Große Frage wegen Großeltern-Umgang

  • Hallo miteinander,


    ich weiß, dass schon einige Threads hier eingestellt wurden, doch ist es bei mir etwas anders.


    Mein Sohn wurde immer wieder, d.h. seit ca 5 Jahren, vom KV bei den Großeltern (seinen Eltern) "geparkt", wenn KV selbst arbeitete oder mit seiner Freundin wegfuhr. Ich bekam dies nur sporadisch über meinen Sohn oder über die Exfrau und deren Kinder mit.
    Ich habe nie etwas dagegen gesagt oder unternommen - es scheinte ihm nichts auszumachen, dort zu sein.
    Ferner sehe ich die Großeltern schon als Familienmitglieder, sofern sie nicht hinter meinem Rücken vor dem Kind über mich schimpfen. Doch das kann ich nicht mit Gewißheit sagen, da ja KV seit 5 Jahren mit mir vor Gericht streitet und auch ständig Beschimpfungen und Beleidigungen und Forderungen kommen.


    Nun hatten wir im Januar 2015 einen OLG-Termin, bei dem der Richter ungehalten war, weil KV Kind zu Oma bringen will, da er in Urlaub ist. Der Umgang ist nicht dazu da, das Kind abzugeben, sondern um die Bindung zu stärken. Er solle das verinnerlichen und sich mit mir, KM, absprechen, weil das Gericht nicht alles bis ins kleinste Detail festlegen kann. Zur Kommunikation sollten wir beide Elternteile fähig sein.
    Sofort lenkte KV ein und versicherte dies zu tun.


    Tja, Pustekuchen!
    Ein paar Wochen später kommt ein Anwaltsschreiben mit den Forderungen, die er und Großeltern haben. Er will Zeiten festgelegt haben, unwiderruflich und bindend! Noch dazu jetzt eine Osterwoche, weil KV arbeitet. Das wußte er aber schon vorher, hat aber vor Gericht nichts erwähnt.


    Ich habe dann die Oma angerufen, um einen JA-Beratungs-Termin zu vereinbaren. Sie war einverstanden (da war sie grad frisch operiert- Augen-Op, und wimmelte mich ab), sie möchte sich da nicht in die Streiterei einmischen, nur das Kind haben. Allerdings hat sie seit jeher über mich geschimpft und wollte nie Kontakt.


    So war der JA-TErmin letzten Donnerstag. KV war auch dabei, voller Wut und Hass auf mich und beleidigte mich sofort, klagte alles mögliche wieder an, was vor ein paar Jahren gewesen wäre...
    Dann wurde schnell klar, dass die beiden eine feste Regelung haben wollen, die Oma werde für den Aufenthalt des Enkelkindes kämpfen, sagte sie, und nicht bitte und danke sagen wollen.


    Inzwischen sind 2 Wochen Ferien und alle 6 Wochen die Wochenenden gefordert, wobei die WE dann auch abwechselnd zu Lasten der ET gehen sollen.


    Damit bin ich gar nicht einverstanden. Grundsätzlich habe ich nichts gegen einen Aufenthalt bei den Großeltern. Aber so heftige Forderungen, noch dazu ohne Bereitschaft der Absprache, machen mich richtig wütend. :motz:


    Dann möchte meine Mutter das Kind auch mal irgendwann noch sehen, und dann bleiben mir als Mutter höchstens 1 WE pro Monat. :nanana


    Ich habe im Netz gelesen, dass die Großeltern vielleicht 1 x /Monat bis 1 x pro Quartal den Enkel "haben" dürfen. Aber nur ein paar Stunden und Übernachtung ist gar nicht mit drin. Stimmt das so?


    Hier die Großeltern wohnen 80km weiter weg, sind 73 (Oma) und 80 (Opa) Jahre alt, hatten schon mehrere Autounfälle, der Opa fällt aufgrund Gleichgewichtsstrg. öfter mal um, ist also nicht arg beweglich, die Oma fährt noch Auto, hatte aber letztes Jahr eine Herz- und eine Augen-Op. Sie schnauft zwar wie ne Dampflok, aber sonst ist sie fit.


    Ich will den Großeltern ihren Enkel nicht "wegnehmen", hatte ich nicht vor und habe ich nicht vor.
    Aber diese Forderungen will ich auch nicht bedienen. Was könnte ich denn argumentieren in dem Gerichtsschreiben?


    Achja, mein Sohn hat schon eine Vorladung zur Anhörung vor Gericht (alleine) bekommen. Er ist 6 Jahre und musste letztes Jahr bereits mit der Richterin sprechen, wegen Antrag und Gutachten von KV.


    Jetzt ist es lang geworden, aber ich hoffe auf eure Unterstützung.


    Danke
    die blumenelfe :blume

  • Hallo Blumenelfe,


    wenn die Großeltern sich eigenen Umgang erstreiten wollen (zusätzlich zu dem, den sie sowieso haben, weil KV das Kind gerne dort "parkt"), dann müssen sich die Großeltern schon selbst kümmern. Das bedeutet, sie müssen selbst die Beratungstermine wahrnehmen und/oder damit leben, dass Du die Beratungstermine mit dem Sohn (in Vertretung für seine Eltern) ablehnst.


    Sollte irgendjemand diesen zusätzlichen Umgang vor Gericht beantragen wollen, müssen das die Großeltern selbst sein.
    Sie dürfen in diesem Falle zwar den KV in gewissen Grenzen bevollmächtigen, müssen aber selbst Unterschriften leisten, vor Gericht präsent sein und sich ggfls auch selbst in Beratung begeben. Dabei wird selbstverständlich auch berücksichtigt werden, was das OLG zu diesem Thema bereits zu sagen hatte, das Alter der Großeltern und auch, inwiefern sich KV an seine Vorgaben (nicht) halten möchte.


    Du kannst also KVs Stellvertreterkrieg gelassen begegnen.
    Er hat einfach noch nicht zu Ende gestritten.


    sagt
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • eine feste Regelung ist ja nicht grds. falsch....


    das Kind müsste (wenn ich richtig gerechnet habe) inzwischen fast 7 sein, und damit ja auch schon eine Meinung bzgl. Oma und Opa haben (bzw. ob er da gerne ist)-


    Welche (feste) Regelung würde Dir denn vorschweben?


    und- macht es wirklich Sinn, über weniger Umgang mit Oma und Opa zu versuchen mehr Umgang mit Papa zu erreichen? (so kam Dein Wunsch zumindest bei mir an)-
    meinst Du wirklich, dass Papa sich hier "unter Druck" setzen lässt?
    Mal angenommen, das Kind hätte gar keinen Umgang zu Papa, und nur regelmässig zu Oma und Opa.... wäre das irgendwie kindswohlgefährdend?
    (meine Kinder hatten fast nie Umgang mit Papa... allerdings mehr oder weniger mit Oma- ich persönlich fand das besser, als gar keinen Bezug zu ihren "anderen" 50 %)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die Frage ist ob die Großeltern eine Bezugsperson für das Kind sind.


    Wenn Du das bejahen kannst solltest Du versuchen den Umgang mit den Großeltern abzusprechen.
    Wenn KV damit einverstanden ist wird es klappen.


    Wer KV sich übergangen fühlt wird das ein dorniger langer Weg.

  • Hallo


    Ich hab's nicht verstanden. Gibt es derzeit eine Umgangsregelung? Wenn nicht ,empfinde ich sowas erleichternd. Eine Regelung verhilft zu Planungssicherheit. Wollen die Großeltern alle sechs Wochen Umgang? Wie wäre es, wenn Du Umgang mit dem Vater festlegst und dieser dann mit seinen Eltern abspricht, wann Junior dort ist? Da sie sich eh oft kümmern, dürfte das doch klappen.


    Prinzipiell haben Großeltern ein Recht auf Umgang, wenn sie Bezugspersonen sind, was bei Euch wohl gegeben sein dürfte. Dass sie sich im Ton vergreifen ist ärgerlich, darauf reagiert man wohl bei jedem Gegenüber aggressiv. Nur ist nichts anderes zu erwarten, die väterliche Familie ist Dir schlicht nicht wohl gesonnen. Das wird sich auch nicht ändern.


    Ansonsten: Es ist ja eh ein weiterer Termin bei Gericht angesetzt, dann lass es dort regeln. Bis dahin müssen sich die Großeltern eben gedulden.


    Gruß

  • warum interessiert dich was kv in seinen umgangszeiten macht? wenn er das kind in seiner zeit zu den großeltern bringt ist es doch sein problem? die we würde ich alle zwei wochenenden beibehalten und die anderen beiden wochenenden mir selbst gönnen. was will kv denn noch?


  • warum interessiert dich was kv in seinen umgangszeiten macht? wenn er das kind in seiner zeit zu den großeltern bringt ist es doch sein problem? die we würde ich alle zwei wochenenden beibehalten und die anderen beiden wochenenden mir selbst gönnen. was will kv denn noch?



    So wie ich das verstanden habe, sollen die Treffen mit den Großeltern nicht in die Umgangszeit des KV fallen.
    Die Großeltern wollen eigene Umgangzeiten, alle 6 Wochen und 2 Wochen Ferien.
    DIe Wochenenden sollen abwechselnd beim BET und UET abgezogen werden...


    Ich denke da ist ein gewisser Stursinn von seiten des KV mit im Spiel...
    Ich würde das auf mich zukommen lassen und mich bis dahin, meinen Nerven zuliebe, aus Diskussionen raushalten...

  • wurde denn der Sohn auch während der Ehe bei den GE geparkt ?


    Als UET hatte ich auch immer einen Parkplatz, und als BET ebenso. :frag


    Geht der Sohn denn gerne zu den GE ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich nehme an, das die Großeltern nach dem Gerichtsurteil Angst bekommen haben, das die Kinder dann nur noch selten kommen dürfen ...... die Frage ist, ob du ein Problem damit hast, das der KV die Kinder bei ihnen lässt wenn er keine Zeit hat.
    Wenn ja und das Gericht auch aufgrund deiner Aussagen und deines Nachhakens entschieden hat das der KV die Kinder selber betreuen soll, hast du dir selber ein Problem geschaffen.
    Wenn Nein, dann brauchst du ja nur dem KV zu signalisieren, das er nix Ändern muß, einfach weitermachen wie bisher, das ist den meisten Leuten angenehm :-)


    Wichtig wäre, um den Großeltern die Angst zu nehmen - anerkenne das Recht ( das in meinen Augen zumindest moralisch gegeben ist ) die Kinder zu sehen für sie,


    Ein ganzes Wochenende finde ich zu viel ..... aber ein paar Stunden die Woche ...... wir lassen die Kinder einmal die Woche von Großtante und Onkel von der Schule abholen ... ist gut für alle :-)

    Das Leben passiert jetzt :rainbow:

  • Mir wäre der beantragte Umgang auch zuviel, da müsste man etwas abzwacken, finde ich.


    Aber ich möchte zu bedenken geben: Die Großeltern sind wirklich schon alt. Gönne es ihnen und auch den Kindern. Ewig wird das nicht mehr "gehen".
    Bei Oma war's doch immer am schönsten, oder? ;-)

  • Danke für eure vielen Antworten.


    So lassen wie es ist, wird vom KV und den GE bereits abgelehnt - es sind keine Gespräche möglich, sie wollen ja was verbindliches.


    Antragsteller sind die GE. KV möchte zwar gehört werden, aber anscheinend bekommt er einen Extra-Termin, weil in der Ladung steht er nicht dabei.



    was will kv denn noch?


    Tja, die Macht, alles zu machen, was er will? Die GE sind nur Mittel zum Zweck.


    wurde denn der Sohn auch während der Ehe bei den GE geparkt ?


    Nein, es gab da nur Besuche (wir hatten keine Ehe). Das Parken entwickelte sich erst, als wir getrennt waren. Sohn geht manchmal gern hin, manchmal nicht. Wenn er entscheiden kann, ist er lieber bei mir.


    eine feste Regelung ist ja nicht grds. falsch....
    das Kind müsste (wenn ich richtig gerechnet habe) inzwischen fast 7 sein, und damit ja auch schon eine Meinung bzgl. Oma und Opa haben (bzw. ob er da gerne ist)-Welche (feste) Regelung würde Dir denn vorschweben?
    und- macht es wirklich Sinn, über weniger Umgang mit Oma und Opa zu versuchen mehr Umgang mit Papa zu erreichen? (so kam Dein Wunsch zumindest bei mir an)-
    meinst Du wirklich, dass Papa sich hier "unter Druck" setzen lässt?


    Nein, mit Druck geht gar nichts, Sohn (ja, wird 7 Jahre) soll dann auch nicht noch mehr bei ihm sein, sondern bei mir. Wenn KV lieber mit seinen jährlich wechselnden Freundinnen in den Urlaub fährt, seine Bedürfnisse vorne an stellt (es sind noch ganz viele ähnliche Beispiele), als dass er mit Sohn was macht, kann mein Sohn auch die Ferien mit mir verbringen dürfen, meine ich.
    Eine Woche Ferien (jetzt die erste Osterwoche verbringt er eh bei den GE - da hab ich spontan am JA eh zugesagt) reicht, finde ich, bei den Großeltern.


    Die GE väterlicherseits sehen ihren Enkel eh ca alle 14 Tage. Oma holt ihn manchmal von der Schule ab, wenn Vaterwochenende ansteht, die Besuche sind sehr häufig, mindestens alle 14 Tage. Dann sind Geburtstagsfeiern der Familie, Großtante, oder ein Basar hier oder ein Flohmarkt da.


    Deshalb halte ich noch zusätzliche Wochenenden für ziemlich viel.


    Ich hoffe, dass die Richterin das genauso sieht.


    die blumenelfe :blume

  • Nein, mit Druck geht gar nichts, Sohn (ja, wird 7 Jahre) soll dann auch nicht noch mehr bei ihm sein, sondern bei mir. Wenn KV lieber mit seinen jährlich wechselnden Freundinnen in den Urlaub fährt, seine Bedürfnisse vorne an stellt (es sind noch ganz viele ähnliche Beispiele), als dass er mit Sohn was macht, kann mein Sohn auch die Ferien mit mir verbringen dürfen, meine ich.


    Nun, die Hälfte der Ferien hast Du doch schon, warum darf das Kind dann nicht einen Teil der Ferien bei den Großeltern verbringen, wenn der Papa keine Zeit / Lust hat?



    Geh mal in Dich und überlege, was DIch wirklich stört.


    Ich mein, es ist ja grundsätzlich erstmal was ganz tolles, wenn auch die Großeltern sich auch kümmern möchten und eine verlässliche Bezugsperson für das Kind sind.


    Man kann das zum Beispiel auch für sich nutzen, wenn man einen Nachmittag ( wenn man eh einkaufen geht oder sonstwas vor hat ) den Großeltern überlässt. Es bleiben ja noch genügend Nachmittage für Dich übrig.


    Biete doch an, daß sie Kind alle 2 Wochen am Nachmittag begleiten können.


    Bleiben immer noch 7 Nachmittage für Dich! ( Mo-Do nach der Schule)