Steuerentlastung für Alleinerziehende

  • Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben sich auf eine steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden geeinigt. Rückwirkend zum 1. Januar wird der Freibetrag für Alleinerziehende von bisher 1308,- Euro auf 1908,- Euro erhöht. Die CSU will noch eine Erhöhung des Freibetrages um 240,- Euro für jedes weitere Kind nach dem ersten durchsetzen.


    Um die bisher feststehenden 600,- Euro wird der Betrag gesenkt, von dem unsere Einkommensteuer berechnet wird. Was für den Einzelnen im Säckel bleibt, hängt halt von dem Steuersatz ab, den jeder zahlt. Der Eingangssteuersatz beträgt im Moment 14%. Der Höchstsatz 45%. Die Entlastung für Steuerpflichtige liegt also Pi mal Daumen zwischen 270,- Euro und 84,- Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind zwischen 108,- Euro und 33,60 Euro im Jahr.


    (Besser)verdienende Alleinerziehende werden also höher entlastet. Ob das der richtige Ansatz ist, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben sich auf eine steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden geeinigt. Rückwirkend zum 1. Januar wird der Freibetrag für Alleinerziehende von bisher 1308,- Euro auf 1908,- Euro erhöht. Die CSU will noch eine Erhöhung des Freibetrages um 240,- Euro für jedes weitere Kind nach dem ersten durchsetzen.


    Um die bisher feststehenden 600,- Euro wird der Betrag gesenkt, von dem unsere Einkommensteuer berechnet wird. Was für den Einzelnen im Säckel bleibt, hängt halt von dem Steuersatz ab, den jeder zahlt. Der Eingangssteuersatz beträgt im Moment 14%. Der Höchstsatz 45%. Die Entlastung für Steuerpflichtige liegt also Pi mal Daumen zwischen 270,- Euro und 84,- Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind zwischen 108,- Euro und 33,60 Euro im Jahr.


    (Besser)verdienende Alleinerziehende werden also höher entlastet. Ob das der richtige Ansatz ist, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

    Weiß du, ob das erste Kind dann bei einem selbst gemeldet sein muss? Spiele aufs "Wechselmodell" an. Manchmal hängen Anträge ja davon ab, konnte bisher keine Aussage dazu finden.


    Edith: Habs schon gefunden:
    § 24b EStG – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende


    (1) 1Allein
    stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von
    1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu
    ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag
    nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. 2Die
    Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung
    des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. 3Ist
    das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der
    Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die
    Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht.


  • Weiß du, ob das erste Kind dann bei einem selbst gemeldet sein muss? Spiele aufs "Wechselmodell" an. Manchmal hängen Anträge ja davon ab, konnte bisher keine Aussage dazu finden.


    Da die Choose an das Steuerrecht gekoppelt ist, hängt es sehr wohl vom Meldeort der Kinder ab. Das macht ein Wechselmodell nicht jedem schmackhaft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.


    Für die (ledigen) BET's bleibt es bei Steuerklasse I, Unterhaltspflicht und Kosten für eine 2. Wohnung mit Platz für den Nachwuchs. Danke schön.


    http://www.welt.de/debatte/kom…rrecht-in-die-Roehre.html

  • Interessante Frage, ob es dabei dann Zählkinder gibt oder nicht. Der Gesetzesentwurf ist allerdings noch nicht formuliert und die Ausschüttung für Zusatzkinder auch noch nicht koalitionsintern "durch".


    Was aber bekannt ist: 40% der Alleinerziehenden zahlen überhaupt keine Steuern (mutmaßlich weitere nur sehr wenig, da teilzeitbeschäftigt im Niedriglohnbereich). Wenn also hier "etwas für AE" getan werden soll, scheint das mal wieder der falsche Ansatz zu sein. Die mit wenig Einkommen sehen in die Röhre, die mit gutem Einkommen brauchen nicht die Euronen, sondern bessere Betreuungsmöglichkeiten: Seien es verlängerte KiTa-Zeiten, Ferienbetreuungsmöglichkeiten, ein bezahlter Kinderkrankheitstag mehr usw.
    Der Entwurf jetzt ist zwar gut, weil die prekäre Situation der AEs anerkannt wird. Die Unterstützung wird jedoch falsch eingestielt und läuft, wie ich es sehe, an den eigentlichen Bedürfnissen vorbei.



    Edit sagt: Ah, gibt ja anscheinend doch schon einen Gesetzesentwurf.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ja, den § gibts, aber das ist schon richtig, was du sagst: an denen, die es wirklich brauchen, läuft es vorbei.


    Mir wird nur gerade mal wieder klar, warum der KV mal wieder versucht, das WM zu kippen :brille wenn das erste bei ihm nicht gemeldet ist, dann kriegt er fürs zweite entsprechend weniger, nehme ich an.


    Es hängt viel mehr davon ab, wo das Kind gemeldet ist, als erstmal ersichtlich ist zum Zeitpunkt der Trennung, das hat wirklich ordentliche Ausmaße....da dürfte klar sein, warum so oft einer dagegen ist.


    F4tH3R F16URE,


    Das heißt, die, bei denen das Kind gemeldet ist, haben StKl 2, und die Unterhaltszahler bleiben in der 1?
    Weißt du, wieviel % in etwa an Unterschied zwischen den beiden StKl sind?

  • Es ist im Entwurf ja die spannende Formulierung, dass erst einmal der Meldewohnort die Vermutung der Bezugsberechtigung ergibt. Dann wird es aber an das Kindergeld gebunden. Und da ist berechtigt, wer das Kind in Obhut hat. Das ist in manchen Fällen etwas anderes als der Meldewohnsitz.


    Ebenfalls nicht berücksichtigt wird wieder einmal - wie schon oben gesagt wurde - das Wechselmodell. Das liegt letztlich wohl daran, dass das Wechselmodell im Familienrecht überhaupt noch nicht auftaucht und in der Praxis eh nur funktioniert, wenn sich die Eltern auf ein Mindestmaß an Zusammenarbeit einigen können. Und damit auch im finanziellen Bereich. Das würde auch bedeuten, ggfls. den Unterschied Stk. 1 und Stk. 2 auszugleichen. Sinn würde es machen, da genau zu gucken, wer von den Steuervergünstigungen "mehr" hat, A oder B. Und der bekommt den Status Alleinerziehend - und gleicht dem Ex-Partner aus.


    Beiden die Steuerklasse 2 zuzubilligen, wäre natürlich für echte Wechselmodellbetreiber ein Bonus, der über die "Familiensteuerklasse 3-5" sogar noch hinausgehen würde. Anhand der entstehenden Doppelkosten sicherlich vertretbar, aufgrund der geringen Zahl der Wechselmodellpraktizierer sicherlich finanzierbar. Das würde aber in Augen der Finanzbehörde dem Steuerbetrug Tür und Tor öffnen. Getrennte Eltern würden steuerrechtlich in großen Mengen sich als Wechselmodeller angeben und den Steuervorteil 2x abkassieren. Und es entstünde Streit, wann ein Wechselmodell wirklich ein Wechselmodell ist ... etc. Welche Behörde will sich das ans Bein binden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Ebenfalls nicht berücksichtigt wird wieder einmal - wie schon oben gesagt wurde - das Wechselmodell. Das liegt letztlich wohl daran, dass das Wechselmodell im Familienrecht überhaupt noch nicht auftaucht und in der Praxis eh nur funktioniert, wenn sich die Eltern auf ein Mindestmaß an Zusammenarbeit einigen können. Und damit auch im finanziellen Bereich. Das würde auch bedeuten, ggfls. den Unterschied Stk. 1 und Stk. 2 auszugleichen. Sinn würde es machen, da genau zu gucken, wer von den Steuervergünstigungen "mehr" hat, A oder B. Und der bekommt den Status Alleinerziehend - und gleicht dem Ex-Partner aus.

    Das würde an den Konflikten und den Schwierigkeiten für die Kinder auch nichts ändern. Je mehr Fälle aufkommen, umso mehr regeln Gesetze, umso komplizierter die ganze Sache, umso mehr Streit und der ist mE Resultat so einiger geldgieriger Expartner, denen das Geld sogar wichtiger ist als die Bedürfnisse des eigenen Kindes.


    Wieso also koppelt man die "Belohnungen" nicht an das in einem Zeitraum X genannten förderlichen Verhalten? :brille
    Denke da an bewiesene Bindungstoleranz, an Gesprächsbereitschaften, Teilnahme an auferlegten und eingehaltenen Maßnahmen, und die Kohle kriegen beide nur, wenn sie sich nach Ablauf aller Programme gegenseitig positiv beurteilen und wenn einer bockt, dann der kooperativere Teil....ist wohl eh nicht möglich, da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat, aber da wäre beim einen oder anderen ganz schnell Schluss mit Kindesmanipulationen etc.


  • Weißt du, wieviel % in etwa an Unterschied zwischen den beiden StKl sind?


    Das ist mir, ehrlich gesagt, herzlich egal. Ich dachte da eher an die III. Steuerklasse. Es ist auch nicht der Kern dessen, was ich meinte. Sinnvoller wäre es gewesen, eine Steuerklasse "gemeinsam erziehend" zu schaffen. Steuerliche Entlastung für die Führung eines 2. Wohnsitzes gibt es z. B. doch auch. Oder besser noch, die ganzen Steuerklassen samt Ehegattensplitting bis auf eine mit Einheitssteuersatz abzuschaffen, es ist doch sowieso nur ein Hin- und Herschieben von Steuerbeträgen bis zur Endabrechnung des Steuerjahres. Aber dann werden ja gleich ein paar Wirtschaftszweige arbeitslos.

  • Das heißt, die, bei denen das Kind gemeldet ist, haben StKl 2, und die Unterhaltszahler bleiben in der 1?
    Weißt du, wieviel % in etwa an Unterschied zwischen den beiden StKl sind?


    Der Steuersatz richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach der Steuerklasse. Das heißt in der Regel wird der Steuersatz des UET höher sein. Beim Wechselmodell, könnte man überlegen, ob der eine das Kindergeld der andere den Entlastungsbetrag bekommt, wobei dann natürlich das höhere Einkommen vom Steuervorteil mehr profiteren würde die Kindergeldhöhe aber mehr also nicht gleichwertig wäre. Grundsätzlich gleich werden Elternteile im Steuerrecht beim Wechselmodell nicht behandelt, es sei denn, sie haben zwei Kinder.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .


  • Oder besser noch, die ganzen Steuerklassen samt Ehegattensplitting bis auf eine mit Einheitssteuersatz abzuschaffen, es ist doch sowieso nur ein Hin- und Herschieben von Steuerbeträgen bis zur Endabrechnung des Steuerjahres. Aber dann werden ja gleich ein paar Wirtschaftszweige arbeitslos.

    Dann hast aber wieder Geschrei, dass die Geringverdiener zuwenig Entlastung und die besser verdienenden zuviel haben.

  • (Besser)verdienende Alleinerziehende werden also höher entlastet. Ob das der richtige Ansatz ist, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein.


    ist doch konsequent... :frag


    Besser Verdienende müssen schliesslich auch mehr Geld für Ihre Kinder ausgeben. Diese sollen ja auch was vom Reichtum ihrer Eltern haben. Der Bub vom Bohlen zB braucht Markenklamotten von D&G und immer das neuste iTelefon, ansonsten wäre das Kindeswohl gefährdet und der Kleine geht vor die Hunde... :party


    Edit: Kinder von Eltern, die wenig oder gar nichts verdienen, brauchen auch fast nichts zum überleben. Gibt es 20 Euro Taschengeld, oder zB wie vor einiger Zeit einmalig 2x Kindergeld, wird das gleich mit dem ALG II verrechnet. :crazy

    2 Mal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Ich denke es ist eine "niedliche kleine Geste" - nicht mehr. Ich bin für die Abschaffung des Ehegattensplittings und für eine Einführung eines Steuerfreibetrags für Kinder. Diese AE-Steuerklasse ist ja eigentlich eher ein Witz :hae: Eine höhere Grundsicherung für Kinder fände ich auch nett. (Ach ja, die anderen Forderungen - also z.B. höhere Sätze im SGBII für Kinder, bessere Betreuungszeiten, Allgemeines Ansehen von AEs ... sind hier leider OT ;-) ... deshalb lasse ich das mal.

  • (Besser)verdienende Alleinerziehende werden also höher entlastet. Ob das der richtige Ansatz ist, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein.


    Und diejenigen, die jetzt schon zu wenig verdienen um Steuern zahlen zu müssen, haben mal wieder nichts davon...
    ... mal wieder Pech gehabt... :thumbsup:

  • Und diejenigen, die jetzt schon zu wenig verdienen um Steuern zahlen zu müssen, haben mal wieder nichts davon...


    Na ja, wer in dem Bereich verdient, wo er keine Steuern zahlt und Kinder in seinem Haushalt hat, wird ergänzend ALG 2 bekommen. Und auch da ist zumindest eine Anerkennung des AE-Status enthalten. Das die viel zu gering ist, ist gar keine Frage, aber der Entlastungsbeitrag hat selbst bei einem Spitzensteuersatz eher symbolischen wert.

    LG Campusmami



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    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Zitat von »Karamellka«



    Und diejenigen, die jetzt schon zu wenig verdienen um Steuern zahlen zu müssen, haben mal wieder nichts davon...


    Na ja, wer in dem Bereich verdient, wo er keine Steuern zahlt und Kinder in seinem Haushalt hat, wird ergänzend ALG 2 bekommen. Und auch da ist zumindest eine Anerkennung des AE-Status enthalten. Das die viel zu gering ist, ist gar keine Frage, aber der Entlastungsbeitrag hat selbst bei einem Spitzensteuersatz eher symbolischen wert.


    Nicht unbedingt...wenn man den rest durch WG, KU und Kinderzuschlag ausgleichen kann, gibt es kein ALG2

  • Ich sage jetzt mal ganz ketzerisch: Je nach Alter/Anzahl der Kinder kann man sich auch um eine bessere Bezahlung bemühen. :nixwieweg
    Es gibt nämlich sicher einige AE - darunter auch eine butterblum in der Vergangenheit - die sich denken: Äh, watt, 5h/Woche mehr arbeiten für k.A. 50,- mehr im Monat - pöh, mach ich nicht.
    Bin ich da die einzige die so denkt?
    Es muss ja kein Naturgesetz sein, dass AE = Niedriglohn.


    Ob es die höhere Steuerentlastung rausreisst, wage ich bezweifeln. Prinzipiell wäre ich auch für eine Familienbesteuerung und nicht diese Ehe-Tätschelei.
    Wie lang wird das ca. dauern bis das auf dem Gehaltsscheck blinkt? Oder kommt das erst bei der Steuererklärung zum tragen?
    Die werden bestimmt nicht so hektisch machen, wie bei der Mütterrente/Rente ab 45? Beitragsjahren, wir gehören ja nicht zu der umschmeichelten Gruppe der Seniorenwähler in spe.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Nicht unbedingt...wenn man den rest durch WG, KU und Kinderzuschlag ausgleichen kann, gibt es kein ALG2


    Doch natürlich wird der Alleinerziehndenstatus beim Wohngeld berücksichtigt, wenn auch über einen Umweg. Zum einen ist man ja nur berechtigt wenn man 80% des ALG2 hat (und darein fällt dann auch der entsprechende Mehrbedarf), zum anderen dürfen KU Einkünfte nicht als Einkommen angerechnet werden ;-) .

    LG Campusmami



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  • Gestern ist das Gesetz durch den Bundestag. Jetzt muss der Bundesrat noch zustimmen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.