Darlehen vom JC, Rückzahlung

  • Hallo!


    Wir haben durch ein Mietkautionsdarlehen und ein zuviel an Leistungen während der Zeit mit KV (selbständig, höherer Verdienst als angenommen) immernoch Ratenzahlungen ans JC zu leisten. Konkret sind das 60 EUR monatlich, die vom Regelsatz abgehen. Geld, das uns ganz schön fehlt.


    Nun habe ich die Möglichkeit, mehr zu arbeiten und frage mich, ob es rein rechtlich eine Möglichkeit gibt, das mit den Schulden zu verrechnen? Heisst konkret: wenn ich bspw. 400 EUR (möglich wären auch 600 EUR) verdienen KÖNNTE, davon 100 EUR anrechnungsfrei an uns gingen, und von den restlichen 100 EUR noch 20%, d.h. wir 120 EUR mehr hätten. Könnte das Jobcenter nicht von den 280 EUR, die es davon bekommt, einen Teil zur Schuldentilgung nehmen? Ich würde auch von meinen 120 EUR etwas abgeben/ höhere Raten zahlen, aber eigtl. brauchen wir das, um die bestehenden Ratenzahlungen und meine blöde Zahnzusatzversicherung (30 EUR monatlich) auszugleichen bzw. um überhaupt über die Runden zu kommen..


    Seht ihr da eine irgendeine Möglichkeit, (auf Basis bestehender Gesetze) zu argumentieren?

  • So lange du noch im Hartz-Bezug bist, gibt es genaue Vorgaben, wie viel du zuverdienen darfst ohne Abzug. Der Rest geht in die Minderung der Leistungszahlung.
    Die Möglichkeit, davon einen Betrag in die Schuldentilgung zu geben und damit letztlich eine höhere Leistung vom Jobcenter zu bekommen (buchhalterisch), ist m.W. ausgeschlossen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wenn ich bspw. 400 EUR verdienen KÖNNTE, davon 100 EUR anrechnungsfrei an uns gingen, und von den restlichen 100 EUR noch 20%, d.h. wir 120 EUR mehr hätten. Könnte das Jobcenter nicht von den 280 EUR, die es davon bekommt,


    Rechenfehler:


    400 Einkommen
    abzgl. 100 Grundfreibetrag
    = 300 Euro
    abzgl. 20 % = 60 Euro
    = 160 Euro ohne Anrechung


    240 Euro Anrechung auf Regelsatz


    Ausserdem bekommt das JC das Geld nicht, sondern Du bekommst es weniger.


    In Deinem Fall: Du hast zuerst 160 Euro mehr in der Kasse, abzüglich 60 Euro Ratenzahlung = 100 Euro mehr monatlich in der Kasse.


    Da könntest Du bei Bedarf die Rate etwas erhöhen.

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ne angerechnet wird das Einkommen immer, durch die Freibetrag er erhöht sichs ja auch.
    Du rechnest falsch


    Fiktives ALG2 von 1000€ abzüglich 60€ bleiben 940€ Auszahlung.
    Verdienst du jetzt 400€ bleiben 100€ anrechnungsfrei plus von jedem weiteren 100er 20% also insgesamt 160€, der Rest von 240€ ist der Betrag mit dem ihr euren bedarf selber deckt, entsprechend vom JC nicht mehr ausgezahlt wird.
    Also: 1000-240=760 minus 60=700 Auszahlung vom JC plus die 400 vom AG macht dann 1100 auf dem konto


    Bei 600 Einkommen analog dazu 200€ anrechnungsfrei 400 Abzug macht 1000-460=540 vom JC plus 600 vom AG = 1140 auf dem konto

  • du könntest darum bitten eine forderungsaufstellung zu bekommen um zu sehen wo du gerade mit deiner zahlung stehst. weiterhin kannst du um redzuzierung der raten bitten, wenn es dich so sehr finanziell belasten sollte und auch darum bitten die raten mit dem jc zu beenden. du kannst dich dann an das forderungsmanagement wenden und die raten dort individuell einstellen lassen nach deinen derzeitigen finanziellen möglichkeiten bspweise 5 oder 10 euro.

  • Ist doch gehupt wie gesprungen?
    Ob die Rate nun von der Leistung abgeht oder vom angerechneten Selbstverdienten läuft auf das gleiche hinaus. Warum also komplizierter machen?

  • nein ist es eigentlich nicht. geht es von der leistung ab, dann ist es eine entscheidung des sachbearbeiters. geht es von deinem konto ab, hast du die entscheidung getroffen wie hoch die rate ist. 60 euro ist sehr hoch für einen alg2he