Wie wird Feiertag berechnet?

  • Hallo,
    ich bin Kauffrau im Einzelhandel mit 30Stunden/Woche. Diese arbeite ich an vier unterschiedlichen Tagen zwischen Mo. und Sa. ab. Ich habe also normalerweise ausser dem Sonntag noch zwei freie Tage in der Woche.Diese sind nicht festgelegt,kann also Mo.,Die.etc.sein.Aus Personalmangel u.Ä. habe ich dieses Jahr ausser in der ersten Januar-Woche und in der letzten Woche (Fronleichnam) nur einen freien Tag +Feiertag +Sonntag bekommen. Da ich ziemlich k.o bin,dachte ich mir,ich nehme die angesammelten Feiertags-Stunden als Ausgleich frei (es gibt bei uns nur Stunden-nicht Lohnausgleich). Dies wären 4 Tage (Ostermontag, 01.Mai,Christi Himmelfahrt,Pfingstmontag).In der Vor-Osterwoche hatte ich Urlaub,d.h. der Karfreitag dürfte nicht als Urlaubstag angerechnet werden.


    Mein Vorgesetzter hat jetzt gemeint,das wären keine Überstunden und er würde mir das die nächsten Tage am PC zeigen (wir haben ein Extra-Programm,mit dem er die Pläne schreibt und Stunden ausrechnet bzw. ausrechnen lässt).Er möchte mir diese Tage,die ich frei haben möchte als normalen Urlaub abziehen :angry
    Aber soweit ich informiert bin,ist es bei gesetzlichen und vorherrschenden kirchlichen Feiertagen üblich,dass die Stunden darauf angerchnet werden,sprich:Ich bekomme für jeden dieser Feiertage meine normalen 7,5 Std./Tag gut.Sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz das nicht so vor?Oder liege ich irgendwie falsch?
    Möchte mich so gut es geht informieren,bevor ich mich mit ihm anlege.Er ist nämlich ziemlich stur und versucht das so durchzubekommen.Zur Not muss ich zu meinem Chef,eine Instanz weiter.Aber wenn ich im Recht bin,werde ich diese Tage nicht einfach so opfern!!Wir sind übrigens nicht inder Gewerkschaft und haben auch keinen Betriebsrat...Eigentlich hatte er auch immer meist gefragt,ob er mich in diesen Wochen so einteilen darf.Warum er sich jetzt so anstellt,weiss ich nicht...

  • Aber soweit ich informiert bin,ist es bei gesetzlichen und vorherrschenden kirchlichen Feiertagen üblich,dass die Stunden darauf angerchnet werden,sprich:Ich bekomme für jeden dieser Feiertage meine normalen 7,5 Std./Tag gut.Sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz das nicht so vor?Oder liege ich irgendwie falsch?


    so einfach ist es nicht.... ich gehe mal davon aus, Du hast am Feiertag immer frei?!


    idR. gibt es je nach TV unterschiedliche Regelungen...


    wer feste Arbeitstage hat ist je nach Lage dieser Tage fein raus, oder hat immer Pech...


    bei uns ist es so, dass eine TeKr Mo, Di, Do arbeitet, die andere Mi, Fr, Sa- da fällt einfach die Arbeit weg, wenn man an dem Tag Dienst hat- da dtl. mehr Feiertage auf Mo und Do fallen, als auf alle anderen Tage, hat die eine Kollegin immer einen Vorteil gegenüber der anderen 8-) .... nicht gerecht, aber USO


    Ich persönlich arbeite Mo bis Fr, jeden Tag verschiedene Stunden... je nachdem, auf welchen Tag der Feiertag fällt, habe ich mal mehr, mal weniger als meine 8 Regelstunden frei :frag
    da wird nichts ausgeglichen


    auch gibt es Regelungen, dass z.B. bei wechselnden Tagen aber nach festen Dienstplan (also fortlaufend) man "mal Glück", und "mal Pech" hat (ist bei uns z.B. so)


    dann gibt es Regelungen, dass bei einer 30 StundenKraft, die Mo bis Sa arbeitet, die Arbeit an einem Feiertag entfällt mit 4 Stunden gerechnet würde....
    arbeitet sie Mo bis Fr, wird ein Feiertag mit 5 Stunden gerechnet


    Häufig (und ich glaube, im Einzelhandel bei lfd. wechselnden Arbeitstagen ist dies idR. so) verkürzt sich die Wochenarbeitszeit-
    hier würde idR. so gerechnet, dass der Feiertag 4 Stunden entspricht.... (6 Tage Woche, mit wechselnden Schichten, die nicht nach lfd. Dienstplan geregelt sind)-
    wobei dann ggf. sogar Stunden nachgearbeitet werden müssten, wenn mehr Stunden ausfallen....


    Die Arbeitszeit in Wochen mit einem Wochenfeiertag wären demnach 26 Stunden, bei zwei Wochenfeiertagen 22 Stunden


    Es kann natürlich sein, dass Dein Arbeitsvertrag, oder ein spezieller TV etwas Günstigeres regelt


    Wichtig ist meist das Lohnausfallsprinzip (Anspruch auf die Bezahlung von Feiertagen besteht nur dann, wenn der/die ArbeitnehmerIn an dem betreffenden Tag hätte arbeiten müssen, wenn es sich also um einen regulären Arbeitstag gehandelt hat)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • dann gibt es Regelungen, dass bei einer 30 StundenKraft, die Mo bis Sa arbeitet, die Arbeit an einem Feiertag entfällt mit 4 Stunden gerechnet würde....
    arbeitet sie Mo bis Fr, wird ein Feiertag mit 5 Stunden gerechnet


    ähm ich arbeite ja 30 Std/Woche verteilt über 6 Tage und meine tägliche Arbeitszeit sind 5 Std und nicht 4 und somit wären am Feiertag 5 Std Arbeitszeit vorgesehen und nicht 4 bzw. bei einer 5 Tagewoche wären es 6 Std/Tag. Wobei bei uns Feiertage nicht in der Soll-Arbeitszeit auftauchen, das sieht das Programm nicht vor und jede geleistete Arbeitsstunde eine Plusstunde ist bzw. die die nicht arbeiten nicht ins Minus rutschen.
    Ich arbeite allerdings in der Pflege und nicht im Einzelhandel.

  • meine tägliche Arbeitszeit sind 5 Std und nicht 4


    ich sag doch, je nach TV anders geregelt....


    wenn Dein AG 5 Stunden rechnet, und nicht sagt, dass Du genau an diesen Tag "planfrei" hast... dann hast Du einen guten Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ;-)


    man muss sehr aufpassen, weil feste Dienstpläne das ganz anders regeln... allerdings wird in der Pflege ja auch an Feiertagen gearbeitet- dann würde wieder eine völlig andere Berechnung gelten-


    Arbeitsverträge oder Tarifverträge sind häufig dtl. günstiger, als das, was die rein rechtliche Regelung vorsieht :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Zitat

    Häufig (und ich glaube, im Einzelhandel bei lfd. wechselnden Arbeitstagen ist dies idR. so) verkürzt sich die Wochenarbeitszeit-hier würde idR. so gerechnet, dass der Feiertag 4 Stunden entspricht.... (6 Tage Woche, mit wechselnden Schichten, die nicht nach lfd. Dienstplan geregelt sind)-wobei dann ggf. sogar Stunden nachgearbeitet werden müssten, wenn mehr Stunden ausfallen.


    So ist es bei mir. Meine Stunden sind unregelmäßig verteilt, auch die Arbeitstage, im Arbeitsvertrag steht nichts genau. Ich habe u.a. einen 8-Std.-Tag in der Woche, bin ich da im Urlaub, krank oder Feiertag, habe ich minus-Std. ....
    Ich habe mich informiert und diskutiert, es gibt mehrere Varianten und alles ist irgendwie gesetzlich richtig, mein AG nimmt die Regelung Std. im Monat : Arbeitstage lt. Kalender = meine theoretische Zeit /Tag. Ich bin nicht zufrieden damit, muss es aber akzeptierten. :bldgt:

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  • Das ist ja alles total kompliziert!Im AV steht nichts genaues dazu...Aber wenn ich doch in einer Woche mit Feiertag auch meine gewohnten 30 Stunden arbeite,müsste dann ja zumindest der Feiertag mit ein paar Stunden anteilig (seien es jetzt 4 oder 5,egal) als Überstunden gerechnet werden?!


    Ich blicke langsam nicht mehr,dabei habe ich die Pläne vor einigen Jahren noch selber gemacht.Bei einer Vollzeitkraft war das ganz einfach,bei Teilzeitkräften wurde halt einfach die Wochenarbeitszeit durch die Tage dividiert und diese Stunden gutgeschrieben/ausgeglichen.Aber das ist jetzt anders.Auch mit dem Urlaub wurden früher fünf Tage/Woche gerechnet(da eine Vollzeitkraft nicht mehr als fünf Tage bei uns arbeiten kommt),d.h. jemand mit 30 Tagen Urlaub,hatte 6 Wochen.Jetzt heisst es,es werden 6 Tage gerechnet (da wir 6 Tage/Woche geöffnet haben).Sprich:30 Tage Urlaub : 6Tage= 5 Wochen.Es fehlt dann quasi eine Woche.Das ist nicht genau geregelt,schriftlich schon gar nicht und alles ist irgendwie so schwammig....


    Da soll noch einer durchblicken!Allerdings sagte mein Vorgesetzter ja nach dem zweiten oder dritten Feiertag,ob die Einteilung so okay sei und ich würde das wieder bekommen.Aber jetzt will er anscheinend nichts davon wissen.Muss ihn echt jetzt mal drauf festnageln! Danke aber schon mal für Eure Antworten!

  • Normal ist es doch so, dass ein Feiertag an dem nicht gearbeitet werden muss, als Null zählt, sowohl beim Soll als auch beim Ist.


    Beispiel:


    Bei einer 40 (5 x 8 ) Stunden Woche und einem Feiertag hast Du nicht trotzdem 40 Stunden zu arbeiten, sondern nur 32. Ich habe kein Minus von 8 Stunden weil ich die 40 nicht erreicht habe, aber auch keine 8 plus. Man muss für so eine Woche nicht die normale Stundenzahl erreichen, man ist bei "plus minus null".


    Klingt für mich gerade so simpel, entweder habe ich einen Denkfehler oder Du. :Hm


    edit: Ich glaube jetzt weiss ich wie Du es meinst nach Deinem letzten Beitrag. Von der Logik her täte ich auch sagen, in einer Woche mit Feiertag muss man weniger Stunden arbeiten. Es scheint dann aber Pech zu sein, wenn ein Feiertag auf einen Tag fällt, wo man eh nicht arbeiten würde.

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

    Einmal editiert, zuletzt von Nele64 ()

  • Klar,wäre es Pech,wenn der Feiertag auf einen Tag fällt,an dem man eh nicht arbeiten würde-aber das wäre doch eigentlich nur bei einem festen freien Tag so.Wenn ich z.B immer donnerstags frei hätte,müsste ich damit leben,dass Christi Himmelfaht nun mal auf Donnerstag fällt.


    Aber ich habe ja nun mal keine festen freien Tage,das wird ja vom Vorgesetzten so eingeplant.Aber dann dürfte nicht generell einer der freien Tage auf dem Feiertag liegen,oder?

  • Aber dann dürfte nicht generell einer der freien Tage auf dem Feiertag liegen,oder?


    nein- dann gilt in der Regel die 1/6 Kürzungsannahme.... (so idR. von Mo bis Sa wechselnd gearbeitet wird)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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