Kann ich dem ganzen noch trauen?

  • Ich bräuchte noch einmal eure Meinung. Kurz nochmal die Geschichte: Vater verlässt mich in der frühschwangerschaft, sagt er will Deutschland verlassen, wird nix unterschreiben und ich soll ihn einfach vergessen. Er ist kein deutscher. Heute war ich beim Jugendamt und habe eine beistandschaft eingerichtet. Die Frau meinte, ich soll ihm mitteilen, dass er nächste Woche Post bekommt von ihr. Das hab ich direkt getan. Daraufhin rief er an, schrie mich an und beschimpfte mich auf übelste. 1000 fiese Nachrichten folgten, bis ich sagte er soll das alles mit dem Jugendamt klären und mich in Ruhe lassen. Ich lasse nicht so respektlos mit mir reden. Einige Minuten später sagte er, ich soll vergessen was er gesagt hat. Er musste sich erstmal beruhigen und wir könnten jetzt ruhig miteinander reden. Ich habe nicht reagiert. Nach einigen Stunden schrieb er, dass nun alles so kompliziert ist, denn jetzt muss er das seiner neuen Freundin erklären. Die ist zufällig Hebamme (das Wort kannte er gar nicht, bevor ich es ihm erklärte was das ist) und hat ihm gesagt, er muss sich bei mir entschuldigen und wie schlimm das alles für mich ist. Das hat er auch getan und er wüsste das ja nich, weil er ein Mann ist. Und auf einmal will er sich kümmern und zahlen, aber ich soll ihn mit Respekt behandeln....was ich immer getan habe, aber er so ganz und gar nicht. Und ich soll versprechen, der kleinen nix böses über ihn zu erzählen. Er will ein guter Vater sein. Und er will mich sehen und mit mir reden. Ehrlich gesagt, hab ich furchtbar Angst vor ihm. Das hab ich ihm auch gesagt. Er meinte, ich muss ihm vertrauen....aber wie soll das gehen nach diesem ganzen scheiss den er gemacht hat. würdet ihr ihm glauben? Ich hab ein ganz böses Bauchgefühl, vielleicht auch weil er mich schon so oft angelogen hat. Es kommt mir so vor, als ob er das jetzt alles nur macht, weil er sich informiert hat, was nun auf ihn zukommen könnte und das ich am längeren Hebel sitze. Wir hatten uns auch mal auf Unterhalt geeinigt, wenn ich das nun das Jugendamt Regeln lasse, muss er um einiges mehr zahlen....vielleicht weiß er das jetzt und hat schiss. Außerdem will er einen Vaterschaftstest, den kann er gerne haben, kann er aber schön allein bezahlen. Plötzlich ist keine Rede mehr von Deutschland verlassen und plötzlich sind die deutschen Frauen doch nicht so schrecklich, schließlich dated er wieder eine angeblich. Ich weiß nicht, was ich jetzt noch glauben soll.

    Menschen sollten geliebt und Dinge benutzt werden. Leider verwechseln das in der heutigen Zeit viele.

  • an deiner Stelle würde ich den Kurs beibehalten. Beistandschaft ist eingerichtet... soll sie sich darum kümmern. Genieße deine :schwanger und deinen Zwerg (sobald er da ist) und lass dich nicht verrückt machen...

  • Hallo!


    Wenn du dich mit ihm treffen solltest, dann rate ich dir dies erstmal nur in der Öffentlichkeit zu tun, wo viele Menschen drum herum sind. Oder du nimmst dir einen Bekannten / Verwanden mit, der/die immer in der Nähe ist. Vielleicht bin ich zu übervorsichtig, aber so wie du deinen Ex beschreibst, wäre er für mich zum jetzigen Zeitpunkt unberechenbar...


    Alles Gute, Kiki :winken:

  • Hör auf Dein Bauchgefühl. Lass Dich auf nichts ein was Dir nicht gut tut. Lass ihn jetzt die nächsten Schritte machen. Sobald er die Vaterschaft anerkannt hat, kannst Du das Jugendamt um einen gemeinsamen Gesprächstermin bitten.


    ...oder er, wenn er wirklich will ;-)

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Ich würde mich an Deiner statt weder auf irgendwelche Diskussionen oder gar Treffen einlassen.Erst spuckt er Gift und Galle und dann dreht er so bei? Nee, ich weiss nicht. Nicht dass Du die nächste Schwangere bist, die abgestochen und angezündet wird.


    Lass das Jugendamt seinen Job machen und vorallem auch wegen des Unterhaltes. Er hat Dich sitzenlassen, dann soll er auch nach Tabelle dafür aufkommen. Ihm jetzt irgendwelche Zugeständnisse zur Höhe des Unterhaltes zu machen, würde ich aus Prinzip nicht tun.

    "Nur langweilige Frauen haben blitzsaubere Küchen!"

  • Hör auf dein Gefühl. Wenn er eh so unberechenbar ist, triff dich auf keinen Fall mit ihm alleine. Die Beistandschaft ist eingeschaltet und gut ist. Mein Ex hat darauf auch allergisch reagiert, vielleicht merkt er jetzt, dass du Unterstützung hast und dich nicht so einfach von ihm unter Druck setzen und manipulieren lässt. Konzentriert dich auf dich und das Baby.


    Alles Gute, Barbara

  • Was so eine Beistandschaft alles ausrichten kann... Er meldet sich jeden Tag und tut total bemüht. Des Friedens Willen spiele ich mit, ich werde ja sehen wie lang das anhält...
    Er möchte ja nun in seinem bald anstehendem Uralub mit mir die Vaterschaftsanerkennung beim Notar unterschreiben. Gleichzeitig möchte er gern, dass wir ein schreiben für den Unterhalt aufsetzen und beglaubigen lassen. Nun brauch ich nochmal eure Beratung!!!! Er will damit wahrscheinlich erreichen, dass ich ihn nie dazu zwingen kann mehr Unterhalt zu zahlen. Dieses Recht wieder neu zu verhandeln, weil Kinder werden ja teurer, je älter sie werden, möchte ich mir natürlich so einfach nicht nehmen lassen. Er ist Informatiker, sein Gehlat wird immer weiter steigen....mm Gehalt als Erzieherin wird schon bald stagnieren. Jetzt meine Fragen: Muss ich mit ihm vorher einen Unterhaltstitel machen lassen beim Jugendamt? Können wir das schreiben selbst aufsetzen? Kann ich da rein schreiben, dass wir nach so und so vielen Jahren neu verhandeln oder zumindest drüber reden? In wie weit kann mich dieses schreiben unfähig zum handeln machen...zum Beispiel kann es ja sein, dass das doch nie alles so harmonisch ablaufen wird und er nicht mehr zahlt oder was auch immer. Und wenn wir die Anerkennung beim Notar machen, geht das schon vor der Geburt? Die Jugendamt Tante meinte ja, aber ich meine Gelsen zu haben, dass das nicht geht.
    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

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  • Ich würde den Unterhalt ordentlich berechnen lassen und nichts heimlich unterschreiben.


    Weiß er, dass er auch 1000 Euro für die Säuglingsausstattung und Betreuungsunterhalt für Dich zahlen muss?


    Das würde ich einen Anwalt berechnen lassen!

  • Naja, aber des Friedens Willen hab ich der Tante vom Jugendamt heute gesagt, dass wir das erstmal alles versuchen allein zu klären, aber die beistandschaft bleibt trotzdem bestehen. Ich will kein böses Blut, das würde mir und Mini nicht gut tun wenn wir ständig in Angst leben müssten. Wenn ich mir vorstelle, ich muss ihm irgendwann die Kleine mit geben und er hasst mich, weil ich das alles das Jugendamt Regeln lasse....nee! Geht gar nicht. Er hat ja eingelenkt und er weiß auch, wenn er nochmal rum zickt, bin ich schneller wieder beim Jugendamt als er gucken kann. Da hat er glaub ich echt Respekt vor. Ich warte jetzt erstmal die zwei Wochen, die beistandschaft besteht ja und die würden auch erst nach der Geburt weiter handeln.
    Aber meine Fragen bleiben noch bestehen. Kennt jemand vielleicht ne Seite wo man sich kurz rechtlich beraten lassen kann? Ich will mich ja nicht irgendwo reinreiten.

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  • wo man sich kurz rechtlich beraten lassen kann?


    eine rechtliche Beratung kann nur ein Anwalt vornehmen-
    dieser kostet auch im Internet Geld...


    Aus Deiner Formulierung ist nicht so ganz ersichtlich, wo Dein rechtliches Problem liegt....


    Solange Du oder das Kind keine Sozialleistungen beziehen, könnt ihr beide vereinbaren, was ihr möchtet....
    die gilt dann so lange, wie ihr Euch einig seit-


    ist er damit nicht mehr einverstanden, dann hört er "einfach" auf zu zahlen, und Du kannst dann Kindsunterhalt beantragen-
    allerdings dann erst ab dem Termin, wo Du ihn schriftlich und nachweislich zur Zahlung nach DDorfer Tabelle (oder halt Betrag X) aufgefordert hast (was Du dann immer noch tun kannst-) als Notlösung kannst Du ab diesem Tag dann die Beistandschaft einrichten, und dementsprechend wäre das Kind UHV berechtigt, bis die Sache geklärt ist-


    Solange die Beistandschaft besteht, hast Du diese Dinge an das Jungendamt "abgetreten", und diese klären das dann für das Kind... dann kannst Du auch keine eigenen Vereinbarungen hierzu fällen (ausser, Du kündigst die Beistandschaft wieder auf)-


    Zur Vaterschaftsanerkennung- entweder macht er diese frw. (ggf. nach einem privaten Test)- oder, das Gericht wird diese feststellen lassen (dann fallen die Kosten ihm zu-)


    Auch für Erstausstattung.... entweder ihr einigt Euch- oder, Du klagst einen entsprechenden Betrag ein (hierüber, da es eine einmalige Zahlung ist, könnt ihr Euch einigen)


    Bei Betreuungsunterhalt könnt ihr Euch einigen.... wenn Du Sozialleistungen in Anspruch nimmst, dann wird die Arge hier vermutlich dich auffordern, den "vollen Betrag" einzufordern-
    wenn Du keine Sozialleistungen bekommst, interessiert es auch niemanden (bis zum Tag X- ab diesen wäre dann eine gerichtl. Klärung möglich... allerdings nicht rückwirkend)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    2 Mal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Ach,ok....aber die Frau vom Jugendamt meinte heute, sie wird dann jetzt erstmal nix weiter machen. Also, er wird jetzt erstmal keine Post mehr bekommen vom Jugendamt. Und wenn wir das jetzt allein regeln, muss doch das Jugendamt nix mehr machen. Naja, wahrscheinlich Fragen die dann nach der Geburt nochmal nach und sagen wie es nun weiter geht oder ob ichdie Beistandschaft beenden möchte.
    Dann muss ich wohl oder übel mal zum Anwalt und mich beraten lassen. Das kann ja so teuer auch nicht sein oder?
    Mein Problem oder ehr meine Frage ist halt: das Jugendamt ist ja nun erstmal raus. Wenn wir jetzt zum Notar gehen und da die Anerkennung unterschreiben, kann ich dann auch gleichzeitig einen Unterhaltstitel aufstellen lassen. Und wenn der dann besteht, können wir uns dann trotzdem noch unter uns einigen? Er möchte ja ein schreiben aufsetzen, dass den Unterhalt fest setzt und wahrscheinlich mit rein schreiben, dass der Unterhalt so bleibt bis sie keinen Unterhalt mehr braucht. Ist dieses Schreiben dann für immer gültig? Das würde ich nämlich nicht wollen. Er hat halt Angst, dass ich immer mehr Geld von ihm verlangen kann. Das will er umgehen.

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  • nochmal... solange die Beistandschaft besteht, ist diese auch zuständig-


    das heisst, entweder ziehst Du sie zurück, oder sie werden nach der Geburt und der Vaterschaftsanerkennung sofort tätig (also.... die müssen nicht nochmal bei Dir nachfragen!!)


    Warum wollt ihr zum Notar? Wenn ihr Euch einig seit, dann unterschreibt er beim Standesamt die Vaterschaftsanerkennung, und beim Jugendamt einen Titel-
    solange ihr Euch über den Betrag einig seit, kann der jede xbeliebige Höhe haben (und solange Du keine Sozialleistungen erhälst!)-


    für beides wäre ein Notar rausgeschmissenes Geld....


    der Titel gilt immer nur so lange, wie keiner von Euch dagegen vorgeht- ihr könnt euch rechtlich verbindlich nicht für die nächsten 18 Jahre im Vorraus festlegen... immer nur so lange, bis einer die Höhe ändern möchte (oder Du, bzw. Kind vielleicht doch irgendwann Sozialleistungen beziehen)-
    Er kann sein Einkommen verlieren, und geht gegen den Titel vor.... dann kann der nach unten abgeändert werden-
    Ihr benötigt irgendwann Sozialleistungen oder Sonderbedarf, oder was auch immer.... dann könnt ihr sagen, dass die Höhe nach oben angepasst werden soll-


    Der Hauptunterschied ist-
    habt ihr keinen Titel, dann kann er problemlos jederzeit die Zahlungen einstellen, oder verändern, und Du müsstest dann erst los, den Titel besorgen (wobei es ja ersatzweise UHV gibt)-
    aber- der Titel ist ein Recht des Kindes (muss aber nicht gemacht werden)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Super, danke euch! Dann weiß ich Bescheid jetzt und kann dementsprechend handeln.

    Menschen sollten geliebt und Dinge benutzt werden. Leider verwechseln das in der heutigen Zeit viele.

  • Ach,ok....aber die Frau vom Jugendamt meinte heute, sie wird dann jetzt erstmal nix weiter machen. Also, er wird jetzt erstmal keine Post mehr bekommen vom Jugendamt. Und wenn wir das jetzt allein regeln, muss doch das Jugendamt nix mehr machen. Naja, wahrscheinlich Fragen die dann nach der Geburt nochmal nach und sagen wie es nun weiter geht oder ob ichdie Beistandschaft beenden möchte.
    Dann muss ich wohl oder übel mal zum Anwalt und mich beraten lassen. Das kann ja so teuer auch nicht sein oder?
    Mein Problem oder ehr meine Frage ist halt: das Jugendamt ist ja nun erstmal raus. Wenn wir jetzt zum Notar gehen und da die Anerkennung unterschreiben, kann ich dann auch gleichzeitig einen Unterhaltstitel aufstellen lassen. Und wenn der dann besteht, können wir uns dann trotzdem noch unter uns einigen? Er möchte ja ein schreiben aufsetzen, dass den Unterhalt fest setzt und wahrscheinlich mit rein schreiben, dass der Unterhalt so bleibt bis sie keinen Unterhalt mehr braucht. Ist dieses Schreiben dann für immer gültig? Das würde ich nämlich nicht wollen. Er hat halt Angst, dass ich immer mehr Geld von ihm verlangen kann. Das will er umgehen.


    was ist denn an einem Notar besser - die Vaterschaftsanerkennung und den Titel macht auch das Jugendamt - beim Anwalt kostet das nur Geld
    so eine Klausel wäre anfechtbar
    in der Regel wird der Unterhalt alle 2 Jahre berechnet (nach seinem Einkommen und dem Alter des Kindes) - mehr zahlen muss er in den Altersstufen 0-6 Jahre, 6-11 Jahre usw.
    verdient er wenig, muss er wenig zahlen, verdient er "mehr" - muss er "mehr" zahlen

  • Wir machen die Anerkennung und den Titel nun auf dem Jugendamt . Ich mach ein schreiben fertig,dass besagt, dass wir uns auf den Unterhalt einigen,der dann fest ist 5 Jahre und danach wird neu verhandelt.das lassen wir beim Notar beurkunden. Ich frag nochmal das Jugendamt ob das so zulässig ist oder ob wir das auch sein lassen können.

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  • Ich frag nochmal das Jugendamt ob das so zulässig ist oder ob wir das auch sein lassen können.


    nochmal der Hinweis ;-)
    das ist nur so lange zulässig, bis irgendwelche Sozialleistungen fliessen...


    gleichzeitig ist es aber auch irgendwie überflüssig, da es rechtlich keinerlei Bedeutung hat, wenn KV nicht mehr zahlen kann, oder Du oder Kind Sozialleistungen benötigen...


    ihr könnt es machen, oder völlig bleiben lassen.... macht keinen Unterschied :frag
    ist also quasi nice to have, aber nicht mehr wert, als das Papier, auf dem es steht-


    vereinbaren könnt ihr zwei, was ihr wollt.... mit Notar, oder ohne Notar... schriftlich, oder mündlich- im Zweifel auch auf nem Bierdeckel :frag


    (vermutlich wird der Notar und/oder das Jungendamt euch da auch drauf hinweisen)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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