Hallo!
Wir haben durch ein Mietkautionsdarlehen und ein zuviel an Leistungen während der Zeit mit KV (selbständig, höherer Verdienst als angenommen) immernoch Ratenzahlungen ans JC zu leisten. Konkret sind das 60 EUR monatlich, die vom Regelsatz abgehen. Geld, das uns ganz schön fehlt.
Nun habe ich die Möglichkeit, mehr zu arbeiten und frage mich, ob es rein rechtlich eine Möglichkeit gibt, das mit den Schulden zu verrechnen? Heisst konkret: wenn ich bspw. 400 EUR (möglich wären auch 600 EUR) verdienen KÖNNTE, davon 100 EUR anrechnungsfrei an uns gingen, und von den restlichen 100 EUR noch 20%, d.h. wir 120 EUR mehr hätten. Könnte das Jobcenter nicht von den 280 EUR, die es davon bekommt, einen Teil zur Schuldentilgung nehmen? Ich würde auch von meinen 120 EUR etwas abgeben/ höhere Raten zahlen, aber eigtl. brauchen wir das, um die bestehenden Ratenzahlungen und meine blöde Zahnzusatzversicherung (30 EUR monatlich) auszugleichen bzw. um überhaupt über die Runden zu kommen..
Seht ihr da eine irgendeine Möglichkeit, (auf Basis bestehender Gesetze) zu argumentieren?