Betreuungskosten bei medizinscher Reha für mich allein

  • Hallo,
    ich suche nach Tipps und Erfahrungen.


    Folgendes: Ich selbst habe eine medizinische Reha (Träger Rentenversicherung zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit) bewilligt bekommen.


    Es werden für mein Kind (15 J.) laut Begleitschreiben lediglich 145 € monatlich an Betreuungskosten übernommen, es sei denn eine Behinderung liegt vor. Mein Kind hat eine frische Diagnose über Aspergerautismus. Darauf habe ich mich berufen und Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe (ein Bekannter in Wohnortsnähe) für 6 Stunden täglich beantragt.
    Daraufhin bin ich aufgefordet worden den Schwerbehindertenausweis meines Kindes oder Bescheid über Pflegestufe vorzulegen (habe beides noch nicht beantragt und würde auch erst nach Monaten bewilligt).
    Sollten die Kosten für Haushaltshilfe abgelehnt werden, sprich ich würde lediglich 145 € für die Betreuungsperson erhalten und müsste den Rest aus eigener Tasche zahlen, ist die finanzielle Belastung für mich zu groß (arbeite nur Teilzeit).


    Würde ich eine Unterstützung seitens des Jugendamts bekommen? Ist es rechtlich überhaupt möglich einen 15-jährigen über so einen langen Zeitraum (4 Wochen dauert die Reha mindestens) nachts alleine zu lassen?
    Wie regelt man das als Alleinerziehende ohne Unterstützung durch die Familie? (Wäre die nämlich gegeben hätte ich jetzt nicht die Situation eine Reha machen zu müssen). Welche Möglichkeiten bietet da unser "soziales" System?


    Ich hoffe auf ein paar Antworten :thanks:


    :thanks:

  • etwas tricky, da die notwendigen Unterlagen (noch?) nicht vorliegen...


    Ein gesundes "normal" entwickeltes Kind kann man durchaus für 4 Wochen während einer RehaMassnahme alleine lassen-
    Meine Grosse war 15, und es war gar kein Problem (3 Wochen MuKiKur)-
    Sie hatte einen Ansprechpartner vor Ort, Telefonnotfalllisten, hat in der Schule Mittaggegessen, und musste nur verderbliche Lebensmittel kaufen-
    allerdings war sie es gewöhnt, alleine Aufzustehen, sich fertig zu machen etc.- wir haben gar keinen Zuschuss von der KK für irgendeine Haushaltshilfe bekommen-
    (wobei sie hätte zur Kur mitfahren können, was sie nicht wollte)


    Bei Dir ist es insofern tricky, als die Frage besteht, in wie weit, der Junge "alleine" klar kommt-
    ebenso die Frage, ob er überhaupt eine Schwerbehinderung, oder Pflegestufe erhällt.... das ist ja beides noch offen-


    Könntest Du ihn denn mitnehmen? bzw. wurde Dir das angeboten?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Daraufhin bin ich aufgefordet worden den Schwerbehindertenausweis meines Kindes oder Bescheid über Pflegestufe vorzulegen (habe beides noch nicht beantragt und würde auch erst nach Monaten bewilligt).


    in der Regel und mit klarer Diagnose solltest du beides in 4-6 Wochen "durch" haben


    Aber ich glaube kaum, das man ein 15jähriges Kind mit dieser Einschränkung nachts alleine und nur 6 Stunden am Tag betreut über diesen Zeitraum zuhause zu lassen - vielleicht mit sehr guter Nachbarschaft oder Elternteil, Großeltern im gleichen Stadtteil.


    Vielleicht gibt es doch eine andere Klinik oder eine andere Art der Unterbringung - da kann das JA auch helfen - ggfls. gibt es eine Wohngruppe bei euch in der Nähe ?

  • Kurze Zwischenbilanz, für alle die vielleicht irgendwann mal in die gleiche Situation kommen:


    Träger Rentenversicherung erkennt Kind über 12 Jaren grundsätzlich als behindert an, wenn Schwerbehinderung mit Merkzeichen "H" oder "B" vorliegt.


    Ich habe für mein Kind eine Betreuungsperson tagsüber und nun auch ein Schlafmöglichkeit in der Nachbarschaft.


    Einen Antrag auf Kostenübernahme der Betreuungsperson habe ich beim Jugendamt und beim Sozialamt, Eingliederungshilfe, Antrag auf Verhinderungspflege gestellt.


    Es gilt das Prinzip der Nachrangigkeit. Wenn Renterversicherung ablehnt, ist Jugendamt in der Pflicht, usw. .