Kein Hartz4 wg. Bafög Anspruch - trotzdem Leistung zur Wahrnehmung des Umgangs

  • Hallo ihr Lieben,


    Ex schrieb gestern, dass er das Kind nicht mehr mit zu sich in 30 km entfernten Ort nehmen kann weil sein Geld nicht dafür reicht... sprich, es soll auch keine Übernachtungen mehr geben. Ist für mich irgendwie ein Unding da Kind wahnsinnig sensibel auf jede Veränderungen reagiert und sehr an ihrem Papa hängt. Er studiert, holt die kleine immer per Zug und wohnt in einer WG. Bafög bekommt er nicht da bereits mehrfach Studienrichtung gewechselt, er finanziert sich über Studienkredit und Nebenjob. Ich bekomme von ihm 133€ Unterhalt damit er keine Schulden beim Jugendamt macht.


    Nun ist das Kind ja im Januar 6 geworden und muss im Zug auch bezahlen da Ex nur Semesterticket hat (soweit ich weiß zählt das ja nicht als "zahlender Erwachsener" richtig?)


    Hat er denn die Möglichkeit beim Jobcenter Unterstützung zur Wahrnehmung des Umgangs zu beantragen, konkret reden wir da von 8 Tagen im Monat und 4 Zugfahrten.


    Weis da jemand von euch bescheid wie das läuft?


    Grüße, Jalapenio :schnuller (Falls der Schnullersmily noch da ist nicht wundern, ich bekomme ihn nicht gelöscht :radab )

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  • Hi,
    ich weiß nur, dass unser KV (H4ler) den Zug und die Tagessätze fürs Kind nach langen Theater bekommen hat.
    Wie das ist, wenn er kein H4 bezieht, frag doch im Amt einfach mal nach...

  • Ich bekomme von ihm 133€ Unterhalt damit er keine Schulden beim Jugendamt macht.


    wenn er nicht leistungsfähig ist (und das scheint nach Deiner Aussage so)- dann würde er, wenn er keinen KU zahlt, auch keine Schulden beim Jugendamt anhäufen...


    genau dafür z.B. ist UHV vorgesehen... er ist nicht leistungsfähig, und das Kind kann bis zu 6 Jahren, bzw. dem 12. LJ UHV erhalten-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Er ist jetzt endlich mal dabei etwas durchzuziehen, ich will ihm da jetzt auch nicht unnötig Steine in den Weg legen und bin ja froh dass er endlich "seinen Arsch an die Wand bekommt". Er hat auch nur noch 2 Semester vor sich.


    Wenn ich jetzt Unterhaltsvorschuss beantrage müsste er das doch dann wenn er wieder leistungsfähig ist das Geld zurück zahlen oder?

  • Er sollte sich mal an den Familienservice seiner Uni (meist im Gleichstellungsbüro der Uni) und/oder an das Sozialreferat des Astas wenden. Die sind in der Regel bemüht solche "Ausnahmefälle" zu unterstützen und irgendwo ein Topf mit Mitteln zu haben, die sie für solche Projekte ausgeben können.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hat er denn die Möglichkeit beim Jobcenter Unterstützung zur Wahrnehmung des Umgangs zu beantragen, konkret reden wir da von 8 Tagen im Monat und 4 Zugfahrten.


    Na klar hat er die Möglichkeit. Steht doch im Gesetz, §27 SGB II:


    (2) Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind.


    Konkret wäre das für die Fahrtkosten §21 Abs. 6 SGB II. Das anteilige Sozialgeld für die Aufenthaltstage ist ein Anspruch des Kindes und nicht seiner. Daher kann er das auch nach §36 SGBII in Verbindung mit §38 Abs.2 SGB II, beantragen. Den Antrag stellen muß er aber selber...

  • Ich kenne mich da leider nicht aus. Laut Aussage Bahn eben Nicht. Sein Semesterticket ist von der TU Dresden. Vielleicht weis da jemand von euch was?

  • Bei meinem Semesterticket fuhren 3 Kinder unter 14 Jahren umsonst mit. ISt das nicht überall so?


    nein, ist es nicht. liegt immer an den regelungen, die verkehrsverbund und hochschulen haben.


    ist es gesichert, dass er keinen zuschuss kriegt? ich kenne durchaus leute, die nicht leistungsberechtigt sind, da bafög-berechtigt, und den alleinerziehendenzuschlag nach dem sgb bekommen haben. ich würde mich mal schlau machen.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"


  • ist es gesichert, dass er keinen zuschuss kriegt? ich kenne durchaus leute, die nicht leistungsberechtigt sind, da bafög-berechtigt, und den alleinerziehendenzuschlag nach dem sgb bekommen haben. ich würde mich mal schlau machen.


    Soweit es Mehrbedarfe sind, die nicht mit dem Regelsatz abgegolten sind, kann man für dafür Leistungen beantragen. Das sollte hier ja wohl der Fall sein, weil es sich bei den Leistungen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts um laufende, atypische Bedarfe handelt. Der umgangsbedingte Mehrbedarf (Fahrkosten, Zehrgeld) hat auch nichts mit dem Studium zu tun, soweit wäre das aus den Bafög-Leistungen zu finanzieren.


    Der § 27 SGB II regelt Leistungen für Auszubildende, das schliesst Bafög-Empfänger mit ein. Wenn gar nichts anderes mehr geht, kann man da notfalls sogar darlehensweise etwas
    bekommen. Aber wer will sich schon für den Umgang verschulden?


    Edith: Ich lese gerade, das der KV ja gar kein Bafög-Empfänger ist. Das sollte aber für den Anspruch nicht grundsätzlich schädlich sein, wenn er die Kosten nicht aus dem
    Studienkredit und seinem Nebenerwerb decken kann. Aber möglicherweise wäre des den Jobcenterleuten dann lieber, daß er auf Zeitarbeit umsattelt, anstatt weitere 12 Monate zu studieren. Da geht Statistik vor Logik.

  • er soll einen antrag auf leistungen stellen für das kind: fahrgeld und regelbedarf für die tage des umganges. weiterhin müsste er wohl auch keinen unterhalt zahlen, da er sicher nicht leistungsfähig ist. das sollte er mal beim jugendamt klären lassen. dann hat er auch mehr luft. wenn er nicht leistungsfähig ist, macht er auch keine schulden.