Leidiges Thema: Insolvenz und Unterhalt

  • Hallo,
    ich hatte letzten Monat schon mal dasselbe Problem und so wie es aussieht, scheint es wohl zur Regel zu werden :-( Allerdings bin ich etwas ratlos und weiß nicht recht, wie ich reagieren soll.
    Also, nochmal kurz die Eckdaten: Seit einigen Jahren geschieden, 2 Kinder aus der Ehe hervorgegangen, Zahlungsmoral bzgl. Unterhalt vom KV mehr schlecht als recht, mal lief es, mal nicht, immer ein Theater. Auch anderweitig machte er Schulden. Dann wurde seinerseits Privatinsolvenz angemeldet, aktuell ist er noch einige Jahre in der Wohlverhaltensphase, Restschuldbefreiung wurde von ihm beantragt. Die erste Zeit wurde der Unterhalt für die Kinder von seiner Familie gezahtl (da er laut Insolvenzverwalter trotzdem für den Unterhalt aufkommen muß, keine Ahnung warum es dann von seiner Familie übernommen wurde, ist aber in dem Fall egal, hauptsache Unterhalt fliesst).


    Nun wurde vor einigen Monaten der Unterhalt wieder von ihm übernommen und schon begannen die Probleme....Die Zahlungen kamen wieder nicht pünktlich, tlw. erst Mitte des Monats und seit letztem Monat zahlt er gar nicht mehr, da er laut seiner Aussage momentan finanzielle Probleme hat ?-( Ich meine, natürlich hat er finanzielle Probleme, sonst wäre er ja nicht in der Insolvenz...Aber ist es nicht Sinn der Insolvenz, das er soweit von den Schulden weg ist, das er eben so wichtige Dinge wie zB. den Unterhalt usw.bedienen kann? Und kann man dann einfach sagen: Ich zahle nicht, weil ich kann nicht?? :hae: Dann fängt doch das gleiche Spiel von vorne an? Er meinte auch, wenn mir das nicht passt, könne er auch gar nichts mehr zahlen, denn eigentlich müsse er ja nicht :hae: Dazu kommt noch, das er eine Firma mit seinem Bruder hatte (er war aber Inhaber) und seit der Insolvenz ist er "nur" noch der Angstellte und lässt sich natürlich nur noch ein kleines Angstelltengehalt auszahlen....Sonst hat sich aber nicht viel geändert, er lebt weiterhin in einem Haus das 1200 Euro Kaltmiete kostet (weiß ich, da ich bis vor der Trennung dort mit ihm gelebt habe), fährt ein großes Auto (natürlich läuft es garantiert über die Firma, aber wie war das? Muß das nicht finanziell angerechnet werden?) und alle weiteren Annehmlichkeiten wie vor der Insolvenz auch. Ich meine, es sei jedem gegönnt, allerdings wenn es auf Kosten anderer ist, dann hat meine Toleranz Grenzen.
    Im Netz findet man soviele Aussagen bzgl. Insolvenz und neue Unterhaltsschulden, ich weiß gar nicht wirklich was da noch Sache ist und was nicht.
    Dazu kommt noch, das ich im Sommer neu heiraten möchte.....Ich habe die Vermutung das er denkt, er müsse ab da sowieso keinen Unterhalt für seine zwei Söhne zahlen....Natürlich Blödsinn, aber inzwischen muß man bei ihm mit allem rechnen :ohnmacht:
    Eigentlich wollte ich schon letzten Monat den Insolvenzverwalter anrufen und ihn mal fragen, wie sich das jetzt verhält....Aber irgendwie hatte ich Zweifel, ob das tatsächlich was bringt....
    Hat Jemand Ähnliches durch und kann mir einen Tipp geben oder kennt sich da etwas aus?
    Vielen Dank!

  • Ich habe mal gelesen dass Insolvenzverwalter sehr daran interessiert sind über solche Dinge informiert zu werden. :D
    Dort müsste man ihm dann ziemlich in den Hintern treten.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Hallo Dori74


    Soweit ich informiert bin, wenn der KV nicht zahlen " kann " springt das Amt für 3 Jahre bei Unterhaltszahlungen ein.


    Allerdings holt es sich das dann vom KV, wenn der wieder " flüssig " ist, zurück.


    :winken: sg

    Und wenn man sich auch noch so bemüht ... Ich passe in KEINE Schublade!


    Der Mensch ist das einzige dumme Lebenwesen auf dieser Erde, der genau DEN Ast absägt, auf dem er sitzt.


    Denke nicht in Problemen, sondern suche Lösungen.

  • ... spar Dir den Anruf und die Nerven beim Insolvenzverwalter. Die sind echte "Profis" beim Ignorieren von Gläubigern. Bei mir brachten selbst Schreiben nichts, vom Gesetz her müssen die keine Auskunft erteilen und von dem Recht machen die meister sich ausgiebig Gebrauch. :-(


    Das einzigste was Dir noch bleibt: die Titulierung der Unterhaltsverpflichtung nach Düsseldorfer Tabelle. Dann bekommst Du zumindest immer den Mindestunterhalt bzw. kannst diesen beim Schuldner und somit beim Insolvenzverwalter einklagen.


    Es ist wieder mal wie immer im Leben: Die Täter werden geschützt und die Opfer müssen schauen, wo Hilfe herkommt. Denn nichts anderes sind wir Gläubiger - letztendlich die Opfer des Schuldners. :kopf

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Eigentlich wollte ich schon letzten Monat den Insolvenzverwalter anrufen und ihn mal fragen, wie sich das jetzt verhält....Aber irgendwie hatte ich Zweifel, ob das tatsächlich was bringt....
    Hat Jemand Ähnliches durch und kann mir einen Tipp geben oder kennt sich da etwas aus?


    Dringend mit Insolvenzverwalter reden


    neue Schulden laufen nicht in die Insolvenz nur Schulden die vor der Insolvenz schon bestanden haben


    Außerdem hat KV dadurch das er für zwei Kinder Unterhaltspflichtig ist eine höhere Pfändungsgrenze gegenüber den Schuldner
    da laufender Unterhalt vor allen anderen Schulden steht


    Bedient er nicht den laufenden Unterhalt kommt er nicht der Wohlverhaltensauflage nach und seine Insolvenz ist dadurch gefährdet



    Setz KV eine Frist bis xx den Unterhalt zu zahlen bei weiteren Verzögerungen oder sonstiges informierst sonst seinen Insolvenzverwalter

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Der Insolvenzverwalter ist nicht im engeren Sinne zuständig für die neuen Unterhaltsschulden. Hier ist der einzige nachhaltige Weg um Unterhalt zu erhalten: ordentliches Mahnverfahren, gerichtlichen Titel erwirken und falls er immer noch nicht zahlt schließlich Zwangsvollstreckung des Unterhalts durch Pfändung. Dies kannst Du durch einen eigenen Anwalt vorantreiben oder durch eine Beistandschaft beim Jugendamt. In der Zwischenzeit solltest Du, wenn er nicht zahl Unterhalsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

  • Danke für Eure Antworten. Also der Unterhalt wurde damals schon vom Gericht festgelegt, d.h. theoretisch habe ich ja schon einen Titel...Das weiß ja auch der Insolvenzverwalter, aber ich habe auch meine Zweifel ob ihn das so wirklich interessiert...man liest ja ziemlich viel :-(
    Das mit der Pfändungsgrenze habe ich mir auch schon gedacht, wer muß die denn neu berechnen (falls er den Unterhalt weiterhin nicht zahlt)? Macht das der Insolvenzverwalter oder das Gericht? Ich finde einfach das es nicht sein kann, das er mal zahlt und mal nicht, dann macht ja auch seine Insolvenz wenig Sinn. Er hat ja sicher Auflagen bekommen an die er sich (eigentlich) halten muß. Und wie kommt er eigentlich auf die Idee, das er gar nicht zahlen müsste wenn er wolle? Wo steht denn sowas?
    Und Unterhaltsvoschuß beim Jugendamt würde ich nur noch für den Kleinen bekommen ( er ist 11)....Der Große ist schon 13 und fällt damit raus :-(

  • Die Abtretungsgrenze ("Pfändungsgrenze") wurde festgelegt bei seiner Insolvenzverhandlung und dort wird ein gewisser Freibetrag berücksichtigt, der ihm für den Unterhalt seiner leiblichen Kinder zusteht. Das bedeutet: er tritt weniger ab an seine Gläubiger damit er den Unterhalt bezahlen kann. Und dann sollte er das auch tun! Geh den gerichtlichen Weg. Du kannst natürlich vorher noch den Insolvenzverwalter ansprechen, aber der ist nicht für die Durchsetzung deiner oder der Interessen deines Kindes verantwortlich. Und viele Insoverwalter reißen sich auch kein Bein aus, denn sie werden aus dem Geld des Schuldners bezahlt.

  • Gerichtlicher Weg ja - aber nur der zum Vollstreckungsgericht ! um eine Pfändung zu beantragen
    Anderes Gericht braucht es nicht mehr= es existiert ja bereits ein Gerichtstitel!


    Und wichtig: für Unterhaltspfändung gilt NICHT das Pfändungsverbot in der Insolvenz- Wissen aber oft die Insolvenzverwalter nicht ( oder tun so ;-) )
    http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Er gefährdet seine Insolvenz, wenn er den laufenden Unterhalt nicht bezahlt, da er eine höheren Selbstbehalt durch den Unterhalt hat. Mein Ex war auch in der PI und musste Unterhalt zahlen.


    Ich habe-beruflich-auch schon sehr "scharfe Hunde" als Insolvenzverwalter erlebt. Die gingen z.B. an die Mietkautionskonten und zwangen die Insolventen eine Steuererklärung zu machen, um die Gläubiger zu bedienen.

  • Danke für die Infos! Ich habe mich mal eingelesen und wenn ich es richtig recherchiert habe, dann darf mein Ex jetzt etwa rund 1600 Euro pfändungsfrei verdienen, da er 2 unterhaltspflichtige Kinder hat. Zahlt er nicht, rutscht er auf rund 1060 Euro oder so...das ist schon ein Unterschied. Wobei ich wie gesagt nicht davon ausgehe das es alles ist was er "verdient", denn alleine seine Lebenshaltungskosten übersteigen sein Gehalt um ein Vielfaches....Aber wie und wem er das umverteilt, ist nicht mein Problem. Nur wie gehe ich jetzt genau vor? Wem melde ich jetzt, das er keinen Unterhalt mehr zahlt? Den Insolvenzverwalter werde ich sicher anrufen, zumindest um ihn zu informieren. Was er dann mit der Info macht, kann mir dann auch egal sein. So wie ich ihn kennengelernt habe, wird nicht viel passieren :-( Muß ich das Insolvenzgericht anschreiben? Oder muß ich erstmal zu einem Anwalt? Ich hab ehrlich gesagt wenig Lust wieder unnötig Geld zu verpulvern...Denn einen Titel habe ich ja. Aber wer muß jetzt bzgl. des nicht gezahlten Unterhaltes informiert werden? Denn freiwillig wird er das sicher nicht tun. Und macht es Sinn, dies gleich dem Jugendamt zu melden bzgl. Unterhaltsvorschuß? Oder sollte ich erst einmal abwarten, ob es was bewirkt wenn ich die Sache an sich melde? Denn es kann sicher nicht in seinem Interesse liegen seine Insolvenz zu gefährden...

  • Du kannst 2 Wege nun gehen
    Unterhaltsvorschuss beantragen wenn die Kinder unter 12 sind und parallel eine Beistandschaft( kostenfrei) beim JA einrichten.
    Die würden dann entweder den Insolvenzverwalter kontaktieren, den KV anmahnen und/oder ggfl dann eine Pfändung einleiten .
    ( Das Gleiche - außer UVG- macht natürlich auch ein Anwalt - aber nicht kostenfrei...)


    Übrigens ist die Pfändungsgrenze bei Unterhaltspfändung gem 850 d ZPO deutlich niedriger als 1.050 €.
    Diese Pfändungsgrenze als genauer Betrag steht in keiner Tabelle sondern der Rechtspfleger im Vollstreckungsgericht legt sie selbst fest.
    Kann bis auf Sozialhilfesatz runter sein....


    http://dejure.org/gesetze/ZPO/850d.html

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Ich wäre da etwas vorsichtig - wenn er nur 1200 netto verdient - bleibt da kaum Masse für 2 x KU - nicht das er auf Abänderung der Titels klagt :scared


    Die Next würde ich positiv sehen - damit rutscht er ins bessere Steuer-Splitting und ich kenne so einige Nexten die durchaus ihrem Casanova auch noch Urlaub, Auto usw. spendieren.


    Hast du Kontakt zu den Großeltern die mal gezahlt haben, ggfls. springen die für den "Kleinen" ein, damit er keinen Ärger bekommt - hab ich auch schon erlebt.

  • Lena: Ich heirate im Sommer, nicht er :) Mit seiner Next habe ich nichts am Hut..
    Und Kontakt habe ich zu seinen Eltern nur sporadisch, wenn es um die Enkel geht...das kommt aber auch nicht so oft vor. Sie wissen, das ihr Sohn wieder mal nicht zahlt..und kann daher verstehen, das sie keine große Lust mehr haben ihn schon wieder zu unterstützen..vielleicht können sie das auch nicht mehr, keine Ahnung. Ich finde, es ist auch nicht ihre Aufgabe. Der Mann ist über 40!!!
    Und ob er 1200 Euro verdient....das weiß ich nicht. Wenn er auf Abänderung klagen wollte, hätte er es sicher schon lange tun können...Denn wenn er eine Möglichkeit sieht viel weniger/gar nichts zu zahlen, dann wäre er gleich dabei..Hat er aber bisher nicht :frag Aber ich muß jedenfalls handeln...ich kann nicht auf den Unterhalt für die Kids verzichten, so viel verdiene ich in meinem Halbtagsjob auch nicht..

  • Nun ja, wäre dann letztendlich eh nur noch ein paar Monate, da ja mein Jüngster schon 11 ist...retten tut mich das nicht, das stimmt...Aber einfach nichts tun und hinnehmen finde ich auch nicht richtig

  • Na , aber ein paar Monate 180€ mtl. regelmässig würde ich an deiner Stelle nicht ausschlagen :D
    Deshalb rate ich noch im April Antrag zu stellen : es gibt ab Antragsmonat! UVG.., :thumbup:

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • dann darf mein Ex jetzt etwa rund 1600 Euro pfändungsfrei verdienen, da er 2 unterhaltspflichtige Kinder hat. Zahlt er nicht, rutscht er auf rund 1060 Euro oder so...


    1600 (Pfändungsfreibetrag mit zwei Unterhaltspflichtigen) - 1080 (Selbstbehalt nach DDT) ergibt 520 verfügbarer Betrag für Unterhalt


    Verdient KV weniger ist auch der verfügbare Betrag kleiner


    aber


    Zitat

    Also der Unterhalt wurde damals schon vom Gericht festgelegt, d.h. theoretisch habe ich ja schon einen Titel.

    Da schon ein vom Gericht festgelegter Betrag steht
    hat er diesen unabhängig von seinen Einkommen zu zahlen


    Beistandschaft beantragen und Gerichtsurteil vorlegen
    8-) ^^ die haben es dann auch einfach müssen nichts ausrechnen und können gleich den Betrag nach Gerichtsurteil einfordern
    ^^ auch bisher entstandene Unterhaltsschulden müsste gehen
    und auch Lohnpfänden denn für Unterhalt gilt bei Lohnpfändung die Grenze von 1080 oder eventuell sogar geringer


    Vorteil ist auch noch musst Dich nicht mehr mit KV ärgern :rolleyes3: bzw weniger
    Zahlungseingänge werden alle vom JA kontrolliert und angemahnt wenn sie ausbleiben


    :engel Nachteil
    Beistandschaft ist nicht von der schnelle Truppe kann etwas dauern, dafür dann aber gewissenhaft

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg