Der BGH hat gestern die Stiefkindadoption durch die Lebenspartnerin einer lesbischen Mutter zurückgewiesen, weil der "leibliche Vater" (private Samenspender) an dem Verfahren beteiligt werden müsse. Sie hatten seine Anonymität auf seinen Wunsch nicht freigegeben.
Was haltet ihr davon?
Ehrlich gesagt, halte ich das (auf den ersten Blick und ohne Richterschelte betreiben zu wollen) für einen Rückschritt. Wenn jetzt der SPender aus Angst vor Unterhaltsverpflchtungen etc. anonym bleiben wollte, müssen die Eltern (also das Paar) eine Zusicherung brechen, um Eltern sein zu können. Umgekehrt könnte der Samenspender seinerseits die Vereinbarung brechen und Vater sein wollen und hätte dann mehr Rechte als die Frau, die sich bewusst mit der leiblichen Mutter für ein Kind entschieden hat. Es gibt da sicherlich wichtige juristische Gründe, aber ich frage mich, was das für den Kinderwunsch von homosexuellen Paaren bedeutet.
Allerdings gilt dies nicht für anonyme Samenspender, die den Frauen selbst nicht bekannt sind. Hier vielleicht nochmal ein Link: