Negativbescheinigung - Sorgerecht - Hilfe!

  • Bei uns sind es die USA, und da gilt formal auch der Grundsatz, dass ich gegen Bundesrecht verstoße, wenn ich mein Kind mit deutschem Pass einreisen lasse.
    Es ist allerdings die Frage, gerade, wenn es nicht so ein Überwachungsstaat ist, ob gerade bei der 1. Einreise nun zwangsläufig schon der serbische Pass vorliegen muss.


    Wieso glaubst du eigentlich, dass die MA am Schalter dich nicht ins Flugzeug lassen würden? Hat irgenjemand von euch diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht? Ich fliege regelmäßig mit meinen Kindern, und auch zum Teil Freunden der Kinder in den Urlaub, und musste noch nie etwas vorzeigen!


    Auch der KV meiner Tochter ist mehrfach geflogen, ohne SR, und ich habe nur einmal einen "travel letter of consent" ausgestellt, weil die USA das verlangt haben, und GB, glaube ich auch.


    Würde mich mal interessieren wer hier schon mal tatsächlich Probleme hatte.


    Viele Grüße!

  • Dankeschön :D werde ich wirklich ausdrucken und mitnehmen :D


    Ja, versucht, aber das A*** hat nicht mit sich reden lassen, es gibt Menschen die gibt es gar nicht. :nawarte:

  • je nach Reiseland würde ich mir in dieser Konstellation die Negativbescheinigung zumindest auf Englisch übersetzen lassen.
    Wahrscheinlich ganz dumme Frage - könnt ihr nicht einfach beide mit euren deutschen Pässen reisen ?
    Meine Erfahrung je ähnlicher sich die Pässe sind (Nationalität/Nachname) desto einfacher winkt der Zoll durch bzw. Kind und ich haben schon einige "gemeinsame" Ein& Ausreise Visa in unseren Pässen.

  • Lena, sie dürfen nicht mit deutschen Pässen einreisen, wenn sie die serbische Staatsangehörigkeit (auch) haben. Siehe oben, Auswärtiges Amt...


    und nachdem Stefanie jetzt schon beim Konsulat war, wird auch das Kind als Staatsbürger im serbischen Computer sein.

  • Fliege ich irgendwann nach Ägypten zählt ja am Flughafen trotzdem die deutsche Sorge oder müsste ich da die serbische mitnehmen?


    Der Kleine hat auch den deutschen Pass (KV ist deutsch, dadurch bekam ja Kind autom. die deutsche Staatsangehörigkeit). Mit diesem werden wir reisen.
    Ich selbst habe den serbischen.


    das Kind mit dem serbischen Pass nach Serbien einreisen, wenn es serbischer Staatsbürger ist!


    aber wohin soll jetzt die Reise gehen - ich dachte Ägypten :hae:

  • Nöö, erstmal nach Serbien, soweit ich weiß :-D


    Ägypten vielleicht später :pfeif


    Aber interessant, ?-( braucht Stefanie für Ägypten die deutsche Sorgerechtserklärung oder die serbische, wenn sie mit serbischen Pässen reist, :frag


    Hat Stefanie eigentlich auch beide Staatsangehörigkeiten? :Hm:rauchen

  • Hallo Stefanie,


    also ich hatte auch schon mal ein ähnliches Problem und habe von unserem Jugendamt eine zusätzliche Bescheinigung ausgestellt bekommen, die sich so nannte:


    Auskunft nach § 58a SGB VIII


    "Auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass der Kindesmutter seit ... , laut Beschluss des Amtsgericht ... Gesch.Nr. ... das Sorgerecht für o.g. Kind allein übertragen wurde."


    Wie man erkennen kann, ist der Unterschied allerdings, dass mir nach einer Gerichtsverhandlung das ASG zugesprochen wurde. In diesem Fall kann das JA nämlich, so wurde mir gesagt, keine Negativbescheinigung ausstellen.


    Diese Bescheinigung habe ich auf freundliches Nachfragen vom Fachdienst Kindschaftsrecht bekommen mit der Begründung, dass ich es für Reisezwecke benötige und auf englisch übersetzen lassen wollte. Den ganzen Gerichtsbescheid übersetzen zu lassen, war mir zu teuer, ich wollte was auf einer Seite, das klipp und klar sagt, ich habe das ASG.


    Mittlerweile musste ich doch den ganzen Bescheid übersetzen lassen, aber das ist eine andere Geschichte....


    Frag doch einfach mal bei deinem JA, ich hab das innerhalb eines Tages bekommen.


    Gute Reise!

  • Nein, ich habe nur die serbische. Sonst hätte ich dem Kind keine serbische Staatsbürgerschaft beantragt, wenn ich die deutsche hätte. Da KV aber nie anwesend ist und ich denke in weiter Zukunft auch nicht, habe ich meinem Sohn den serbischen beantragt damit es uns einfacher fällt zu reisen. Bin aber auch froh das der Kleine die deutsche hat.
    Somit hat er, obwohl KV nicht anwesend, auch was von "seinen" Wurzeln.


    Ich denke, werde aber das JA fragen, ob ich bei anderen Auslandsreisen die deutsche oder die serb. Sorgerechtserklärung brauche. Denke aber die deutsche. Da wir hier leben und hier gemeldet sind. In serbien gibt es ja kein Urteil oder sonstiges über mein Sorgerecht, aber selbst wenn hätte ich dort so wie hier die alleinige.


    Das mit Ägypten war ein Bsp. :D


    Aber wie ich jetzt erfahren habe, stimmt das schon was du sagtest, dass man nur mit serbischen Pässen einreisen darf, aber irgendwie ist es auch so, dass wenn wir mit deutsch/serbischen Pässen reisen, meinem Kind trotz serb. Angehörigkeit der Eintritt gewährt wird, er aber nicht als serb. Bürger sondern als Deutscher/Ausländer behandelt wird und ich ihn binnen 24 Std im Rathaus anmelden muss. Aber das kläre ich am Montag mal mit dem Konsulat und werde auch das JA fragen ob sie mir irgendwas aushändigen können wo das ASR eindeutig ausgeschrieben ist. Übersetzen lassen werden wir die Dokumente selbstverständlich :)

  • Nein, ich habe nur die serbische. Sonst hätte ich dem Kind keine serbische Staatsbürgerschaft beantragt, wenn ich die deutsche hätte


    Meine Töchter haben eine doppelte Staatsangehörigkeit und meine Enkel auch! So war es plötzlich im Computer des Einwohnermeldeamtes zu lesen.
    Ohne Antrag! Die Enkel haben sie "geerbt"...


    Deshalb habe ich mich auch ein bisschen mit dem Thema befasst, möchte ja nicht, dass mein Enkel, wenn er das Heimatland seines Opas besucht, plötzlich dort wehrpflichtig ist, z.B... 8-) oder mit dem falschen Pass einreist und Ärger bekommt....


  • Meine Töchter haben eine doppelte Staatsangehörigkeit und meine Enkel auch! So war es plötzlich im Computer des Einwohnermeldeamtes zu lesen.
    Ohne Antrag! Die Enkel haben sie "geerbt"...


    Deshalb habe ich mich auch ein bisschen mit dem Thema befasst, möchte ja nicht, dass mein Enkel, wenn er das Heimatland seines Opas besucht, plötzlich dort wehrpflichtig ist, z.B... 8-) oder mit dem falschen Pass einreist und Ärger bekommt....

    Also, haben jetzt direkt in Serbien beim Außenministerium angerufen :-D :-D
    Es ist doch so, dass mein Sohn auch mit deutschem Pass einreisen darf.
    Ich muss ihn dann nur binnen 24 Stunden bei uns im Rathaus anmelden von wann bis wann wir uns dort aufhalten.


    Mit dem zuständigen JA habe ich auch geredet und sie werden mir zusätzlich zum Negativbescheid nochmals ein Dokument aushändigen wo
    vereinfacht drauf steht das ich die alleinige Sorge habe. Haben mich verstanden, dass man den NB echt zweideutig verstehen kann und ich mit 1,5 J. Kind keine Lust habe
    am Flughafen zu stehen und zu warten bis irgendwelche Behörden die deutschen Paragraphen "gegoogelt" haben :D



    So, jetzt da alles geklärt ist freue ich mich auf meinen Urlaub, hab schon leicht Panik gekriegt :pinch: :hae:


    Danke euch nochmals für die schnellen und netten Antworten :thanks: