Hallo,
ich bin seit Anfang Januar alleinerziehender Vater einer 14 jährigen Tochter, die auf eigenen Wunsch, nach der Trennung meiner Ex, bei mir geblieben ist. Dazu muss man sagen, wir waren fast 19 Jahre zusammen und es ist unsere gemeinsame Tochter. Da wir nicht verheiratet waren, bekam ich nach einem gemeinsamen Termin auf dem Jugendamt das gemeinsame sorgerecht zugesprochen und die Ex hatte auch keine Einwände dass die Tochter bei mir leben wolle. Dazu bekam ich von ihrem Anwalt geschrieben, dass sie nur gewillt ist, die kleine alle 2 Wochenenden und die Hälfte der Ferien zu nehmen. Und jetzt komme ich zum eigentlichen Problem. Sie diktiert mir die Wochenenden. Wir arbeiten beide im Schichtdienst. Mein Dienstplan steht schon 2-3 Monate im voraus. Sie bekommt ihren am 15. des Vormonats. Trotzdem schafft sie es nicht mir ihre Wochenenden bis zum 20. mitzuteilen. Dazu muss ich auch sagen, dass sie auch kein Wort mehr mit mir spricht und keinen Kontakt mehr mit mir möchte.
Sie gibt mir die Schuld für die vielen schlechten Jahre und vergisst, das sie eine Affäre hatte und 2 mal Ende letzten Jahres aufgeflogen war. Anfang Januar hat sie sich dann von mir getrennt. Nach knappen 3 Wochen Psychoterror ihrerseits, habe ich sie nicht mehr ins Haus gelassen, kurze Zeit später habe ich unser Haus übernommen. Sie wohnte die ganze Zeit bei ihrer Mutter und hat jetzt eine Wohnung.
Unterhalt bezahlt sie, trotzdem habe ich die Beistandschaft vom Jugendamt eingerichtet.
Einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt hat die Ex abgesagt und einen Einzeltermin genommen. Der war scheinbar noch nicht.
Zu jeder Zeit habe ich versucht den Kontakt zwischen Mutter und Tochter zu fördern, unsere Tochter kann sie besuchen wann sie möchte. Eine Handynummer von der Mutter hat unsere Tochter nicht, da die Ex das bisher verweigerte.
Die Dame vom Jugendamt hat gesagt, wenn sich die Ex nicht mit mir gemeinsam auf dem Jugendamt zusammen setzen will wegen der Wochenendreglung, dann wären ihr die Hände gebunden. Dann müsste ich aufs Amtsgericht gehen.
Zudem frag ich mal, wie soll ein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt werden, wenn die Kindesmutter nicht mehr mit mir spricht?
Wenn sich die Situation in ein paar Monaten nicht bessert, überlege ich, das alleinige sorgerecht zu beantragen.
Hat jemand für diese bescheidene Situation Lösungsansätze?
Liebe Grüße Ticamo