Zustellung durch diplomatische Vertretung

  • Hat hier keiner Erfahrung mit solch einer Situation? Das Gericht hat mitgeteilt, dass eine Zustellung noch nicht erfolgt sei. Warum nicht, wird nicht gesagt. So langsam bin ich ratlos. Ich habe seit über einem Jahr einen Beschluss, der nicht rechtskräftig ist, und ich deshalb immer noch Schwierigkeiten habe.

    "Why see the world when you got the beach"

  • Du hast grundsätzlich den Anspruch auf Rechtsfrieden und Rechtssicherheit. Hier müsste das Gericht eigentlich (längst) reagieren.


    Am 5. 9. hattest du geschrieben, dass das Gericht agiert und über den öffentlichen Aushang arbeitet. jetzt schreibst du, es habe dir mitgeteilt, die Zustellung sei noch nicht erfolgt. - Was denn nun? (und diese Frage würde ich dem Gericht stellen bzw. sollte dein Anwalt dem Gericht stellen. Und das flugs. Der bekommt nämlich Geld dafür ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, ich habe meinen Anwalt gebeten, das zu klären. Ich möchte jetzt wissen, warum sich da nichts tut. Ich mag nicht mehr und bin auch wirklich verärgert. Seit über einem Jahr warte ich. Wenn man wenigstens weiß, woran es liegt, dann ist man ja schon weiter. Das Gericht teilte nur mit, dass es noch nicht zugestellt ist. Ja, haha.

    "Why see the world when you got the beach"

  • Wenn dein Anwalt die öffentliche Zustellung beantragt hat, dann müsste er jetzt nachfragen, ob die denn ausgeführt wurde. Dass die Zustellung auf diplomatischen Wege nicht funktioniert hat, wisst Ihr ja schon. Das ist also eine Gerichtsmitteilung für die Tonne - und vielleicht die Bearbeitung einer vorher noch die beantworteten Anfrage vom Anwalt (die Mühlen mahlen langsam ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So, ich habe mit dem Gericht telefoniert. Dort sagte man mir, dass die öffentliche Zustellung schon kurz nach Beantragung schriftlich abgelehnt worden sei. Man müsse erst das Ergebnis der Auslandszustellung abwarten bzw. müßte diese offiziell für gescheitert erklärt worden sein, bevor die öffentliche Zustellung durchgeführt werden könne. Es wird sich also nichts daran ändern, dass ich noch ca. 2 Jahre geduldig sein muss. Dies habe ich meinem Anwalt erzählt und auch gesagt, dass mir das Schreiben mit der Ablehnung gar nicht vorliegt. Er meint, er hätte es damals an mich weitergeleitet. Nun gut, er hat mich ordentlich rund gemacht. Hätte mir die Ablehnung vorgelegen, hätte ich doch nicht ständig nachgefragt, was mit der öffentlichen Zustellung ist und einfach stillgehalten. Ich weiß nicht, warum man in schwierigen Situationen immer noch einen drauf kriegt. Heute ist mir echt zum heulen. :-(

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