Ist der KV verpflichtet, einen Teil der Erstaustattung zu zahlen?

  • Guten Abend ihr Lieben,


    nachdem der KV mir heute klipp und klar verdeutlicht hat, dass die Sache mit der Beziehung für ihn durch ist (klang vor 4 Wochen noch anders, aber ich gebs auf diesen Menschen verstehen zu wollen), schaue ich natürlich, wo ich finanziell bleibe. Daher die Frage, ist der KV verpflichtet, einen Teil der Erstaustattung zu zahlen? Ich meine, warum soll das alles an mir hängen bleiben? Wenn ja, wie fordere ich das ein, bzw. was kann ich tun, wenn er sich weigert?


    Bei ProFamilie und Co. habe ich schon gefragt, da bekomme ich nix, weil ich zu viel verdiene...


    Vielen Dank! :winken:

    “Waiting for someone else to make you happy, is the best way to be sad.”

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  • ...und wenn er nicht will..? Es einklagen kostet mich letztendlich ja auch viel Geld, ob sich das dann lohnt... :( Oder kümmert sich da auch das JA drum?

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  • Die 1000€ wurden soweit ich weiß mal von einem Gericht im Einzelfall entschieden, aber das gilt nicht allgemein.. mich würde nur interessieren wie ich diesen Anspruch geltend machen kann, ob das übers Amt läuft, oder ich es pers. einklagen müsste, wenn er nicht will, was ja nicht Sinn und Zweck wäre. Ich habe zB auch gelesen, dass das über die Arge läuft, die zahlen einen Teil der Erstaustattung und holen sich dass dann beim KV, bzw prüfen ob er leistungsfähig ist.. nur um von der Arge was zu bekommen, muss man da schon Leistung bezihene und das tue ich nicht, denke auch nicht, dass ich da Aufstockung bekomme.. weil meine Wohnung zu groß/Miete zu hoch.

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  • http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf.html


    Den Sonderbedarf musst du selber oder über einen Anwalt einfordern.
    Am besten machst du es erstmal schriftlich, per Einschreiben.


    Nein, die 1000 Euro pauschal sind keine Einzelfallentscheidung, siehe oben.


    Natürlich ist die Leistungsfähigkeit Voraussetzung.


    Auch der Betreuungsunterhalt muss über einen Anwalt eingefordert werden.


    Du kannst dir vorher einen Beratungsschein holen.

  • Hallo!


    Also meine Ex ist damals irgendwo zum Amt gegangen, und hat da Geld bekommen um sich die EA zu kaufen...(so hat sie es mir zumindest erzählt)


    Aber davon ab: Ich habe vorher selbst schon die Erstausstattung gekauft und mit aufgebaut. Hab mich damals sogar ziemlich gut verar... lassen, weil sie alles sofort besitzen und aufgebaut haben wollte, obwohl noch Monate Zeit waren. Wenn ich dann mal nicht sofort spurtete, fing sie an mit: "Oh, ich glaub ich merk schon die Wehen, Frühchen sind ja nicht selten!" Ich bekam durch meine Unwissenheit natürlich Panik, und besorgte somit alles ganz schnell. Kurz nachdem ich die letzten Sachen organisiert hatte, hat sich dann mit mir Schluss gemacht und nebenbei die andere Kohle vom Amt abgesahnt. Ganz schön abgezockt die Kleine! :kopf


    Gut dass ich von den Sachen, die ich gekauft habe, immer noch die Quittungen habe, falls sich mal irgendeine Fakultät bei mir melden sollte, und Geld zurück verlangt, was ihr angeblich vorgestreckt wurde. Ich glaub, dann ist die Ex dran wegen Betrug, oder?


    LG, Kiki

  • Wiegesagt, Diakonie etc haben die Zuzahlung für EA abgelehnt weil ich zu viel verdiene.... da ist denen auch recht egal, dass ich AE sein werde. :(

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  • Liebes Krümlchen,


    Hast du deinen Ex denn schon mal mit dem ganzen Thema Baby-Ausstattung konfrontiert, oder lässt er da absolut nicht mit sich reden?


    Und besteht vielleicht die Möglichkeit, dass ihr euch die anfallenden Kosten dafür teilt?


    Liebe Grüße

  • Darum gehts ja hier gerade.... und ganz ehrlich, er WEIß dass ich noch jede Menge brauch, ich werde ihm nicht hinterherrennen, Geld war ihm schon immer wichtiger als alles andere, da wird er wohl kaum sagen "klar geb ich dir 500€", zumal er ab August einen schlechter bezahlteren Job annehmen muss... daher meine Frage, was ich für Möglichkeiten habe, falls er sich weigert, wovon ich jetzt einfach ausgehe.. natürlich werde ich, sollte er verpflichtet sein, lieb und nett nachfragen, muss den Scjein ja allein wegen dem Kind wahren.. aber wiegesagt, freiwillig wird er nichts dazugeben, zum. nicht die Summe, die noch benötigt wird.

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  • Für mich stellt sich bei sowas die Frage : Wer wollte das Kind? War es eine gemeinsame Entscheidung?
    Die Frage stellt sich bei mir aus einem einfachen Grund. Dir geht es offensichtlich nicht primär um das Geld, weil das hast du ja genug. Du scheinst deinem ex einen reindrücken zu wollen und für mich klingt es so, dass du einfach nicht weisst, wie und deshalb dein / euer Kind "vorschiebst". Das ist das, was ich aus deinen Zeilen raus lese. Wenn es falsch ist, korrigiere mich bitte. Aber du schreibst selber, du verdienst zu viel. Das heisst, du könntest das selber zahlen. Wollte er das Kind? War es ein Unfall und du wolltest es behalten? Hast du die Pille abgesetzt ohne es mit deinem ex zu besprechen?
    Für mich persönlich sind das wichtige Fragen. Bei ihm jetzt nur anzukommen um ihn dafür zu bestrafen das er sich getrennt hat, fände ich scheisse. Und das Argument "er ist nun mal der Vater also soll er auch zahlen" zählt für mich nicht. Zumindest nicht, wenn eine böse Absicht dahinter steht.... Wichtig ist immer die Intention hinter der ganzen Sache....
    Liebe Grüsse..

    Irgendwann werden alle unsere Wunden heilen... :engel

    2 Mal editiert, zuletzt von insecurity ()

  • Naja, nur weil man über der Grenze ist, um vom Amt oder der Caritas die Erstlingsausstattung zu bekommen, heißt das noch lange nicht, dass man im Geld schwimmt und sich alles leisten kann.


    V.a. kommt auch die Zukunft, wo man in Elternzeit ist, nur noch Teilzeit arbeiten kann und ein gewisses Poster/Rücklagen auch nicht schaden kann.


    Insofern kann ich die Frage sehr gut verstehen, ob sich der KV nicht auch an den Kosten beteiligen muss.... und das unabhängig davon, wie das Kind entstanden ist, denn es gehören immer zwei dazu!
    Daher finde ich die Fragen überflüssig und auch unverschämt. Sorry! Haben nichts mit dem Thema zu tun!


    Die Frage selber kann ich leider nicht beantworten.

  • Es gehören nicht immer 2 dazu. Grundsätzlich haben natürlich beide die Verantwortung. Das ist klar. Wenn man sich aber in einer beziehung auf eine Verhütungsmethode einigt und jetzt zum Beispiel die Frau diese aussetzt aufgrund
    IHRES kinderwunsches, fände ich es dreist, zu sagen, es gehören immer zwei dazu. Das muss ja jetzt hier auch gar nicht der Fall sein. Aber ich wollte das vorher ausschließen ... Und ich finde es nicht unverschämt, dass du fragen. Ich fände es unverschämt wenn man jetzt (zum Beispiel!!!!) einem mann ein Kind unterjubelt und sich den eigenen kinderwunsch finanzieren lassen will.

    Irgendwann werden alle unsere Wunden heilen... :engel

  • hi insecurity,


    Und ich finde es nicht unverschämt, dass du fragen. Ich fände es unverschämt wenn man jetzt (zum Beispiel!!!!) einem mann ein Kind unterjubelt und sich den eigenen kinderwunsch finanzieren lassen will.


    aber da war doch mit keinem Wort bisher die Rede von.
    Ich finde es komplett unnötig, zwanghaft eine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen zu wollen, obwohl nicht der kleinste Anlass dazu besteht.


    Mima

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • Die Frage stellt sich bei mir aus einem einfachen Grund. Dir geht es offensichtlich nicht primär um das Geld, weil das hast du ja genug. Du scheinst deinem ex einen reindrücken zu wollen und für mich klingt es so, dass du einfach nicht weisst, wie und deshalb dein / euer Kind "vorschiebst". Das ist das, was ich aus deinen Zeilen raus lese.
    ...
    Wichtig ist immer die Intention hinter der ganzen Sache....


    Hallo insecurity,


    glücklicherweise ist die Rechtssprechung komplett komplementär zu Deinen Ansichten "Und das Argument "er ist nun mal der Vater also soll er auch zahlen" zählt für mich nicht." Im Gegenteil ist genau das neben der Leistungsfähigkeit das einzige Argument, aufgrund derer ge-urteilt werden wird.


    Es gibt bei derartigen Entscheidungen keinen Raum für Diskussionen rund um Deine Vourteile.
    - du hast selbst genug Geld!
    - du schiebst das Kind vor und willst dem Mann nur etwas reindrücken!
    - wollte er das Kind überhaupt?
    - hast Du eigenmächtig die Pille abgesetzt??
    - ich weiß genau, was du (eigentlich!) willst, Du willst ihm schaden!
    - Du willst Dir nur Deinen eigenen Kinderwunsch finanzieren lassen!


    insecurity, ebenso wichtig wie mir die inhaltliche Klarstellung Deiner Aussage ist, ist mir noch ein Hinweis bezüglich einer Tugend namens Empathie. Meinst Du wirklich, dass man eine hochschwangere Frau mit existenziellen Sorgen vor der Zukunft einer derart hochnotpeinlichen Befragung im Stile der mittelalterlichen Inquisition unterziehen sollte?
    Magst Du derartig unpassende Diskussion nicht an anderer Stelle führen (und dort bezüglich der unrichtigen Inhalte dann belehrt werden)?





    Hallo Krümlchen,


    diesem älteren Beitrag hier entnehme ich, wie undurchsichtig Eure finanzielle Situation ist und wie hoch Deine Kosten in den nächsten Monaten und Jahren sein werden: *klick* Betreuungsunterhalt bis in die Privatinsolvenz?


    H4-Aufstockung wird eher nicht möglich sein, bzw. werden Deine Kosten hiervon nicht gedeckt werden können.
    Jedoch sehe ich durchaus Raum für Betreuungsunterhalt und finanzielle Unterstützung vom Vater des Kindes.
    Ob sich hier der gerichtliche Konflikt lohnen würde, solltest Du mit einem guten Anwalt besprechen.
    Eventuell wird es möglich sein, nach der Geburt des Kindes (das Einkommen wird dann niedriger sein), hierfür einen Beratungsscheint vom Amtsgericht zu erhalten.


    Alles Gute und eine schöne Restschwangerschaft wünscht
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo Krümlchen,


    in jedem Fall ist KV zur anteilsmäßigen Beteiligung an Erstausstattung verpflichtet! (Insecurity, es geht nämlich darum, dass das Kind was zum Anziehen, ein Dach über dem Kopf, Bett, Kinderwagen, Kindersitz etc. hat, und dafür sind nun mal beide Eltern verantwortlich. Ohne Wenn und Aber und ohne Spekulationen über deren moralischen Qualitäten, wo immer du die hernehmen willst.)


    In jedem Fall kannst du auch, SOLANGE du noch schwanger bist, einen Antrag auf Unterstützung bei der Familienstiftung stellen, die genau hierfür da ist! Leider habe ich den genauen Namen nicht im Kopf, aber ruf mal in einer Schwangerenberatung an, die müssten das wissen und dir auch beim Antragstellen helfen können!


    Edit sagt: Hier, ich meine, das müsste es sein: http://www.bundesstiftung-mutt…n-den-bundeslaendern.html


    Viel Glück!

    4 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()