Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage. Meine jüngste Tochter lebt zur Zeit bei ihrem Vater. Sie will seit vielen Monaten bei uns wohnen. Nun meine Frage. Ich habe von 2008 bis 2010 das alleinige Sorgerecht gehabt für meine Kinder. Dadurch habe ich doch auch laut Inet auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrechts? Seit 2010 haben wir beim Sorgerecht wieder 50/50. Über das ABR wurde aber nichts explizit geregelt über das Gericht. Habe ich jetzt die Möglichkeit meine Tochter bei mir zu lassen?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
LG A57