Was wird aus meinem Sohn?

  • Das Jugendamt hat sich zu mir gar nicht geäußert, nur den Vorgang der Inobhutnahme bestätigt. Siehe auch mein Nachtrag weiter vorne.

  • auch das mit der Angelegenheit betraute hat nvorgetragen, dass und aus welchen Gründen der Vater nicht geeignet sein soll, sich um das Kind zu kümmern.
    Es ist unter den gegebenen Bedingungen kein Grund ersichtlich, warum das Kind bei fremden Personen untergebracht werden sollte.[/quote]
    Hast du weiter oben geschrieben

  • Also nochmal :
    "Auch das mit der Angelegenheit befasste JA hat nicht vorgetragen, dass und aus welchen Gründen der Vater nicht geeignet sein soll, sich um das Kind zu kümmern."


    Alle Klarheiten beseitigt? ;-)

  • Am vergangenen Freitag hatte ich einen Termin mit der vom Gericht beauftragten Verfahrensbeiständin, diese hat mir trotz mangelnder Erfolgsaussichten dazu geraten, beim Jugendamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Mal sehen, ob ich daraufhin irgendetwas hören werde. Das JA wird auf jeden Fall begründen müssen, warum es die Inobhutnahme durchgeführt hat und trotz Eilbeschluss die Zuführung in meinen Haushalt nicht mit hinreichender Priorität vorantreibt. Es bleibt spannend ...

  • Wie sieht es denn aus mit der Übersiedlung von deinem Sohn? Ist das nun schon passiert, oder steht das in nächster Zukunft noch aus?

  • Nein, das ist noch nicht passiert, weil ich noch mit niemandem vom JA dazu meine Vorstellungen unterbreiten konnte. Die Mitarbeiterin der Stelle, welche Inobhutnahme und Umgänge durchführt, hat zwar dem Jugendamt ihre Vorstellungen geschickt, das dauert mir jedoch zu lange (Anfang Juni). Ich möchte ihn gerne bis spätestens 29. Mai bei uns sehen. Es gibt keinen Grund, warum das Jugendamt dem Sohn immer noch seinen Vater weitgehend vorenthält.

  • Du solltest einen dringenden Termin bei der Leitung des Jugendamtes machen und dort, entsprechend dem Gerichtsentscheid, mit der Leitung des Jugendamtes besprechen, wie die Herausgabe deines Kindes kurzfristig - also innerhalb der nächsten zwei drei Tage, geschehen kann (rechtlich könntest du auf heute bestehen). Wird das Gespräch abgelehnt, kündige ein erneutes Eilverfahren vor Gericht an. Diesem wird beim von dir hier vorgelegten Sachstand sofort stattgegeben, da ein Gerichtsentscheid vorliegt. Eine Entscheidung kannst du heute bzw. morgen noch erzielen. Bedeutet: Du kannst mit der Polizei beim Jugendamt vorfahren und die Herausgabe der Adresse der Pflegefamilie erzwingen.


    Es ist aber davon auszugehen, dass die Behördenleitung des Jugendamtes kooperativ und selbstverständlich rechtskonform handeln wird, sobald du das Gespräch dort unter Vorlage des Gerichtsentscheides suchst. Etwas anderes ist absolut nicht vorstellbar, da du im Ablehnungsfall an die rechtliche Leitung des Jugendamtes, also nach örtlichen Gegebenheiten den (Ober)Bürgermeister bzw. den Landrat gehen kannst. Die stehen im Falle eines Falles im Senkel, wenn eine untergeordnete Behörde einen Gerichtsentscheid nicht durchführt. Und als politische Beamte wissen sie genau, was dies als Rechtsfolge für sie hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke, Volleybap, für den ausführlichen Rat. Immerhin kann ich schon sagen, dass der Leiter des Städtischen Sozialdienstes hier per Mail den Eingang meiner Dienstaufsichtsbeschwerde bestätigt hat. Immerhin hat er angekündigt, nach Prüfung der Sachlage unaufgefordert (noch diese Woche) auf mich zuzukommen. An die Leitung des hiesigen Jugendamts habe ich ebenso geschrieben und beide Schreiben auch meiner Anwältin zukommen lassen, mit der ich auch noch diese Woche einen Besprechungstermin vereinbart habe.

  • ... man soll den Tag nicht vor dem Abend loben, aber der Kreis schließt sich insofern, dass der Leiter des Jugendamts seinen Vertreter, den Leiter des Städt. Sozialdienstes beauftragt hat, alles weitere mit mir zu besprechen. Wenn ich es "nur" bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde belassen hätte, dann wäre vermutlich gar nichts passiert. Wie es eben so mit Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ist ...


    Gerade eben habe ich mit dem Leiter des Städt. Sozialdienstes einen Termin für morgen mittag ausgemacht, um die ganze Sache zu beschleunigen. Vielleicht kommen wir da konstruktiv weiter - die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich bin ja an sich immer dafür, wenn man sich an einen Tisch setzt und direkt die Angelegenheit bespricht - anstatt zu sehen, wie über meinen Kopf hinweg Dinge entschieden werden, auf die ich dann keinen Einfluss mehr habe.

  • Nachdem gestern die Verfahrensbeiständin nochmal bei mir zuhause war, als auch der Sohn dort war, hat sie sich einen guten Eindruck verschaffen können und dementsprechend heute ihren Bericht an das Familiengericht geschrieben. Meine Anwältin hat neben ihrem ersten Schriftsatz noch einen ergänzenden angefügt, aus dem insbesondere auch hervorgeht, dass ich mich um die üblichen erforderlichen Dinge (Kindergartenplatz, Tagesmutter zur Überbrückung, soziales Umfeld) gekümmert habe und kümmere, und schließlich kenne ich auch nun den Schriftsatz der Gegenseite, welcher - laut Aussage meiner Anwältin - hauptsächlich aus Allgemeinplätzen besteht.


    Mal sehen, was so alles an Gülle über mir ausgeschüttet werden wird beim Gerichtstermin am Freitag. Da steh' ich darüber. Drückt mir mal die Daumen!

  • :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
    Eigentlich braucht es kaum Daumen, ich glaube, dass die Ereignisse für sich sprechen.

  • Hallo musicafide,


    Wollte mal horchen wie es euch geht?


    Ist dein Sohn endlich bei dir?


    LG shantra

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Am vergangenen Mittwoch nun ist mein Sohn endlich zu uns gezogen. Diese Woche habe ich mir frei genommen, um mehr Zeit für ihn zu haben und um ihn an die Tagesmutter zu gewöhnen, welche seit heute für ihn da ist. Sie wird auch nach dem Kindergarteneintritt für ihn einmal pro Woche da sein (nachmittags), damit er nicht schon wieder einen Beziehungsabbruch durchmachen muss.


    Er ist ein gutmütiger und hilfsbereiter Junge, aber leider ziemlich unerzogen, wofür er aber natürlich nichts kann. Auffällig ist, dass er seiner Schwester ziemlich viel nachmacht, und ich bemühe mich, eine klare Linie zu fahren und insbesondere Grenzen aufzuzeigen und durchzusetzen. Da seine Mutter ihm wohl schon sehr viel von der neuen (aus ihrer Sicht gemeinsamen) Wohnung erzählt hat, kann er noch nicht so ganz erfassen, dass er jetzt bei seinem Vater sein primäres Zuhause hat.


    Wie lief nun die Verhandlung letzten Freitag? Auffällig war zunächst, dass die Mutter der Kindesmutter noch einen zweiten Anwalt für ihre Tochter mitgebracht hatte, der sich vorher beim Familiengericht legitimiert hatte. Geschadet hat es wohl nichts, und auf das Ergebnis hat er wohl keinen Einfluss gehabt.


    Dieses war mal wieder anders als erwartet: Nachdem die gegnerische Anwältin bemängelt hatte, dass es nur bei akuter Kindeswohlgefährdung zulässig sei, der Kindesmutter die Teile des Sorgerechts (ABR, Gesundheitsfürsorge, Anträge bei Behörden) zu entziehen, haben wir als Eltern nun wieder gemeinsames Sorgerecht, die Kindesmutter musste sich allerdings damit einverstanden erklären, dass der Sohn bei mir lebt und für die anderen beiden Teilbereiche des Sorgerechts eine Vollmacht erteilen. Leider ist es aber das Wesen einer Vollmacht, dass sie jederzeit schriftlich widerrufen werden kann.


    Wir haben (auf meine Veranlassung) auch das Thema betreute Umgänge der KM mit dem Sohn angesprochen, u. a. auch wegen eines verheerenden Berichtes der Einrichtung, in der die Kindesmutter mit dem Sohn gelebt hatte, und dazu gibt es beim entsprechenden Träger (welcher auch die SPFH stellt) ein Gespräch zusammen mit der KM und mir. Mal sehen, was dabei herauskommt.