Sparen bei ALG 2

  • Hallo,


    vielleicht weiß jemand darauf eine Antwort?


    Eine Mutter und ihr Kind, die ich kenne, leben von ALG 2, vom Kindergeld und den Unterhaltszahlungen für das Kind.
    Die Mutter möchte für das Kind jetzt ein Sparbuch anlegen, zusätzlich auch noch ein Tagesgeldkonto o.ä. für sich anlegen, um noch ein wenig zu sparen.
    Die Frage: Gibt es eine Höchstgrenze für Erspartes, die eingehalten werden muss, damit Erpartes nicht mit dem ALG 2 Geld verrechnet wird?
    2. auch die Frage: Wenn das Kind Geldgeschenke vom anderen Elternteil erhält, müssen die beim JC angegeben werden und werden dann mit dem ALG 2 verrechnet?

  • Die Frage: Gibt es eine Höchstgrenze für Erspartes, die eingehalten werden muss, damit Erpartes nicht mit dem ALG 2 Geld verrechnet wird?

    DIe Höchstgrenze für Vermögen für Kinder liegt bei rund 3000 € da muss man mit ALG 2 erst mal hinkommen.


    2. auch die Frage: Wenn das Kind Geldgeschenke vom anderen Elternteil erhält, müssen die beim JC angegeben werden und werden dann mit dem ALG 2 verrechnet?


    Ja, Geld von Außen muss immer angegeben werden und ist in der Regel Einkommen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • D.h. also, die Mutter sollte Verwandte/KV ggf. darum bitten etwas anderes zu schenken, ggf. Nützliches wie Kleidung etc....
    Wenn sie durch diese Geschenke dann selbst Geld einsparen kann, könnte sie dieses Geld dann auf das Sparbuch ihres Kindes einzahlen :rolleyes:
    Und diese Einzahlung wäre dann nicht in der Höhe begrenzt? Oder müsste sie wieder ab einer bestimmten Summe mit dem Einkommen des job-Centers verrechnet werden?

  • Oder müsste sie wieder ab einer bestimmten Summe mit dem Einkommen des job-Centers verrechnet werden?


    Da gibt es nur die o.g. Vermögensgrenze. Denn alles was die KM selbst aus ihrem ALG2 Einkommen auf das Konto des Kindes einzahlt ist Vermögen und kein Einkommen. Ich denke aber schon, dass der Sachbearbeiter zumindest mal nachfragt, wenn die KM da plötzlich 500 Euro oder mehr einzahlt :frag . Damit habe ich allerdings keinerlei praktische Erfahrung... und ich möchte auch gerne im weiteren Verlauf dieses Threads, keine Ratschläge lesen, wie man Geld von jemand anders zum eigenen Vermögen transferiert ... :thanks: !

    LG Campusmami



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  • Gelten Geldgeschenke denn nicht als Einkommen? Dann wären doch (sofern kein anderes Einkommen auf das Kind angerechnet wird) die ersten 100,- Euro im Monat frei und danach dürfte Kind 20 Prozent behalten?

  • DIe Höchstgrenze für Vermögen für Kinder liegt bei rund 3000 € da muss man mit ALG 2 erst mal hinkommen.


    Das ist das sogenannte Schonvermögen und muss vor dem ALG2 Bezug da sein.
    Wer es schafft 3000 € für ein Kind im laufenden Leistungsbezug anzusparen muss mit der Frage woher denn das Geld kommt rechnen.


    Liebe Grüße


    Ute,die einfach rät, das Deine Freundin mal bei ihrem zuständigen JC nachfragt

  • das schafft man durch sparsamkeit recht zügig. wir haben im schnitt 200-300 euro im vollbezug weggepackt und auf nichtigkeiten verzichtet.


    pro kind ist der freibetrag für vermögen 3100 euro plus 750 euro für eventuelle anschaffungen
    pro erwachsener liegt dieser bei 750 euro für eventuelle anschaffungen, 150 euro pro lebensalter und 250 euro pro lebensalter für altersvorsorge.

  • Nana verrätst du mal wie Du das veranstaltet hast.Bei den meisten ist die Leistung so knapp bemessen das Sparen unmöglich ist.Vor allem 200-300 Euro wegzulegen ist utopisch.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • ganz einfach. wir haben keine schulden und müssen also nix in bezahlen in raten. gezahlt werden müssen strom, miete und für 4 personen 40 euro lebensmittel pro woche. wenn du dann ausrechnest was überbleibt wenn man bildung und teilhabe nutzt, kann man das wegpacken. bleibt immer noch genügend für geschenke, süssigkeiten oder mal auswärts essen.

  • D.h. also, dass das Kind ein Geldgeschenk von Verwandten oder Vater garnicht behalten darf. Die Mutter es nicht auf das Sparbuch einzahlen darf.


    Sie kann es aber unter die Matratze legen, so wie alle es tun, die Geldgeschenke bekommen. Was soll denn Kind auch bekommen? Ein paar Euro.
    Habe ehrlich gesagt noch nie von jemand gehört, der 50 € oder so Weihnachtsgeschenk irgendwo gemeldet hat. Hätte ja auch ein Sachgeschenk sein können und die muss keiner angeben. Aber rein theoretisch klar. Müsste man angeben.


    Nana, 40 € Lebensmittel für 4 Personen pro Woche??? :wow Damit würde ich nicht mal für 2 Personen klarkommen, selbst wenn ich bei Aldi oder Lidl einkaufe. Dann ist man ja auf Dauerdiät oder ernährt sich nur von Nudeln und Kartoffeln.

    2 Mal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Nana, 40 € Lebensmittel für 4 Personen pro Woche??? :wow


    Naja wenn die Kinder 5 Tage in der Woche in der Schule/Kindergarten verpflegt werden,Essensgeld gibt es über BUT extra, dann bleibt nur Frühstück,(wobei selbst das zum Teil von den Schulen Kitas gestellt wird)
    Dann hat man in Sachen Vollverpflegung nur das WE.
    Ich kenne Familien, da heisst Mittagessen Cornflakes ohne Milch odern Brot mit einer Scheibe Käse und Salami kurz in den Ofen ist auch warmes Essen :kopf
    .Da bleibt genug Geld übrig.


    Liebe Grüße


    Ute,die immer noch meint das die 3100 Schonvermögen sind,dh vor dem Bezug da sein müssen

  • Ute,die immer noch meint das die 3100 Schonvermögen sind,dh vor dem Bezug da sein müssen


    Das ist nicht so, auch ein ALG 2 Empfänger darf sparen (soll sogar, ich meine ein Minianteil der Regelleistung ist explizit dafür vorgesehen Rücklagen zu bilden :lach )... und selbst bei kleinen Beträgen kann sich da über Jahre schon ein beachtliches Sümmchen ansammeln. Aber ich geh mal nicht davon aus, das der ALG2-Empfänger, der sich normal ernährt, ab und an mal Bekleidung kauft und vielleicht noch die ein oder andere Versicherung und oder ein Hobby hat, mehrere 100 Euro zurücklegen kann -da ist unsere Nanana wohl eine Ausnahme ;-) .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Das ist nicht so, auch ein ALG 2 Empfänger darf sparen (soll sogar, ich meine ein Minianteil der Regelleistung ist explizit dafür vorgesehen Rücklagen zu bilden :lach )..


    Ja ich weiß .Damit wird der Wegfall der Einmalleistungen,die es bei der Sozialhilfe gab, der ALG 2 Empfänger bekommt höhrere Leistungen und soll davon sparen.
    Nur über die Höhe, da bin ich mir nicht sicher.


    Hier muss man glaube ich auch 1 € dazubezahlen, also dafür koche ich nicht.Nein ich koche ganz normales Essen kein Schnick Schnack ;-)


    Liebe Grüße


    Ute

  • Nur mal eine Beispielrechnung.Das Essen in der Kita kostet bei uns 2,70 Euro ,1 Euro bezahlt das Amt der Rest ist von mir zu bezahlen.
    An Leistung bekomme ich seit März 516,00 Euro davon bezahle ich 479,-Euro Miete.So dann bleibt noch der Unterhalt und das Kindergeld ,Strom und Telefon und der Rest für Essen und notwendige Sachen für meinen Sohn.Und jeder von uns hier weiß wie schnell Kinder wachsen und neue Sachen gebraucht werden.Ich gehe nur in den A&U Verkauf.
    Selbst wenn ich wollte könnte ich nicht eine müde Mark zurücklegen für Notfälle..
    Um Geld zu sparen kaufen wir nur alle zwei Wochen ein dazu gehe ich jede zweite Woche zur Tafel.


    So wie es uns geht ergeht es vielen ohne jede Möglichkeit was zurückzulegen.Von daher halte ich das für Utopie und definitiv nicht realisierbar.


    Seit Monaten suche ich Arbeit um da raus zu kommen denn ein Leben ist das so nicht.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"