Projekt JC, "falsche Pflichten", Irrtümer

  • Hallo,


    ich könnte mal etwas Hilfe brauchen. Ich gestalte momentan ein Projekt mit, eine Art Leitfaden für den Jobcenter-Besuch.


    Zur Zeit versuche ich ein paar Dinge herauszufinden, wo es um "Pflichten" oder ähnliches geht, die das JC einem gern versucht aufzudrängen, man jedoch nicht zwangsweise verpflichtet ist.


    Als Beispiel heisst es doch, dass die Eingliederungsvereinbarung nicht sofort unterschrieben werden muss.
    Oder dass gar nicht alle Unterlagen verlangt und / oder kopiert werden dürfen usw.


    Es soll im Grunde eine Unterstützung von Leistungsbeziehern werden, die ihre Rechte besser kennen lernen sollen.


    Ich suche parallel noch weiter in anderen entsprechenden Foren, bin aber noch nicht wirklich weiter gekommen, vielleicht könnt Ihr ja helfen und habt ein paar Stichworte.


    Danke und Gruss, Nele

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Moin!


    Suche doch mal nach den Blog- oder Forenbeiträgen, die sich mit dem ALG-Ratgeber aus Pinneberg auseinandersetzen, der 2013 erschienen ist. Da findest du reichlich Hinweise, welche Rechte und Pflichten nach dem SGB II bestehen und welche eben gerade nicht, weiter wird auch aufgezeigt, welche den Bedürftigen begünstige Möglichkeiten in dem Ratgeber des Jobcenters Pinneberg eben gerade nicht genannt werden.


    Ansonsten empfehle ich mal das Taschenbuch "Leitfaden Alg II/Sozialhilfe" von Tacheles e.V.. Da sind eine Menge Praxisbeispiele rund um den ALG II - Alltag und Umgang mit dem Jobcenter/Sozialamt drin, auch Mustervorlagen für Widersprüche gegen Bescheide, Vorlagen für das sozialrechtliche Klageverfahren, Ablaufbeschreibung eines solchen Verfahrens usw., Erklärung der Zusammensetzung des individuellen sozialrechtlichen Anspruchs (Regelsatz, angemessene Miete usw.) Wird regelmässig neu aufgelegt und kostet um die 11 Euro.

  • Immerwieder interessant ist die Bildungslücke das man sich beim JC krank melden muss - diese Detail taucht meist nur auf, wenn man in dieser Zeit einen Termin hat :-)


    Ansonsten würde ich die Teilnehmer um einer positive Grundstimmung bitten - dann geht nämlich viel und manchmal auch schnell.
    Welche Unterlagen sollte man immer griffbereit haben usw.

  • Das gibt es schon. Google einmal Ratgeber zu Hartz 4 von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Hat mir geholfen.

  • ein großer irrglaube ist, dass kontoauszüge nicht kopiert werden dürfen. das stimmt natürlich nicht. gem. eines lsgurteils dürfen kontoauszüge natürlich bearbeitet werden, da sie für die bearbeitung des antrages benötigt werden. verweigert he das, kann antrag erst dann bearbeitet werden, wenn die auszüge vorliegen und kopiert werden etc.


    wer die egv nicht unterschreiben möchte vor ort, der kann sich die gerne mit nach hause nehmen und durchlesen. in der regel wird das seitens der jcs auch so gemacht oder diese werden nach hause geschickt.

  • Ich habe mal an einem Ratgeber mitgearbeitet .
    Mir war es wichtig über die Rechte und Pflichten aufzuklären.
    Falsche Pflichten sind für mich sofort negativ behaftet.
    Rechte klingt da doch besser :)


    Liebe Grüße


    Ute

  • Guten Morgen,


    das Mehrfach-Zitieren geht leider nicht, daher geh ich so auf Eure Antworten ein. Dankeschön erstmal!


    @ F4tH3R F16URE


    Danke für den Tip, der "Pinneberg-Ratgeber" war sehr interessant


    @ mima: Das mit dem Datenschutz habe ich auch rausgesucht, sehr gut.



    Ratte / Ute: Falsche Pflichten sollte erstmal zeigen, was gemeint ist, ist fei etwas unglücklich ausgedrückt, ich weiss. Dass Leistungsbezieher oft etwas machen, was sie theoretisch nicht müssen oder nicht sofort müssen, um das Beispiel mit der EV zu nennen.


    @ idefixx: Da Deine Frage mit der Thematik mE nichts zu tun hat, beantworte ich sie auch nicht.


    Ich selber habe keinen Nutzen von diesem Projekt, sondern unterstütze lediglich die Teilnehmer.


    Lena: Das heisst, sobald ein Leistungsbezieher krank ist, soll er eine AU zum JC bringen?


    Danke, Nele

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    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • In der neuen Software gibt es wohl kein Menuepunkt "Barauszahlung". Vor einigen Monaten wurde darüber berichtet und auch so an Kunden weitergegeben und das es nicht mehr möglich ist. Eine Barauszahlung ist aber unter dem Menuepunkt "Darlehen" weiterhin möglich. Einige Mitarbeiter wussten es nicht und andere sagen einfach, es ist nicht möglich.


    Ein Beistand mit zu bringen ist ebenfalls erlaubt - dieser muss sich aber ausweisen können

  • Hallo Nele64!


    Ich war in den letzten zweieinhalb Jahren häufig im Krankenhaus.
    Eine meiner Sachbearbeiterinnen bat mich, eben bei ihr anzurufen um sie darüber zu informieren.
    Es wäre für die Statistik begründete sie.Es war nicht die Rede davon das ich einen Krankenschein einreichen solle.


  • Hallo,


    wie gesagt, ich selber habe keinen Nutzen davon. Dieses Projekt beinhaltet nicht ein "Gegen das Jobcenter", sondern ein "Hilfe für den Leistungsbezieher".

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    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • wie gesagt, ich selber habe keinen Nutzen davon. Dieses Projekt beinhaltet nicht ein "Gegen das Jobcenter", sondern ein "Hilfe für den Leistungsbezieher".


    Nun ich denke, da gibt es mittlerweile jede Menge Broschüren von der Bundesanstalt für Arbeit, in der die Pflichten und auch die Rechte von ALG 2 Beziehern enthalten sind.


    Bei Bedarft kann ich die entsprechenden Links oder auch die Papierform liefern. :idee

  • mein Tip hat jetzt weniger direkt mit dem JC zu tun-


    aber generell fällt mir immer wieder auf, wie oft die Standardunterlagen nicht sortiert sind-


    wichtig finde ich auch immer, selber komplette Kopien der abgegebenen Unterlagen zu haben-


    und diese chronologisch geordnet (also, wenn Vorgang auf Vorgang folgt)


    und nach jedem Kontakt würde ich persönlich kurz vermerken, was besprochen wurde, welche Termine gesetzt wurden etc....


    völlig egal, ob JC, Bewerbungen, irgendwelche anderen Behörden, Steuer etc...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Kann man das heutzutage denn nicht digitalisieren und mailen?


    Dann können die es sich selbst ausdrucken, wenn sie es in Papierform brauchen.


    Eine in Bezug stehende Freundin erzählte mir nun, dass unser hiesiges JC einen Kopierer aufgestellt hat, wo kostenlos kopiert werden darf. :daumen

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  • Ich kopiere selber fleißig, immer zwei Kontoauszüge auf einem Blatt im Bürgerzentrum für 5 Cent pro Kopie...sind es nur wenige, mach ich es auch über das JC... die sind bei uns immer dazu bereit... Original geb ich lieber nicht ab...

  • Ich habe jahrelang meine Unterlagen selber kopiert - kostet Geld -daher mache ich es nicht mehr.


    bei uns schaut die Dame nur durch die Unterlagen - möchte sie eine Kopie, dann macht sie sich die selbst vor Ort und man bekommt das Original direkt zurück


    Kann man das heutzutage denn nicht digitalisieren und mailen?


    Dann können die es sich selbst ausdrucken, wenn sie es in Papierform brauchen.


    das geht bei uns mit vielen Belegen - für meine Kollegin maile ich immer Anfang des Monats die Verdienstbescheinigung - wichtig ist immer die Kundennummer


    Kontoauszüge vom Online Konto drucke ich immer verkleinert und in der gröbsten Auflösung - da reicht ein DINA4 pro Monat

  • Zitat

    Nele64


    Zur Zeit versuche ich ein paar Dinge herauszufinden, wo es um "Pflichten" oder ähnliches geht, die das JC einem gern versucht aufzudrängen, man jedoch nicht zwangsweise verpflichtet ist.


    Das ist jetzt nichts wirklich extremes:
    (Achtung, Schachtelsatz :rolleyes2::-D )
    Ich habe bspw. den "Anhörungsbogen", den man bekommt, wenn man überzahlt (was für ein Sch*iß-Wort) wurde, weil man bei den Nebenkosten sparsam war oder eine Arbeit aufgenommen hat, z. Bsp., da reicht ja eine Maßnahme schon aus, und die Formulierungen reichen schon, damit man deswegen stets mit schlechtem Gewissen rumläuft, weil man "zu viel Geld eingeheimst hat, UNBERECHTIGTERWEISE", versteht sich, immer brav ausgefüllt, aber die Feststellung gemacht, egal, was ich geschrieben habe, ein "ja" oder ein "kann nix dafür", es wurde sowieso entschieden, wie angekündigt, und manchmal schon vor einsenden des Bogens meinerseits, so daß ich gemerkt habe, das muß irgendwie freiwillig sein, mit dem Anhörungsbogen. Formal.
    Da wird nix "angehört", maximal abgeheftet, aber das Porto oder die Fahrtgebühr Richtung JC kann man sich sparen. :brille:tuedelue

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.