Umgangsausfall wegen Urlaub?

  • Hallo zusammen,
    ich dachte eigentlich dass wir es endlich mal ohne Anwalt schaffen, aber es ist wohl nicht möglich... Daher habe ich eine Frage.
    Situation: Umgang ist jedes Wochenende von Fr-So, 1x im Monat von Fr-Sa 14 Uhr. Kind ist 3 Jahre.


    Im letzten Sommer wollte ich mit Kind eine Woche Urlaub machen, auch übers Wochenende und wir sahen uns vor Gericht wieder, weil ich angeblich Umgang verhindere (da hatten wir noch die Regelung, dass Umgang JEDES Wochenende von Fr-So ist). Ich hatte eine Mutter/Vater-Kind-Kur, weshalb wir auch vor Gericht waren und der Umgang dann dort jedes Wochenende Sa + So stattfinden sollte, aber es war untersagt (gerichtl. Vereinbarung) sich auf dem Gelände aufzuhalten. Es wurde sich nicht daran gehalten...
    Der Erholungswert im Sommerurlaub sowie in der Kur war gleich Null, Kur musste sogar fast abgebrochen werden, wegen des häufigen Aufeinandertreffens dort.


    Nun möchte ich endlich eine Woche Erholung. Habe das per Mail mitgeteilt, dass ich in Urlaub will und ein Wochenende betroffen sein wird. Es hat sich aber gezeigt, dass so kurzfristig in der näheren Umgebung (ich will eine weite Anreise vermeiden) nichts bezahlbares zu finden war so dass der Urlaub nun von Sa-Sa. wegen fester Anreisezeiten stattfinden soll. Ist natürlich wieder ein Problem und es wird dagegen angegangen. Ohne überhaupt mal nach Ausgleich zu fragen. Es geht um 1,5 Tage Umgangsausfall, und nun sind die Anwälte wieder im Boot... Ich hatte sogar angeboten, wenn das möglich ist, einen Tag früher abzureisen, damit das Kind nicht auf seinen halben Tag Umgang verzichten muss...


    Kennt jemand so eine Situation? Ich habe mal gehört, dass Urlaub vor Umgang geht - und ich habe ja irgendwie überhaupt keine Möglichkeit mal in Ruhe Urlaub zu machen. Was passiert denn, wenn ich mal wie viele andere auch, 2 Wochen Urlaub machen will?


    Bin ratlos. Kann den Urlaub nicht stornieren, weil er kurzfristig gebucht wurde und die Stornogebühren bei 75 % liegen. Abgesehen davon brauche ich jetzt endlich Erholung (bei meiner Vorgeschichte) und nicht in einem halben Jahr, wenn wieder was bezahlbares in der Umgebung zu kriegen ist...
    Vielleicht habt ihr Tipps?

  • Hallo,


    jedes Wochenende finde ich ja echt viel, da hast Du ja fast gar keine Freizeit mit Kind, es sei denn Du bist zu Hause. Das heißt ja auch im Umkehrschluss, dass auch das andere Elternteil nie mit Kind in den Urlaub kann. Ob das Kindeswohl ist? Vor allem weil ihr nichts anderes absprechen könnt. Was Du machst weiß ich leider nicht, aber ich denke der Urlaub täte auch dem Kind gut, vielleicht kannst Du so argumentieren?


    Bei uns ist Umgang jeden Sonnabend. Aber glücklicherweise können wir über andere Notwendigkeiten reden. So sind die Kids jetzt das ganze Wochenende weggefahren und Sommerurlaub ist auch mit zwei Wochenenden kein Problem. Aber wir üben auch schon länger.

  • Morgen,


    Meine erste Frage: Warum wurde vom Gericht festgelegt, dass s.g. Umgang an jedem Wochenende stattfinden soll? Das ist eine sehr ungewöhnliche Regelung.


    Logisch Konsequenz aus der Schilderung:


    Erneuter Termin bei Gericht mit der Bitte, dass ihr dort euren Jahresurlaub geplant bekommt mit den üblichen Ferienzeiten, Feiertagen und einer Regelung im Falle von Umgangsausfällen wegen Krankheit etc. Somit ist klar, wann wer Urlaub buchen kann. Vorab schon mal den Anwälten Gelegenheit geben, sich für die Wünsche der Jahresplanung des jeweils anderen einen Überblick zu verschaffen, das erleichtert auch dem Richter dann die Arbeit.
    Jeder hat somit schwarz auf weiß wer wann wo sein darf und wer sich wann wo nicht aufhalten darf.


    Im Bedarfsfall Anzeige bei der Polizei wegen des Verdachts auf Stalking.


    Wünsche euch Viel Glück :winken:

  • Warum findet der Umgang jedes Wochenende statt??


    DU hast auch ein Recht auf ein komplettes Wochenende mit Kind!
    Lass sich nicht so klein halten.

  • Es ist ne lange Geschichte... wurde Oktober 2013 so festgelegt und sollte gelten bis das Gutachten erstellt ist. Also nicht so lang. Es verzögerte sich aber alles bis Ende Januar 2015, wo endlich eine Entscheidung bzgl Aufenthaltsbestimmungsrechts getroffen wurde. Kind lebt bei mir.


    Es sollte bis dahin keiner benachteiligt werden und das Kind nicht sich irgendwo eingewöhnen und dann evtl. anders entschieden werden und das Kind in eine andere Umgebung kommen.


    Daher haben wir diese Regelung noch und es soll natürlich dran festgehalten werden, da ansonsten ja weniger Zeit mit dem Kind verbracht werden kann (da das Kind dann bei mir ist).


    Ich hoffe, dass es bald in Sachen Umgangsregelung weitergeht.


    Scheinbar hat außer mir bisher so ein Problem gehabt...? Mal sehen, was der Anwalt nun draus macht, kann ja nicht sein, dass wir keinen Urlaub machen können...


    Wo kann ich das denn nachlesen, dass ich das Recht auf ein gemeinsames komplettes Wochenende habe? Zur Erinnerung, in unserem aktuellen Fall geht es um Fr-Sa. Mittag bis das Kind wieder zurück wäre.

  • Seit 2 Jahren seit ihr vor Gericht ohne Einigung - da ist natürlich alles andere als optimal.
    In einer Kur darf in der Regel das Gelände nicht betreten werden, natürlich sind Besuche außerhalb möglich.
    Jetzt plötzlich in den Urlaub zu fahren und damit eine erneute Eskalation ist sicher nicht der einfachste Weg.
    Du brauchst Erholung - vielleicht gibt es eine andere Lösung mit weniger Streß ?
    Könnte das Kind diese Urlaubswoche bei ihm bleiben ?


    Grundsätzlich solltet ihr eine ordentliche Umgangslösung mit Urlaub, Feiertagen und Behandlungen treffen.

  • Da muss eine neue Regelung her, würde ich mal so sagen.
    Und zwar schnell.


    Die "normale", alle 14 Tage und die Ferien hälftig. Alternativ eben ein Wechselmodell.


    Für den Vater ist das umgekehrt doch auch doof, er kann so praktisch nie Urlaub machen, also länger als Mo-Do oder Fr-So mit Kind.
    Was ich so gelesen habe, wird wegen Urlaub ausgefallener Umgang einfach nachgeholt.


    Lass dich bloß nicht über den Tisch ziehen.

  • Ok hab mich falsch ausgedrückt - das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. (Kinder Rechte)


    Da würde ich mal sagen das jedem Elternteil mind. 2 komplette Wochenenden im Monat zustehen. So wird es doch auch regelmäßig entschieden?


    Das was du geschrieben hast, kann ich allerdings nachvollziehen.
    Aber da das nun aus der Welt ist, muss eine neue Umgangs Vereinbarung her.

  • biete ihm doch jetzt über die Osterfeiertage den Karfreitag und Ostermontag z.B. zusätzlich an....


    oder er kann (wenn er Urlaub hat) das Kind zusätzlich nehmen, und auch mal ne Woche in Urlaub fahren.... ist ja noch ein KiGaKind- da kann man das doch problemlos machen!


    Ich persönlich würde ihm diverse Ersatzvorschläge (s.o.) machen- und erst in Folge das Gericht einschalten (wobei das ja echter Humbug wäre in diesem Fall :kopf )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Chris123,


    vor einem Jahr war diese Umgangsregelung vielleicht noch angemessen, das Kind war 1,5 Jahre alt. Zudem hattet Ihr um das ABR gestritten, so musste Kontinuität nach beiden Seiten erhalten bleiben.


    Nun ist das Kind aber älter und Du und KM/KV sollten nun eine neue Regelung finden.
    Selbstverständlich ist es Dir nicht zuzumuten, kein freies Wochenende zu haben wegen der Besuche des/der Umgangsberechtigten.


    Formal gesehen war es natürlich nicht richtig, einfach nur einen Urlaub zu buchen und dies KM/KV als Tatsache mitzuteilen. Da hast Du einen Fehler gemacht, Eure bisherigen Regeln sehen das nicht vor. Zudem ist es ein klein bisschen fadenscheinig zu argumentieren, es hätte keine Möglichkeit in der Nähe gegeben. Ebenso sind Deine Stornogebühren von 75% des Reisepreises kein Grund, den Urlaub unbedingt antreten zu müssen. Es ist Deine Angelegenheit, die Folgen deiner eigenmächtigen Buchung zu verantworten.


    Andererseits ist es aber auch so: Ordnungsgeld wird wohl kaum verhängt werden, wenn Du diesen Urlaub einfach antrittst.


    Offengestanden sehe ich bei Euch aber sowieso Bedarf nach kompletter Neuregelung. Da beide Eltern kaum gesprächsbereit sind und sich zumindest ein Elternteil sich wohl ungern an Abmachungen und Regeln halten möchte, sehe ich einen neuerlichen Gerichtsbeschluss eigentlich als Chance, jetzt Ruhe in dieses Szenario zu bringen.


    Konkret würde ich Dir raten, KV/KM
    - jetzt als Sofortmaßnahme als Ausgleich ein verlängertes Wochenende Umgang anzubieten
    - in den Urlaub zu fahren
    - eine generelle Änderung der Umgangsregelung in die Wege zu leiten (vorerst mit Hilfe des Jugendamts und Elterngesprächen, eventuell falls notwendig durch einen Antrag bei Gericht). Als sehr großzügig und auch Kleinkindgerecht würde ich wohl alle zwei Wochen von Donnerstag abend bis Montag Morgen betrachten wollen und einen Tag unter der Woche.


    Nicht vergessen solltet Ihr
    - die Urlaubs- und Feiertagsregelungen,
    - die Lösungen falls Kind krank sein sollte
    - und die Vereinbarung, welche Konsequenzen die Nichteinhaltung dieser Umgangsregelung haben wird.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo Chris123,

    Es ist ne lange Geschichte...

    Danke für die Antwort.



    Das ist eine ungewöhnliche Maßnahme, den Umgang so beizubehalten, bis das Gutachtern erstellt wurde. Meistens wird das Kind doch einem Elternteil "zugesprochen", damit es "zur "Ruhe kommen kann" und billigend in Kauf genommen, dass es sich vom anderen Elternteil entfremdet. In Anbetracht des Alters aber eine durchaus schlaue Lösung. Finde ich, als kurzfristige Lösung, gut. Selbstverständlich, und das habt ihr beide miterleben müssen, leiden eure Urlaube darunter.


    Mir ist eingefallen, welcher Nebeneffekt sich mit dieser Regelung vielleicht auch noch einstellen sollte: Dass ihr euch als Eltern absprecht, organisiert und im Sinne des Kindes Übergaben etc. gestaltet. Hast du/habt ihr diese Zeit denn auch als Zeit zum runterkommen empfunden? Oder ist das in Erwartung des Gutachtens ganz untergegangen und jede/r hat, wie beschrieben, auf die pingelige Einhaltung der Umgangsregelung gepocht?




    Meine Vorredner sind wie ich auch der Meinung: Eine Neuregelung/Festlegung des Betreuungsmodells.


    Interessant ist ja nun, wie es weitergehen soll. Wie sieht es denn mit deiner Bereitschaft aus, die Betreuung des Kindes auch weiterhin relativ gleichmäßig zwischen euch aufzuteilen? Vielleicht sogar in Richtung Wechselmodell? Das ein Elternteil nun das ABR zugesprochen bekommen hat heißt ja nicht automatisch, dass das Kind auch mehrheitlich besser durch dieses Elternteil betreut wird. Ich bin auf deine Gedanken dazu gespannt..


    Viele Grüße :winken:

  • Danke für die weiteren Antworten. Ich hatte Anfang März mitgeteilt, dass ich eine Woche Urlaub brauche (Hintergrund: eine Woche Urlaub letzten Sommer, da auch ein Wochenende betroffen war, endete vor Gericht, ich durfte aber fahren, Erholungswert = 0, Kur Ende des Jahres musste fast abgebrochen werden, weil Gericht gestattete, dass die Situation, die mich erst kurbedürftig gemacht hat: ständiges Aufeinandertreffen, dort nicht nur fortgeführt sondern statt 1x Kontakt die Woche sogar auf 4x Kontakt (Übergaben) gesteigert wurde, Erholungswert = 0) Ich brauche einfach mal Abstand und Ruhe.


    Nachdem ich mitteilte, dass ich eine Woche Urlaub machen möchte und ein Wochenende betroffen sein würde, habe ich zur Antwort bekommen, dass das Kind dann im Sommer 10 Tage Urlaub mit der Gegenseite machen würde.
    Kein Hinweis darauf, dass man mit dem einen Wochenende nicht einverstanden sei.


    Konkret: UG geht bis Sa, 14 Uhr (ich habe in einem anderen Verfahren erreicht, dass UG 1x im Monat nur bis Samstag 14 Uhr ist), Urlaub startet Sa. 14 Uhr bis darauffolgenden Samstag, so dass ein Freitag und ein halber Samstag wegfallen. Es ist aber nur EIN Wochenende, wie abgesprochen, betroffen. Keine 2 weil unser Urlaub erst im Anschluss, ab Uhr, wenn ich das Kind abhole, beginnt...


    Nun habe ich Anwaltspost, es wird mir vorgeworfen, eigenmächtig und gegen den ausdrücklichen Willen zu handeln...


    Ich sehe uns schon wieder vor Gericht, Verfahren Nr. 8(?) in fast 2 Jahren... und der Erholungswert ist dann erneut = 0.


    Ansonsten, das kranke Kind hat bisher alle Umgänge wahrgenommen, schließlich haben beide Eltern das RECHT darauf... und es wäre sicher wieder vor Gericht gelandet, wenn ich auch nur ansatzweise was dagegen gesagt hätte.


    Die Betreuung sollte, wenn es nach mir ginge, so aussehen, wie es offenbar die "Regel" ist. Kind alle 2 Wochen das Wochenende beim Anderen. Wenn wir uns "normal" austauschen könnten, wären Ausnahmen auch möglich, da sehe ich uns aber noch lange nicht...


    Mir wurde gerichtlich "nahegelegt", wenn ich meine Berufstätigkeit, wie ursprünglich vorgesehen, wieder aufnehme (Vollzeit), dass das Kind dann ganz schnell im anderen Haushalt ist... Dort gibt man vor, sich täglich ab 15 Uhr "selbst" um das Kind zu kümmern (wie man dann weiterhin eine lebensunterhaltssichernde Selbständigkeit betreiben will, interessiert jedoch keinen...). Wechselmodell ist in unserem Fall wohl nicht
    angebracht, es gibt zu viele Konflikte und eine räumliche Distanz von 90km. Wenn wir aufeinander treffen müssen wir beide Zeugen dabei haben. Wegen Gewalttätigkeit und Verleumdungen im Anschluss...


    Ich hoffe, dass wir bald einen UG-Verhandlungstermin bekommen um das alles zu regeln - und festzulegen, was passiert, wenn die Gegenseite sich wieder nicht an Absprachen hält...

  • Ich bin inhaltlich voll bei Frau Rausteiger. Dein (verständlicher) Wunsch nach Urlaub hättest Du mit einem oder mehreren Ausweichterminvorschlägen senden sollen, am besten auch mit einer Frist, bis zu der eine Rückmeldung erfolgen soll.


    Die Antwort, dass Kind dann sozusagen als Ausgleich 10 Tage bei der Gegenseite Urlaub machen würde, ist natürlich auch nur ein Vorschlag, den Du ablehnen solltest, da er unverhältnismäßig (nicht gleichwertig) ist.


    So oder so, Ihr werdet um eine Neuregelung es Umgangs nicht herum kommen. Dies wird dann letztlich für allen von Vorteil sein, vor allem aber für Dich. Dabei bitte darauf achten, dass nicht nur der normale Umgang neu geregelt wird (jedes Wochenende ist nicht akzeptabel in Eurer Konstellation), sondern auch Ferien- und Feiertagsregelungen festgezurrt werden, genauso wie eine Regelung, was passiert, wenn die Regelung einseitig gebrochen wird.


    Ich würde zunächst auf die Anwaltspost mit mehreren Ersatzterminvorschlägen antworten, um den ausfallenden Umgang während des Urlaubs auszugleichen. Und dann abwarten.

  • Chris123, du scheinst in der Sache ja bereits mehrere Gerichtsurteile zu haben, in denen ausdrücklich der Umgang ausformuliert ist. Auch wenn das anscheinend völlig praxisferne Termine sind - eine Abweichung davon kann nur einvernehmlich zwischen den Eltern erfolgen oder aber durch das Gericht. Ansonsten bist du dieser Regelung eigentlich unterworfen.



    Du solltest dringend mit deinem Anwalt sprechen. Denn es muss ja eigentlich einen Grund geben, weshalb die jetzt ferstgelegten Termine dich in solch ein übles Zeitkorsett zwängen. Der Anwalt sollte prüfen, ob jetzt und auf welchem Weg eine für dich erträgliche Abänderung zu schaffen ist.


    Einfach gegen die gerichtlichen Urteile zu handeln, nachdem dir in einem laufenden Verfahren (vom Gericht oder von der Gegenseite?) angedroht wurde, das Aufenthaltsbestimmungsrecht würde schnell wechseln können, ist eine mehr (wenn der Hinweis vom Gericht kam) oder weniger (wenn es nur die Gegenseite gewesen ist) gefährliche Sache. Sie führt aber wohl immer zu neuen heftigen Auseinandersetzungen. Und das kann wohl kaum das Ziel sein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nochmal kurz zur Verdeutlichung. Urlaub wurde angesprochen und das Einverständnis für ein Wochenende geäußert. Nun wird das, nachdem gebucht wurde, als nicht vereinbar hingestellt. Genauso wurde es auch schon vor der Kur gemacht. Erst befürwortet und hinterher mich vor Gericht gezerrt ich würde Umgang verhindern...


    Der Beschluss in dem steht wenn ich arbeite ist das Kind weg, war wegen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmung. Umgang wurde da ausgeklammert. Das findet am Gericht hier vor Ort statt, wo das Kind ja seit unserer Trennung bei mir lebt.


    Naja, ich bin gespannt, den Urlaub kann ich mir als solchen eigentlich schon jetzt schenken, Der Aufwand an Energie und Stress im Vorfeld kann schon gar nicht mehr durch die paar Tage "Entspannung" ausgeglichen werden. Und selbstverständlich möchte ich den Urlaub gemeinsame mit Kind verbringen. Wenn wir sonst schon keine gemeinsame Freizeit haben... weil Kind ja jedes Wochenende weg ist. Da ist es mit Ausgleich auch schwierig, weil ich finde, mehr als 2 Übernachtungen sind JETZT noch zu viel und Tage unter der Woche werden nicht akzeptiert...

  • Wie wurde denn das Einverständnis gegeben? Oben schriebst du noch, das andere et hätte mit einem "dann aber im Sommer 10 Tage für mich" reagiert. Hast du dem denn zugestimmt? Dann könnte man von einer gegenseitigen abmachung sprechen - im letzten absatz schreibst du aber, mehr als 2 Übernachtungen seien zuviel, ein Ausgleich daher schwer...


    Und mal ehrlich: ihr spielt das mit den reisen jetzt zum 3. Mal in gleicher Besetzung durch (plus offenbar diverse andere gerichtliche Angelegenheiten) - da dokumentiere ich das doch schriftlich, von der ersten Anfrage bis hin zu einem nicht umzudeutenden, expliziten "ja" bevor ich was Buche...

  • Hi,


    Chris, wenn es zum Gerichtstermin kommt, würde ich auf jeden Fall einen Umgangsvorschlag durchdenken.
    Der alles weitere ausräumt, also quasi wo es kein entrinnen gibt.
    Gemeinsame Absprachen, wie hier geraten, sind zwar toll, aber wenn sich eine(r) nicht dran hält oder halten will, was dann ?
    Meine EXelchen war da ähnlich drauf :kopf
    Da hilft nur selbst die Zügel in die Hand zu nehmen, und dementprechend Umgangsvorschläge zu machen.
    Ferienregelung, Urlaubsregelung, Feiertagsregelung ....alles mit rein.
    Wenn ihr nicht miteinander sprechen könnt, dann Briefchen(Einschr. MIT Rückschein), und je nachdem reinschreiben,
    "....wenn ich innerhalb von 14 Tagen nichts von dir höre, gehe ich von deinem Einverständnis aus ..." ;-)
    Freundlich aber bestimmt ... Fertig....


    Grüße
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ja, natürlich haben wir alles schriftlich, weil wir kein Wort mehr persönlich miteinander sprechen. Wir haben bei den notwendigen Begegnungen der Übergaben beide einen Zeugen dabei, zum Selbstschutz quasi und ich hätte ehrlich gesagt nicht erwartet, dass ein Einverständnis widerrufen wird, sobald ich gebucht habe...


    Und weil der andere Elternteil sich bis zur Trennung nicht vor 23 Uhr zuhause blicken ließ und am Wochenende sich im Arbeitszimmer verkroch und NICHT anwesend war für das Kind, hat es keine so gute Bindung. Auch heute wird es bei den Umgängen scheinbar öfter mal zur Oma abgeschoben, was die Bindung wohl eher nicht stärkt...
    Und da dieser Zustand für das Kind hoch belastend ist, reagiert es mit Verlustängsten und hängt sehr an mir. Und ja, da ist ein Urlaub von 10 Tagen (= 10 Tage Trennung von mir) zu viel. Jetzt, heute, in dieser Situation.
    Da muss der andere Elternteil sich mal fragen lassen, was er selbst dazu beigetragen hat, dass das Kind so an mir hängt...
    Ich habe letztes Jahr schon vorgeschlagen, dass der Urlaub des Anderen hier in der Gegend stattfinden könnte und das Kind dann nach 3 Nächten für 3 Nächte bei mir schläft und den Tag aber mit dem anderen Elternteil verbringt. Es geht hier schließlich um das KIND, das Trennungsangst hat. Aber da hört man gar nicht hin und zeigt sich nicht kompromissbereit...


    Nun liegt die Sache wieder bei Gericht.
    Schöne Ostern!

  • Ich kann mir vorstellen, dass das Kind sogar in eine Pflegefamilie kommt. Nein, das wird es natürlich nicht, aber das würde euch als Eltern mal so richtig wachrütteln.



    Von Verlustängsten zu sprechen scheint mir doch eine sehr ichbezogene Diagnose zu sein, wenn ich mir vorstelle wie das Kind mitbekommt, wie ihr bei den unvermeidbaren Kontakten zu Übergaben Zeugen zum Selbstschutz dabei haben müsst und Urlaubskontakte streng nach den Vorstellungen des einen reglementieren werden um nicht all zu lange unter der Trennung vom selbigen leiden zu müssen. Das Kind hat mit Sicherheit Angst, seine Eltern zu verlieren. Da stimme ich dir zu.


    Die ursächlichen Gefühle der vermeintlichen Verlustängste des Kindes möchte ich jetzt aber nicht direkt beim Kind selbst suchen wollen. :kopf


    Viel Glück eurem Kind.

  • .... sorry, aber das hört sich an, als wärst du in unserer gemeinsamen Zeit (die sich nur auf Zeiten zwischen 23 und 9 Uhr - auch an den Wochenenden, da der andere Elternteil es vorzog rund um die Uhr zu arbeiten und innerhalb eines Jahres gleich 2 Herzinfarkte zu bekommen) dabei gewesen und könntest dir ein Urteil erlauben? Man sieht sehr deutlich, wie sehr dem anderen Elternteil während der Zeit der "Beziehung" an dem Kind gelegen war, was sich bis heute nicht sehr geändert hat - oder warum will seine Mutti nun plötzlich bei ihm einziehen, wenn er sich doch persönlich und selbst (als Selbständiger völlig easy zu realisieren...) täglich ab Uhr um sein Kind kümmern will...?


    Und wenn ich bei Übergaben bedroht werde und der Gegenüber sogar im Kindergarten davor nicht zurückschreckt (seine Mutti musste ihn zurückhalten) brauche ich sehr wohl jemanden, der ihm im Fall des Falles körperlich gewachsen ist, da das Jugendamt sich da schön raus hält...
    Für das Kind ist es wohl auch besser, wenn mehrere Zeugen anwesend sind und der andere Elternteil sich zurückhalten muss mit körperlichen Auseinandersetzungen und Lügen die mit nicht anwesenden Zeugen belegt werden sollen.


    Achja, es ist doch soooo einfach, mal eben alle über einen Kamm zu scheren...