Wie soll ich mein Kind ansprechen?

  • Canchero schrieb:"Falls keine Persönlichkeitsstörung vorliegt, warum soll er nicht wählen dürfen?"
    Schauenwirmal antwortet: Hä :hae:
    :thanks:


    Habe genügend Beiträge bekommen............und es sollen keine Türen geöffnet werden,die es gar nicht gibt :rauchen
    :winken: ciao

  • Die Frage stellt sich hier nicht, da nur ein Vorname. Sollte der Wunsch aufkommen, vor den Freunden mit "Boss" angeredet zu werden oder so, würde ich wohl gepflegt den Vogel zeigen. Wären zwei Namen vorhanden, würde ich es versuchen; ohne die Garantie, dass ich mich nicht ständig vertue, wenn es zu Hause wieder anders sein soll...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • anscheinend ist ein Name ( zweiter Name ) für die "Öffentlichkeit" und der Rufname für den privaten Bereich.
    Gerade in dem Alter versucht man ja zu differenzieren .
    Ich würde seinen Wünschen entsprechen.
    Er hat 2 Vornamen also kann und darf er diese auch nutzen.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !