wohl längst nicht mehr gibt. Es ist aber damit zu rechnen, dass ähnliche "Einrichtungen" aktiv sind und die User in die Rechtsfalle ziehen (die Einrichter solcher Aktivitäten ziehen ihr Geld aus Werbeeinnahmen, die sie letztlich von Firmen erhalten, die auf illegalen Plattformen für ihre Produkte werben. Produkte dieser Firmen sollte man bewusst nicht kaufen ...)


    Jetzt würde es doch ganz ungemein helfen, den Unterschied zwischen Tauschbörsen und Streaming-Plattformen zu kennen.


    Tauschbörsen - die bekannteste ist BitTorrent - entlasten den Anbieter, indem vom Nutzer während des Downloads (und auch gerne darüber hinaus) die Teile, die er schon hat, als Upload zur Verfügung gestellt werden.


    Dies wird entsprechend für sehr große Datenmengen genutzt, z.B. DVDs oder CDs von freien Betriebssystemen http://torrents.sabayon.org/- aber auch, wenn ein Film frei angeboten wird, weil damit eben weniger Bandbreitenkosten anfallen.


    Bis vor einigen Jahren wurde das auch für illegale Sachen genutzt. Damit wurde jeder Konsument gleichzeitig zum Anbieter, mit allen rechtlichen Folgen. Die z.B. hier vom BGH entschieden wurden.


    Streaming-Plattformen funktionieren anders; hier wird ein Medium zur Verfügung gestellt. Bekanntestes Beispiel youtube.


    Nun gibt es Filehoster, die Dateien werbebasiert zur Verfügung stellen ("hosten"), die Nutzer hochladen. Bekanntestes Beispiel, das jeder kennen dürfte: Dropbox.


    Filehoster gehören zum "Deep Internet", also dem Netz, das nicht von öffentlichen Suchmaschinen indiziert wird.


    Neben Dropbox gibt es viele andere, die auch erkennbar unseriös sind. Deren Werbebereiche sind z.B. Penisverlängerungen, "Dates", und jede Menge anderen Schund. Nicht nur wegen "Illegalität" sollte man deren Produkte nicht kaufen...


    Um überhaupt zugreifbar zu werden (also gefunden zu werden), gibt es Indexplattformen, die auf Verweise bei den Filehostern verweisen. Rechtlich sind die "soweit" legal, weil sie keine illegalen Inhalte anbieten; die Hoster müssen natürlich sofort Dateien löschen, wenn sie auf die Illegalität hingewiesen werden. Seinerzeit "kino.to" wurde belangt, weil deren Betreiber GLEICHZEITIG Filehoster und Index betrieben.


    Grandioser Sieg der Verwerter: mit Streaming-Plattformen bekommen sie das Problem endgültig nicht mehr in den Griff. http://www.der-postillon.com/2…wingt-millionen-user.html Die Konsumenten machen sich nicht mehr illegal, weil sie nicht mal den gesamten Inhalt des Films auf der Platte haben; und selbst wenn, gibt es außer für den Hoster keinen Zugriff auf die IP-Adresse des Nutzers.


    Das hatte ein windiger Anwalt und die Pornoseite "Redtube" versucht und in einem Präzedenzverfahren verloren: http://www.heise.de/thema/Redtube Der Abmahnanwalt hat seine Anwaltszulassung mittlerweile verloren. Vorteil des "Redtube-Verfahrens" ist, daß damit endgültig höchstrichterlich entschieden wurde, daß das Betrachten von Streams nicht illegal ist. http://www.heise.de/newsticker…Urheberrecht-2077782.html


    Gruß
    diadem

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Vielleicht noch einige Erklärungen:


    Rechtlich absolut unbedenklich sind Proxies. Ein Proxy ist ein Dienst, an den der Nutzer seine Daten schickt, und der Proxy schickt sie weiter; als "anonymer Proxy" leitet er auch die Originaladresse nicht weiter. Jeder, der im Internet ist, geht irgendwann über einen Proxy, an einer Uni oder einem großen Unternehmen hängt einer an der Schnittstelle zwischen Internet und lokalem Netzwerk.


    "ProxTube" sagt youtube, der Nutzer sei außerhalb von Deutschland, und beschränkt sich ausschließlich auf Youtube-Videos (die häufigst abgerufenen dürften auch im Cache sein). "TOR" https://www.torproject.org/ anonymisiert die eigene Adresse und verteilt den Datenverkehr auf viele verschiedene Rechner. http://www.heise.de/download/tor.html


    ALLE ANDEREN kostenlosen Proxy-Dienste sind BRANDgefährlich, weil der Proxy den GESAMTEN Datenverkehr des Nutzers mitbekommt; einerseits bietet KEINER einen kostenlosen Proxy-Dienst an ohne Hintergedanken, weil er natürlich den gesamten Traffic des Nutzers nochmal hat. Andererseits ist der Proxy genau der "Mittelsmann" wie in "Mittelsmann-Angriff", der alles, was unverschlüsselt gesendet und empfangen wird, abgreifen kann. Seriöse Proxydienste kosten!


    Was tun in der Praxis? Obwohl der BGH nicht verlangt, regelmäßig die PCs der Kids zu kontrollieren, sehe ich in der Praxis nicht, wie man einigermaßen sicher sonst der Haftungsgefahr entgehen will. Man muss sich wohl regelmäßig mit den Kids darüber unterhalten, woher sie Musiken und Filme beziehen und mit ihnen gemeinsam aktiv am Rechner prüfen, ob es legale oder illegale Plattformen sind.


    Fein. Woher willst Du das wissen?


    Wieviel glaubt Dir Dein Kind noch, wenn es von Dir "aufgeklärt" wurde: "Kostenlose Musik im Internet gibt es nicht. Entweder es kostet oder es ist irgendwo illegal" ...und danach im Musikunterricht als Hausaufgabe aufbekommt, von ccMixter http://ccmixter.org/ Stücke runterzuladen und einen Remix zu kreieren?


    Der Schadenersatz der Alleinerziehenden war aus dem Kopf €3.400,-. Für €34,- für ein Elter-Kind-Gespann bei 5-10 Teilnahmepaaren stelle ich Dir einen Weiterbildungs-Nachmittag zusammen, in dem Grundlagen dieser(!) Rechtsproblematik im Internet für Jugendliche aufbereitet vermittelt wird (entweder Skript von einem kompetenten RA abgenommen, oder er hält sogar diese Unterrichtseinheit selbst), und daneben auf legale Angebote hingewiesen wird und darauf, woran man legale Angebote erkennt. Am Ende steht eine Teilnahmebestätigung mit ausführlicher Beschreibung der Themen und Adresse des RA; damit dürftest Du vor Gericht bessere Chancen haben.


    Wollen wir wetten? Selbst wenn z.B. eine VHS solch einen Kurs im Programm hat, wird er mangels Interesse nicht zustandekommen, weil Abmahnungen doch für alle was ist, was "anderen passiert".


    Die hier verhandelten ollen Kamellen, die wohl nur wegen Sommerloch nochmal rausgeholt wurden (es war die DRITTE INSTANZ, die LÄNGST GÄNGIGE Rechtsprechung BESTÄTIGT hat), sind veraltet - Tauschbörsen sind nur noch ein Thema für Liebhaber alter und seltener Filme und Musikstücke, die es sonst nirgendwo mehr gibt ("Abandonware"), und Nutzern quelloffener Programme (FLOSS - Free/Libre Open Source Software - LibreOffice, BSD, Mozilla Firefox............).


    Gruß
    diadem

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Hallo,



    Um es zu hören / anzusehen, müssen alle Bit und Bytes die dazu notwendig sind auf Deinen Rechner bewegt werden.
    Ob sie jetzt da längerfristig gespeichert werden - oder nur kurz, bis sie abgespielt sind - das kann "das Netz" meines Erachtens in erster Näherung nicht unterscheiden.


    Wir sind nicht in der VR China - in Rotchina wird der Netzverkehr so weiträumig abgehört, daß da "das Netz" etwas "weiß".


    Die Datenpakete, die durchs Internet fliegen, kannst Du erstmal zu GAR NICHTS zuordnen.


    Beim "Streaming" wird nicht alles abgespeichert, sondern im Gegenteil nur ein wenig "vorgegriffen" ("Prefetch"), damit es keine Ausfälle gibt.


    Nimm ein Radio, und mache den selben Sender über Internetradio an. Du stellst eine Verzögerung ("Delay") fest, eben jene Datenmenge, die Dein Rechner puffert, um sie "pausenlos" abzuspielen.


    ...womit wir auch beim nächsten Thema wären: die meisten Radio- und Fernsehstationen bieten heute Mediatheken an mit Stücken, die man dort - ganz legal - "nachhören" kann. Woher soll nun "das Netz" entscheiden, was aus der ARD-Mediathek kommt und was von einer illegalen Quelle?


    Abmahnanwälte sind in der Tat der Meinung, daß das Puffern schon ein "illegales runterladen" sei, obwohl das technisch völliger Blödsinn ist (Daten müssen nicht nur irgendwo sein, sondern zugreifbar - was bei einem reinen Puffer definitiv nicht so ist).


    Dann kam der Fall "Redtube", in dem das ganze endgültig durchdekliniert wurde: http://www.heise.de/newsticker…Urheberrecht-2077782.html


    Seitdem ist klar: Streaming ist für den Nutzer nicht illegal; nur diejenigen, die das Material zur Verfügung stellen (und das schieben sich Hoster und Indizierer hin und her) sind haftbar ("Störerhaftung", die berühmte).


    Ohne Vorratsdatenspeicherung kann aber gar nicht nachgehalten werden, wer bestimmtes Material überhaupt zugegriffen hat. (Ausnahme natürlich, wenn jemand auf einer Kundenliste steht und auch Bankverkehr nachweisbar ist.) Nach deutschem Datenschutzrecht darf ich auf einem Server auch gar keine vollständigen IP-Adressen loggen.


    Gruß
    diadem

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Danke, diadem für diese umfassende und inhaltsrichtige Aufklärung!


    Nur in einem kleinen unwichtigen Punkt mag ich dir widersprechen:


    Es gibt (gab) sehr wohl Interesse an Kursen, wo genau dieses Thema behandelt wird (wurde).
    Ich selber habe bis vor zehn Jahren Einsteigerkurse für "Hausfrauen und Mütter" gegeben, und ein Thema war genau dieses. Und ich sage dir, da heben aber die Mütter die Ohren gespitzt.


    Im Grunde geht es nicht um: ich verbiete mal pauschal alles. Sondern das richtige Informieren und das korrekte Weitergeben an seine Kinder. Die wollen nunmal Musik hören und das ohne Geld auszugeben. Und geben sich nach Aufklärung und der der Präsentierung der legalen Möglichkeiten auch (meistens) damit zufrieden.


    :wink

  • Ohne Vorratsdatenspeicherung kann aber gar nicht nachgehalten werden, wer bestimmtes Material überhaupt zugegriffen hat.


    Und Du denkst das es die nicht gäbe ?


  • Und Du denkst das es die nicht gäbe ?


    Ja, weil ich eine ungefähre Vorstellung davon habe, was die kostet.


    Gestern ist eine VDS erstmal beschlossen worden, aber wird wohl vorm BVerfG gekippt. Sie ist aber erstmal nur auf schwere Straftaten beschränkt; die Erweiterung auf sowas ist politisch noch nicht durchsetzbar.


    Ich weiß auch, daß auf einigen ziemlich dubiosen Foren und anderen Seiten vollständige IP-Adressen geloggt werden. Das nützt denen aber erstmal recht wenig, wenn sie damit versuchen, irgendwas zu machen, stelle ich den Kontakt des "Angeklagten" zu einem kompetenten Medienanwalt persönlich her.


    Manchmal kommst Du auch gar nicht dran vorbei, die IP-Maskierung zu Diagnosezwecken abzuschalten. Mit diesen Logs kannst Du rechtlich aber Klopapier bedrucken und Dich damit abputzen.


    Gruß
    diadem

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Leider knapp über die Bearbeitungszeit. :-(


    Neben Kompa und Vetter ist gerade in diesem Fall auch http://www.internet-law.de/ von RA Stadler sehr aufschlußreich - hier vor allem deshalb, weil auch er das Urteil noch nicht kommentiert hat.


    Dürfte sich aber ändern, wenn es erstmal vorliegt.


    Gruß
    diadem

  • Fein. Woher willst Du das wissen?


    Lieber Diadem, meine Kids wissen zufällig, welchem Beruf ich nachgehe. Sie haben deshalb kein Problem, sich auf Aussagen von mir zu der Thematik zu verlassen.


    Aber um es ernsthafter zu sagen: Deine ganzen Ausführungen laufe auf einem äußerst schmalen Grat. Und erwecken beim Durchschnittsuser den Eindruck, man könne doch problemlos aus dem Netz geistigen Eigentum Dritter in beliebiger Form nutzen und weiter verbreiten. Das ist und bleibt ein Irrtum.
    Die von Dir genannten aktuelleren Beispiele sind fast durchweg in der juristischen Auseinandersetzung. Um die bekannten zu nennen: Von YOUTUBE angefangen bis zur GEMA. Die erfahren laufen. Es gibt deutliche Tendenzen zur sehr konservativen gerichtlichen Beurteilung. Insofern kann ich nur jedem Eltenteil raten, sich keinesfalls der von dir so ausführlich beschriebenen wie gefährlichen Linie auch nur auf Sichtweite anzunähern, wenn man nicht irgendwann am juristischen Haken hängen will.


    Und da triffst es erfahrungsgemäß oft die, die nicht mit großem technischen Know how sich bewusst vor bestimmten Erkennungsmaßnahmen schützen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.