Trennung -Umgang? gem. Sorgerecht

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mich mein Partner hat sich heute endgültig von mir getrennt. Er ist ausgezogen und wohnt wieder in unseren alten Heimat (160km entfernt).
    Unser Kind ist 16 Monate alt - er will unbedingt eine 50/50 Regelung (1 Woche bei mir, 1 Woche bei ihm) - ich halte das für nicht gut für das Kind und bin dagegen, sie ist dafür einfach noch zu klein.


    Ich habe Angst, dass er mir vorwirft, ich würde ihm das Kind vorenthalten - das stimmt so nicht! Ich habe ihm angeboten, er kann heute hier bleiben und Zeit mit ihr verbringen, was er mit Begründung auf seine Arbeit abgelehnt hat. Wenn ich nun am WE auch in unsere Heimat zu meinen Eltern fahre, muss ich ihm das Kind das ganze Wochenende überlassen? Wie viel Zeit muss ich ihm überhaupt einräumen? Ab wann besteht die Gefahr, dass ich ihm Umgang verweigere?


    Vielen Dank im vorraus


    Bibi

  • Wenn ich nun am WE auch in unsere Heimat zu meinen Eltern fahre, muss ich ihm das Kind das ganze Wochenende überlassen? Wie viel Zeit muss ich ihm überhaupt einräumen? Ab wann besteht die Gefahr, dass ich ihm Umgang verweigere?


    Wenn das Kind von vorneherein im Wechselmodell aufwächst, dann wäre das sozusagen Normalität. Ob Ihr allerdings das Kind in diesem Modell aufwachsen lassen könnt und wollt, hängt aber auch von ganz praktischen Fragen ab - und davon würde ich mich leiten lassen:

    • Wie ist die Bindung des Kindes an den KV?
    • Wie ist das Kind bisher betreut worden, wie kann man da Kontinuität sicherstellen?
    • Hat der KV die Zeit, sich im Alltag um das Kind kümmern zu können? Oder würde es auf Fremdbetreuung (Tagesmutter / Krippe) hinauslaufen?
    • Würde der KV beim Wechselmodell das Kind von Dir holen und wieder bringen, oder könntet Ihr Euch die Fahrten teilen?
    • Welche Bezugspersonen gibt es in Eurer alten Heimat, welche im neuen Umfeld des Kindes?
    • Wenn Du am WE zu Deinen Eltern fährst, wieviel Zeit soll / kann das Kind mit ihnen verbringen? Wann würde der KV das Kind nach Deinen Vorstellungen dann sehen können?


    Die Frage, ab wann Gefahr besteht, dass Du ihm Umgang verweigerst, setzt ja voraus, dass Du dies bewusst tun würdest, wovon ich aber nicht ausgehe. Allerdings meinst Du vermutlich, ab wann Gefahr besteht, dass er Dir vorwerfen würde, den regelmäßigen Umgang mit dem Kind zu verweigern, ihm vielleicht das Kind vorzuenthalten. Das ist sehr subjektiv und davon abhängig, ob Ihr eine gemeinsame Lösung finden könnt, die für das Kind gut ist.


    Ich finde die Frage, wieviel Zeit Du ihm "einräumen" musst, etwas befremdlich. Sie impliziert für mich nämlich, dass Du das Sagen hast, was mit dem Kind wann passiert. Meinst Du das wirklich? Es wäre Euch zu wünschen, dass Ihr Euch beide als gleichberechtigte und -verpflichtete Eltern sehen und Euch auf Augenhöhe begegnen könnt. Er sollte in dieser Situation nicht der Bittsteller sein müssen, sondern die Frage sollte lauten: welcher Umgang ist perspektivisch gesehen für das Kind am besten? Das kann man sich durchaus überlegen, bevor man anfängt, über einzelne Stunden zu feilschen.

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  • Entschuldige schon mal im Vorwege, aber mich stört etwas die häufige Frage danach, was Du "musst".


    Nach einer Trennung seid Ihr als Eltern zunächst an der Reihe, Euch über eine Umgangsregelung zu einigen. Der Vater hat seinen Vorschlag gemacht mit einem 50/50 Modell, Du kannst Deinen Vorschlag machen. Welche Umgangsregelung würdest Du denn als passend ansehen?


    Solltet Ihr keine Einigung finden, wäre für mich der nächste Weg über eine Mediation beim JA oder einer anderen Einrichtung. Da kann dann von einer dritten Person versucht werden, eine Regelung zu finden, die für alle gerecht und für das Kind passend ist.

  • Eine 50/50 Regelung halte ich in Eurem Fall nicht für
    sinnvoll aufgrund der Entfernung zwischen Euren
    Wohnorten,es sei denn du beabsichtigst ebenfalls
    wieder in eure Heimatstadt zu ziehen dann könnte
    man da ggf.mal drüber nachdenken.
    Ich würde ihm an deiner Stelle erstmal einen
    anderen Umgangsvorschlag machen ,zb. alle 14 Tage WE.
    Solltet Ihr Euch nicht einig werden konnt ihr euch beim
    Jugendamt beraten lassen.

  • Danke für eure Antworten!


    Die Frage nach dem "muss" war mehr dahingehend gemeint, was das Gesetzt mit jetzt schon vorschreibt!
    Ich möchte mich nach bestem Gewissen mit ihm einigen, aber er hat mir sofort mit dem Gericht gedroht. Mein Vorschlag war, dass er sie jedes 2. WE (Fr-So) bekommt und unter der Woche so oft sehen kann, wie er will. Er behauptet, dass meine Familie (nicht ich) das nicht zulässt und er so so niemals sehen würde. Eine Entkräftigung der Thesen meinerseits verhallte ungehört.


    Meine Frage ist jetzt, welches Modell Anwendung findet, solange wir uns eben nicht einigen können? Was ist sozusagen die Grundregelung, bevor der Gang zum JA erfolgt?


    Ob ich wieder in die Heimat ziehe, kann ich momentan noch nicht absehen, da ich auf Jobsuche bin und völlig in der Luft hänge. Der Lebenmittelpunkt meiner Tochter ist allerdings im jetzigen Wohnort, weshalb ich hier bleiben möchte.

  • Also erstmal der Vater ist 160 km weggezogen und will ein Wechselmodell? Wie stellt er sich das denn auf Dauer vor? Wie will er das Kind betreuen?


    Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen.


    Ich würde versuchen eine Umgangsregelung vorzuschlagen, die dem Alter des Kindes entspricht. Wenn du ganz sicher sein willst, wäre es gut, dass du dich beraten lässt. Dass Du dort deine Bedenken schilderst und sagst "natürlich bin ich für großzügigen Umgang aber er soll unserem Kind auch nicht schaden". Und ehrlich gesagt finde ich Wechselmodell bei der Entfernung ein wenig ähäm schwer. Soll das Kind mal in zwei Kitas gehen?


    Ich denke mal du hast mit "wieviel zeit muss ich ihm einräumen" gemeint, dass du vermutlich auch möchtest dass das Kind dann seine Großeltern (also deine Eltern) sehen kann, oder? Das sollte es natürlich schon können. Und du sollst auch mal einfach so an einem Wochenende dorthin fahren können und die Zeit mit dem Kind ohne ihn verbringen dürfen. Ich würde schnellstmöglich versuchen eine verbindliche Umgangsregelung zu finden - und das müsst ihr gemeinsam, da kann keiner über den anderen bestimmen, was heißt ihr müsst beide einverstanden sein. Vielleicht hilft euch das Jugendamt? FAlls es vor Gericht gehen würde, gibts sicher kein Wechselmodell zwangsverordnet (falls du davor Angst hast) sondern eher den "normalen" 14-tägige ein Wochenende plus hälftig Ferien etc. Umgang ... Bei so einem kleinen Kind aber eher ein wenig fragwürdig finde ich (weil die Ferienzeiten gibts ja da noch nicht und da wären die Abstände schon sehr lange...)Es gibt eine Broschüre vom Kinderschutzbund u.a. da wird das Thema ausführlich behandelt und Vorschläge gemacht. Die findet sich auch im Netz.

  • Hallo
    Ich sehe jetzt kein grund dafür,daß der Vater euer Kind nicht für ein ganzes Wochenende selber Betreuut, immerhin hat er doch mit euch noch bis vor kurzem zusammen gewohnt. Je schneller ihr mit der Übernachtung beim Vater anfangt, deswto weniger wird das Kind probleme damit haben. Du solltest aber wirkkich bedenken, nicht du hast ein recht auf Umgang bzw darfst dem Vater den Umgang gewähren, sondern der Umgang ist ein Recht vom Kind und vom Vater. Auch ein Vater kann ein Kind am WE gut versorgen mit Übernachtung.

  • Da hat die TS doch gar nichts dagegen. Sie macht einen völlig vernünftigen Vorschlag (der zudem der momentan gängige ist). Das mit dem "unter der woche wann du willst" würde ich mir allerdings noch überlegen und lieber versuchen einen festen Tag (oder zwei) dafür festzulegen - einfach weil du und das Kind dann gar nicht mehr planen könnt und er in eurem Leben noch sehr, sehr präsent ist (sag ich aus Erfahrung) was zu großen Konflikten führen kann...

  • Für mich steht ausser Frage, dass er unser Kind betreuen kann, allerdings habe ich das Gefühl, er will es meiner Familie vorenthalten. Sie war in letzter Zeit oft bei meiner Familie, weshalb ich keine Probleme hätte, sie ihm dieses Wochenende zu bringen.
    Was ist aber, wenn ich eben am WE im Wohnort bleibe? Kann er mir das als vorsätzliche Vorenthaltung auslegen?


    Edit: Ich denke, er geht davon aus, dass ich nun auch zu meiner Familie ziehen werde, was sozusagen dann sein Nachbarort wäre. Ich hätte diese Möglichkeit, will sie aber nicht nutzen - denn ich finde dort keine Arbeit, was ihm zu 100% bewusst ist.


    Meine Frage ist einfach: In wieweit muss (nach dem Gesetz) ich sie ihm an diesem Wochenende vorbeibringen? Heißt, ich habe das Gefühl, ihr geht es nach der Impfung nicht gut - bin ich trotzdem in der Pflicht, sie hinzubringen oder kann ich auch sagen, komm vorbei und schlaf auf der Couch?

  • Die "normale" Regelung von WE alle 14 Tage erscheint mir für ein 16 Monate altes Kind etwas früh. Meist wird dort ein eher häufigerer, dafür aber nicht so langer Umgang entschieden. Aber theoretisch ist viel möglich, wenn Ihr Euch einig seid.


    Wenn er mit dem Gericht "droht", soll er doch. Eine Gerichtsentscheidung kann doch so schlecht nicht sein, wenn dort auf das Kindeswohl geachtet wird, oder nicht? Wenn er also das nächste Mal meint, damit drohen zu wollen, dann entgegne ihm doch, dass Du Dich auf eine Gerichtsentscheidung freust, weil dort vor allem darauf geachtet wird, was dem Kindeswohl entspricht.


    Edit: Im Nachsatz würde ich ihm noch sagen, dass man aber sich auch gerne beim JA treffen könne und dort eine Regelung finden könne, das wäre nämlich nicht mit Kosten für ihn verbunden. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Unser bisheriges Leben war so, dass wir jedes 2. WE in der Heimat waren und sie dort 2 Tage bei seiner und 2 Tage bei meiner Familie war. Öfter war sie bei meiner Familie, dass hatte aber meist organisatorische Gründe, wobei er sich dabei übergangen und ungerecht behandelt fühlte.
    Unsere Tochter kennt es, übers Wochenende immer mal woanders zu sein, weshalb mir dieses Modell sehr entsprechen würde.
    Er hat Angst, zu kurz zu kommen und hat mir gesagt, dass wenn ihm das Gericht das alleinige Sorgerecht zuspricht, er trotzdem für eine 50/50-Regelung sorgen würde. er ist völlig besessen von diesem Modell, was ich überhaupt nicht verstehe. Aber ich verstehe so einiges nicht.


    Er will sich mit mir auf dem JA treffen, wird aber nicht vom Modell 50/50 abzubringen sein - es ist absolut kein Durchkommen zu ihm. Natürlich habe ich ihm im Streit gesagt, dass er seine Tochter nie wieder sieht - was man im Ärger sagt und was man schriftlich festlegt, sind aber 2 ganz andere Dinge.


    Nun zur Ausgangsfrage: Gibt es ein Grundmodell, welches zur Anwendung kommt, solange man sich nicht via Ja oder Gericht geeinigt hat?

  • Ok, um es mal ganz deutlich zu sagen. Das, was Du vermutlich gerne hören würdest, das gibt es nicht. Es gibt keine Vorgabe, wie oft und wie lange ein Kind mit welchem Alter Umgänge zu haben hat.


    Wenn ich gerade Deinen letzten Beitrag lese, dann seid Ihr beide momentan noch viel zu sehr mit der Trennung an sich beschäftigt, als dass Ihr konstruktiv eine Lösung finden könnt. Seine Aussage, dass er das alleinige Sorgerecht haben könne, ist genauso utopisch (es sei denn, Du gefährdest das Kind) als Deine Aussage, dass er die Kleine nie wieder sehen wird, unrichtig und verletzend ist.


    Trefft Euch beim JA und lasst Euch beide dort beraten. Dafür ist es nämlich da. :daumen

  • [quote='Bibi88','index.php?page=Thread&postID=1951692#post1951692']Für mich steht ausser Frage, dass er unser Kind betreuen kann, allerdings habe ich das Gefühl, er will es meiner Familie vorenthalten. Sie war in letzter Zeit oft bei meiner Familie, weshalb ich keine Probleme hätte, sie ihm dieses Wochenende zu bringen.
    Was ist aber, wenn ich eben am WE im Wohnort bleibe? Kann er mir das als vorsätzliche Vorenthaltung auslegen?


    Edit: Ich denke, er geht davon aus, dass ich nun auch zu meiner Familie
    Meine Frage ist einfach: In wieweit muss (nach dem Gesetz) ich sie ihm an diesem Wochenende vorbeibringen? Heißt, ich habe das Gefühl, ihr geht es nach der Impfung nicht gut - bin ich trotzdem in der Pflicht, sie hinzubringen oder kann ich auch sagen, komm vorbei und schlaf auf der Couch?[/qu
    ote]



    Du bist nicht verpflichtet ihm euer Kind zum
    Umgang zu bringen.
    Er hat die Entfernung geschaffen also muss er auch
    die Fahrten übernehmen.

  • Okay, danke!


    Ja, wir sind noch voll drinnen und beide extrem verletzt und da schmeißt man sich Dinge an den Kopf, die man normalerweise niemals sagen würde. er hat mir sozusagen mein komplettes Leben mal eben um 180 Grad gedreht und ich versuche jetzt, für unsere Tochter alles so normal wie möglich zu halten.


    Ich warte auf den Rückruf vom JA und dann sehen wir weiter.

  • Das ging uns doch fast allen nach einer Trennung so, keine Sorge.


    Umso wichtiger, dass Ihr beide schnell einseht, Euch Hilfe zu holen, die das Augenmerk darauf haben, was für das Kind das Beste ist.
    Viel Glück, dass Ihr eine gute Lösung für alle findet. :daumen

  • du bist zu garnichts verpflichtet. im prinzip ist das kind alt genug die wochenenden beim vater alle zwei wochen zu verbringen. schreib ihm doch den entwurf einer vereinbarung alle zwei wochen von fr-mo, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. als ferien nimmst du die schulferien deines bundeslandes und teilst die unter euch auf. schick ihm das zu und bitte um kenntnisnahme.
    er ist verpflichtet das kind zu holen und zu bringen. das geht dich nichts an. es sei denn du möchtest ihm freundlicherweise entgegenkommen. dann könnte man sich ja einigen.


    unser familienrichter sagte damals er würde diese art der regelung mit zusätzlichen 1-2 nachmittagen die woche so ausurteilen für kinder ab 6 monate. völlig problemlos oder wir einigen uns dazu. da war unser mini 1 jahr alt. später ändert sich das eh individuell. versuchs einfach mal. mustervereinbarungen zum umgang kannst du auch googeln.

  • Natürlich habe ich ihm im Streit gesagt, dass er seine Tochter nie wieder sieht


    Dass es utopisch ist, ist eine Sache. Als KV hätte ich nach einer solchen Äußerung trotzdem gewisse Befürchtungen. Kannst Du ihm die Angst nicht nehmen, indem Du ihm sagst, dass Du das eben im Streit gesagt hast, aber es nicht so meinst? Dass Du der Überzeugung bist, dass Eure gemeinsame Tochter beide Eltern braucht und Du mit ihm zusammen eine gute Lösung erarbeiten möchtest für den Umgang?

  • Hallo.
    also ich würde mich auch erstenmal beraten lassen.
    ich persönlich finde es nicht schlimm das kind auch Wochenende beim Vater schlafen zu lassen es ist ja schließlich bis dato auch eine Bezugsperson gewesen.
    wechselmodel finde ich im Grunde nicht schlecht und hat denke ich auch keine Nachteile wenn alle sich einig sind.
    allerdings finde ich das 50/50 wechselmodel nicht passend für dich da es dir anscheinend nicht zu sagt und du eventuell bedenken hast.
    aber eine ordentliche Regelung wäre sinnvoll.
    so lang sie noch nicht in die schule geht kann sie ja aller 2 Wochen dort schlafen und seine Familie. Besuchen.
    und die anderen we kannst du das machen und dann kannst du ihm ja vorschlagen das sie aller 2 Monate 1 Woche dort schlafen kann..so hatten wir das damals gemacht und das hat recht gut funktioniert.
    Aber lass dich auf jeden Fall beraten dahingehend. Du willst ihm ja den Umgang nicht verbieten sondern eine für euch gute Lösung finden und das finde ich gut.
    vielleicht probiert ihr es einfach mal aus zumindest so lang sie noch nicht zur schule geht ist das machbar.
    Versuche mit ihm eine Einigung zu finden die dir und deinem Kind und dem Vater entspricht.
    wichtig ist ja auch in wie weit er bis jetzt für das kind da War oder auch nicht
    gibt ja auch Vater die sich nie kümmern und dann extrem hohe Ansprüche stellen
    das schließe ich aber denke ich bei euch aus.
    ich wünsche euch dreien aber alles gute

  • Nur um das Thema kurz zu versachlichen:


    UNSERE Tochter war ca. 18 Monate als wir mit einem 50/50 Wechselmodell begonnen haben ( je 3-4 Tage nach einem festen Plan - keine ganzen Wochen)
    Das läuft auch heute, rund 9 Jahre später noch so und ist "in Ordnung". Unser Kind entwickelt sich gut.


    Notwendig dazu ist meines Erachtens in erster Linie räumliche Nähe. Also ein Kindergarten - eine Schule - ein Kinderarzt - ein Zahnarzt - usw.



    Wenn also beide Elternteile in räumlicher Nähe zueinander wohnen spricht viel mehr für das Wechselmodell als dagegen.
    Ihr könntet beide im Beruf weiter machen und trotzdem viel für euer Kind da sein.


    Warum ist er weggezogen ? - Wie hat er das beruflich gemacht ? Kann er wieder zurückziehen ?


    Oder ist es für alle besser wieder in der Nähe der Herkunftsfamilien zu leben ?


    Findet Lösungen :strahlen - nicht Gründe warum es nicht gehen sollte.








    Edit fügt hinzu:
    Anscheinend seid ihr beide um euer Kind besorgt - beide möchten sich darum kümmern.
    Das ist sehr wertvoll und später auch sehr hilfreich.
    Hütet diesen Schatz und achtet darauf das es so bleibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Das mit dem "unter der woche wann du willst" würde ich mir allerdings noch überlegen und lieber versuchen einen festen Tag (oder zwei) dafür festzulegen


    Warum sollte sich TS selbst solche starren Fesseln anlegen. Stell dir mal vor, TS hat einen Termin oder ist krank und bräuchte ad-hoc Unterstützung durch den Vater bei der Betreuung. Das ginge dann ja nur, wenn dies zufällig mit dem Zeitfenster des Umgangs zusammen fällt. Also innerhalb der paar Stunden an einem oder zwei Tagen in der Woche.


    Ich weiss... überspitz, aber genau darauf läuft es in aller Regel hinaus. Da kommt ein durch Trennung frisch gebackener UET und "fordert" Umgang wie bisher, also wenn es passt. So wird es doch in Beziehungen gelebt. Je nachdem wann Feierabend ist, kommt er oder auch sie nach Hause und hat "Umgang". Das soll mit Trennung alles plötzlich nicht mehr möglich sein und es wird geschaut, was ein BET denn mindestens gewähren muss, damit man keinen Ärger mit dem FamGericht bekommt. Viele BETs bringen sich auch mit voller Absicht durch so ein Verhalten in eine Position, in der sie vor lauter "Doppel- und Dreifachbelastung" zusammen brechen. Oftmals selbstverschuldet.


    In einer Beziehung lebend wäre es niemandem Recht, wenn der eine ET nur alle 14 Tage mal das Kind betreut. Sobald es zur Trennung gekommen ist, nennt sich das großzügige Umgangsgewährung. Ich verstehe es nicht.


    In diesem Fall hat der KV allerdings wohl auch nur Ponnyhof im Schädel. Zieht 160km weit weg von seinem Kind und will ein Wechselmodell. Das geht doch nur bis zur Kita gut, dann ist Feierabend mit 1 Woche hier/1Woche da und das Kind verliert seinen bis dahin gelebten Alltag.


    Mein Tipp ganz allgemein: Wenn jemand kommt und sagt: "Ich will, wann ich will." dann antworte ich: "Wollen darfst du alles, wann immer du willst. Aber tu dir den Gefallen und ruf vorher an, sonst waren die 160km umsonst."
    So haben es ich und meine Ex gemacht und das auch mitten im Sorgerechts- und Unterhaltsstreit vor Gericht. 5 Minuten nach der Schlammschlacht vor Gericht wurde das Kind zum Umgang übergeben (7 Tage die Woche und das Kind war erst 9 Monate - mit Übernachtungen).


    Mann/Frau kann natürlich auch sagen, jetzt wo wir getrennt sind, hat der/die gefälligst nichts mehr zu wollen. Ich sehe das mal als Herausforderung, dagegen zu halten. Mal sehen, wer hier mehr will... Aber dann auch bitte nicht wundern, wenn nicht nur die Paarebene vorbei ist, sondern auch auf Elternebene verbrannte Erde herrscht.


    PS: Vorbei bringen musst du ihm euer Kind nicht. Generell ist es Aufgabe des UET, das Holen und Bringen zu organisieren. Ausnahmen kann es geben, wenn du als BET diese Distanz geschaffen hättest. Hier gäbe es Hebel, die sich auf die Höhe des KU auswirken können, oder auch Gerichtsurteile, nachdem ein BET tatsächlich die Bring- und Holschuld auferlegt bekommt. In deinem Fall nicht relevant, denn der KV hat die Distanz geschaffen. Also nur Good-will von deiner Seite aus, wenn du ihm das Kind bringst.