Vater will abhauen, wie bekomm ich Unterhalt für meine Tochter?

  • Ich nochmal und jetzt mit eindeutiger Aussage vom Kindsvater, der mir gerade schrieb: nur damit du Bescheid weißt, zu 85% werde ich Ende des Jahres nicht mehr in Deutschland sein. Lösch bitte alles was du von mir weißt und vergiß mich einfach.....ja, geeenau, weil ich ja auch doof bin. In 11 Wochen wird unsere Tochter zur Welt kommen und weil er nicht zahlen will, hat er nun beschlossen einfach so das Land zu verlassen. Natürlich werde ich morgen direkt das Jugendamt einschalten, aber meine Frage ist wie hoch ist die Chance, dass ich je einen Pfennig von ihm sehen werde. Er sagt mir natürlich nicht wohin er gehen will. Er ist Amerikaner und halb Afrikaner, also hat noch afrikanischen Pass, aber kriegt wohl bald seine Papiere in den USA. Allerdings glaube ich nicht, dass er in USA gehen wird. Findet das Jugendamt ihn? Die werden ihn wohl erst nach der Geburt anschreiben oder? Ich bin ihm gegenüber erstmal ganz ruhig geblieben und hab nicht gedroht oder sowas...in der Hoffnung er lässt mich irgendwann wissen wo er sich demnächst aufhält.
    Irgendwelche Tipps oder Tricks oder wie ich mich verhalten soll?

    Menschen sollten geliebt und Dinge benutzt werden. Leider verwechseln das in der heutigen Zeit viele.

    Einmal editiert, zuletzt von Sina82 ()

  • Das Jugendamt wird ihn leider nicht finden, weil das Jugendamt ihn nicht intensiv suchen wird.
    Die Sache ist kompliziert. Und den Vater rechtlich verfolgen zu können, muss ein Nachweis vorliegen - ein juristischer Nachweis -, dass er der Vater ist. Also eine Anerkennung der Vaterschaft seinerseits (darum lösche bloß nicht irgendwelche Mails oder SMS. Du kannst sie vielleicht noch brauchen ...). Eine reine "Behauptung" deinerseits reicht da leider nicht.


    Hättest du diese Anerkennung, dann kann in zahlreichen Staaten - mal mühsam, mal weniger mühsam - etwas durchgesetzt werden. Ggfls. mit einem internationalen oder für den "Schengenraum" geltenden Haftbefehl, der dann vor allem bei Flugreisen für Überraschungen sorgt ...


    Gedanklich musst du dich aber damit beschäftigen, dass ein sich vor der Geburt entziehender Vater ohne emotionale und familiäre Anbindung an Deutschland, geschweige denn deutscher Staatsbürgerschaft sich seinen rechtlichen Verpflichtungen schon gut entziehen kann, wenn er einfach Deutschland verlässt.


    Damit fließt vom Vater kein Unterhalt. Du kannst einzig den sog. Unterhaltsvorschuss vom Staat beantragen (mehr dazu findest du in unserem "Leitfaden" als Erstinfo.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die hilfreiche Antwort. Wird das Jugendamt denn nicht alles versuchen um jetzt noch schnell die vaterschaftsanerkennung zu kriegen?Er will ja erst Ende des Jahres weg.und wie stehen die Chancen wenn man einen Anwalt einschaltet. Wird der die Anerkennung schneller durch kriegen?

    Menschen sollten geliebt und Dinge benutzt werden. Leider verwechseln das in der heutigen Zeit viele.

    Einmal editiert, zuletzt von Sina82 ()

  • Vor der Geburt ist nur eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung möglich. Das könnte das Jugendamt sicherlich probieren. Verweigert der Vater das, kann nach der Geburt über eine zwangsweise Vaterschaftsfeststellung - Vaterschaftstest, vom Gericht angeordnet - die Vaterschaft festgestellt werden. Genau dazu müsste aber der Vater für die deutsche Justiz "greifbar" sein. Ein Anwalt könnte juristisch frühestens nach der Geburt vorgehen. Natürlich vorab wie das Jugendamt Briefe schreiben. Mehr aber nicht. Dafür kostenpflichtig ... das Jugendamt arbeitet kostenfrei.


    Ich mache noch einen anderen Topf auf. Wenn der Vater so wenig Bindung an Deutschland hat, hat er (hier) vielleicht auch nicht die großen finanziellen Einkünfte. Zwar ist der Vater für den finanziellen Unterhalt verantwortlich. Zahlen muss er aber nur, wenn er ein Nettoeinkommen von rund mehr als 1100,- Euro regelmäßig bezieht. Sollte das nicht der Fall sein (und auf absehbare Zeit nicht), dann lohnt sich der ganz große Aufwand der Vaterschaftsfeststellung im Ausland auch nur bedingt: Geld würde dann auch keines oder nur kaum fließen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Er hat hier einen festen Arbeitsvertrag und verdient richtig gut, hab mal ausgerechnet...unserer Tochter würden fast 400€ Unterhalt zustehen. Wie unfair wenn er einfach so davon kommen würde. Er hat sich beworben für einen neuen Job, sicher ist das noch nicht....deswegen ist auch noch nicht sicher ob er gehen wird. Er sagt zu 85% . Vielleicht krieg ich ja noch raus wo er hin geht. Und zur Geburt wird er definitiv noch hier sein....das Jugendamt hat ja dann noch ein bisschen Zeit.

    Menschen sollten geliebt und Dinge benutzt werden. Leider verwechseln das in der heutigen Zeit viele.

  • Stufe 9, ein Nettoeinkommen von ca. 4.700,- Euro ist schon eine Hausnummer. Mit dem Jugendamt solltest du da allerdings das schnelle und zielorientierte Vorgehen absprechen. Bis ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung abgeschlossen ist, wenn der potentielle Vater sich geschickt verweigert, können gut zwei Jahre vergehen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 2 Jahre ? Na prima, aber gut...ich werde der Dinge ausharren ;-) wollte heute direkt einen Termin machen beim Jugendamt, aber die sind erst Montag wieder da...nagut, dann Montag. Danke dir!

    Menschen sollten geliebt und Dinge benutzt werden. Leider verwechseln das in der heutigen Zeit viele.

  • Sehen wir das mal als Drohung - abwarten was passiert - gerade für die USA braucht er ein Visum.
    Richte (vor der Geburt) eine Beistandschaft ein und lass die Damen und Herren arbeiten ggfls. gibt es bis zu
    seiner Ausreise schon ein Vaterschaftsverfahren vor Gericht - das könnte auch die Ausreise (zumindest aus Deutschand) erschwere.
    Selbst in den einschlägigen Väter-Foren zum Thema Unterhaltsflucht wird davon abgeraten - der Weg ist doch steinig und auch in anderen Ländern ist nicht alles Gold.

  • Lena:
    Er braucht als US-Bürger kein Visum.


    Sina:
    Falls er in die USA geht, kennen die bei KU kein Erbarmen, da kann deshalb sogar der Führerschein entzogen werden. Lt. deutschem Recht darf er sein Einkommen nicht mindern, es kann nur niemand verhindern, dass er vor der Anerkennung verschwindet. Für rechtliche Fragen empfehle ich immer gern das Forum Deutsches Recht, da gibt es mitunter schon sehr gute Antworten - vielleicht hat dort jemand einen Tipp, wie man seine Ausreise verhindern könnte.
    Dir steht Betreuungsunterhalt zu und an den Kosten für die Erstausstattung muss er sich ebenfalls beteiligen.


    Alles in allem kann man dem KV nur raten, sich rechtlich beraten zu lassen - so hoch ist der KU auch nicht, dass es sich lohnt, deshalb sein Gehalt zu halbieren...

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Lena
    Er braucht als US-Bürger kein Visum.


    Sorry, hatte ich überlesen.


    Vielleicht kann man das Vaterschaftsfeststellungsverfahren bei Gericht mit dem Umstand der "Ausreise" beschleunigen - ich würde das die Beistandschaft fragen - damit die Ladung möglichst schnell nach der Geburt rausgeht, solange er noch in Deutschland seinen Dienst & Wohnsitz hat.

  • Super Tipps , da bin ich doch nun gleich viel optimistischer :) und stimmt, man könnte es auch als Drohung sehen...vielleicht entscheidet er sich auch wieder um, bei dem weiß man nie was er so als nächstes sagen wird... Das hab ich mittlerweile mit bekommen.

    Menschen sollten geliebt und Dinge benutzt werden. Leider verwechseln das in der heutigen Zeit viele.

  • Hallo,
    ja versuche von ihm Unterhalt nach 1615 l zu bekommen! Bei 4700 netto können das leicht 2000 EUR mtl. sein, habe ich auch durchgemacht (nur dass ich der abgebende war ...) ... + noch für Kind.

  • Mein Ex ist auch im Ausland. Europa wohlgemerkt.


    Erhat vier Adressen sich nie richtig umgemeldet.
    Öffnet keine Briefe und selbst wenn, hey die sind alle auf deutsch und das kann er ja nicht :rolleyes2:
    Letztes mal erreicht 2012.


    Anwalt sagt ich könnte Gerichtsvollzieher hinschicken nur wohin?
    Und in Vorkasse wohlgemerkt.


    Er arbeitet bestimmt noch.


    Naja kann man nix machen.

  • ....wie es zur Zeit läuft. Er ist nicht abgehauen und zur Zeit zählt er 200eur pro Monat. Was natürlich viel zu wenig ist für seinen Verdienst, aber nun Steck ich da in einem Gewissenskonflikt.
    Damals bin ich dann zu Jugendamt und die haben ihm dann Post geschickt, wegen der Vaterschaftsanerkennung. Nachdem er total ausgeflippt ist ( faule Deutsche! Ich hab genug andere Probleme! Du willst doch nur mein Geld! ....ich hab noch nie so oft das Wort f*** in einem Gespräch gehört! ) hat er sich beruhigt und wir sind zusammen zum Jugendamt. Er hat die Vaterschaft anerkannt und wir haben uns auf 200€ pro Monat geeinigt, wobei ich mehr aus Angst. Angst, weil ja vielleicht meine Tochter da mal allein hin muss und so sehr wie er mich hasst, ich ihm zutraue, dass er ihr was antut. Sie ist jetzt 6 Monate alt. Wir haben IHN vielleicht 7 x zu Gesicht bekommen, wobei wir davon ca. 4 x zu ihm gefahren sind, weil es ihm ja angeblich sooooo schlecht geht. Kein Geschenk, kein Danke, bis jetzt ist er kein Vater!
    Zur Zeit läuft der Vaterschaftstest und wenn der Positiv ist, sagt er, möchte er seine Tochter gern einmal die Woche sehen und wir sollen doch dann zu ihm kommen, weil wir haben ja ein Auto und er ist krank. Er hat Nierenversagen und steht kurz vor der Dialyse. Es kann angeblich nur noch eine spenderniere helfen. Das glaub mir ich ja. Das Problem ist nur, er hat Kraft zu seiner neuen Freundin nach Hannover zu fahren und in Urlaub. Er sagt aber, er schafft das jetzt auch nicht mehr. Mhm....was mach ich nun? Ich weiß, ich bin nicht dazu verpflichtet zu ihm zu fahren.
    Das größere Problem ist der Unterhalt. Das Geld ist knapp und ich weiß, er müßte mehr zahlen nach der Düsseldorfer Tabelle. Ich möchte natürlich Inter Tochter alles geben was ich habe und das beste für sie raus holen. Wenn ich jetzt aber sage, die ch brauch mehr Geld, dann killt er mich. Dazu muss man sagen, dass ich immer auf Freundschaft gegangen bin eben aus Angst, dass er sie mal allein haben wird und ihr was antut. Er muss ja ziemlich lange zahlen. Aber es ist unfair, dass ich mich hier durchschlagen muss und er sich ein schönes Leben macht mit seinem hohen Verdienst und ihr dafür nicht mal was schenkt, nicht mal zur Geburt, nicht mal zu Weihnachten. Und wenn wir r da waren, hat er sie auf den Schoß genommen und TV gesehen. Ich hab ihm noch erklärt, dass ich das nicht möcht, dass sie fern sieht mit ihren paar Wochen. Er ist ein rießen Macho und wenn ich ihn um was bitte, macht er es schon mit Absicht nicht. Ich würde immer so respektlos mit ihm reden....was mir noch nie jemand gesagt hat. Ich höre immer, ich soll mal selbstbewusster sein. Ist halt ne andere Kultur und vielleicht ist eine Frau da nicht so viel wert , aber da muss er sich nun anpassen oder mit mir abfinden. Er wollte schließlich das Kind mit mir.
    Ich suche nun nach einem Weg, wie ich an den meiner Tochter zustehenden Unterhalt komme. Würde am liebsten das Jugendamt alles regeln lassen. Ich hab mir schon Sachen ausgedacht, aber seine neue deutsche Freundin, klärt ihn bestimmt auf, wenn ich jetzt irgendwas erfinde nach dem Motto: das ist jetzt so, dass das Jugendamt die unterhaltssachen klären muss. Was mach ich nur?

    Menschen sollten geliebt und Dinge benutzt werden. Leider verwechseln das in der heutigen Zeit viele.

  • Die Antwort, was zutun ist, hast du dir schon selbst gegeben: Die Beistandschaft bitten, die bestehende Vereinbarung aufzukündigen und eine Berechnung nach dem Einkommen zu machen. Dabei solltest du dir aber sicher sein, dass der Vater ein Einkommen hat, das groß genug ist, um laut Düsseldorfer Tabelle (Erklärung findest du im Leitfaden unter dem Stichwort) mehr zu zahlen als die 200 Euro jetzt. Wenn er durch seine Krankheit nicht arbeiten können sollte, könnte das knapp werden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn das so stimmt mit seinen Nieren, dann ist er womöglich bald berufsunfähig. Geht er denn überhaupt noch arbeiten oder ist er schon krankgeschrieben. Nach 6 Wochen Krankheit gibt es eh deutlich weniger. Für den Fall der Fälle, dass er krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss für 6 Jahre zu bekommen.

  • Er geht noch arbeiten. Sein Arbeitgeber weiß auch von nix. Wenn er nicht mehr arbeiten geht, ist ja klar, dass es dann neu vereinbart werden muss. Aber jetzt verdient er noch mehr als gut.

    Menschen sollten geliebt und Dinge benutzt werden. Leider verwechseln das in der heutigen Zeit viele.

  • Nur weil jemand Krankengeld bekommt, ist er nicht zwingend unter dem Selbstbehalt.


    Die bevorstehende Vaterschaftsanerkennung finde ich einen schönen Zeitpunkt die Beistandschaft zu beauftragen.


    Der Groll über die Zahlungspflichtung für das Kind nimmt meist mit der Zeit ab - man(n) gewöhnt sich dran.


    Sobald du Sozialliestungen sei es Bildungspaket oder Zuschuss zum Kindergarten beantragen mußt/willst - bist du eh verpflichtet
    einen Nachweis über die Höhe des Kindesunterhaltes zu bringen.