Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage. Meine jüngste Tochter lebt zur Zeit bei ihrem Vater. Sie will seit vielen Monaten bei uns wohnen. Nun meine Frage. Ich habe von 2008 bis 2010 das alleinige Sorgerecht gehabt für meine Kinder. Dadurch habe ich doch auch laut Inet auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrechts? Seit 2010 haben wir beim Sorgerecht wieder 50/50. Über das ABR wurde aber nichts explizit geregelt über das Gericht. Habe ich jetzt die Möglichkeit meine Tochter bei mir zu lassen?


    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.


    LG A57

  • Ich habe von 2008 bis 2010 das alleinige Sorgerecht gehabt für meine Kinder. Dadurch habe ich doch auch laut Inet auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrechts? Seit 2010 haben wir beim Sorgerecht wieder 50/50. Über das ABR wurde aber nichts explizit geregelt über das Gericht. Habe ich jetzt die Möglichkeit meine Tochter bei mir zu lassen?

    Morgen.


    Darf ich fragen, warum du zwei Jahre lang das alleinige Sorgerecht hattest? Wurde es dem Vater entzogen und dann wieder vom Gericht die gemeinsame Sorge ausgesprochen? Oder sind die Kinder 2008 und 2010 geboren?


    Wenn das GSR nicht in Teilbereichen extra geregelt wurde, dann müsst ihr euch einigen, wo das/die Kind/er den Lebensmittelpunkt haben sollen. Das kann im Residenzmodell geschehen oder im Wechselmodell. Anbei: Das deutsche Meldegesetz sieht i.d.R. nicht vor, dass Kinder an zwei Orten gleichzeitig gemeldet sein können.


    Also entweder ihr einigt euch, oder bemüht das Familiengericht.


    Grüße

  • Ihr habt gemeinsames Sorgerecht. Was bis 2010 war, ist irrelevant. Wenn die Tochter seit einiger Zeit (ungefähr sechs Monate sind da so ein gewisser Knackpunkt) beim Vater wohnt, hat sich diese Situation verfestigt. Sie kann nicht durch deine alleinige Entscheidung (und auch nicht durch die deiner Tochter) verändert werden. Hier müsste der Vater zustimmen. Ansonsten bleibt nur der Gang zum Gericht. Dort müsste nachgewiesen werden, dass durch den Aufenthaltswechsel der Tochter das Kindeswohl "erheblich" verbessert würde (so hat es das OLG Hamm in einem maßgeblichen Urteil definiert). Je älter die Tochter ist, desto mehr wiegt für das Kindeswohl deren eigener Wille. Ab ca. 12-14 Jahre wird in der Praxis dem Willen des Kindes entsprochen, wenn es sich dem Richter gegenüber! eindeutig und unbeeinflusst erklären kann und die Verhältnisse bei den Eltern nach Ansicht des Gerichts normaler Durchschnitt sind ...


    Wenn in 2010 das Sorgerecht durch ein Gerichtsverfahren geklärt wurde, fließt diese Entscheidung in eine etwaige neue Entscheidung mit ein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erst einmal danke für die Antworten.


    Er hatte das GSR freiwillig abgegeben.
    2010 wollte er dann wieder 50/50, da die Kinder dann bei ihm wohnten. Nach fast einem Jahr wollten dann die Jungs wieder zu mir. Selbst nach den Wochenenden will sie nicht zu ihm . Daa mit sem Wechaelmodell iat schwierig und sie möchte auch dauerhaft bei uns wohnen.Ich wohne in der Stadt. 20 km von ihrem Wohnort entfernt. Von ihrem Vater aus fährt sie mit dem Schulbus. Ich kann sie vor der Frühschicht nicht in die Schule bringen. September 2014 kam meine eine Tochter wieder zu mir und die Kleine kippte durch Manipulation. Jetzt ist sie soweit, dass sie sich nicht manipulieren lässt.


    Da das ABR anhängig dem Sorgerecht ist, habe ich es fast 3 gehabt und über das ABR wurde 2010 nichts geklärt. Ich bin diesbezüglich hin und her gerissen. Der eine sagt es so der andere sagt es so. Beim Gericht und beim Jugendamt liegt nichts vor, dass es geändert wurde 2010. Und es muss vom Gericht beschlossen werden??


    LG


    A57

  • Letztlich ist es egal, was 2010 in einem Urteil zum Sorgerecht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht. (Ich mutmaße, wenn er sich das Sorgerecht erstreiten musste, um die Kinder in seinen Haushalt aufnehmen zu können, steht über den Kindesaufenthalt etwas im Urteil. ist aber, wie gesagt, egal. Ihr habt als Eltern die Möglichkeiten, einvernehmlich den Aufenthalt der Kinder abzuändern. Habt ihr zwischenzeitlich bei dem einen oder anderen Kind getan - in die eine oder andere Richtung. Das ist eigentlich absolut prima.
    Gelingt euch das jetzt bei der jüngsten Tochter nicht einvernehmlich, bleibt dir letztlich nur der Weg zur Klage auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn du das bekommen solltest, dann könntest du bestimmen, dass die jüngste Tochter bei dir zu wohnen hat. Sonst nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Eine Änderung des Sorgerechts bedarf immer einer Gerichtsentscheidung. Wenn es 2010 also keine Gerichtsentscheidung über das Sorgerecht gibt, dann gilt immer noch die letzte von einem Gericht beschlossene Regelung, welches Sorgerecht Ihr habt.

  • Shielover, die Threadstarterin schreibt anscheinend, dass in 2010 ein Sorgerechtsverfahren abgeschlossen wurde und das gemeinsame Sorgerecht den Eltern zugesprochen wurde. Gleichzeitig war damit der Wechsel der Kinder in den Haushalt des Vaters verbunden. es ist zu vermuten, dass die Erteilung des Sorgerechts direkt mit der Aufnahme der Kids in den Haushalt des Vaters verbunden war. Damit kann sich Andrea nicht mehr auf ihr alleiniges Sorgerecht in den Jahren bis 2010 berufen und heute das ABR versuchen durchzusetzen. Sie hat bis 2010 das ABR nur gehabt, weil sie das alleinige Sorgerecht hielt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Im Gerichtsbeschluss von 2010 steht bzgl. des ABR, dass es Unstimmigkeiten gibt zwischen den Parteien.. Und weiter nichts. Mein Exmann wollte, dass ich was unterschreibe, was ich nicht tat. Es geht darin nur um das GSR.

  • Aber die Kinder sind doch 2010 wohl nicht gegen deinen erklärten Willen zum Vater gezogen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dann kannst du dich absolut nicht auf ein bis 2010 mal vorhandenes alleiniges Sorgerecht berufen. es gilt, wie schon in meinem ersten Posting ausgeführt. Einigt ihr euch als Eltern nicht über den Aufenthalt (bisher habt ihr das doch immer bestens geschafft. Warum jetzt auf einmal nicht mehr?), kannst du ihn nicht eigenmächtig durchsetzen. Du müsstest klagen. Und im Verfahren müsste nachgewiesen werden, das der Aufenthaltswechsel erheblich zur Verbesserung der Situation der Tochter beitragen würde.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Shielover, die Threadstarterin schreibt anscheinend, dass in 2010 ein Sorgerechtsverfahren abgeschlossen wurde und das gemeinsame Sorgerecht den Eltern zugesprochen wurde. Gleichzeitig war damit der Wechsel der Kinder in den Haushalt des Vaters verbunden. es ist zu vermuten, dass die Erteilung des Sorgerechts direkt mit der Aufnahme der Kids in den Haushalt des Vaters verbunden war. Damit kann sich Andrea nicht mehr auf ihr alleiniges Sorgerecht in den Jahren bis 2010 berufen und heute das ABR versuchen durchzusetzen. Sie hat bis 2010 das ABR nur gehabt, weil sie das alleinige Sorgerecht hielt.

    Ja, war mein Fehler, ich hatte eine Frage der TS nach einer grundsätzlichen Entscheidung eines Gerichtes so verstanden, dass es diesen Gerichtsentscheid 2010 nicht gegeben hatte. Ist ja jetzt aber geklärt. :daumen

  • Ansonsten bleibt nur der Gang zum Gericht. Dort müsste nachgewiesen werden, dass durch den Aufenthaltswechsel der Tochter das Kindeswohl "erheblich" verbessert würde (so hat es das OLG Hamm in einem maßgeblichen Urteil definiert).


    Und selbst dann gilt das nur für den einen Umzug. Willst Du dann wieder mit Kind umziehen entscheidet wieder ein Richter (Uneinigkeit vorausgesetzt.
    Sowas wie duaerhaftes ABR ist selten aber nicht unmöglich.

  • Ich befürchte, hier geht es nicht um einen Wohnungsumzug, sondern um den Wechsel des Lebensmittelpunktes der Tochter von Vater zu Mutter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • das wird ein sehr langer und anstregender Prozess... Da muss schon einiges beim KV schief gehen, damit du dieses bekommst... ich kann selbst ein Lied davon singen, da ich selbst in dieser Lage steckte... Bei mir war es nur anders herum ;)
    Das Ende vom Lied war, dass das Kind nicht von mir zum KV gezogen ist
    Fragen tu ich mich nur, warum man so einen Entschluss fast? Hast du Angst, dass das Kind dort nicht gut aufgehoben ist, oder wie?? :Hm:huh:

  • Das Ende vom Lied war,


    Ich fürchte, man weiß nie so richtig ob das Lies schon zu Ende ist .... oder nicht.
    :tuschel Ich meine: So richtig volljährig sind unsere Kinder ja noch nicht.



    :strahlen

  • das wird ein sehr langer und anstregender Prozess... Da muss schon einiges beim KV schief gehen, damit du dieses bekommst... ich kann selbst ein Lied davon singen, da ich selbst in dieser Lage steckte... Bei mir war es nur anders herum
    Das Ende vom Lied war, dass das Kind nicht von mir zum KV gezogen ist
    Fragen tu ich mich nur, warum man so einen Entschluss fast? Hast du Angst, dass das Kind dort nicht gut aufgehoben ist, oder wie??

    Das Kind möchte gerne wieder wechseln.


    Ich frage mich grade, was für ein Lied du denn singen kannst? Andrea57 hat sich mit dem Vater der Kinder in der Vergangenheit über den Aufenthalt der Kinder einigen können. Jetzt möchte sie wissen, wie man den Aufenthalt wieder wechseln kann. Du bist doch einfach mit Kind weggezogen... 8|

  • das wird ein sehr langer und anstregender Prozess... Da muss schon einiges beim KV schief gehen, damit du dieses bekommst... ich kann selbst ein Lied davon singen, da ich selbst in dieser Lage steckte... Bei mir war es nur anders herum ;)
    Das Ende vom Lied war, dass das Kind nicht von mir zum KV gezogen ist
    Fragen tu ich mich nur, warum man so einen Entschluss fast? Hast du Angst, dass das Kind dort nicht gut aufgehoben ist, oder wie?? :Hm:huh:


    Es gibt Gründe meinerseits und Gründe für meine Tochter, welche zu dieser Entscheidung beigetragen haben. Und ich habe 2010 mit dem KV geklärt, dass, wenn die Kinder zu mir wollen, es realisiert werden soll. Die anderen hat er alle problemlos ziehen lassen, teilweise mit einem Karton bei mir abgestellt.
    Es geht ihm jetzt bei der Jüngsten darum, dass er dann er wieder in Schichten arbeiten muss und eine finanzielle Frage ist es auch für ihn. Denn es gibt seit 2014 die Verweigerung seinerseits den vollen Unterhalt zu zahlen. Seine Aussage zur Jüngsten war " wenn du zu Mutti ziehst, muss ich länger arbeiten" Und es wurde ein Fernseher ins Zimmer versprochen usw. Manipulieren gen ohne Ende.